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Geschrieben von Holzkohle am 12.05.2015, 13:11 Uhr

Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

Moin Mädels, ich nach längerer Zeit mal wieder.

Die Rentenversicherung hat mir eben mitgeteilt, dass der im Nov. verstorbene Papa von meinem Sohn keinerlei Einzahlungen in irgendwelche gesetzlichen Kassen, sei es Rente oder Unfallversicherung oder weiß der Geier was, geleistet hat. Sprich, in diesem Fall gibt es keine Halbwaisenrente.

Wir hätten jetzt noch die MÖglichkeit es über seine private Krankenversicherung, die es wohl MAL gab (aber in die die letzten Jahre nichts mehr eingezahlt wurde) zu versuchen.

Das Jugendamt hat die Beistandschaft aufgelöst, mir eine Liste der Unterhaltsschulden und den Titel zukommen lassen mit den besten Wünschen für die Zukunft und viel Spaß bei der Eintreibung der Schulden.

Ich fühl mich gerade so was von ausgelutscht. Wo muss ich mich denn jetzt hinwenden, wenn es keine Halbwaisenrente gibt? Und was ist mit dem Unterhaltsvorschuss, der läuft doch nur bis das Kind 12 ist. Das wäre dann in 4 Monaten :( - und dann?

 
27 Antworten:

Re: Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

Antwort von lilly1211 am 12.05.2015, 13:23 Uhr

Das tut mir sehr leid für dich und deinen Sohn.

Leider gibt es sehr viele Menschen die versterben und deren Waisen/Witwen keine Rente erhalten da der verstorbene nicht/nicht lange genug/nicht lückenlos genug eingezahlt hat. Das ist leider oft eine finanzielle Katastrophe für die Betroffenen, erlebe ich im Job immer wieder.

Viele sind sich des Risikos nicht bewusst und haben es deshalb versäumt privat vorzusorgen, andere hätten krankheitsbedingt das auch gar nicht gekonnt.

Ich finde diesen Umstand vor allem für die Hinterbliebenen Kinder skandalös und unserem Sozialstaat nicht würdig.

Alles Gute für dich!

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Re: Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

Antwort von Sternenschnuppe am 12.05.2015, 13:36 Uhr

Je nachdem wie Du verdienst, würde ich es mal mit Kindergeldzuschlag versuchen. Das sind ja auch bis zu 140€ pro Kind. Ab demnächst wohl sogar 160€.
Das Kind hat ja bis auf Kindergeld kein Einkommen.

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Re: Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

Antwort von Holzkohle am 12.05.2015, 13:48 Uhr

ich verdiene zu viel für Kindergeldzuschlag, hab schon geschaut.... Die Frage ist, ob sich das nicht ändern, wenn hier z.B. alles wegbricht, also Halbwaisenrente und UHV

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Re: Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

Antwort von Pamo am 12.05.2015, 13:49 Uhr

Warum wurde denn die Beistandschaft aufgelöst? Kannst du die nicht wieder aktivieren und dann kann das JA die Schulden eintreiben.

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Re: Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

Antwort von KKM am 12.05.2015, 13:58 Uhr

Das Kind hat evtl. einen Anspruch auf Sozialhilfe... versuche das mal!

Es tut mir sehr Leid für Euch!

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Re: Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

Antwort von Holzkohle am 12.05.2015, 13:59 Uhr

gerade darüber habe ich mich beim zuständigen JA auch gerade beschwert. Aber die Beistandschaft erlischt wohl im Falle des Todes. War mir vorher auch nicht bekannt. JETZT würde ich die ernsthaft mal brauchen. Um die ganzen Unterhaltsschulden einzuklagen müsste ich gegen seine Frau klagen, die hockt in USA und versteckt sich. SUUUUPER. DAs JA holt sich schon sein Geld wieder, da bin ich mir sicher, die haben ganz andere Möglichkeiten. Hier gehts übrigens nicht nur um Peanuts, hier gehts um ein paar tausend Euro

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Re: Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

Antwort von Holzkohle am 12.05.2015, 14:02 Uhr

hier nachgeschaut:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1712.html

Wir erfüllen keinen Punkt mehr, der eine Beistandschaft notwendig macht. Gegen den anderen Elternteil wird nichts mehr gefordert und die Vaterschaft ist anerkannt...

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Re: Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

Antwort von Terkey235 am 12.05.2015, 14:14 Uhr

Der KV war selbständig, oder? Da zahlt man ja nicht automatisch in die diversen Kassen, sondern schaut selbst, dass man vorsorgt - wenn man es kann. Für die Kinder gibt es keine Halbweisen- oder Waisenrente, das ist in Anführungszeichen normal. Über eine Lebensversicherung oder ähnliches kann man das Problem lösen, aber grundsätzlich schauen die Kinder von Freiberuflern oder Selbständigen in die Röhre.

Ich würde es über die Frau vom Ex versuchen. Der Typ hat doch offenbar gut verdient und sich armgerechnet. Das würde ich ihm posthum nicht durchgehen lassen und es zumindest versuchen.

Alles Käse. Tut mir wirklich sehr leid für euch.

LG terkey

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Re: Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

Antwort von Holzkohle am 12.05.2015, 14:23 Uhr

ja, er war von Anfang an immer selbständig. Es gibt eine private Krankenversicherung bzw. es GAB sie. Ihr müsst Euch den KV halt so vorstellen, dass er sich um so etwas wie Vorsorge nie gekümmert hat. Der hat von dem gelebt, was er hatte. Hatte er nichts, hat er sich was geborgt. Hatte er viel, hat er Löcher gestopft (oder mal eben geheiratet und ist nach USA ausgewandert) Es gab mal eine Lebensversicherung, die angeblich auch auf meinen Sohn lautete, die wurde aufgelöst. Auf den Konten findet sich nichts, was darauf hinweist, dass er iiiiirgendwo Vorsorge getroffen hat. Was in USA los ist weiß ich natürlich nicht (d.h. ich weiß von der Rentenversicherung, dass es auch dort eine Kontenkontrolle gab aber ohne Erfolg)

Sein Weibchen versteckt sich erfolgreich. Der KV hatte ne Greencard, sie nicht. Ich weiß nicht, ob die im Todesfall automatisch auf die Frau übergeht oder was die da jetzt macht, hatte ja keine Arbeit, hat auch ein Kind.

Ich muss ganz ehrlich sagen - ich fühl mich total lost. ICH oder das Kind können doch nichts dafür, dass der KV selbständig war und das Kind sich, egal ob mit dem KV zusammen lebend oder nicht, blindlings drauf verlassen muss, dass derjenige einen vielleicht im Todesfall ein klein wenig absichert. Er hat sich jahrelang alles selbst in die Taschen geschaufelt, hat den Unterhalt nicht gezahlt, hat sogar um Stundung gebeten, weil es ihm ja so schlecht geht - als ich vollstrecken wollte. Das Ja hat noch auf mich eingeredet, nicht zu vollstrecken sondern der Stundung zuzustimmen. Die lief Anfang November aus - Ende November war er tot. Zurückgeblieben ist ein großer Schuldenhaufen...

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Re: Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

Antwort von Nikas am 12.05.2015, 15:39 Uhr

nur nebenbei. Und mal einfach so aaangenommen: Die Eltern des KV sind nicht arm, und nicht mehr die jüngsten: Erbt Enkel im Falle ihres Ablebens eigentlich einen bestimmten Pflichtanteil, der nicht wegzudiskutieren ist? Ist ja gerade Erbenlinie, wenn ich mich nicht täusche. Bleib auch da am Ball :-)

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Re: Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

Antwort von Holzkohle am 12.05.2015, 16:00 Uhr

ach komm hör auf :(

Der Vater vom KV ist ein paar MOnate zuvor gestorben - davon wusste ich nichts. Das hab ich erst auf der Trauerfeier erfahren.
Ob hier überhaupt vom KV die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen wurde, weiß ich nicht mal. Die haben sich ja gehasst wie die Pest. Ich weiß nur, dass der KV nicht mal zur Beerdigung seines eigenen Vaters erschienen ist.

Mutter lebt noch, hatte mir nach meinen Beileidsbekundungen einen Dreizeiler geschrieben. Das ist Monate her, in dem wünscht sie erstmal ihre Ruhe...

Ich weiß ja offiziell nicht mal, ob seine Frau/die vom KV das Erbe angenommen hat!

Und Du kennst mich ja - ich bin nicht die, die dann anfängt mit ner Großkanzlei in die Schlacht zu ziehen... Von F ist nichts (mehr) zu holen, und die Mutter von ihm oder gar die Witwe können doch nichts dafür, dass sie in der Erbfolge (und in meiner Wahl das zuständigen Ansprechpartners) an die erste Stelle rutschen... Oder sollte mir das wurstig sein?

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Re: Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

Antwort von Nikas am 12.05.2015, 16:17 Uhr

fürs Kind sollte es Dir echt wurstig sein. Wenn es ein gesetzliches Anrecht darauf hat. Das Erbrecht hat ja einen Sinn. Gut, wenn nur Schulden zu erben sind,

Ist alles wohl sehr verworren. Noch dazu mit einem KV dazwischen, der wohl nur Schulden zurückgelassen hat. Aber wenn Du in etwa den Stammbaum zusammenbekommst, plus die Vermögensverhältnisse in etwa, lass Dich mal bei einem Erbrechtler beraten; vielleicht sogar hier im rub.


Ruhe hat sie "später" noch genug, die Alt.....
Aber jetzt hat sie einen Enkel (also einen von mehreren, der nicht weit weg lebt); und vielleicht wird sie ja noch gscheit auf ihre alten Tage. So was kann doch auch ein Trost und belebend sein.

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Re: Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

Antwort von tweenky am 12.05.2015, 17:10 Uhr

Gibt es denn nicht die Möglichkeit, über einen Anwalt über mögliches Erbe, wenn auch in den USA, informiert zu werden? Oder ggf. über das Amtsgericht? Ich weiss nicht, inwieweit hier international agiert wird. Wobei 6 Monate nach dem Tod vielleicht auch schon zu spät ist....

Gibt es denn eine Adresse der Witwe? Auch sie wird doch so etwas wie einen Erbschein in den USA haben müssen?

Alles Gute!

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Re: Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

Antwort von tweenky am 12.05.2015, 17:13 Uhr

http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/05__Dienstleistungen/03__Familie/Nachlass__USA.html

Auf die schnelle gefunden. Vielleicht hilfreich?

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Re: Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

Antwort von Holzkohle am 12.05.2015, 17:16 Uhr

an der zuletzt in USA gemeldeten Adresse lebt sie nicht mehr (wir vermuten sie woanders....) - die steht auf der Sterbeurkunde. Diese hab ich auch. Allein die Kosten, die ich bei der Beantragung und Beschaffung der Sterbeurkunde hatte, sind nicht unbeachtlich. Und alles nur, weil sie mir IHRE bereits vorhandene Sterbeurkunde nicht aushändigen bzw. kopieren wollte.... Die wird sich hüten auf meine Briefe zu antworten.

Und ehrlich, ich hab jetzt schon kein Geld - ich hab auch kein Geld für einen Prozess in USA oder überhaupt da die ZV oder sonstwas einzuleiten. KLar ist, die wird mir keinen cent zahlen, die Frau!

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Re: Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

Antwort von Sunny76 am 12.05.2015, 18:34 Uhr

Wie du weißt, gehts mir ähnlich.
KV tot, kein Unterhalt mehr, kein UHV mehr, Wohngeld abgelehnt, kein Erbe in Sicht, seit 4 Monaten nix gehört wg Halbwaisenrente...

Einfach kacke. Als AE bist du einfach gearscht bei sowas.

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Re: Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

Antwort von Nikas am 12.05.2015, 19:18 Uhr

...und dann musst Du den Ärger und die Boshaftigkeiten auch noch vom Kind fernhalten.
Weiss er, dass sein Vater nicht mehr lebt?
mann, er ist ja schon ein kleiner Teenie.

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Re: Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

Antwort von desireekk am 12.05.2015, 19:42 Uhr

Hallo,

lies mal das:

https://www.rechtstipps.net/Rechtstipps/2475/Erbrecht-USA-Die-gesetzliche-Erbfolge-am-Beispiel-Kalifornien/

Ich schaetze, den Kinde steht sowieso nichts zu, wenn in D nichts "zu holen" ist. Das amerikanische Erbrecht ist total anders, jeder Bundesstaat regelt das anders, UND es gibt meistns z. B. auch keine Zugewinngemeinschaft sondern mistens eher sowas aehnliches wie eine Guetergemeinschaft.
Und dann glaube ich kaum, dass der KV spezielles Sondervermoegen in den USA/CA angeschafft hat das die Ehefrau nuicht beanspruchen koennte. Und so wie es sich anhoert, war hier in D VOR der Ehe auch nix bis nicht viel vorhanden...

ICH wuerde die Oma mal anschreiben, fragen wie ihr es geht.
Man mag das als Schleimen oder Ebschleichen sehen, aber mei... es ist fuer's Kind...

Gruss

Desiree

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Re: Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

Antwort von Terkey235 am 12.05.2015, 19:50 Uhr

Na ja, selbst als Verheiratete würde man hier alt aussehen, denn zum Beispiel Witwenrente gäbe es dann trotzdem nicht.
Selbständige zahlen in der Regel nicht in die Rentenkasse, also gibt es ganz grob gesagt für sie keine Rente und für die Hinterbliebenen weder Witwen- noch Halbwaisenrente.
Man muss selbst vorsorgen, ebenso wie man z.B. die Krankenkasse selbst zahlt und nicht (hälftig) vom Arbeitgeber bezahlt bekommt. Wenn man krank ist, verdient man eben nichts und die Einkünfte fallen sofort weg und wenn man nicht mehr arbeiten kann, hat man eben dauerhaft Pech gehabt.
Darum muss man selbst schauen, ob und wie eine Absicherung zu stemmen ist. Das ist mitunter sehr teuer und da kann ich mir wunderbar vorstellen, dass der Ex sich herzlich wenig drum geschert hat, was mit seinem Sohn ist.

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Hier auch selbiges Problem

Antwort von amadeus-hates-music am 15.05.2015, 1:58 Uhr

Du hast die Moeglichkeit (abhaengig von DEINEM Verdienst) eine Erziehungsrente zu beantragen beim Rentenversicherungstraeger. Das geht dann aber ab von DEINER Altersrente..! LG ahm

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Hier auch selbiges Problem

Antwort von amadeus-hates-music am 15.05.2015, 1:58 Uhr

Du hast die Moeglichkeit (abhaengig von DEINEM Verdienst) eine Erziehungsrente zu beantragen beim Rentenversicherungstraeger. Das geht dann aber ab von DEINER Altersrente..! LG ahm

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Wuerde ich dringend vom Fachmann klaeren lassen!

Antwort von amadeus-hates-music am 15.05.2015, 2:07 Uhr

Grossonkel von meinem Sohn starb Monate nach KV und hat Kind halbes Haus in HH hinterlassen in bester Wohngegend.. Ich hatte keine Ahnung von Erbschaft und haette vaeterlicherseits NIE mit sowas gerechnet! Kind ist jetzt "reich". Also fuer unsere Verhaeltnisse.. ;-)

LG ahm

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Re: Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

Antwort von amadeus-hates-music am 15.05.2015, 2:18 Uhr

Grad nochmal durchgelesen. GANZ SCHNELL FACHANWALT fuer Erbschaftsrecht konsultieren! UNBEDINGT! In meinem Fall hat das Kind jetzt BESTE Startbedingungen in ein SORGENFREIES Leben! Finanziell gesehen ;-) LG ahm

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Re: OT @ ahm

Antwort von Bookworm am 15.05.2015, 8:01 Uhr

Schön mal wieder von Dir zu lesen , habe DIch schon vermisst und dachte Du bist gar nicht mehr hier.

Ich hoffe es geht Dir gut!

LG bookworm

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Re: OT @ ahm

Antwort von amadeus-hates-music am 16.05.2015, 1:17 Uhr

*Froi* Ja, mir geht es gut! Habe nach mehreren Todesfaellen in der unmittelbaren Familie fuer Kind und Ponnies, Hunde, Katzen und mich einen Resthof in Brandenburg, nahe Berlin gekauft. Bin gerade am Kernsanieren. Spannendes auf und ab, sehr fern der alten Heimat (RLP). Eroeffne hier im Sommer einen Barf Shop. Ist ein bischen wie Urlaub mit 24 Stunden Job ;-).

Bei dir alles gut? LG ahm

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Re: OT @ ahm

Antwort von Holzkohle am 18.05.2015, 13:54 Uhr

Zu erben gibt es definitiv und auf jeden Fall gar nichts. Er hat kein Vermögen, im Gegenteil, er hat überall fünfstellige Haufen an Schulden hinterlassen. Es gibt kein Häuschen oder so, es gibt zwei kaputte Autos und ein Motorrad ... äh es gab ein Motorrad, auf dem hat er sich ja tot gefahren...

Lediglich das mit der privaten KV werde ich jetzt klären lassen.

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Re: OT @ ahm ==> Hast POST

Antwort von Bookworm am 19.05.2015, 9:21 Uhr



LG
bookworm

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