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Geschrieben von San17 am 18.11.2016, 18:08 Uhr

wann expartner nicht mehr bei Anträgen erwähnen müssen.

Mein exfreund und ich stehen beide im mietvertrag drine, noch ist er auch hier gemeldet, schläft ab und zu auch noch hier, da er noch auf wohnungssuche ist. jetzt stellt sich für mich die frage, wie es rechtlich ist bezüglich dingen wie wohngeld, mutter-kind-stiftung, kita-beiträgen bzw -ermäßigung, etc, wann er nicht mehr als "partner" gewertet wird und sein Einkommen also nicht mehr in die berechnungen einfließt und man somit als alleinerziehend gilt.
Könnt ihr mir da helfen? Wir sind seit Anfang September offiziell getrennt, aber verstehen uns als freunde noch, haben immerhin auch ein kind und erwarten noch eins. Mit meinem geld von meinen Eltern, unterhalt und kindergeld kommen wir gut rum, er bezahlt den kindergarten noch, aber jetzt frag ich mich halt, wann bzw unter welchen Bedingungen ich ihn nicht mehr angeben muss bei solchen Anträgen wie oben.
Reicht es, wenn er hier nicht mehr schläft/wohnt, muss er umgemeldet sein oder muss er auch aus dem Mietvertrag raus sein, ist das zwingend notwenig?

 
9 Antworten:

Re: wann expartner nicht mehr bei Anträgen erwähnen müssen.

Antwort von NussNou am 18.11.2016, 18:41 Uhr

Es mag dir nicht so vorkommen, aber dein Beitrag enthält nicht eine, sondern eine ganze Reihe von Fragen. Leider ist die Zusammenfassung der Antworten, dass er noch viele Jahre irgendwie "mit drinhängen" wird, du wirst ihn also nicht "offiziell los" oder wie du dir das denkst (es klingt ziemlich danach). Nicht als Partner, sondern als Vater deiner Kinder.
Wie das aber in jedem einzelnen Fall gehandhabt wird, hängt erstmal davon ab, was du überhaupt beantragen willst, ferner ist es natürlich wichtig, ob Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt (wg. evt. Unterschriften), dazu ist er den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, dir u.U. gegenüber aber auch ab kurz vor Geburt.
Auf jeden Fall müssen im Vorfeld mal die Verhältnisse geklärt werden, wer hat welches Einkommen, was kann/muss beantragt werden, was wird wie verrechnet usw.
Schön, wenn Ihr Euch noch gut versteht, denn dann könnt Ihr mal gemeinsam auf's Jugendamt und Euch beraten lassen, denn da scheint viel Bedarf zu bestehen.

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Re: wann expartner nicht mehr bei Anträgen erwähnen müssen.

Antwort von San17 am 18.11.2016, 18:52 Uhr

Ich hab das sorgerecht.
Im kita Ermäßigungsantrag steht z.b. lebenspartner drine beim ausfüllen und wer noch im Haushalt wohnt.
So etwas meine ich.
Das er als vater erwähnt wird ist mir klar, aber eben unter welchen Bedingungen nicht mehr als partner.

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Re: wann expartner nicht mehr bei Anträgen erwähnen müssen.

Antwort von San17 am 18.11.2016, 18:54 Uhr

Mit kindergeld, unterhalt und dem was ich bekomme liegen wir bei etwas unter 1000 €, er hat zwischen 1500 und 2100 € je nach monat, meist aber um die 1700 €.

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Re: wann expartner nicht mehr bei Anträgen erwähnen müssen.

Antwort von NussNou am 18.11.2016, 19:35 Uhr

Wenn er unterschiedliche Monatseinkommen hat, wird gemittelt soweit ich weiß, falls er selbständig ist, wird der monatliche Durchschnittsverdienst auf Basis der letzten 3 Kalenderjahre berechnet. Auf der Grundlage kannst du dann mal in die Düsseldorfer Tabelle gucken, was Eure (2?) Kinder von ihm an Unterhalt bekommen. Ich weiß ja nicht, wie alt Euer erstes Kind ist. Jedenfalls wird da nach seinem Selbstbehalt nichts mehr an Betreuungsunterhalt für dich übrig bleiben, aber wie gesagt, das muss berechnet werden.
Welchen Unterhalt meintest du, den für das erste Kind, dass du den schon bekommst?
Du müsstest ja Elterngeld bekommen, wieviel hängt natürlich wieder davon ab, ob du vorher berufstätig warst, Höhe des Einkommens etc.
Ob das, was Ihr dann am Ende habt zu wenig ist, hängt ja auch davon ab, wieviel Miete du zahlst. Wohngeld ist unabhängig vom AE-Status, es zählt, wer im Haushalt lebt und das Haushaltseinkommen. Wenn durch Wohngeld aber nicht der Mindestsatz, der zum Leben als notwendig erachtet wird erreicht werden kann, müsstest du eh aufstocken und bekämst gar kein Wohngeld.
Dann muss aber erst das Ersparte bis zum "Erlaubten" verbraucht werden.
Wie gesagt, kommt auch auf die Miete an, Elterngeld und Kindergeld werden ja verrechnet.
Wie gesagt, es kommt einfach drauf an, was an Angaben verlangt wird. Wenn da steht "Partner", hast du eben keinen. Wenn ein 2. Sorgeberechtigter gefragt ist, gibt es demnach auch keinen. Manche Stellen verlangen aber einen Nachweis, dass du allein sorgeberechtigt bist, nennt sich Negativbescheinigung und gibt es auf dem Jugendamt.

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Mietvertrag

Antwort von NussNou am 18.11.2016, 19:41 Uhr

Was den Mietvertrag angeht: den solltest du eh auf deinen Namen umschreiben lassen. Dazu braucht es eine Aufhebungsvereinbarung mit dem Vermieter. Wenn Ihr beide drinsteht, hast du Anspruch auf hälftige Mietzahlung seinerseits, d.h. der Anspruch würde dann auch von den Ämtern angenommen werden. Das gibt nur Probleme, also das würde ich ganz bestimmt so bald wie möglich ändern.
Wenn der Vermieter das nicht machen will, habt Ihr ein Problem, weil Ihr dann eigentlich beide ausziehen müsst, aber gehen wir mal nicht vo Schlimmsten aus.

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Re: wann expartner nicht mehr bei Anträgen erwähnen müssen.

Antwort von desireekk am 18.11.2016, 21:37 Uhr

Hallo,

ob ihr "im Herzen" getrennt seid interessiert im juristischen Sinne nicht!

Daraus folgt:
Solange er noch bei Dir gemeldet ist kannst Du Dich quasi nirgends als AE ansehen lassen.
Er wird als "Lebenspartner" angesehen da selbe Adresse.
Er muss sich also bei Dir abmelden.

Der Mietvertrag wird nur im Einzelfall eine Rolle spielen, DAS würde ich im Zusammenhang mit Geldern erst Mal nicht überbewerten.
Für StKl 2 z. b. spielt das keine Rolle, aber die bekommst Du erst wenn er nicht mehr gemeldet ist.

Der Mietvertrag sollte im Idealfall aufgelöst werden wenn der Vermieter mitspielt. meiner hat das damals nicht und so musste mein Ex mit im Mietvertrag bleiben bis ich 3 Jahre später ausgezogen bin.

Zum Unterhalt ist er dir und den Kindern so oder so verpflichtet.

Das Jugendamt rechnet für Euch aus was er für die Kids zahlen muss und wenn dann noch was bis zu seinem Selbstbehalt von 1300 € übrig bleibt, dann muss er das Dir zahlen.

LG

Désirée

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Frage

Antwort von mf4 am 19.11.2016, 10:11 Uhr

Wie jetzt? Geld von deinen Eltern? Du bekommst regelmäßig Finanzen von den Eltern und die zählen nirgends zum Einkommen?

Es ist ein Erwachsener im Haushalt, der (nehme ich an) die Fixkosten mit trägt, deine Ausgaben also verringert. Ich würde meinen, dass das also angegeben werden muss.

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Re: Frage

Antwort von angry.me am 19.11.2016, 11:20 Uhr

uiiiii
ich habe bei meinem drölfundzwansigsten Trennungsversuch (der drölfunddreißigste war dann erfolgreich) im selben Haus, aber in getrennten Wohnungen mit meinem Ex gewohnt (eeeewig her!) und Wohngeld bezogen. Ich musste letztendlich jeden Cent zurückzahlen und hatte ne Betrugsanzeige am Hals, weil ich mit dem Erzeuger in einem Haus (wenn auch nicht in der selben Wohnung) lebte. Die Anzeige wegen Betrugs wurde dann zum Glück niedergelegt, weil wir zu dem Zeitpunkt nachweislich kein Paar waren. Ekelhafterweise kamen wir danach wieder für 8 Jahre zusammen- der Fehler meines Lebens.

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Re: wann expartner nicht mehr bei Anträgen erwähnen müssen.

Antwort von trauriger-engel am 22.11.2016, 18:18 Uhr

Wenn er auszieht und da offiziell mit Umzug, Ummelden und Kündigung der Wohnung in seinem Namen und der Zustimmung das du da weiterhin wohnen kannst. Mein Partner stand noch fast 10 Jahre nach Trennung bei der Ex mit im Mietvertrag dabei war die längste neu Verheiratet. Es fiel nach 10 Jahren auf als mein Freund eine Wohnung bei diesem Vermieter anmieten wollte.
Sobald er raus ist kannst du ihn bei allen Behörden wo du Gelder beziehst raus nehmen lassen und um Neuberechnung bitten. Als Vater wird er natürlich weiterhin angegeben. Aber finanziell hat er bei euch nichts mehr mit zu tun.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.

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