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Geschrieben von Sändy am 09.02.2016, 14:00 Uhr

WEchselmodell die Zweite

Hallo zusammen,
ich hatte vor einiger Zeit bereits geschrieben, dass wir das Wechselmodell praktizieren. Der kleine wechselt alle drei Tage zwischen dem KV und mir. Mich plagt ja dolle das Heimweh und nun habe ich ihm folgenden Vorschlag gemacht:

Unser Sohn ist von montags-donnerstags beim KV und von donnerstags von montags bei mir im- dann neuen-Wohnort. Kita würde dann also erstmal so bleiben. Ich würde gerne eine entsprechende Vereinbarung aufsetzen in der dann auch steht, dass es bei erreichen des Schulalters andersa herum läuft. Grundschule dann bei mir und WEs beim Vater (das dauert allerdings noch ein paar Jährchen).
Was haltet ihr davon? Ich würde ca. 45km weit weg wohnen... ist doch zu machen, oder?
Der KV hat sich Bedenkzeit bis Montag erbeten. Das Problem ist nur, dass mir die Zeit etwas davon läuft. Habe gestern die perfekte Wohnung gefunden....

 
16 Antworten:

Re: WEchselmodell die Zweite

Antwort von shinead am 09.02.2016, 15:31 Uhr

Ich als KV würde das nicht mitmachen. Er würde sich selbst den Umgang mit dem Kind ab dem Schulalter verringern. Das macht überhaupt keinen Sinn.

Ich würde Deinen Vorschlag nutzen und das alleinige ABR beantragen (immerhin besteht die Gefahr, dass Du mit dem Kind einfach trotzdem umziehst).

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Re: WEchselmodell die Zweite

Antwort von Jeckyll am 09.02.2016, 15:37 Uhr

Du willst jeden tag den das Kind bei dir ist 180km fahren um das Kind in den Kindergarten zu bringen und abzuholen?
Oder soll er nicht gehen wenn er bei dir ist? Fände ich ungünstig. Zumal ja auch Freundschaften des Kindes weit weg von dir sind.

Dass dein Sohn dann in der schule unter der Woche bei dir ist geht auch nur dann wenn der Vater dann (!) damit einverstanden ist.

Ich glaube ein wechselmodell über eine solche Entfernung ist undenkbar und nicht praktikabel. Dies kann dir unter Umständen zum Verhängnis werden.

Jeckyll

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Re: WEchselmodell die Zweite

Antwort von fsw am 09.02.2016, 16:30 Uhr

Hier wollten dir ja schon Einige helfen.Es ist möglich,dass du mit Beginn des Schulalters nicht das Recht bekommst,dein Kind die ganze Woche über bei dir zu haben.Der Vater wird das mit Sicherheit/oder vielleicht nicht mitmachen.Wenn dein Kind so oft und lange bei ihm ist,warum soll es dann nur noch auf das WE beschrenkt werden?Weißt du,was ich meine?Ich habe dir schonmal geschrieben,dass dieses Wechselmodell bei euch und besonders für das Kind sehr ungünstig ist.Kann gut sein,dass er das Aufentaltsbestimmungsrecht irgendwann bekommt.Sei nicht so gutgläubig! Du schießt dich ins Aus.Er wird nicht immer der liebe,gute Ex bleiben,der alle Vorschläge so hinnimmt,wie du dir das vorstellst.Überlege dir bitte gut,was du möchtest und was GUT für das KIND ist!Ein Kind ist kein Gegenstand.Ein Kind am WE immer nur bei dem einen Elternteil finde ich auch nicht schön.Am Wochenende möchte man auch mal etwas Besonderes mit und für das Kind machen.

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Re: WEchselmodell die Zweite

Antwort von sterntaler82 am 09.02.2016, 17:32 Uhr

Selbst wenn der Kindsvater jetzt einwilligen würde kann er seine Meinung zum Schulbeginn ändern und zum Beispiel auch angeben das euer Sohn in seinen gewohnten Umfeld ( sprich mit seinen freunden) zur Schule gehen soll. Tja und da behaupte ich hättest du schlechte Karten!!!
So hart es klingen mag aber du musst entscheiden was dir wichtiger ist.

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Re: WEchselmodell die Zweite

Antwort von Fru am 09.02.2016, 19:48 Uhr

Ein Wechselmodell auf die Entfernung finde ich wenig sinnvoll.

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Re: WEchselmodell die Zweite

Antwort von Sändy am 09.02.2016, 21:22 Uhr

Es sind ja keine 180 km, sondern nur 90 und davon sind schon 40 mein ganz normaler Arbeitsweg....

Klar verstehe ich eure Bedenken, aber es kann doch nicht sein, dass ein Elternteil total unglücklich ist und der andere machen kann was er will!?!
Ich habe bereits versucht Bekanntschaften zu knüpfen... fakt ist aber dass ich da nicht glücklich bin und es mir- mittlerweile auch körperlich- echt an die Substanz geht

Was also tun? ABR beantragen? Dann ist aber vorbei mit Happy Family und das würde ich meinem Sohn gerne ersparen....

Es heißt doch auch, dass man 50km ohne Einwilligung umziehen darf... gilt das nicht mehr? Immerhin versuche ich ja hier eine Einigung zu finden ohne dass man sich an die Gurgel geht und schmutzige Wäsche wäscht.

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Re: WEchselmodell die Zweite

Antwort von Pamo am 09.02.2016, 21:49 Uhr

Du kannst 50km umziehen, das Kind nicht einen einzigen. Dieses Spiel gewinnt, wer als erster Fakten schafft und ihr habt das beide durch das jetzige Arrangement getan.

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Re: WEchselmodell die Zweite

Antwort von Sändy am 09.02.2016, 21:56 Uhr

Soll heißen ich bin am Arsch

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Re: WEchselmodell die Zweite

Antwort von shinead am 09.02.2016, 22:47 Uhr

Du kannst Doch umziehen und nimmst dann das Kind jedes Wochenende.

Das ABR würde Dir m.E. In der derzeitigen Konstellation im Streitfall gar nicht zugesprochen, da das eine räumliche Veränderung für das Kind bedeutet. Das ABR beim KV, der ein unverändertes Umfeld für das Kind bietet, ist da wesentlich wahrscheinlicher.

Vielleicht stimmt der KV auch zu. Allerdings weißt Du dann nicht, ob es zur Einschulung immer noch so ist.

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Warum fährst du nicht in deiner Freizeit die 45 km?!

Antwort von Möhrchen am 10.02.2016, 8:12 Uhr

Es geht um 45 km, die dich von Deinem Glück trennen...wäre es dann nicht einfacher, Du fährst diese Distanz in Deiner Freizeit (wenn das Kind beim Papa ist) und besuchst deine Familie / Freunde usw. in dieser Zeit?!

Mal ganz überspitzt gefragt: wieso gehst du davon aus, dass das Kind dann an Deinem Wohnort zur Schule geht?!...könnte es doch auch beim Papa - wenn es jetzt in der Kita dort in der Nähe ist, kennt es doch dann auch schon Kinder da...Du würdest das Kind dann dort rausreißen...in meinen Augen hätte der Papa die besseren Karten, wenn es mal darum geht, dass das Modell nicht mehr so gut läuft...

Ich will dir ja nichts ausreden, aber die Fakten, die du schaffen willst, begünstigen Deine Situation nicht wirklich.

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Re: WEchselmodell die Zweite

Antwort von Pamo am 10.02.2016, 8:26 Uhr

Wenn der KV zustimmt und du darauf achtest, dass du nichts unterschreibst, was besagst, dass das Arrangement zur Einschulung wieder zurück gesetzt wird, dann hast du eine Chance, selber Fakten zu schaffen.

Aber ja, das Arrangement das geschaffen wird, wenn das Kind geboren ist, das gilt bis es anders entschieden wird:
- durch beide Eltern im Einverständnis
- durch ein Elter der dem anderen einen Schritt voraus ist
- durch ein Familiengericht

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Re: WEchselmodell die Zweite

Antwort von Princess01 am 10.02.2016, 12:54 Uhr

Ich finds auch schwierig!
Wir haben eine Distanz von 45min eine Strecke. Meine Kinder gehen hier in Schule und Kiga, Freitags holt sie Papa (oder ich fahre, je nachdem) und Sonntag kommen sie wieder.
Den Kindern gefällts, Papa auch und wir haben fast immer ein Paar WE.
Aber bei dir wäre das Kind erstmal mehr bei Papa und so, somit könnte er das ASR beantragen wenn er wollte und auch vom Geld her ist es nicht ganz uninteressant (denn wenn auch er das Kind so oft hat ist das Unterhaltsrelevant).
Momentan ist es für uns alle gut so, auch wenn alle 14 Tage schöner wäre da wir eben nicht so viel mit den Kindern unternehmen können, aber die Kleine braucht es momentan.

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Re: WEchselmodell die Zweite

Antwort von Strudelteigteilchen am 10.02.2016, 13:49 Uhr

Ich würde mir einen guten Anwalt suchen, der mich bezüglich der Optionen und der jeweiligen Chancen und Risiken ausführlich und ehrlich berät.

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Re: WEchselmodell die Zweite

Antwort von Lita am 11.02.2016, 14:32 Uhr

Ich bin anscheinend die einzige hier, die das für eine vernünftige und praktikable Lösung hält - vorausgesetzt der Kindsvater stimmt zu diesen Konditionen zu. Ist das nicht der Fall, sollten natürlich auf keinen Fall Fakten geschaffen und trotzdem umgezogen werden.

Es geht ja nicht darum, dass die Mutter am neuen Wohnort ein Haus baut oder in eine Familie einheiratet, sondern um eine Mietwohnung. Sollte der Vater bis zum Schuleintritt tatsächlich seine Meinung ändern, ist so ein Mietvertrag schnell gekündigt und dann verhandelt man halt neu.

Für den Moment bietet die Lösung auf jeden Fall den Vorteil, dass das Kind in der gewohnten Kita bleiben kann und die Mutter ein Plus an Lebensqualität hat. Hier wird geschrieben, dass der Vater dann ja auf die Wochenenden verzichten müsste. Wenn ich das Ursprungsposting richtig in Erinnerung habe, hat der ja aber die umgekehrte Lösung abgelehnt (dass er das Kind an den Wochenenden nimmt).

Habe ja schon mal geschrieben, dass es bei uns auch so ist, dass das Kind die Wochenenden mit dem einen Elternteil verbringt, die Wochentage mit dem anderen. Klar hat das auch Nachteile - welche Lösung hat die nicht? Aber im Großen und Ganzen funktioniert es für uns und die Konstellation hier scheint ja ganz ähnlich zu sein.

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Re: WEchselmodell die Zweite

Antwort von Danyshope am 13.02.2016, 9:12 Uhr

Das ganze dürfte wohl schon an den Behörden scheitern.

Das Kind wird wo gemeldet werden müssen bei einem der beiden Einwohnermeldeämter. Ist es bei der Mutter, wird man meinen der Lebensmittelpunkt ist dort. Und dann dürfte die KiGa beim Vater vor Ort ein Problem haben damit wenn das Kind weiterhin deren Einrichtung besucht.

Ist das Kind beim Vater gemeldet, dann geht von jeder Richter davon aus, das es dort seinen Lebensmittelpunkt hat - zudem ja die Mutter faktisch ohne das Kind wegzieht. Dann kann das Kind zwar im KiGa bleiben, wenn der Vater aber beschließt das ABR zu beantragen, dann dürfte er gute Chancen bekommen. Womit will Frau denn dann noch beweisen das das Kind dort seinen Lebensmittelpunkt hat?

Und mal ehrlich, ich muss jeden Tag 40km zur Arbeit hinfahren, 40km zurück. gute 45min-1 Std Fahrzeit die einzelne Strecke, je nach Verkehr. Aktuell am Wochenende auch noch an beiden Tagen 75km hin, 75km zurück. Davor wochenlang "nur" 45km am Wochenende pro Strecke. Das schlaucht verdammt, von Kosten usw mal ganz abgesehen. der Tag ist quasie nach der Arbeit und dem Fahrweg gelaufen. Vom Stresspegel abgesehen weil man immer unter Dampf steht weil Schließzeiten usw eingehalten werden müssen. Ist IMO utopisch das wirklich über Jahre packen zu wollen, erst recht wenn man wirklich seinem Kind noch gerecht werden will. Was bei Krankheit, was wenn Termine, was wenn das Kind anfängt Freunde treffen zu wollen oder wo eingeladen ist?

Wechselmodel ist sicherlich das beste was das Kind haben könnte wenn sich die Eltern einigen können. Das bedeutet aber auch, das man eben selbst auch mal zurückstrecken muss. Und da würde ich sagen, meine Familie usw kann ich auch an den "Kinderfreien" Tagen besuchen. Und würde dann einen Wohnort am bisherigen KiGa erst einmal behalten. Was später ist, kann man immer noch sehen. evtl zieht der Vater ja auch irgendwann um, dann werden die Karten eh wieder neu gemischt. Aber alles nur meine Meinung, schlußendlich muss man das selbst entscheiden und innerhalb der Eltern-Kind-Beziehung eine Lösung finden.

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Endlich mal eine die mich versteht!

Antwort von Sändy am 16.02.2016, 9:02 Uhr

Vielen DAnk erstmal! :)

Ich sehe das halt auch so. Zu Schulbeginn kann man ja nochmal neu schauen evtl dann auch wieder etwas näher hin ziehen für den Fall das alles scheitert, aber bis dahin sind es noch mind. 4 1/2 Jahre und da kann man doch wohl auch meine Spoition verstehen....

Tja der Vorschlag ist mittlerweile eh abgelehnt vom KV. Heute gehts nochmal zum Jugendamt. Wir werden sehen was da raus kommt und ob die Dame vermitteln kann.

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