Geschrieben von nociolla am 16.01.2017, 11:59 Uhr |
Verfahrenskostenhilfe
Weiß jemand ob die neu Berechnung der Verfahrenskostenhilfe nur das Gericht beantragen kann , oder auch ich ?
Berechnet wurde im Sep 2015 vor dem Verfahren das ich 50€ pro Monat selbsttragen muss da dafür mein Einkommen reicht.
Nun soll ich ab Feb. 2017 51€ proMonat bezahlen nun musste ich mit aber für die Bezahlung der Anwältin meines Ex resultierent aus diesen Gerichtsverfahren einen Kredit aufnehmen welchen ich ja auch abbezahlen muss.
Das ich mir keinen neuen X beliebigen Kredit aufnehmen dürfte da das mit der Zahlung ja klar war ist mir auch klar , aber dieser ist ja aus den Verfahren entstanden sonst hätte ich es beim Gerichtsvollzieher abbezahlen müssen.
Danke schön mal
Nociolla