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Geschrieben von dosenkeks am 19.11.2015, 9:18 Uhr

vater will nach 8 jahren umgangsrecht - tochter weint

vater will nach 8 jahren umgangsrecht - tochter weint

hallo,

der kv meiner tochter , 8 jahre will sie ja kennenlernen , hat sie aber noch nie gesehen. auf meine frage warum jetzt plötzlich kam nur dasser sie vermisst. auf die frage warum er nie da war, kam nur zurück , das er mit der schwangerschaft nicht einverstanden war und enttäuscht war das ich sie doch bekommen habe. nun will er ab januar kontakt. meine tochter will aber wie ich schon mal schrieb gar nicht. sie will ihn nur einmal sehen aber nur mit mir. mit meinem ex machte ich aus, er könne ja einmal im monat einen samstag her kommen, sind allerdings 5 std. bahnfahrt eine tour. er sagte zu, dass wir das ein jahr lang so machen. meine tochter weint selbst in der schule, weil sie nicht mag und angst hat. dies habe ich ihm auch so mitgeteilt. darauf wurde er sauer. er klagt jetzt das umgangsrecht bei gericht ein. heulen würde sie nicht schützen, er hat das gute recht, sie dann jedes zweite wochenende auch um hilfe schreiend mitzunehmen. betreuten umgang lehnt er ab, da er nicht stundenlang fährt um sie 2 stunden zu sehen, das wäre für ihn ja nicht zumutbar, daher würde er es sofort durchbekommen........ Die Dame vom Jugendamt schlug vor, er solle erstmal überhaupt einen brief senden, etc aber darauf warte ich seit 6 wochen. er ruft nie an oder schreibt, und wenn er doch mal schreibt, dann fordert er nur. er sagt es ist ihm zu viel geplärre um eine ganz normale sache.

NUN DAS SCHLIMMSTE: er hat mich gefragt ob sie denn schon zickig sei oder brust bekäme......... daher möchte ich ihn nicht mit ihr alleine lassen..........

er ist leider ziehmlich clever. er sagte mir nämlich ich könne nicht beweisen dass er das sagte und damit auch nicht zum jugendamt denn er würde es abstreiten und dann stehe ich da als wenn ich den kontakt bojkotieren will.

meine fragen

1. hat er eine chance jedes 2. we durch zu bekommen??? also gegen den willen des kindes? wenn sie irgendwann will ist es für mich nicht leicht aber ich würde mich für meine maus freuen. nur ohne tränen und was sie möchte.

2. wenn kind und vater sich nicht kennen, wie lange würde betreuter umgang dann in etwa gehen???

3. muss sie ihn überhaupt kennenlernen??? sie möchte nicht aber ich habe gesagt sie kann ihn sich ja anfangs einmal im monat kennenlernen. ich bin ja schliesslich dabei...aber das will der kv ja nicht mehr. wenn er jetzt klagt würde er doch nur betreuten durchbekommen oder ????

4. wenn er das gerichtsurteil bekommt, also das umgangrecht jedes 2. we und bei der übergabe mein kind um hilfe schreit, muss ich sie ihm dann mitgeben?

5. wir telen seit kurzem und er redet immer nur davon wie geil unser sex war etc... da bekomme ich echt bauchschmerzen weil immerhin ist unser kind ein mädchen und ich mache mir da echt sorgen.

6. wenn er es angenommen durchbekommt, kann man dann in revision gehen?? würde sich das verfahren dann weiter raus ziehen???

ich meine mehr als ihm anbieten einmal im monat anfangs her zu kommen in meinem beisein oder aber betreuten umgang kann ich doch auch nicht. und ich schlucke dabei alles runter was war, denn es geht um die kleine, um ihr recht ihn kennen zulernen. aber wenn sie nicht mehr mag zwinge ich sie nicht

 
18 Antworten:

Re: vater will nach 8 jahren umgangsrecht - tochter weint

Antwort von shinead am 19.11.2015, 9:47 Uhr

Wenn er klagt, musst Du vor Gericht klug agieren.

Grundsätzlich gilt: Du musst den Umgang fördern. Also sprich Deiner Tochter gut zu und stärke ihr gleichzeitig den Rücken. Schwer, ich weiß.

Nach so langer Zeit darfst Du m.E. auf betreuten Umgang bestehen! Der KV kann nicht nach 8 Jahren aufkreuzen und das Mädchen über jedes zweite Wochenende mit nehmen. Die beiden müssen sich ja erst einmal kennen lernen.

Nimm' Dir einen Anwalt.

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Re: vater will nach 8 jahren umgangsrecht - tochter weint

Antwort von dosenkeks am 19.11.2015, 9:52 Uhr

wie lange geht denn so ein betreuter umgang

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Re: vater will nach 8 jahren umgangsrecht - tochter weint

Antwort von dosenkeks am 19.11.2015, 9:53 Uhr

er will ja keinen betreuten

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unbedingt einen anwalt nehmen!!!!

Antwort von kravallie am 19.11.2015, 10:00 Uhr

alles andere ist reine spekulation, das kommt auf den richter an und was der entscheidet, hat er zu akzeptieren, auch betreuten umgang.

ich würde mit diesem menschen auch nicht mehr reden, daß er dir boykott vorwerfen könnte, wäre für mich das geringste übel.

er ist gar nicht clever, er ist ziemlich doof und uninformiert.

ich drück dir die daumen!

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Re: vater will nach 8 jahren umgangsrecht - tochter weint

Antwort von Fru am 19.11.2015, 12:39 Uhr

Was ich nicht ganz verstehe, wenn das Kind den Vater überhaupt nicht kennt, wie kann es dann soooooo sehr Angst haben und so arg nicht wollen??? Da stimmt doch irgendwas nicht....

Wenn mein Kind einen fremden Menschen kennenlernen soll, weiß sie doch überhaupt gar nicht, wer oder was auf sie zukommt?!! Schätze mal, das Du für den Vater nicht gerade in der Werbetrommel gerührt hast...


Natürlich würde mein Kind auch nicht zu einem wildfremden Mann gebracht werden. Ich schätze auch mal, das jedes Gericht einsehen würde, das das Kind erstmal die Chance haben muss, den Vater kennenzulernen, das mußt und solltest Du auch fördern. Wie das dann auf die Entfernung am besten funktioniert, kann ich Dir auch nicht sagen, wohl aber, das einmal im Monat wohl etwas wenig ist, um sich kennen zu lernen...

Viel Glück

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TOLL!

Antwort von bobfahrer am 19.11.2015, 13:07 Uhr

Das ist doch schön, ich würde das ganz behutsam fördern damit die beiden sich langsam annähern können. Dazu brauchst du weder einen Anwalt nocht das Jugendamt - geh zur Familenberatungsstelle und erzähle Ihnen davon, die sollen Ihn dann zum zweiten Gespräch dazu einlanden und gemeinsam wird besprochen wie das aussehen soll. Und so macht man das dann. Es kann ein Gewinn sein für deine Tochter, und wenn eher nicht ist es auch gut, dann muss sie später nicht soviel aufarbeiten.

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@dosenkeks

Antwort von kravallie am 19.11.2015, 14:44 Uhr

und gerade weil natürlich immer die mutter schuld ist und es ganz normal ist, daß ein erzeuger nach dem brustwachstum eines 8jährigen mädchens fragt, lauf am besten SOFORT zum telefon und mach einen termin mit einem anwalt aus.

meine tochter sollte mit 11 zum erzeuger, sie hat zwar nicht geheult, aber sie wollte nicht. ganz ohne "werbetrommel".

und jetzt hör ich auf, sonst krieg ich blutdruck

bob, das hast noch vergessen

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da fällt mir noch ein....

Antwort von kravallie am 19.11.2015, 15:03 Uhr

ein perverser (bald ehemaliger)" kollege" hatte sich auch bei mir mal nach dem brustwachstum meines kindes erkundigt, den hab ich beim personalchef verpfiffen.
das geht überhaupt nicht (ceterum censeo ossi natürlich)

aber ja ne is klar, nur weil ein mann eine frau mal erfolgreich befruchtet hat, darf ihm nach x jahren einfallen daß er ein mädchen hat, dessen brust begutachtet werden muß.

TOLL. ganz ganz TOLL.

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Re: vater will nach 8 jahren umgangsrecht - tochter weint

Antwort von shinead am 19.11.2015, 15:18 Uhr

Was er will und was nicht ist egal.

Bitte, nimm' Dir einen Anwalt!

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Re: TOLL!

Antwort von shinead am 19.11.2015, 15:23 Uhr

ja, so wie das Gespräch zwischen den Eltern abgelaufen ist (Brustwachstum, Schwelgen in Sexerinnerungen) würdest Du Dein Kind doch auch nicht mit wehenden Fahnen vorstellen wollen, oder?

Und bevor Du jetzt anzweifelst, dass die Kommunikation wirklich so abgelaufen ist: wir können immer nur die geschilderte Situation beurteilen und da kann es nur einen Weg geben: Anwalt!

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Re: vater will nach 8 jahren umgangsrecht - tochter weint

Antwort von fsw am 19.11.2015, 15:26 Uhr

Schreibe dir solche Dinge ALLE auf-mit Datum!Das ist ganz wichtig als Beweis vor Gericht!!!

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Re: TOLL!

Antwort von bobfahrer am 19.11.2015, 22:45 Uhr

Ich versteh dich, aber in 9j. hier in diesem Forum hab ich schon Pferde kotzen sehen oder wie das heist. Ich stelle mir vor das er zur Familenberatung eingeladen wird und dort wird ja wie in einer Mediation alles besprochen und man kann dort auch einen Vertrag abschließen wo alles schriftlich fixiert ist. Erst wenn er da diese zwei drei Sitzungen mitgemacht hat und immer noch nicht die Lust verloren hat kann der Erstkontakt dort stattfinden. Und auch ein zweiter. Alles andere wird man sehen. EIner aus der FBS bei uns war mal mein Nachbar, ich war dann auch bei Ihm, ich schicke immer wieder Leute zu Ihm und ich kenne das Geschäft.
Vom JA rate ich deswegen eher ab, die sind überlastet und haben echt wichtigeres zu tun bis hin zu Gefahr in Verzug. Die FBS ist doch dafür da, die SP sind dafür ausgebildet - also was spricht dagegen.

Sollte es später doch zum Anwalt, Gericht was auch immer kommen, dann hat man was schriftliches und den / die SP als "Zeugen" bzw können diese dann einen Bericht schreiben für den Richter. Ähnlich wie beim JA, Qualitativ aber besser.

Und wegen den Aussagen, wir waren nicht dabei.

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Re: da fällt mir noch ein....

Antwort von mf4 am 20.11.2015, 9:40 Uhr

Echt eklig... allein wegen dieser anzüglichen Bemerkungen würde ich alles tun um mein Kind keine Minute mit so einem allein lassen zu müssen.

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GENAU

Antwort von kravallie am 20.11.2015, 20:22 Uhr

ich hoffe, daß dem fahneschwingbob niemand wirklich ernst nimmt....

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Re: Falsch

Antwort von bobfahrer am 20.11.2015, 21:38 Uhr

Du wolltest noch nie kapieren das man erstmal deeskalierend einwirkt. Draufhauen kann man immer noch. Aber wenn er erstmal ein paar Sitzungen Familenberatung mitmachen muss kann das auch heilsam sein.

Und mit Fahnen hab ich nix zu tun.

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Re: Falsch

Antwort von kravallie am 21.11.2015, 9:05 Uhr

höhö, bei fragen nach dem brustwachstum meiner tochter ist mein de-eskalationswille deutlich beschränkt.
vll kannst du dich in die lage hineinversetzen, wenn dich jemand, und in DIESEM fall ist der frager nur ein fremder jemand, nach der penisgröße deines sohnes fragt.
da braucht es bei mir keine große beratung mehr.....
und das hat auch nichts mit draufhauen zu tun.


mit fahnen hast du nichts zu tun????

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Re: TOLL!

Antwort von shinead am 21.11.2015, 13:51 Uhr

Da wäre ich unter anderen Umständen bei Dir.
Sollte der Erzeuger meines Juniors irgendwann mal seine väterliche Seite entdecken, würde ich ihn auch bitten entsprechende Termine auszumachen (ich würde es nicht für ihn tun, nach fast 9 Jahren kann man ein bisschen Enthusiasmus seinerseits erwarten.)

Wenn aber nach Brustwachstum und Zickerei (=Pupertät) gefragt wird und während des Telefonats gefragt wird , wäre ich SEHR vorsichtig.

Ein Anwalt hilft hier m.E. taktisch klug vorzugehen und die Möglichkeiten bezüglich dieser Äußerungen abzuwägen. Das sollte SIE tun, um die Rechte der Tochter zu wissen.
Außerdem ist sie gut gerüstet, falls der Herr tatsächlich klagt, der ja den betreuten Umgang ablehnt.

Wir waren bei dem Telefonat nicht dabei, also müssen wir die Beschreibung erst einmal glauben. Zweifel darf dann gerne der gegnerische Anwalt anmelden.

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Naja....

Antwort von bobfahrer am 22.11.2015, 23:41 Uhr

...wenn ich aber über einen Anwalt gehe wird auch er das tun. Dann geht das vor ein Gericht, einen Richter interessieren solche Aussagen aber nicht weil er ja nicht dabei war und tgl. irgendwelche Dummheiten hört, die haben keinen Bock mehr sich das anzuhören. Also hört er das Jungendamt wo der werte Herr mit Engelszungen redet und am Ende kommt ein Urteil heraus mit dem die KM sicher nicht zufrieden ist.

Andersrum - gehst du zuerst zur Familenberatung und lädst ihn ein wird er sehr schnell merken das dies eine ernste Sache ist und das kann auch entlarvend wirken. Evtl gibt er auf und hat keine Lust mehr oder aber er zieht das durch und es kommt eine Annäherung die die KM aber beinflussen und steuern kann mithilfe der FB. Nach einem Richterspruch hat er ein Papier in der Hand und sie kann nichts mehr steuern. Ausserdem hat er dann Oberwasser.

Deswegen find ich es sehr naiv zum Anwalt zu gehen. Erst zur FB ist der richtige, schlauere Weg.

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