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Geschrieben von vomGlückgefunden am 03.02.2016, 21:17 Uhr

Vater lehnt medizinische Behandlung ab bei GSR

Guten Abend zusammen,

ich würde gern wissen, ob hier jemand Erfahrungen damit hat, wenn der andere Elternteil (GSR) medizinische Maßnahmen nicht erlaubt.

Hier geht es mittlerweile um Behandlungen beim Spezialisten und um eine Kinderreha beim Asthma- und Herzkind mit noch etlichen "kleineren" gesundheitlichen Baustellen.
Der Vater ist DAGEGEN. Grund ist, er sieht zu viel Stress für das Kind.

Ich will das ganze jetzt vor Gericht bringen (habe nur gerade ein Problem, dass sich der neue Anwalt nicht meldet und ich vermutlich wieder zum alten zurückkehren werde. Aber das nur nebenbei...), um eine Entscheidung zu bekommen.

Mögt ihr mir vielleicht eure Erfahrungen schildern?

Danke und LG

 
17 Antworten:

Erfahrungen habe ich nicht, aber: ein Eilverfahren?Wäre es was?

Antwort von Marianna81 am 03.02.2016, 21:27 Uhr

…das kannst du doch auch alleine in die Wege leiten

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Re: Vater lehnt medizinische Behandlung ab bei GSR

Antwort von Pamo am 03.02.2016, 21:54 Uhr

Wurde denn nach der Unterschrift des Vaters gefragt?

Ist der Eilantrag das Ersetzen der väterlichen Unterschrift? Wenn ja: super. Lass sie noch zweimal ersetzen und dann beantragst du das ASR.

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Re: Vater lehnt medizinische Behandlung ab bei GSR

Antwort von vomGlückgefunden am 03.02.2016, 22:03 Uhr

PN.

Wenn das so gelingen würde, wäre ich BEGEISTERT. :-)

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Re: Vater lehnt medizinische Behandlung ab bei GSR

Antwort von kevome* am 03.02.2016, 22:20 Uhr

Dafür brauchst Du doch keinen Anwalt. Geh einfach zum Familiengericht und lass den Rechtspfleger das ganze aufnehmen. Die beraten gut und wissen auch wie der Sachverhalt dann zu formulieren ist. Das ganze dürfte dann nach Aktenlage und ohne persönliche Anwesenheit entschieden werden.

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Re: Vater lehnt medizinische Behandlung ab bei GSR

Antwort von Strudelteigteilchen am 03.02.2016, 22:25 Uhr

Bei mir ging das damals ohne Anwalt und ruckzuck. Das Jugendamt war sehr hilfreich, die haben direkt mit dem Richter telefoniert. Der Eilantrag wäre in ein bis zwei Stunden durch gewesen. Lag schon beim Gericht, es fehlte nur noch die Unterschrift des Richters. Aber in der Nacht vor der OP kam dann die Zustimmung des KV.

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Re:

Antwort von LoveMum am 04.02.2016, 7:18 Uhr

Das hab ich schon im Aktuell geschrieben:

Das mit den Unterschriften habe ich noch nie verstanden (?)
Ich brauchte noch NIE eine vom KV damals. Weder bei diversen OP's oder Behandlungen noch bei den Zahnspangen o.ä. Einzig und allein zur Kontoeröffnung meiner Jungs war eine Unterschrift von ihm nötig.
WENN mal danach gefragt wurde, habe ich immer gesagt dass ich den Spacken nicht erreichen kann und seit etlichen Jahren kein Kontakt besteht, damit war es dann gut.

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Re:

Antwort von Helena83 am 04.02.2016, 7:23 Uhr

Oh doch, du brauchst Unterschriften. Bei der Kontoeröffnung, beim Reisepass. Für medizinische Fragen brauchte ich ihn noch nicht, da hat es gereicht, dass ich gesagt habe, dass seit Jahren kein Kontakt besteht. Ob es immer so durchgeht, wage ich zu bezweifeln.

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Re:

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.02.2016, 7:46 Uhr

Für den Pass nicht. Gab vor einiger Zeit einen Link hier irgendwo. Ich habe ihn mir nicht gespeichert, weil ich das nicht mehr brauche, aber im Bedarfsfall würde ich das der zuständigen Behörde unter die Nase halten.

Was das medizinische Gedöns angeht: Damals, als ich noch alles richtig machen wollte, habe ich die Behördenmaschinerie in Gang gesetzt - siehe oben. Da ging es um eine geplante Leistenbruch-OP beim kleinen Kind. Seitdem mache ich das nicht mehr. Die KFO wollte eine Unterschrift, der KV hat sie aktiv verweigert (weil er Angst hatte, was bezahlen zu müssen), die KFO hat dann verzichtet. Das SPZ wollte lediglich, daß ich versichere, den KV zu unterrichten. Das habe ich per Mail gemacht - sehr rudimentär - es gab keine Reaktion. In allen anderen Fällen habe ich kurz erklärt, wie es ist, und dann reichte meine Unterschrift. Dabei besteht durchaus Kontakt, aber halt nur selten. Und es ist kompliziert, die Anträge hinzuschicken und dann zurückzubekommen, zumal der KV chaotisch ist und schon mal drei Monate braucht, um einen unterschriebenen Original-Antrag zurückzuschicken (so geschehen bei den Anträgen für die Kontoeröffnung).

Ich schrub es schon öfter: Was soll der KV denn machen, wenn man die Behandlung einfach durchzieht? Er müßte dagegen klagen. Im allerallerschlimmsten Fall macht der Richter dann "Du, du, du!" zur KM und sagt ihr, daß sie das nächste Mal doch bitte die Unterschrift einholen soll - selbst dann steht man nicht schlechter da als vorher. Aber sehr wahrscheinlich bekommt der KV einen auf den Deckel und im Idealfall sogar gleich die Gesundheitssorge entzogen. Insofern wird ein gut beratener KV sich die Klage gut überlegen.

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Re:

Antwort von lilly1211 am 04.02.2016, 8:56 Uhr

Ich verstehe das auch immer nicht wieso manche Mütter die Unterschriften des KV benötigen.

Ich gehe seit bald 9 Jahren mit 2 Kindern regelmäßig überall alleine hin, bin zwar verheiratet und nicht alleinerziehend, aber danach hat nie jemand gefragt.

Ich war schon bei Anästhesisten im Krankenhaus zum OP Gespräch, dito Chirurgen, beide Kinder haben eine Zahnspange wofür ich jeweils immer alleine unterschrieben habe, unser Frühchen hatte diverse Therapien im ersten Lebensjahr. Noch nie nie nie hat mich jemand gefragt ob diese Kinder auch einen Vater haben, ob dieser Vater ein Sorgerecht hat oder was dessen Meinung zu dieser Behandlung oder OP sei.

Ich schätze die Chance einen Arzt jeder Sparte zu finden der nicht nach einem zweiten Elternteil fragt daher sehr hoch ein.

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Re:@Strudelteigteilchen

Antwort von Helena83 am 04.02.2016, 9:27 Uhr

Ja den Link kenne ich, hatte den auch ausgedruckt und bin dann hin. Und trotzdem verweigerte man mir die Ausstellung des Passes. Zum Glück hat der KV dann nach mehrmaligem Auffordern die Vollmacht geschickt.

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Re:@Strudelteigteilchen

Antwort von Pamo am 04.02.2016, 9:33 Uhr

Helena, warst du denn mit dem Ausdruck auch beim Vorgesetzten des Verweigerers? Mich würde interessieren, ob die Verweigerung durchgezogen wird, wenn man sich nicht so schnell abweisen lässt.

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Re:@Strudelteigteilchen

Antwort von Helena83 am 04.02.2016, 11:16 Uhr

nein, war ich nicht. Die Nerven hatte ich damals leider nicht. Dann kam auch die Einverständnis des KV. Und die darf ich auch für zukünftige Reisepassanträge verwenden.

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Re: Vater lehnt medizinische Behandlung ab bei GSR

Antwort von Princess01 am 04.02.2016, 11:50 Uhr

Mich hat noch nie jemand gefragt oder ne Unterschrift vom Kindsvater gefordert. Weder bei Kuren, noch OPs oder sonstwas.
Es wird veranlasst was veranlasst werden muss und fertig.

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Re: Vater lehnt medizinische Behandlung ab bei GSR

Antwort von vomGlückgefunden am 04.02.2016, 18:09 Uhr

Also sagt mal!
Meint ihr, ich mache das aus Spaß an der Freude???


Die Therapie, die läuft, der hat der Vater einst vor Jahren zugestimmt. Nun hat er sein Einverständnis dem Behandler gegenüber zurückgezogen, ergo behandelt der Behandler das Kind nicht mehr. ( nach dem Auftreten des Vaters incl. Androhung von Klage gegen den Behandler wundert mich das auch nicht).

Die Krankenversicherung (nein, Reha läuft nicht über die RV!) wurde vom Vater angerufen, es gibt eine Aktennotiz und die sind dort (sicherlich nach ähnlichen Drohungen seitens des Vaters, denn am Telefon war die Dame sehr verständnisvoll) instruiert, sodass mein Versuch den Antrag nur mit meiner Unterschrift einzureichen fehlschlug. Es wird jetzt erst bearbeitet, wenn die väterliche Unterschrift da ist. Punktum.

Und da nützt MIR jetzt gar nicht, dass IHR noch nie eine Unterschrift brauchtet.
ICH BRAUCHE SIE!

LG

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Klage ! Morgen.

Antwort von Sternenschnuppe am 04.02.2016, 18:19 Uhr

Eilantrag auf Übertragung der alleinigen Gesundheitsfürsorge, ersatzweise Ersetzung der Unterschrift des Vaters.
Sammel Befunde und Diagnosen und Empehlungen und was der Vater da hinter den Kulissen treibt.

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Re: Vater lehnt medizinische Behandlung ab bei GSR

Antwort von desireekk am 04.02.2016, 18:35 Uhr

Hallo,

nochmal:

Am Tag nachdem er diesen Aufzug aufgeführt hat wäre ich beim Amtsgericht gewesen und hätte um Ersetzung der Unterschrift für die Weiterführung der Behandlung gebeten.

Bis zur Verhandlung/Anhörung wären dann ja auch die Stellungsnahmen der Ärzte da gewesen.

Feddich und ihr schon lange wieder in Behandlung.

Nochmal: da brauchts keinen Anwalt im ersten Schritt
Gruss

D

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Re: Vater lehnt medizinische Behandlung ab bei GSR

Antwort von kravallie am 05.02.2016, 19:03 Uhr

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