Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shortie am 30.09.2016, 16:52 Uhr

Update halber Mindestunterhalt

Der Beistand empfiehlt, dass ich die Beistandschaft sofort beende, wenn ich mit dem außergreichtlichen Vergleich über die Hälfte des Mindestunterhalts nicht einverstanden bin. (Mehr sei anders auch nicht zu titulieren, das habe er mir doch tausendmal erklärt. In einem absolut überrumpelnden Anruf, in dem ich mal eben die weitere Entwicklung über Jahre abnicken sollte.)
Subtile Drohungen inklusive, ich "muss" dann nämlich dies und das, zB. anwalt für weitere Vertretung der Kinder vor Gericht.
Der Ex hingegen hat immer Wünsche, zB trotz Urteil (von dem ich nichts zu Gesicht kriege), lieber ohne Gericht einen Titel erstellen zu lassen, in einem Vergleich beim Beistand. Und den Ex-Wünschen muss man ja nachkommen.

Ich fühle mich billig abgespeist, irgendwas scheint da faul zu sein.

 
7 Antworten:

Ähnlich war es auch bei uns

Antwort von Keksraupe am 30.09.2016, 16:59 Uhr

ich habe die Beistandschaft mit einem netten Brief an die Abteilungsleitung beendet.

Zurück kam ein ziemlich unfreundlicher Bried des SB, in dem er behauptete, stets alles gemacht zu haben bla bla...

hab den Brief weg geworfen, war lächerlich.

SEitdem macht mein Anwalt alles, habe nämlich ein jahr vorher eine Haftpflicht abgeschlossen inkl. Familienrecht, die auch Unterhaltsklagen abdeckt...

mir ist das nämlich alles SO EGAL geworden, ich rege mich über nichts mehr auf. Monsieur weiß, dass mein name sofort beim Grundbuchamt eingetragen wird, wenn er sich auch nur ein Fitzelchen zuschulden kommen lässt...

So sind die Fronten geklärt, Herr Papa zahlt brav den Unterhalt, und ich habe meine Ruhe (wünsche dir, das du mit starken Nerven das ganze noch durch bekommst, und empfehle dir einen verdammt guten Abwalt, der sich da verbeisst wie ein Terrier im Hosenbein :-D )

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Re: Update halber Mindestunterhalt

Antwort von desireekk am 30.09.2016, 17:28 Uhr

ich würde den SB beim JA anschreiben, kurz nochmal den Inhalt des Telefonats zusammenfassen und ihn bitten, mir das doch bitte schriftlich zu geben.
Wenn er sich nicht in der Lage fühlt, dann sicher sein Vorgesetzter da weiterhelfen... (würde ich auch mit reinschreiben)

Fristsetzung eine Woche.
Hast Du schon mit dem Vorgesetzten gesprochen?
Warum siehst Du das Urteil nicht?

LG

D

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Desireekk Re: Update halber Mindestunterhalt

Antwort von shortie am 30.09.2016, 17:30 Uhr

Es ist bereits der Vorgesetzte, der mir immerzu erklärt, dass ich das alles nicht verstehe.
Er kann sehr schlecht erklären, scheint mir. :D

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Re: Ähnlich war es auch bei uns

Antwort von shortie am 30.09.2016, 17:31 Uhr

Ich gehe davon aus, dass sowieso kein Geld kommt. Aber dann hätte ich gerne höhere Titel. ;-) Nämlich über ganz normalen Mindestunterhalt. Und nicht noch beschönigt über nur die Hälfte.

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Re: Update halber Mindestunterhalt

Antwort von Pamo am 30.09.2016, 21:12 Uhr

Wie seltsam, dass das JA keinen vollen Titel erreichen will. Davon hat doch außer dem KV niemand etwas. Was da wohl für eine Motivation dahinter steht?

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Mangelfall Re: Update halber Mindestunterhalt

Antwort von shortie am 01.10.2016, 9:02 Uhr

Der Aaaarme sei halt Mangelfall und es sei ihm nicht zuzumuten, mehr zu verdienen.

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Mangelfall Re: Update halber Mindestunterhalt

Antwort von Pamo am 01.10.2016, 11:27 Uhr

Betreiben die da so eine Art "Arme-KV-Schutzprogramm"? Was hat denn das JA von dieser Vorgehensweise? Da fällt mir nur eins ein: Durch den halbierten Titel hätte das JA eine geringere Nichterfolgssumme.

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