Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mutti6 am 03.03.2014, 20:28 Uhr

Unterschied Steuerklasse 2 und 3?

Ich habe Steuerklasse 2 , eine Freundin mit ähnlichem Einkommen Steuerklasse 3. Ich dachte immer, ich hätte mehrere Vorteile von 2, wir mussten aber feststellen, dass ich einen höheren Steuersatz zahle als die Freundin, klar, die hat ja ihren Mann, der nicht arbeitet und "füttert" ihn mit durch (nicht negativ gemeint, er ist Hausmann und kümmert sich um die Kinder), hat also noch mehr Personen zu versorgen, aber was bringt es mir dann für Vorteile, in Klasse 2 zu sein (ich kann ja nicht in 3, das ist mir auch klar, aber ich dachte halt immer, Klasse 2 ist sozusagen die günstigste Steuerklasse, sozusagen ein "Alleinerziehendenbonus".).
Kennt sich da jemand aus und kann mir die Vorteile gegenüber 3 nennen, oder ist man als verheirateter Alleinverdiener steuerlich besser gestellt?
Ich frage das nur rein informativ, das deutsche Steuersystem habe ich auch nach 20 Jahren Berufstätigkeit noch nicht durchschaut.

 
12 Antworten:

Re: Unterschied Steuerklasse 2 und 3?

Antwort von -chOcO- am 03.03.2014, 21:02 Uhr

Ich kenne mich damit nicht aus, aber ich schätze das der Vorteil eher gegenüber der Steuerklasse 1 zu suchen ist.

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Re: Unterschied Steuerklasse 2 und 3?

Antwort von CKEL0410 am 03.03.2014, 21:06 Uhr

So ein riesen unterschied ist das zwiaschen eins und zwei auch nicht...ein paar euro

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Re: Unterschied Steuerklasse 2 und 3?

Antwort von Strudelteigteilchen am 03.03.2014, 21:19 Uhr

Warum sollten AEs einen generellen Bonus bekommen? Weil sie so arme Socken sind?

Tatsächlich ist 3 so für sich gesehen die "günstigste" Steuerklasse. Die Steuerklassen 1 und 2 sind für Unverheiratete, 2 ist dabei marginal besser. Die Klassen 3, 4 und 5 sind für Verheiratete.

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Re: Unterschied Steuerklasse 2 und 3?

Antwort von kevome* am 03.03.2014, 21:35 Uhr

Mein Lieblingsaufreger.....

Die Steuerlasse 2 ist eher mit der 1 zu vergleichen. Der Unterschied ist meiner Meinung nach kaum erwähnenswert. Bei meinem Gehalt sind es gute 50 Euro mehr. Steuerklasse 3 wären weit über 400 Euro mehr. Wenn ich mir dann noch die Zusatzkosten als Vollzeit berufstätige AE ansehe: Kinderbetreuung, Ferienbetreuung für die Kinder, Putzhilfe und ähnliches, dann fühle ich mich absolut benachteiligt. Soviel kann der nicht berufstätige Partner gar nicht Kosten, um diese finanziellen Vorteile zu rechtfertigen.

Ich hoffe mit jeder Wahl, dass sich endlich eine Partei des Familiensplittings annimmt. Die hätten meine Stimme schon heute sicher. Aber wahrscheinlich hoffe ich da umsonst.

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Re: Unterschied Steuerklasse 2 und 3?

Antwort von Leena am 04.03.2014, 7:42 Uhr

Bei LSt-Klasse III sind zwei Grundfreibeträge von derzeit gut 8.300 € eingearbeitet, dass Gehalt, dass Deine Freundin erhält, wird quasi beiden Ehegatten je zur Hälfte zugerechnet. Nennt sich Ehegattensplitting.

Bei LSt-Klasse II ist es eben nur ein Grundfreibetrag drin, plus ein bestimmter Alleinerziehenden-Mehrbedarf.

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Apropos, Leena

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.03.2014, 7:51 Uhr

Das große Kind wird dieses Jahr 18 (geht aber weiterhin zur Schule). Muß ich dann von der 2 in die 1 wechseln? Weil ich ja dann eine weitere Person über 18 im Haushalt habe?

Ich meine, sowas gehört zu haben. Oder verwechsle ich da was?

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Re: Apropos, Leena

Antwort von Leena am 04.03.2014, 8:06 Uhr

War zunächst so, wurde aber relativ bald wieder geändert. Wenn KindGroß also weiterhin zur Schule geht und Du Kindergeld für KindGroß bekommst, bleibt es bei der II.

Google mal, da sollte etliches zu finden sein.

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Re: Apropos, Leena

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.03.2014, 8:20 Uhr

Danke, das beruhigt.

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Das ist mal wieder typisch

Antwort von Chrissie3 am 04.03.2014, 9:23 Uhr

"Ich hoffe mit jeder Wahl, dass sich endlich eine Partei des Familiensplittings annimmt. Die hätten meine Stimme schon heute sicher. Aber wahrscheinlich hoffe ich da umsonst."

Warum gönnst Du den Leuten nicht das Familiensplitting und hoffst nicht auf eine Partei, die zusätzlich etwas für Alleinerziehende tut? Warum dieser Neid?

Ich geb´ Dir vollkommen recht, dass Alleinerziehende ebenfalls viele Nachteile haben. Aber da muss man ansetzen und nicht den anderen etwas weg nehmen wollen. Damit stehst Du dann auch nicht besser da, denn selbst wenn den anderen das genommen wird, kannst Du davon ausgehen, dass das nicht in einen Topf für AEs eingezahlt wird.

Viele Grüße
Chrissie

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Re: Unterschied Steuerklasse 2 und 3?

Antwort von Sabri am 04.03.2014, 9:49 Uhr

Hallo!
Ich bin da ganz bei Kevome. Am besten heirate ich meinen kleinen Sohn, dann bekomme ich Steuerklasse 3. Ein Ehemann könnte selber arbeiten, ein kleines Kind braucht Betreuung, auch diese muss zusätzlich bezahlt werden. Für Alleinerziehende, die keinen Unterhalt bekommen doppelt ungerecht. Ich wundere mich, dass sich das Ehegattensplitting so lange hält.
Gruß, Sabri

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@Chrissi

Antwort von shinead am 04.03.2014, 10:18 Uhr

>>Warum gönnst Du den Leuten nicht das Familiensplitting und hoffst nicht auf eine Partei, die zusätzlich etwas für Alleinerziehende tut? Warum dieser Neid?


Es geht doch gar nicht um Alleinerziehende!

Familie ist da, wo Kinder sind! Familie ist eben nicht da, wo ein Trauschein ist!

Ich bin auch für eine Änderung des Ehegattensplittings in ein Familiensplitting und zwar ganz unabhängig davon, ob die Eltern zusammenleben, oder nicht.

Shinead, Lohnsteuerklasse 3, fernab einer Neiddebatte

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Re: Unterschied Steuerklasse 2 und 3?

Antwort von Leena am 04.03.2014, 14:05 Uhr

"Tatsächlich ist 3 so für sich gesehen die "günstigste" Steuerklasse. Die Steuerklassen 1 und 2 sind für Unverheiratete, 2 ist dabei marginal besser. Die Klassen 3, 4 und 5 sind für Verheiratete."

Stimmt. Und wenn man sich anschaut, für wen welche Steuerklasse ist, wird einem doch eigentlich auch klarer, wo wieviel Grundfreibetrag etc. eingearbeitet ist, wieviel in der jeweiligen Steuerklasse steuerfrei ist - und weshalb die Steuer bei unterschiedlichen Steuerklasse so unterschiedlich ist, wie sie ist:

Steuerklasse I ist für Alleinstehende, ist also ein Grundfreibetrag in die Tabelle eingearbeitet (8.354 €)

Steuerklasse II ist für Alleinerziehende, die - abgesehen von volljährigen Kindern - keine Haushaltsgemeinschaft mi.t anderen Erwachsenen haben, da ist auch ein Grundfreibetrag eingearbeitet (8.354 €) und ein Alleinerziehendenbedarf (1.308 €), also sind da insoweit vorneweg im Jahr 9.662 € "steuerfrei".

Steuerklasse III ist für Verheiratete, deren Ehepartner entweder gar keine Lohnsteuerkarte haben oder Lohnsteuerklasse V - in der III ist deshalb der Grundfreibetrag für beide Ehegatten eingearbeitet, 16.708 €.

Bei der Steuerklasse V ist entsprechende gar kein Grundfreibetrag eingearbeitet, da ja die beiden Grundfreibeträge der Eheleute schon beim anderen bei der III "verwurschtet" sind.

Steuerklasse IV ist wieder ein Grundfreibetrag (8.354 €), also jeder der Ehegatten hatten seinen Grundfreibetrag bei sich auf der Karte, Besteuerung quasi wie bei Lohnsteuerklasse I.

Ach so, die Tabelle für Lohnsteuerklasse VI hat auch keinen Grundfreibetrag drin, da die VI entweder für ein zweites (drittes, viertes...) Arbeitsverhältnis anzuwenden ist - oder wenn der Arbeitnehmer keine gültige Lohnsteuerkarte (bzw. jetzt eben ELStAM - Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale) vorlegt.

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