Geschrieben von Trulla1984 am 20.08.2014, 12:08 Uhr |
Unterhaltsvorschuss
Wie ist es wenn ich mit meinem neuen Partner nächstes Jahr zusammen ziehe fällt da mein Unterhaltsvorschuss weg?
Danke für eure Antworten.
Lg
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von Pamo am 20.08.2014, 12:30 Uhr
Wenn das Kind nicht von dem neuen Partner ist:
Nein, fällt nicht weg solange ihr nicht heiratet.
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von Ruhrgirl am 20.08.2014, 12:31 Uhr
Hallo,
meines Wissens nach NEIN!
Der Anspruch endet lediglich wenn Du heiratest, die 72 Monate voll genutzt sind, der Vater Unterhalt bezahlt oder das Kind das 12. Lebensjahr erreicht!
hmmmhmmmhmmm
Antwort von Keksraupe am 20.08.2014, 15:38 Uhr
ich habe den Antrag gerade hier liegen, da steht
"wenn ein stiefelternteil mit im haushalt lebt oder der erziehende elternteil wieder heiratet oder eine eingetragene lebenspartnerschaft eingeht"
meine Sachbearbeiterin ist sich nicht sicher, was ein Stiefelternteil ist, und will sich da noch mal schlau machen, wir hoffen, dass das NICHT zählt, da ich sonst auch keinen UHV bekommen werde...
Nach Hochzeit
Antwort von Sternenschnuppe am 20.08.2014, 16:46 Uhr
Dass das der SB nicht klar ist wundert mich.
Bei uns wollten sie die Eheurkunde sehen und dann wurde der Vorschuss eingestellt.
naja aber es steht beides im antragsvordruck
Antwort von Keksraupe am 20.08.2014, 17:07 Uhr
stiefelternteil ODER bei eheschließung
Re: Unterhaltsvorschuss
Antwort von Trulla1984 am 20.08.2014, 17:08 Uhr
Hm dann rufe ich da morgen mal an.
Sehe meinen Freund nicht als Stiefelternteil und wäre auch etwas komisch wenn er für meine Kinder zahlen müsste.
Danke euch für die Antworten
Lg
Re: Verheiratet/nicht verheiratet ist ein eindeutiges Kriterium.
Antwort von Franke am 20.08.2014, 18:53 Uhr
Diesbezüglich gibt es amtliche Dokumente.
Unter Stiefvater/-mutter versteht man doch schon eh und je einen neuen Ehepartner der Mutter oder des Vaters?
Wer ohne amtlichen Segen im Haushalt herumhüpft . . . eine Nacht, eine Woche, einige Monate, aber mit Unterbrechungen oder immer am Wochenende, . . .
und wer mit dort gemeldet ist?
Antwort von Keksraupe am 20.08.2014, 19:11 Uhr
das war ja die frage
wenn man wirklich offiziell zusammenzieht
denn genau das ist derzeit bei uns die frage
wir ziehen offiziell zusammen zum 01.10. in eine gemeinsame Wohnung.
Und es gibt 3! verschiedene ankreuzmöglichkeiten:
stiefelternteil mit in der Wohnung
Ehepartner des erziehenden Elternteils
eingetragene Lebenspartnerschaft
Re: und wer mit dort gemeldet ist?
Antwort von Woelfin90 am 20.08.2014, 20:31 Uhr
Das muss neu sein. Bei meinem Formular vor ein paar Jahren stand da nix von Stiefelternteil. Aber vllt kann ich dir trotzdem helfen: Partner und ich unverheiratet, er ist nicht der Vater von Kind groß, leben seit vier Jahren im gemeinsamen Haushalt. Partner ist natürlich hier gemeldet. Ich erhalte seit viereinhalb Jahren Unterhaltsvorschuss, es gibt halbjährlich Abfragen durch das JA ob sich was geändert hat - und zwar ist folgendes interessant:
- Zahlt der Vater Unterhalt? Wenn ja wie viel und regelmäßig?
- Lebe ich wieder mit KV zusammen?
- Habe ich irgendwen geheiratet?
- Adressänderungen vom Kind
- lebt KV noch oder erhält Kind Halbwaisenrente?
- Mir bekannte Adresse des KV,
- Ist mir bekannt ob KV arbeitet, wenn ja wo und wie viel verdient er?
Meine SB weiß, dass mein Partner hier lebt. Es hat noch nie interessiert.
naja, "eingetragene Lebenspartnerschaft"
Antwort von Julie am 20.08.2014, 20:37 Uhr
Die ist ja ziemlich klar definiert, das weiß man genau, ob das auf einen zutrifft.
Der Unterschied zwischen "Stiefelternteil" und "Ehepartner des Erziehenden ..." erschließt sich mir jetzt nicht.
Danke :-D
Antwort von Keksraupe am 20.08.2014, 20:45 Uhr
hat mir wirklich Sorgen bereitet, ich habe mich erst gesträubt, UHV zu beantragen, aber mein Freund sagt, wir sind doof wenn wir darauf verzichten.
Recht hat er ja irgendwie... seufz
mir auch nicht julie
Antwort von Keksraupe am 20.08.2014, 20:46 Uhr
und der SB auch nicht, weshalb wir etwas ratlos da standen, was nun da der Unterschied sein soll...
Raff ich auch nicht
Antwort von Sternenschnuppe am 20.08.2014, 20:57 Uhr
Das ist doch das gleiche ?
Komisch komisch.
Auf jeden Fall fällt der erst nach Hochzeit weg.
Re: Das Gesetz ist eigentlich eindeutig
Antwort von Franke am 20.08.2014, 21:03 Uhr
http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/BJNR011840979.html
Letzte Änderung 2013.
Der Antrag war schon 2010 so missverständlich abgefasst:
http://www.urbia.de/archiv/forum/th-2840957/unterhaltsvorschuss-stiefpapa.html
laut SB ist es das gleiche, sie versteht nur nicht wieso beides drin steht
Antwort von Keksraupe am 21.08.2014, 16:56 Uhr
war heute noch mal bei ihr (auf ein Käffchen, hehe) und eine Kollegin von ihr hat es dann nochmal raus gesucht.
Soooooo, scheinbar kriege ich sogar rückwirkend ab 01.07. UHV da mein Anwalt den UH angemahnt hatte und wir damit der Pflicht nachgekommen sind. DAS freut mich jetzt natürlich sehr :-D
ORIGINAL Titel mit abgeben?
Antwort von Keksraupe am 21.08.2014, 16:57 Uhr
musstet ihr beim Antrag auch den Originalen Titel, also die Urkunde über den Titel, abgeben?
Ich fühl mich da irgendwie so unsicher wegen, oh man, hab das Ding noch nie aus der Hand gegeben... *uaaah*
Re: ORIGINAL Titel mit abgeben?
Antwort von Sternenschnuppe am 22.08.2014, 8:32 Uhr
Das ist normal, die setzten ja die finanziellen Interessen dann durch und Du bekommst den Vorschuss.
Sozusagen leihst Du denen den Schuldschein :-)
Beendest Du die Beistandschaft oder UHV dann bekommst Du ihn wieder.
danke :-D
Antwort von Keksraupe am 23.08.2014, 13:59 Uhr
fühlt sich trotzdem seltsam an...
Hach ja, in 17 Monaten krieg ich den schon wieder zurück.
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