Geschrieben von Anjaunddavid am 26.06.2017, 16:11 Uhr |
Unterhaltsvorschuß ab Juli 2017
Heute hatte ich die Anträge in der Post, die ich nun ausfüllen darf.
Also wer UHV beantragen muss, ruft dort an und laßt euch die neuen Anträge zusenden.
Re: Unterhaltsvorschuß ab Juli 2017
Antwort von Primrose am 27.06.2017, 6:23 Uhr
Danke für die Info.lg
Re: Unterhaltsvorschuß ab Juli 2017
Antwort von Aprilscherz2000 am 27.06.2017, 8:55 Uhr
Ich frag mich immer bei den Anträgen, warum der Beruf von Mutter und Vater so intressant ist?
LG chrissie
P.S. Anträge gibt's auch online :-)
Re: Unterhaltsvorschuß ab Juli 2017
Antwort von 32+4 am 27.06.2017, 9:35 Uhr
Bin gespannt wie lange die bearbeitung dauert.
Bei uns gibt es keine neuen vordrucke. Es sind die alten mit der begrenzung 12 jahre/72 monate.
SB hat mir schon im april den vordruck gegeben.
Jetzt ende juni immer noch keine rueckmeldung
Re: Unterhaltsvorschuß ab Juli 2017
Antwort von Holzkohle am 29.06.2017, 15:20 Uhr
ich hatte Anruf vom Jugendamt. Hier erzählt man mir, das Gesetz sei noch gar nicht durch, nichts sei sicher, ich könnte zwar n Antrag stellen aber es kann sein, dass erst ab September rückwirkend zum Juli ausgezahlt wird.
Auf der Seite des JA immer noch die alten Formulare... und interessantweise nirgends ein Kästchen für "anderer Elternteil verstorben"... Aber, zumindest da bin ich jetzt beruhigt und wirklich gottfroh!!!! auch mein Sohn bekommt - obwohl dann jetzt bald 14 Jahre alt und KV verstorben, Halbwaisenrente erhält er nicht - dann wieder UHV. Und das rettet hier ungemein viel!
Re: Unterhaltsvorschuß ab Juli 2017
Antwort von sara31 am 29.06.2017, 19:55 Uhr
Ich habe Anfang Juni einen link hier reingesetzt vom Bundestag: An dem Tag wurde das Gesetz im Bundesrat innerhalb eines Paketes durchgewunken.
In unserem Formular gibt es einen Absatz zu verstorbenen Elternteil...
Re: Unterhaltsvorschuß ab Juli 2017
Antwort von Tessy77 am 30.06.2017, 5:35 Uhr
Mein Sohn ist 17 , bekam den UHV als er 4 war für vdie Dauer der gesetzlichen 72 Monate. Seit 2014 bekomm ich vom KV 60 Euro die mir das JA als Beistandschaft erwirkt hat. Kann ich jetzt auch UHV beantragen? Er geht 2018 in Ausbildung
Hier der Link......
Antwort von Aprilscherz2000 am 30.06.2017, 11:26 Uhr
nachdem der Bundestag vorher zugestimmt hat
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundesrat-stimmt-ausweitung-des-unterhaltsvorschusses-zu/112536
LG Chrissie
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