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Geschrieben von Akavauka am 27.01.2017, 17:46 Uhr

Unterhaltstitel

Hallo, in einem älteren Beitrag habe ich Schonmal meine Situation geschildert. Status quo ist nun dass der Vater meiner Tochter sie nun drei mal die Woche für ein bis zwei Stunden in meinem Beisein sieht . ( sie ist jetzt 3 Monate alt ) .
Parallel zu der Besuchsrechtsache läuft aber noch die Beistandschaft beim Jugendamt wegen der Unterhaltszahlungen . Natürlich bin ich äußerst misstrauisch . Heute schrieb mir die Frau vom Jugendamt , dass nun der Unterhalt berechnet wurde und der Vater den Unterhalt gezahlt hat , aber "unter Vorbehalt " und den unterhaltstitel möchte er noch nicht unterschreiben und bat um exakt 90 Tage Aufschub . Die Dame vom Jugendamt fand diese 90 Tage auch äußerst komisch , jetzt mache oh mir natürlich wieder Gedanken , was er damit bezwecken könnte .
Habt ihr Ideen ?

 
25 Antworten:

Re: Unterhaltstitel

Antwort von mf4 am 27.01.2017, 18:32 Uhr

Mein 1.Gedanke war, dass er für sich einen privaten Vaterschaftstest machen möchte. Vielleicht hat er Zweifel und braucht es schwarz auf weiß, dass SEIN Kind finanziert wird.

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Re: Unterhaltstitel

Antwort von Sternenschnuppe am 27.01.2017, 18:39 Uhr

Schliesse mich mf4 an.
Das Jugendamt ist ja dran, er hat gezahlt, was er da hinschreibt ist ja eigentlich egal.
Frag ihn doch warum unter Vorbehalt. Gute Gelegenheit ein wenig sachliche Kommunikation zu üben.
So einen Test sehe ich ja sehr positiv, dann kann man so einen Zweifel eindeutig aus der Welt schaffen dauerhaft.

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Re: Unterhaltstitel

Antwort von Akavauka am 27.01.2017, 18:41 Uhr

Test ist gelaufen und er hat es schwarz auf weiß !

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Re: Unterhaltstitel

Antwort von Sternenschnuppe am 27.01.2017, 18:59 Uhr

Männer !!

Aber wie oben gesagt, das Geld fliesst und das Jugendamt regelt das mit dem Titel.
Wenn ihm die 90 Tage helfen ...

Klar ist es komisch, aber nützt ja nun nix.

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Re: Unterhaltstitel

Antwort von Akavauka am 27.01.2017, 19:09 Uhr

Aber wofür diese 90 Tage :-( der führt irgendwas im Schilde ...

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Re: Unterhaltstitel

Antwort von mf4 am 27.01.2017, 19:43 Uhr

Ich würde gern 90 Tage warten, wenn ich dafür mal Unterhalt sehen würde. Darauf warte ich vergebens seit 10 Jahren.
Vielleicht macht er nur Show. Das kenne ich zur Genüge. Mein Ex muss immer ganz viel abklären (was und mit wem habe ich nie herausgefunden), wenn ich mal eine konkrete Aussage brauche.

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Re: Unterhaltstitel

Antwort von 32+4 am 27.01.2017, 19:51 Uhr

meine beistandschaft verrechnet sich ständig, zugunsten des unterhaltszahlers, und das ordentlich.

aber wenn der unterhaltszahler die urkunde nicht unterschreiben möchte, dann wird hier postwendend das gericht bemüht.

mich wundert, dass die dame 90 tage nun abwarten möchte. wer weiß, was ihm dann einfällt
das kind hat ein recht drauf, heute und nicht erst, wenn der herr evtl. möchte.

sollte er zweifel an der rechnung haben, kann das gericht ja nachrechnen.

ps: bekommt er in 90 tagen noch mal nachwuchs?

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Re: Unterhaltstitel

Antwort von Akavauka am 27.01.2017, 20:12 Uhr

Er ist halt in einer relativ hohen Stufe gelandet , aber ein Anwalt braucht keine 90 Tage um das zu prüfen . Ich gehe stark davon aus , dass er keinen Nachwuchs bekommt &514;, wenn das so wäre, wäre das der Oberhammer . Er hat der Dame vom Jugendamt erklärt dass er seine Familie , die im Ausland lebt finanziell unterstützt . Aber das zählt nicht .
Ich glaube nicht dass das Jugendamt sich auf diese 90 Tage einlässt .

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Re: Unterhaltstitel

Antwort von fsw am 27.01.2017, 22:42 Uhr

Wahrscheinlich ist er in spätestens 89 Tagen dann unbekannt verzogen.

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Re: Unterhaltstitel

Antwort von mf4 am 27.01.2017, 23:35 Uhr

3 Monate Kündigungsfrist

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ich wuerde da nichts abwarten und darauf bestehen das er so schnell wie

Antwort von Marianna81 am 28.01.2017, 7:52 Uhr

es geht den Titel unterschreibt. Falls er sich weigert, kündige die Beistandschaft und nehme dir einen Anwalt.

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Re: ich wuerde da nichts abwarten und darauf bestehen das er so schnell wie

Antwort von Garnele08 am 28.01.2017, 11:03 Uhr

ich würde auch nicht warten!

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Re: Unterhaltstitel

Antwort von p...082016 am 28.01.2017, 11:28 Uhr

Hallo zusammen,
ganz ehrlich gesagt verstehe ich das Problem nicht so ganz... der Vater zahlt Unterhalt in voller Höhe. Ein Titel sichert lediglich den Fall ab, wenn der Unterhaltspflicht nicht nachgekommen wird und das scheint mir bei dir nicht der Fall zu sein. Ein Titel ist für den Vater ohnehin etwas was sehr Unschönes, denn sollte sich an der Lebens- und Einkommenssituation des Vaters etwas ändern, kann er den Titel nur gerichtlich ändern lassen. Es besteht dabei Anwaltspflicht, das führt erneut zu hohen Kosten. Also sollte doch verständlich sein, dass jemand der sich für min die nächsten 18Jahre der Mutter finanziell völlig ausliefert, denn Sie kann immer in Höhe des Titels vollstrecken lassen, unabhängig von der Situation des Vaters, das ausführlich prüfen möchte. Wichtig ist, dass der Papa für sein Kind sorgt, sowohl finanziell als auch emotional. LG
Ach so vielleicht sollte ich erwähnen dass ich auch Papa bin ;-)

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"der mutter finanziell voellig aus(ge)liefert"

Antwort von 32+4 am 28.01.2017, 11:39 Uhr

Es geht um KINDESunterhalt!


Im ausgangsposting steht, dass die zahlungen UNTER VORBEHALT gezahlt wurden!
Das spricht nicht unbedingt fuer den unterhaltszahler


"Dass ich auch papa bin"

Konnte man aus dem ersten zitat deutlich herauslesen

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Re: Unterhaltstitel bei Beistandschaft

Antwort von Garnele08 am 28.01.2017, 12:11 Uhr

Der Titel ist eigentlich Voraussetzung für die Beistandschaft...
Auch wenn es dem KV nicht passt, muss dieser ausgestellt werden.

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Re: Unterhaltstitel

Antwort von zini4 am 28.01.2017, 13:08 Uhr

Hier so ähnlich.
Der KV hatte jahrelang keinen Kontakt, keinen Unterhalt gezahlt und sorgerecht abgegeben.
Seit vorigem Jahr arbeitet er bei der Bundeswehr und plötzlich konnte er sich an seine Kinder erinnern um den Familienzuschlag abzusahnen.

Seit mehren Monaten drängt die bearbeiterin vom Jugendamt zu Unterschrift eines neuen Titels.
Immer wenn eine Neuberechnung stattgefunden hat, kommt sein Anwalt mit neuen Einwänden. Jetzt sogar die Adoption seines stiefkindes.

Er zahlt weniger Unterhalt als er könnte und hat sich gleich mal einen neuen BMW vom Familienzuschlag gegönnt.
Er verdient momentan sogar an seinen Kindern. Heißt mehr Zuschlag als er Unterhalt zahlt.
Den Rückstand, pro Kind nun schon eine 4-stellige Summe will er in kleinen raten ( dauert Jahre) abzahlen.

War mir jetzt alles zu doof, hab jetzt auch eine Anwältin und es wird geklagt.

Das Jugendamt hat leider sehr zu seinen Gunsten gerechnet. Zum Selbstbehalt eine große Summe dazu gerechnet, weil er ja so Ausgaben hat.
Und selbst diesen ausgerechneten Betrag kommt er nicht nach.



Ich würde nicht 90 Tage warten. Mehr Druck beim Jugendamt machen.
In 90 Tagen ist er vielleicht arbeitslos oder unbekannt verzogen!!!

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Re: Unterhaltstitel

Antwort von p...082016 am 28.01.2017, 13:59 Uhr

@ 32+4
ja sicher geht es um den Kindesunterhalt, den möchte ich auch nicht mal im Ansatz anzweifeln, er ist ganz selbstverständlich und unheimlich wichtig. Wie gesagt, jede Mutter und jeder Vater ist dazu verpflichtet für das gemeinsame Kind sorgen! Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es die Mutter ist, die vollstrecken lassen könnte, denn sie hält den vollstreckbaren Titel in den Händen.

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Re: @zini

Antwort von Garnele08 am 28.01.2017, 14:04 Uhr

und warum leitet die Beistandschaft keine Pfändung ein?

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Re: Unterhaltstitel

Antwort von Akavauka am 28.01.2017, 14:32 Uhr

Also der Vater hat einen guten Job den er niemals aufgeben würde, da bin ich mir sicher . Das Geld ist mir ehrlich gesagt sch... egal . Nachdem er das letzte Telefonat mit den Worten : dann genieße mein Geld , beendet hat . Es geht wie gesagt nur um den Unterhalt für meine Tochter . Ich selbst bekomme keinen Unterhalt . Ich bin froh , dass ich dieses Geld erstmal nicht verwenden muss und beiseite legen kann. Ich werde nur misstrauisch bei diesen 90 Tagen , es scheint mir , dass in den 90 Tagen entweder sich irgendwas bei ihm finanziell ändert oder er versucht in dieser Zeit das Sorgerecht einzuklagen ? Ich mache mich total verrückt . Dabei will ich für meine Tochter nur Ruhe und Frieden . Ich war ja sogar bereit mit ihm über die Höhe des Unterhalts so zu sprechen , ohne Jugendamt , weil ich momentan nicht auf so viel Unterhalt angewiesen bin . Die Dame vom Jugendamt hat mir aber gesagt dass ich das nicht tun müsste aus Angst er würde am Hungertuch nagen , denn der Selbstbehalt steigt ja auch mit steigender Unterhaltsstufe . Ich hab Angst dass er irgendwas plant .

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Re: Unterhaltstitel

Antwort von Akavauka am 28.01.2017, 14:46 Uhr

Und zum Thema Papa ...
Der Vater meiner Tochter darf sie drei mal die Woche für ein paar Stunden sehen. Hätte jede Möglichkeit in alles mit einbezogen zu werden . Holt aber ständig die Keule des Vaters ohne rechte raus und dass er ja nur zahlen dürfe. Es gibt durchaus Männer die schlecht dran sind mit Müttern die egoistisch sind und das Kind zum Gegenstand machen . Das ist bei mir nicht der Fall . Warum kann er dann nicht einfach auch für ein bisschen Frieden sorgen und muss immer rumstressen. Damit tut er deiner Tochter nix gutes.

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das kind kann nicht vollstrecken. die "mutter" handelt fuer das kind

Antwort von 32+4 am 28.01.2017, 15:25 Uhr

Damit das kind den ausgerechneten und geschuldeten barunterhalt erhaelt.
Voellig korrekt


Und wenn gezahlt wird, kann nicht vollstreckt werden.

Es ist also nicht unbedingt die "mutter" die boese, wenn sie vollstrecken lassen muss.

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deine Bedenken sind nicht unbegründet aber auf Unterhalt verzichten kannst

Antwort von Marianna81 am 28.01.2017, 15:25 Uhr

du nicht. Ich glaube sogar, man darf es nicht machen, falls es um ein minderjähriges Kind geht. Du kannst deinem Ex eine Frist setzen und falls er nichts macht, den Titel einklagen.

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Re: @zini

Antwort von zini4 am 28.01.2017, 19:36 Uhr

Weil er ja einen gewissen Betrag zahlt.
Außerdem über seinen Anwalt jedes mal erklären lässt, er würde sofort unterschreiben und zahlen wenn.....
Z.b. Seine hohen Benzinkosten berücksichtigt werden, oder seine Schulden, oder sein Kind in einer anderen Stadt berücksichtigt wird, und letztens wenn die Adoption durch wäre und eine Neuberechnung stattgefunden hätte.
So schindet er Zeit und die bearbeiterin vom Jugendamt spielt immer mit.
3 Neuberechnung in 3 Monaten und jedesmal fällt die Summe vom Unterhalt geringer aus. Obwohl er ein sehr gutes Einkommen hat. Momentan verdient er sogar durch den Familienzuschlag an seinen Kindern.

War mir jetzt zu doof, deshalb jetzt rechtliche Schritte.
Ich habe einen Titel mit sehr geringer Summe, nur nur das könnte ich momentan einklagen, weil er ja den neuen Titel nicht unterschreibt.
Die ausgerechnete Summe sind nur wenige Euro über Unterhaltsvorschuss, dabei verdient er netto mehr wie doppelten Selbstbehalt.

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Re: @zini

Antwort von Garnele08 am 29.01.2017, 12:54 Uhr

Was den KV immer alles einfällt um weniger zahlen zu müssen *kopfschüttel*
Ich drück Dir die Daumen das es schnell bei Gericht geht!

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Re: @zini

Antwort von zini4 am 29.01.2017, 19:36 Uhr

Danke.
Ich hoffe wir bekommen vor Gericht Recht.

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