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Geschrieben von jackiedesnoo am 23.03.2016, 8:44 Uhr

unterhalt

Also ex bezahlt nur für unsere 12 jährige uh. Die 9 jährige bekommt noch uvg. Beistandschaft fragt jetzt die unterlagen bei ihm an. Jetzt ist folgender situation.. ex hat mir mitgeteilt das er ein neue hat samt 6 jähriger sohn. Soweit so gut. Bei ihr istes so das sie h4 bekommt und uvg nicht mehr gezahlt wird. Jetzt wird sie in juli zu ihm ziehen, damit fällt ihr h4 weg da er genug verdient(ca 2500 netto)Ex meint jetzt das er die beiden versorgen muss und er deswegen ab da kein unterhalt mehr zahlen muss/kann. Ich meine allerdings das die eigene kinder vorrang haben. Wie sieht es da gesetzlich aus ? Ja dame hat urlaub...

 
3 Antworten:

Re: unterhalt

Antwort von Sternenschnuppe am 23.03.2016, 8:52 Uhr

Totaler Blödsinn.
Wieso zahlt er bei 2500€ netto ! nur einem Kind Unterhalt ?
Sein Selbstbehalt ist bei 1080€

Seine Neue hat die 6 Jahre UHV wohl schon voll, daher endet er.
Wenn er sie zu sich holt, dann gehen natürlich seine eigenen Kinder vor, mit dem von ihr haben Eure Kinder nix zu tun.

Der Unterhalt geht immer vor, das was über bleibt hat er dann für sich und sie.
Reicht das nicht muss sie hakt arbeiten gehen oder sie müssen Wohngeld und sie Kindergeldzuschlag beantragen.

Erst wenn er mit ihr noch ein Kind bekommt, dann kommt ein Unterhaltsberechtigter dazu.
Was er mit dem Netto auch locker bedienen kann ohne dass Deine einen Cent weniger bekommen.

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Re: unterhalt

Antwort von Sternenschnuppe am 23.03.2016, 8:55 Uhr

Also, ich habe vor Jahren selbst H4 Zuschuss bekommen als mein Mann in mein Leben trat. Sowas kann jedem passieren.
Aber Dein Ex hat in erster Linie eine Pflicht seinen Kindern gegenüber, da muss er sich überlegen was er sich leisten kann.
Eine mittellose Frau mit Kind eher nicht.
Bevor sie zusammenziehen sollte sie also in Arbeit kommen.

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Re: unterhalt

Antwort von shinead am 23.03.2016, 10:39 Uhr

Das stellt er sich schön vor... Dummerweise liegt er falsch.

Du könntest nett sein und ihm den Rat geben, dass er sich VOR dem Zusammenzug mit seiner neuen Freundin beim Jugendamt mal diesbezüglich erkundigt. Er müsste schon heiraten, damit er das Taschengeld für seine Ehefrau anrechnen lassen kann. Bei 2.500 Euro aber gar kein Problem.

Mit 2.500 Euro netto muss er eigentlich 398 Euro für die 12jährige und 327 Euro für die 9jährige Tochter zahlen.

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