Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von patchworkmama75 am 21.04.2014, 13:07 Uhr

Unterhalt

mein Ex zahlt bis heute keinen Unterhalt für unsere Tochter, sondern ich bekomme UVG, weil er nicht soviel verdient. Inzwischen habe ich dafür Beistandschaft beim JA beantragt und die meinten, die können nicht viel machen, weil mein Ex keine Unterlagen abgibt. Seit einem Monat wohnt jetzt seine neue Freundin fest bei ihm und von daher müßten sie sich ja eigentlich die Kosten für die Miete etc. teilen bzw. sich daran beteiligen. Von daher hätte er jetzt theoretisch mehr Geld im Monat übrig. Lt. JA soll er ja ca. 274 Euro an mich zahlen, was er ja nicht macht und ich bekomme den Mindestunterhalt von 180€. Was meint Ihr, sollte ich mich mal erkundigen, was ich machen kann bzw. wohin soll ich mich wenden.
Dankeschön

 
4 Antworten:

Re: Unterhalt

Antwort von Pamo am 21.04.2014, 13:45 Uhr

Deine Beistandschaft scheint ein schlaffer Verein zu sein. Wenn der KV keine Unterlagen abgibt, dann können und sollen Zwangsmaßnahmen verhängt werden.

Ich würde:
1. mit dem zuständigen Sachbearbeiter ein ernstes Gespräch führen, wenn das nichts fruchtet
2. mit dem Vorgesetzten des schlaffen Sachbearbeiters sprechen, wenn das nichts fruchtet
3. selbsttätig einen Anwalt beauftragen

Vorher würde ich den KV jedoch jetzt schon mal schriftlich und nachweisbar dazu auffordern "ab sofort Kindesunterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle 2014 zu zahlen".

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Re: Unterhalt

Antwort von Mell.oo am 21.04.2014, 20:09 Uhr

Also bei mir bezahlt er auch keinen Unterhalt. Es läuft eine Lohnpfändung bei ihm. Aber ich muss dich enttäuschen. Das Geld von seiner Freundin wird nicht zu seinem dazugerechnet. bzw. seine Kosten im Monat bleiben: Bei meinem verdient die Frau von ihm selber etwas wird nicht dazu berechnet. Er hat mit seiner Frau Kinder und daher bekomm ich nicht mal den Mindestunterhalt

Sorry

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Re: Weißt Du denn, wie viel er verdient oder früher mal verdient hat?

Antwort von Franke am 21.04.2014, 20:37 Uhr

Wenn er keine Unterlagen abgibt, kann Auskunft vom Arbeitgeber angefordert werden.

Wenn er keine Unterhaltsverpflichtung unterschreibt, kann eine gerichtliche Festlegung angestrebt werden.

Wenn er trotz Verpflichtung nicht bezahlt, kann gepfändet werden - Arbeitslohn, Bankkonto, bei ihm daheim.

Ob seine neue Freundin darauf steht, dass der Gerichtsvollzieher durch die Wohnung geht und fragt, wem was gehört?

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Ich habe selbst den Gerichtsvollzieher kontaktiert

Antwort von Marianna81 am 21.04.2014, 21:34 Uhr

da das JA geschlafen hat. Es hatte wundersame Folgen und der Unterhalt wird seitdem pünktlich bezahlt.
lg

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