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Geschrieben von shortie am 18.06.2014, 11:05 Uhr

Unterhalt gestundet, reicht das so?

Liebe Unterhaltserfahrene,

inzwischen steht fest, dass Ex bis vor kurzem als leistungsUNfähig einzustufen war, jetzt aber nicht mehr.
Mindestunterhalt für ein Kind wurde dann festgesetzt, und jetzt endlich, dauert alles immer Monate ..., machte die Beistandschaft mit ihm ab, dass gestundet wird. Weil er immer noch nicht flüssig ist.

Halte nur den Titel (bzw. Abschrift, Original beim Beistand) in Händen, auf dem steht, dass der Unterhalt geleistet wird.
Bis Jahresende kommt aber definitiv nichts, wird ja gestundet.

Darüber bekomme ich einen Dreizeiler vom Beistand, hoffentlich bald.
Reicht das?
Sollte ich anderweitig vorsorgen, dass der nichtgezahlte Unterhalt dokumentiert ist?

(Ich gehe nicht davon aus, dass wirklich jemals Unterhalt fließt und schon dreimal nicht davon, dass die gestundete Summe abgetragen wird, aber für die Zukunft sowie für evt. Anträge unsererseits auf Unterstützung brauche ich bestimmt Nachweise?!)

 
4 Antworten:

Re: Unterhalt gestundet, reicht das so?

Antwort von Franke am 18.06.2014, 11:36 Uhr

Es gibt einen Titel, bei Bedarf kann der Beistand (Nicht-)Zahlungen bestätigen und Du wirst Deine Kontoauszüge alle schön abgeheftet haben.

Im Übrigen gibt es auch noch einen Unterhaltspflichtigen, der ein Interesse daran haben müsste, dass Unterhaltszahlungen bekannt sind und berücksichtigt werden, wenn sie denn geleistet wurden.

Was willst denn da sonst noch machen?

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Franke

Antwort von shortie am 18.06.2014, 12:20 Uhr

Es liegt derzeit nur der Titel vor. Text: " ... zahlt jeden Monatsersten XXX € für das Kind."
Aber gezahlt wird de facto nichts.

Der (nicht zahlende) Unterhaltspflichtige ist bsp. mit einer veralteten Vereinbarung vom JA, in der steht, er will alle 14 Tage und die Hälfte der Ferien die Kinder zum Umgang holen, an eine unwahrscheinlich große Wohnung gekommen, die komplett subventioniert ist.

Er holt die Kinder aber nur einmal im Vierteljahr.

- Da unternehme ich nichts. Die werden ihm schon irgendwann drauf kommen, dass er die Wohnung alleine nutzt. Gerichtlicher Vergleich wg Umgang nur 1x/mtl., keine Ferien etc. und selbst das schafft er nicht. -

Der Gedanke liegt nahe, dass er mit dem nicht bedienten Titel ähnlich verfährt, die Ausgaben irgendwo anrechnen lässt usw.
Zwotens bestätigt der Titel bislang einen Teil meines Haushaltseinkommens, welches NICHT eingeht. Ist auch nicht vollstreckbar.

Das weiß ich.
Aber wie belege ich das ggf?


Ich frage, weil ich demnächst Anträge (Bücher leihen statt kaufen etc.) stellen möchte in der Schule und nicht weiß, was an Nachweisen verlangt wird. Beziehe sonst keine Leistungen, habe aber nicht viel Geld.

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Re: Franke

Antwort von Franke am 18.06.2014, 13:26 Uhr

Du kannst die Kontoauszüge vorlegen als Nachweis, dass kein Geld eingeht.

Von ihm wird hoffentlich auch die Vorlage der Kontoauszüge verlangt, falls er mal irgendwo angibt, Unterhalt zu zahlen.

Wegen der Wohnung wird man ihm nicht draufkommen, falls man nicht auf die Idee kommt, Dich zu fragen, ob Umgang stattfindet (für alle Fälle alles schön aufschreiben, inklusive Zu- und nachfolgender Absagen).

Bleibt die Frage: Leistungsfähig? Er arbeitet jetzt? Höhe des Einkommens? Gibt es besondere Belastungen, die vor Unterhalt kommen?

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Re: Franke

Antwort von shortie am 18.06.2014, 14:25 Uhr

Nicht leistungsfähig, zweite Ausbildung, seit Jahren, sehr trödelig bzgl Abschluss.

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