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Geschrieben von Sandr@1974 am 02.09.2014, 13:39 Uhr

Unterhalt für über 18jährige

Weiss jemand, wie man den Unterhalt für über 18jährige, in der Ausbildung befindliche "Kinder" berechnet? Dass Mutter und Vater unterhaltspflichtig sind, ist mir bewusst. Aber wie wird das berechnet?

Danke und LG Sandra

 
4 Antworten:

Re: Unterhalt für über 18jährige

Antwort von desireekk am 02.09.2014, 14:32 Uhr

Hallo,

grundsätzlich bleibnen 90 EUR frei, darüberhionaus wird die Ausbildungsvergütung angerechnet.

Als erste Orientierung:
http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/eigene-einkuenfte/index.php

Lebt das Kind noch bei einem Elternteil?

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Re: Unterhalt für über 18jährige

Antwort von Sandr@1974 am 02.09.2014, 14:35 Uhr

Nein es lebt in eigener Wohnung.

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Re: Unter dem Strich sollte der Unterhaltsberechtigte mtl. 670 € zur Verfügung haben.

Antwort von Franke am 02.09.2014, 15:04 Uhr

http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Mit Unterhaltsrechner (demnächst wieder zur Verfügung stehend), Blog und Forum.

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danke

Antwort von Sandr@1974 am 02.09.2014, 15:11 Uhr

Schön

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