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Geschrieben von Woelfin90 am 06.03.2015, 19:48 Uhr

Unterhalt für in der Schweiz lebende Kinder - KV in Deutschland

Hallo,

nach langer Zeit mal wieder eine Frage von mir, ich hoffe ihr könnt mir ein paar Infos geben. Folgende Situation:

Kindsvater, einer meiner Schwäger, seit 2009 wieder in Deutschland lebend, hat mit seiner Expartnerin zwei Töchter, 2001 und 2003 in Deutschland geboren. Sie sind ausgewandert und die Expartnerin ist nach der Trennung mit beiden Kindern in der Schweiz verblieben.
Laut Aussage des KV hat er sich immer bemüht die Kinder zu sehen, was durch die KM vehemment verhindert worden sein soll. Zudem hätte er immer Unterhalt gezahlt.

Ob das stimmt weiß ich nicht und zumindest seit 2010 meint er, er dürfe die Kinder ja eh nicht sehen, also versucht er es nicht, es wäre zu verletzend was die Ex so von sich gibt. Auf meine Frage, warum er sein Umgangsrecht nicht einfordert, notfalls auch vor Gericht, erhielt ich keine konkrete Antwort.

Nun kam meine Schwiegermutter erwartungsvoll zu mir, ich solle dem Sohnemann bitte noch mehr Tipps geben möchte.
Mein Schwager wurde wohl auf Zahlung von rund 50.000 € Unterhalt verklagt. Seine Anwältin meinte anscheinend, es würde sich um die Unterhaltsdifferenz des deutschen zum schweizerischen Satz handeln, und er solle sich schleunigst eine weniger gut bezahlte Arbeit suchen.

Ich habe mich grade ziemlich unbeliebt gemacht, als ich meinte, das Geld würde den Kindern zustehen und ich fände es unter aller Sau sich eine andere Arbeit zu suchen um den Kinder das vorzuenthalten.
Ich finde das alles grade eher seltsam und kann mir nicht vorstellen, dass die Unterhaltsdifferenz so hoch sein soll und vermute eher, dass er die ganzen Jahre nichts gezahlt hat. Oder kann das passen? Er müsste lt. Düsseldorfer Tabelle ab diesem Jahr für die Kinder jeweils 490€ zahlen, vorher 490€ und 419€.
Ist der Unterschied tatsächlich so groß?
Was meint ihr dazu?
Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen...

Viele Grüße

 
2 Antworten:

Re: Unterhalt für in der Schweiz lebende Kinder - KV in Deutschland

Antwort von fsw am 07.03.2015, 6:56 Uhr

Ein Traum,wenn ich all die Jahre nachgezahlt bekommen würde.

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Re: Unterhalt für in der Schweiz lebende Kinder - KV in Deutschland

Antwort von shinead am 07.03.2015, 11:38 Uhr

Laut Düsseldorfer Tabelle liegt das bereinigte Netto Deines Schwager zwischen 2.301 und 2.700 Euro.

In der Schweiz müsste er 17% seines Nettos an Kindesunterhalt bezahlen. Das wären zwischen 392 und 459 Euro, unabhängig vom Alter der Kinder.

Laut Düsseldorfer Tabelle müsse er insgesamt 26.844 (für das ältere Kind) und 25.140 Euro (für das jüngere Kind) an Unterhalt gezahlt haben (gerechnet für die kompletten Jahre 2009 bis 2014). Insgesamt also 51.984 Euro. Das hört sich verdammt nach nie gezahltem Unterhalt an. *hust*

In der Schweiz hätte er zwischen 23.520 und 27.540 Euro pro Kind, also zwischen 47.040 und 55.080 Euro gezahlt. Die Differenz kann es als nicht sein...

Rückwirkend hilft es übrigens nicht den Job zu wechseln. Nur für zukünftige Zahlungen wäre das relevant. Wobei dann natürlich zu klären wäre, ob es in der Schweiz auch eine Anrechnung von fiktivem Einkommen und eine Art von erhöhter Erwerbsobliegenheit gibt. In Deutschland würde ihm der Job nicht weiterhelfen, da selbstverschuldete Verringerung des Einkommens.

Zu prüfen wären auch die Verjährungsfristen für Unterhaltsansprüche in Deutschland ist dieser m.E. ohne Titel ebenfalls nach 3 kompletten Jahren verjährt. Er müsste also in D nur die Jahre 2014, 2013 und 2012 nachzahlen.

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