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Geschrieben von desireekk am 09.09.2014, 23:47 Uhr

Unterhalt einklagen...

Halli liebe AE-Gemeinde,

leider werde ich wohl nicht drumherum kommen, einen Anwalt wg. des Unterhalts zu bemühen....

Der KV hat für unsere beiden gemeinsamen Kinder jeweils dieses Jahr einen Titel unterschrieben, der u. auch beinhaltet, dass das hälftige Kindergeld angerechnet werden kann sofern es gwöhrt wird.

Nun, seit Juli bekomme ich kein KG mehr, da ich ins Ausland verzogen bin.
Trotzdem weigert er sich, den höheren titulierten Unterhalt zu zahlen.
Klare Ansage per Email: sieht er nicht ein, zahlt er nicht
Nun muss ich wohl zum Anwalt...bzw. die Sachen zum Anwalt in D schicken.
Eigentlöich ist die Sache ja glasklar, aber ohne Anwalt bekommen meine Kinder nicht den Unterhalt der ihnen zusteht.

Wer zahlt den denn?
Ich trete in Vorleistung und der Anwalt fordert seine Kosten vom KV ein (und ich bekomme sie dann zurück) oder wie?
Oder zahle ich den Anwalt so oder so?

Und wenn ich wirklich klagen muss: wer zahlt denn dann die Kosten?
Nochmal: ich habe einen frisch unterschriebenen Titel aus diesem Jahr und es kommen seit Jukli pro Kind jetzt gut 90 € zu wenig...

Grüße übern Teich

Désirée

 
11 Antworten:

Re: Unterhalt einklagen...

Antwort von KKM am 10.09.2014, 5:50 Uhr

Was ist das denn für eine Klausel "sofern das Kindergeld gewährt wird..."?

Moralisch kann ich Deinen Ex verstehen:
Du hast den Umstand aktiv herbeigeführt, dass Du kein Kindergeld mehr bekommst. Und nun soll er zahlen.

Hätte er dem Wegzug der Kinder nicht zugestimmt, gäbe es das Kindergeld noch und der Umgang wäre einfacher.

Ich an seiner Stelle würde mich verarscht fühlen.

Ich würde das Geld nicht einklagen, aus moralischen Gründen und dankbar sein, dass er mir nicht im Weg stand!

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Re: Unterhalt einklagen...

Antwort von Zwerg1511 am 10.09.2014, 5:55 Uhr

Sei mir nicht böse, aber ein bisschen kann ich Deinen Mann verstehen. Ich kenne die näheren Umstände nicht, aber Du ziehst ins Ausland, bekommst kein Kindergeld mehr und Dein Mann muss mehr zahlen. Das würde mich auch nerven.

Aber Recht ist Recht und wenn er den Titel so unterschrieben hat. Du wirst wahrscheinlich nicht herum kommen, eine Erstberatung durch den Anwalt in Anspruch zu nehmen. Ich würde mich an das zuständige Familiengericht wenden und fragen, wie so was finanziell geregelt wird. Ist ja nichts anderes, wie wenn man in Dtl. den Unterhalt einklagt, nur dass Du im Ausland bist.

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Re: Unterhalt einklagen...

Antwort von Hannah80 am 10.09.2014, 8:11 Uhr

Erstberatung beim Anwalt liegt zwischen 150-200€ und ich denke schon das du sie selber bezahlen musst. bei familienangelegenheiten gilt das prinzip wer den prozess verliert zahlt alle kosten nicht. der KV wird sicher nicht dafür aufkommen müssen.
Aber vielleicht lässt sich im erstgespräch schon klären ob du überhaupt chancen hast. mit gesundem menschenverstand würde ich sagen: NEIN.

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Re: Unterhalt einklagen...

Antwort von Pamo am 10.09.2014, 8:35 Uhr

Wenn du einen Titel hast, der es so formuliert wie du beschreibst, dann ist die Rechtlage ganz eindeutig und du brauchst m.E. nicht klagen, sondern kannst direkt vollstrecken lassen.

Wenn du nochmal klagen musst, dann zahlt der KV deine Anwaltskosten wenn er verliert. Bei einem Vergleich werden die Kosten geteilt.

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Re: Unterhalt einklagen...

Antwort von shinead am 10.09.2014, 9:02 Uhr

Ich würde auch sagen, dass bei einem Titel direkt vollstreckt werden kann.

Wende Dich doch mal an den Gerichtsvollzieher des Gerichtsbezirks in dem der KV wohnt. Vielleicht gibt es einen kurzen Dienstweg ohne Anwalt.

Wenn das nicht möglich ist, den Anwalt direkt mit der Zwangsvollstreckung beauftragen.

Ich würde den KV noch einmal darauf aufmerksam machen, dass der Titel bis zu einer Änderung verbindlich ist.
Er könnte diese ja anstoßen. Geschickt wäre gewesen die Genehmigung für die Auswanderung der Kinder an gewisse Bedingungen zu knüpfen, aber offensichtlich hat er sich weder beraten lassen, noch hat er selbst scharf nachgedacht. Pech.

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Re: Unterhalt einklagen...

Antwort von desireekk am 10.09.2014, 13:13 Uhr

Hallo,

Danke erst Mal, ich werde vermutlich den zuständigen GerV anfragen und auch mal einen Anwalt kontaktieren.

Zu den übrigen Anmerkungen:
Der KV hat sich einige Monate Bedenkzeit genommen, bevor er zugestimmt hat. Weder hatte ich Druckmittel noch habe ich "Druck" ausgeübt außer, dass ich gerne umziehen wollte.

Auch mit Unterschreiben des Titels hat er sich 3 Monate Zeit gelassen, er hatte also genug Zeit zu denken und zu prüfen.
...übrigens hat er den Unterhalt nur für 2 Jahre titulieren lassen, da sind die Kinder längst noch nicht 18 J.
Er hat immer ein gefährliches Halbwissen, lässt sich aber meist von seiner Familie oder Freunden beraten, die weit weg von jeglicher anwaltlicher/juristischer Bildung sind.

Dass es kein Kindergeld gibt, wenn man aus Deutschland wegzieht (mal so pauschal augedrückt) sollte eigentlich logisch sein. War es ihm aber nicht, weil er in diesen Dingen NULL Ahnung hat.

Und: die DT sieht Unterhalt grundsätzlich OHNE Berücksichtigung des KG vor.
Erst viel weiter unten in den Leitlinien steht dann die Tabelle MIT KG-Anrechnung.

Übrigens hat er seit Ende Juni genau 2x mit den Kindern telefoniert... weil SIE angerufen haben. Er weiß wie man hierher supergünstig anruft, aber er weigert sich.
Dazu kommen noch 4x skypen.
Das war's.

... er hat auch schon die Adooption durch meinen Mann angeboten.... im Rahmen der Unterhaltsdiskussion.
Nachvollziehen kann ich aus psychologischer Sicht dieses Angebot, verstehen werde ich es nicht können.

Gruss

Désirée

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Re: Unterhalt einklagen...

Antwort von Pamo am 10.09.2014, 13:33 Uhr

Komisch, gelle, dieses "Aus den Augen aus dem Sinn eines Vaters". Ich habe es oft gesehen und kann es auch nicht verstehen.

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Re: Unterhalt einklagen...

Antwort von desireekk am 10.09.2014, 18:05 Uhr

Ach... ich versteh's auch nicht...

Zumal ich hier das genaue Gegenteil sitzen habe, der seine Kinder IMMER abends anruft, egal augf welchen Erdteil er sich (wg. Geschäftsreise) gerade befindet.

Der Papa hat sein Festnetz abgeschafft, aber über Handy skypen geht nicht wirklich gut, zumal wenn das Datenvolumen limitiert ist.

Ich frage seit Wochen an ob er zum Geburtstag des Kleinen im Dezember kommt (ich zahle den Flug!) oder eher über die Weihnachtsferien: keine Antwort.

Als ich ihn bat, doch mal die Kinder anzurufen, sie würden sich freuen und könnten es auch gut brauchen, war die Antwort: sie sollen halt anrufen wenn sie wollen.

Tja dann...

Gruß

Désirée

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Re: Unterhalt einklagen...

Antwort von Pamo am 11.09.2014, 9:41 Uhr

Ach, das ist unendllich schade, aber dein Ex ist nunmal wie er ist. Möglicherweise ist er nun die beleidigte Leberwurst - du kannst es ja nicht ändern.

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Re: Unterhalt einklagen...

Antwort von desireekk am 12.09.2014, 5:22 Uhr

Nunja, er ist dieser mensch, der sich immer in der Opferrolle sieht, ich werde und will das auch gar nicht ändern.
Mirt wurscht wenn er meint nicht der aktive Teil in seinem leben sein zu wollen.

Nette Notiz am Rande: Bedingung für sein Einverständnis zum Umzug war, dass die Kinder Smartphones kriegen "damit ich Kontakt halten kann mit ihnen".
Nun haben sie seit Sonntag endlich Ihre iPhones, haben ihm auch gleich eine Email geschrieben und "Line" installiert.... und bis jetzt (Donnerstag spät abends meine Zeit) NICHTS von ihm gehört.
Mei, dann halt ned...
Nur den Kleinen beutelts halts manchmal sehr, weil er auf Antwort wartet...

Gute Nacht :-)

Désirée

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Re: Unterhalt einklagen...

Antwort von Pamo am 12.09.2014, 8:32 Uhr

Ich würde den Kleinen dazu ermutigen, dem Papa das genau wie gefühlt mitzuteilen, bspw. mit "hallo? ich warte..." Vielleicht erreicht ihn die Nachricht wirklich. Vielleicht mag der Papa aber auch lieber im Selbstmitleid verharren.

Dann sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft und man kann beginnen, sich zu arrangieren.

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