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Geschrieben von Elfriede11 am 11.03.2015, 7:38 Uhr

Unterhalt- Verpflichtungsurkunde

Hallo,

Mein Ex-Partner zahlt den Mindestunterhalt von 225,-€ nachdem er im Dez ein Schreiben von meiner Anwältin bekommen hat.
Damals hat sie, wie ich jetzt erfahren habe, gebeten dass er eine Unterhaltsverpflichtung beim Jugendamt unterschreibt.
Er weigert sich aber .

Als nächsten Schritt schlägt meine Anwältin mir vor, einen Titel bei Gericht zu beantragen, wenn er die Urkunde nicht bringt.

Es ist so, dass er mit den Unterhalt in bar in die Hand drückt, wenn er unsere Tochter abholt. Oft mit Vorwürfen- es wäre eh zuviel, oder es würde mir nur ums Geld gehen usw.
Eine Unterhaltsverpflichtung würde er nicht unterschreiben, ich könne froh sein, dass ich überhaupt was Kriege.
So eine Unterhaltsverpflichtung unterschreibt er nicht.

Jetzt Frage ich mich, was daran so schlimm ist? Da nimmt er lieber einen gerichtlichen Titel in Kauf?

Hat jemand Erfahrung mit dieser Urkunde oder ist die überflüssig?

Er ist übrigens selbständig und nagt nicht am Hungertuch.

Danke schonmal!

 
11 Antworten:

Re: Unterhalt- Verpflichtungsurkunde

Antwort von Trulla1984 am 11.03.2015, 7:55 Uhr

Meinst du den Unterhaltstitel? Wenn ja ist es wichtig damit Du oder später dein Kind den Unterhalt einklagen könnt wenn er nicht mehr zahlt.

Falls du das nicht meinst kann ich dir nichts dazu sagen

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Re: Unterhalt- Verpflichtungsurkunde

Antwort von shinead am 11.03.2015, 8:30 Uhr

Schreib' ihm bitte eine Quittung über den erhaltenen Unterhalt. Am besten überweist er ihn, dann hat er einen Nachweis.

Dein Kind hat ein Recht auf diesen Unterhaltstitel. Er kann sich also dauerhaft gar nicht dagegen wehren, wenn Du darauf bestehst.

Ohne Titel hast Du NICHTS in der Hand um an Unterhalt zu kommen. Zahlt er also nicht - hast Du erst einmal Pech. Mit Titel kannst Du ihn direkt pfänden lassen. Ist nichts zu pfänden da - schuldet er automatisch die nicht gezahlten Unterhaltssummen. Kommt er wieder zu Geld, kann man wieder pfänden.

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Re: Unterhalt- Verpflichtungsurkunde

Antwort von Pamo am 11.03.2015, 9:03 Uhr

Du brauchst den Unterhaltstitel, damit das Kind den ihm zustehenden Unterhalt bekommen kann, auch wenn der KV keine Lust mehr hat.

Lass das Jugendamt den Titel für dich eintreiben.

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Re: Unterhalt- Verpflichtungsurkunde

Antwort von mf4 am 11.03.2015, 12:02 Uhr

Barzahlungen UNBEDINGT quittieren und den Titel übers Jugendamt verlangen.

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Re: Unterhalt- Verpflichtungsurkunde

Antwort von Elfriede11 am 11.03.2015, 13:00 Uhr

ich Stelle ihm jedes Mal eine Quittung aus, und zahle das Geld mit Vermerk "Unterhalt Monat xy" aufs Konto ein.

Ich hab ja auch Angst, dass er einfach mal nicht mehr zahlt und deshalb wird meine Anwältin nun den Titel bei Gericht beantragen.

Es hatte mich nur gewundert, warum er so vehement gegen die Urkunde vom Jugendamt ist. hätte ja sein können, dass es da Feinheiten gibt im Vergleich mit dem gerichtlichen Titel.

Danke an alle!

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Re: Unterhalt- Verpflichtungsurkunde

Antwort von desireekk am 11.03.2015, 16:41 Uhr

Hallo,

um deine Anwaltskosten zu minimieren:

Gehe zum Jugendamt und bitte dort, den Vater anzuschreiben dass er einen Titel unterschreibt.
Dann bleib ENG am JA dass es vorwärts geht.
Er ist VERPFLICHTET einen Titel zu unterschreiben.
Zur Not klagt das Jugendamt.
Du kannst dort gleich vorwarnen dass es zäh werden wird und wie sie dazu stehen bzw. wie sie da arbeiten.

Weigere Dich künftig den Unterhalt in bar zu empfangen, er soll ihn auf das Konto überweisen. ist für alle Stressfreier, man muss nicht mit Quittungen rumhantieren (hast Du Kopien von den Quittungen?), etc.
Schreib ihm das per Einschreiben, damit er das für April gleich weiß. Kannst gleich reinschreiben dass das Geld bis zum 3. des Monats auf Deinem Konto eingegangen sein muss.

Wie kommt Ihr auf den Mindestunterhalt? kann da evtl. eine Nachforderung fällig werden? Wie hat die Anwältin das geregelt?

Gruss

Désirée
die auch 5 Monate brauchte bis die Urkunde da war.

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Re: Unterhalt- Verpflichtungsurkunde

Antwort von Elfriede11 am 11.03.2015, 20:19 Uhr

Hi,
Er überweist es nicht- hab ihn schon gefragt.
Mit dem Jugendamt bin ich in Kontakt, aber die haben mir das noch nicht gesagt, dass sie das auch einfordern können von ihm.
Mir wurde von Anfang an ein Anwalt empfohlen.

Wie die Anwältin auf den Betrag kommt, weiß ich nicht. Sie sagte, das wäre der Mindestunterhalt.

Ich frag nochma auf dem Jugendamt nach glaub ich.

Danke dir!!

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Re: Unterhalt- Verpflichtungsurkunde

Antwort von sara31 am 12.03.2015, 6:36 Uhr

Vielleicht gibt er dir das Geld bar, weil es sich um Schwarzgeld handelt? Oder dich niedermachen will (beschimpft dich usw)? Titel bei Gericht

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Re: Unterhalt- Verpflichtungsurkunde

Antwort von Pamo am 12.03.2015, 10:36 Uhr

Richte eine Beistandschaft für das Kind beim Jugendamt ein, dann müssen die fürs Kind tätig werden.

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Re: Unterhalt- Verpflichtungsurkunde

Antwort von desireekk am 12.03.2015, 13:41 Uhr

Hallo,
"er überweist es nicht"

ist quatsch! So leid es mir tut.
Schreibe ihm mit Einschreiben, teile ihm nochmals die Kontonummer und Hinweis auf spätestens 3. des jew. Monats.

Dann nimmst Du es bar NICHT MEHR AN.
Und fertig.

Hast Du ein Gefühl was er so verdient?
Hat er mehr als 1500 netto imMonat?
Ist bei Selbständigen natürlich immer etwas schwieriger, da der Gestaltungsspielraum viel größer ist.
Mir scheint Deine Anwältin macht es sich etwas leicht.
Frag sie doch mal auf welcher Grundlage sie vom Mindestunterhalt ausgeht.
Und ob die aktuellen Unterhaltszahlungen vorbehaltlicht einer Einkommensüberprüfung erfolgen?
Setz Dich durch!
Dein Ex macht mit dir gerade was er will.

Alles Gute

Désirée

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Re: Unterhalt- Verpflichtungsurkunde

Antwort von shinead am 12.03.2015, 14:28 Uhr

>>"er überweist es nicht"

Dann quittiere es ihm nicht. Damit hat er faktisch keinen Unterhalt gezahlt und Du kannst ihn verklagen.

Will er das wirklich?

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