Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mialee am 11.06.2014, 15:50 Uhr

und nun?

Mein Mann und ich haben vor zwei Tagen friedlich und in Freundschaft beschlossen das wir uns trennen.

Ich bin für die Kinderbetreuung zuhause geblieben, Bewerbungen habe ich nun verschickt. Kann ich für die Übergangsdauer Gelder beantragen? Welchen Schritt muß ich zuerst gehen und wohin?

Hab ein wenig Angst vor der Zukunft.

Danke für Rat und Tipps

 
9 Antworten:

Re: und nun?

Antwort von Port am 11.06.2014, 18:18 Uhr

Zunächst ist Dein Mann Dir zu Trennungsunterhalt verpflichtet. Das kann ein Anwalt ausrechnen, wenn Ihr Euch nicht selber einigen könnt.

Für die Kinder muss er ebenfalls Unterhalt zahlen.

Wie alt sind die Kinder?

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Re: und nun?

Antwort von Pamo am 11.06.2014, 18:23 Uhr

Für die Übergangsdauer muss dein Mann dir Trennungsunterhalt zahlen, solange du dich nicht selber ernähren kannst. Dazu müsst ihr die Einkommensverhältnisse aufdröseln. Ist er denn zahlungsfähig?

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Re: und nun?

Antwort von Mialee am 11.06.2014, 19:48 Uhr

14, 6 & 4 sind die Kinder

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Re: und nun?

Antwort von Mialee am 11.06.2014, 19:50 Uhr

Zur Zeit lebten wir nur von seinen Gehalt, was auch reichte ... wenn auch nicht für die größten Sprünge. Da er aber sich nun selbst eine Wohnung sucht, wird er kaum 2x Miete zahlen können

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Re: und nun?

Antwort von Pamo am 11.06.2014, 20:01 Uhr

Er wird sich etwas sehr Günstiges suchen müssen. Bis zum Selbstbehalt von ca. 1000 Euro wird er seine Familie unterhalten können.

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Re: und nun?

Antwort von djjjj4 am 11.06.2014, 21:40 Uhr

Zu öffentlichen Geldern kann ich dir nichts sagen. Denk, das kommt wohl darauf an, wie viel Geld zur Verfügung steht, sprich ob dein Mann genug verdient, um auch eure getrennten Haushalte zumindest übergangsweise zu finanzieren. Wahrscheinlich wenn es für euch nicht reicht, kann man Harz IV beantragen... wie alt sind denn deine Kinder? Ich würde dir empfehlen, dass du schaust dass du ne Arbeit bekommst...
Ja, und dann erstmal mit deinem Mann klären wie ihr euch die Trennung vorstellt, wer bleibt in der bisherigen Wohnung/dem bisherigen Haus? Wer behält was? Wie regelt ihr das mit den Kindern...
Um dir was zu raten machst du zu wenig Angaben, aber das wirst du merken wenn das mit der Trennung konkreter wird...
Und sei nicht enttäuscht wenn das mit der freundschaftlichen Trennung zeitweise vielleicht doch nicht so klappt... Keiner will dem anderen irgendwas schenken wenn es dann hart auf hart kommt

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Re: und nun?

Antwort von Mialee am 12.06.2014, 9:16 Uhr

Die Kinder sind 14, 6 & 4. Wir bleiben in der Wohnung und er lässt soweit alles hier was nicht doppelt und dreifach vorhanden ist (so ist jedenfalls bisher sein Plan)

Die Kinder wird er wohl regelmäßig dann zu sich holen.

Meine Sorgen beziehen sich momentan auf die Finanzierung der Wohnung und das der Kühlschrank gefüllt ist.

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Re: und nun?

Antwort von Port am 12.06.2014, 9:33 Uhr

Wenn Ihr Euch "freundschaftlich" trennen wollt, würde ich eine Eheberatung in Erwägung ziehen. Vielleicht ist ja doch nicht alles verloren. Auch Gefühle lassen sich evtl. wieder auffrischen, wenn eine außenstehende Person richtig herauskitzelt, was eigentlich los ist oder nicht. Oft führt die Beratung auch zu einem angenehmeren Trennungsvorgang.

Du hast nichts über Eure Probleme geschrieben bzw. was für Eure Entscheidung ausschlaggebend ist.

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Nachtrag

Antwort von Port am 12.06.2014, 9:44 Uhr

Dass Du Dir Sorgen um Eure Finanzen machst, ist verständlich.

Da das kleinste Kind über 3 Jahre alt ist, kann man Dir Arbeit zumuten. Du wirst aber vermutlich nicht so schnell etwas finden. Und so lange ist Dein Mann Dir und den Kindern zu Unterhalt verpflichtet, sofern er das leisten kann. Zumindest bis zur Scheidung. Danach werden die Karten neu gemischt.

Und bei Geld hört "freundschaftlich" meistens auf.

Wie Pamo schon erwähnte, hat Dein Mann einen Selbstbehalt von etwa 1.000 Euro, alles darüber hinaus gehende muss er an Euch abliefern. Wenn das nicht reicht, tritt der Staat ein. Such mal über Google einen Hartz 4-Rechner und gib da Deine voraussichtlichen Unterhaltseinkünfte und Kindergeld ein. Dann siehst Du, was Dir zustehen würde.

Bedenke aber, dass Du Deinen Mann betreffend Trennungsunterhalt für Dich nicht einfach so aus der Pflicht entlassen kannst, weil Du es ihm vielleicht "nicht zumuten" willst. Das interessiert das Amt nicht. Nur wenn er nicht KANN, springt das Amt ein.

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