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Geschrieben von Hot_angel am 26.04.2014, 12:37 Uhr

Umziehen in der selben Stadt!

Hallo, wir wollen in eine Größere Wohnung ziehen.Allerdings bleiben wir im selben Wohnort wohnen wo der KV wohnt.Jetzt wohnen wir von ihn Ca. 15min Fußweg entfernt weg. Aber dazu sagen kann der KV nichts wenn wir innerhalb von der Stadt woanders umziehen ?


Gruß

 
19 Antworten:

Re: Umziehen in der selben Stadt!

Antwort von Isa2012 am 26.04.2014, 12:50 Uhr

Nein das ist völlig in Ordnung!

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Stimmt nicht !

Antwort von Sternenschnuppe am 26.04.2014, 14:35 Uhr

Wenn er sorgeberechtigt ist müsste er sogar dem Umzug in die Nachbarstraße zustimmen.
Bedeutet der Umzug einen Kindergarten oder Schulwechsel muss er dem auch zustimmen.

Entscheidend ist also wie sich das für den Alltag der Kinder auswirkt, auf den Umgang etc.
15 Minuten zu Fuß ist super wenn sie größer werden, wie weit ist die Entfernung danach ?

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Re: Stimmt nicht !

Antwort von Hot_angel am 26.04.2014, 15:46 Uhr

Also ich kann doch mein ganzes Leben nach ihn nicht abhängig machen. Da wo gib hinziehen wollen sind 20min mit Auto. Somal er Sie sowieso immer bringt und holt.

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Re: Stimmt nicht !

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.04.2014, 16:03 Uhr

Nun ja, irgendwann werden sie vielleicht alleine hinfahren wollen.

Dennoch: Vor Gericht würde es letztlich zu einer Abwägung der Interessen kommen, und eine größere Wohnung ist u.U. tatsächlich ein gutes Pro-Argument (zum Beispiel, wenn die Kinder sich derzeit ein Zimmer teilen müssen, wenn Nachwuchs unterwegs ist o.ä.). Es gibt kein klares "wenn der KV nein sagt, geht gar nichts!" Im Gesetz steht das Wohl des Kindes als Maßstab und nichts anderes. Und das macht sich zwar AUCH, aber nicht NUR an der Nähe zum Umgangselternteil fest.

Ein Tipp noch: Betrachte das nicht als Abhängigkeit vom KV, sondern von den Kindern.

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Du kannst hinziehen wohin Du möchtest.

Antwort von Sternenschnuppe am 26.04.2014, 18:34 Uhr

Die Kinder aber nicht ohne seine Zustimmung.
Klar, bei gewissen Entfernungen wird er vor Gericht scheitern.
Schulwechsel, Kindergartenwechsel weil Du nach 6 Monaten mit dem neuen Freund zusammenziehen willst, da würde er wohl Erfolg haben. Als Beispiel.
Was sind denn Deine Beweggründe ?

Hat er denn ein Auto ?

Er muss sie eh bringen und holen, der Satz ist schon fies.
Du entscheidest dass aus einem kostenfreien Fußweg mal eben 80 Kilometer werden. 2x im Monat oder mehr.
Je nach Intensität der Umgänge Dinge, die jetzt mal fix gehen unmöglich werden.
Der gesamte Gestaltung des Umgangs sich ändert.
Die Kinder, keine Ahnung wie alt sie sind, beim Umgangswochenende nicht mehr zu Freunden radeln können.
Je nach Alter sind das mögliche Punkte die er vor Gericht anbringen kann.

Ja, da darf er mitreden, denn es verändert sich auch sein Leben.

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Re: Du kannst hinziehen wohin Du möchtest.

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.04.2014, 19:04 Uhr

Sein Leben wäre mir schnurz und ist mMn auch kein Argument. Sein Leben würde sich viel mehr verändern, wenn sie ihm die Kinder vor die Tür stellt und nach Timbuktu umzieht - und DAS dürfte sie.

Vor allem verändert sie das Leben DER KINDER - und da hat er bei gemeinsamen Sorgerecht eben ein Wörtchen mitzureden. Soll heißen: Das Abwägen der Vorteile und der Nachteile, die sich FÜR DIE KINDER ergeben, hat bei gemeinsamen SR auch gemeinsam zu erfolgen.

Den Spruch mit dem "Du darfst hinziehen, wohin Du willst....." finde ich angebracht, wenn man noch gemeinsam wohnt. Aber wenn die Kinder schon länger bei der KM wohnen, ist der irgendwie doof. Zum einen zieht man ja normalerweise nicht einfach ohne die Kinder um, wenn man sich schon mal aktiv für das Dasein als Betreuungselternteil entscheiden hat. Zum anderen müßten - im unwahrscheinlichen Fall, daß die KM tatsächlich alleine an den neuen Wohnort zieht - auch die Kinder umziehen. Irgendwohin müssen sie ja. Der KV wird gefragt werden, ob er die Kinder selber betreuen kann/will - und ich kenne traurig viele KVs, die DAS dann auch wieder nicht wollen.

(Wenn man sehr sicher sein kann, daß der KV die Kinder nicht an der Backe haben will oder kann, ist das übrigens ein hübsches Druckmittel: "Ach, Du willst nicht, daß ich mit den Kindern umziehe? Dann ziehe ich alleine um und die Kinder kommen zu Dir. Das ist sicher ganz in Deinem Interesse. Hast Du Deinem Chef schon gesagt, daß Du in Zukunft keine Dienstreisen mehr machen kannst und pünktlich um 5 den Griffel fallen lassen mußt, weil der Hort um halb 6 schließt?")

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Du hast das doch auch hinbekommen

Antwort von Sternenschnuppe am 26.04.2014, 19:20 Uhr

Obwohl Dein Ex der war, der Zuhause war, wenn ich das richtig verstanden habe.

Auch wenn viele Männer kneifen, etliche würden das auch hinbekommen mit den Kindern.
Und es ist doch so. Sie alleine kann hinziehen wohin sie will, sollen die Kinder mit, so muss eine Einigung mit dem Vater her.

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Re: Du hast das doch auch hinbekommen

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.04.2014, 19:43 Uhr

Hast Du mein Posting richtig gelesen? Ich zitiere mich selber:
"Den Spruch mit dem "Du darfst hinziehen, wohin Du willst....." finde ich angebracht, wenn man noch gemeinsam wohnt."

Wir wohnten noch gemeinsam. Und ich habe mehr als ein Jahr nach der Trennung im gemeinsamen Haushalt ausgehalten, weil ich genau wußte: Sind erstmal Fakten geschaffen und er wohnt mit den Kindern getrennt von mir, dann kann ich das Ganze knicken. Ich konnte nicht mit den Kindern umziehen, aber ein Umzug ohne die Kinder hätte eine Aufteilung in "Umgangselternteil" und "Betreuungselternteil" zur Folge gehabt, in der ich der "Umgangselternteil" gewesen wäre.

Wenn die KM - wie im AP - aber schon länger als "Betreuungselternteil" fungiert, diese Aufteilung also schon stattgefunden hat, dann ist es schwer, sie umzudrehen. Außerdem habe ich - aus taktischen Gründen - meine Arbeitszeit vorübergehend reduziert. Damit tun sich Männer im Durchschnitt schwerer. Darf man doof finden, ist aber so.

Ja, es muß eine Einigung her. Aber manchmal fällt es dem KV (oder, wenn Du pingelig sein willst, dem Umgangselternteil) leichter, im Zuge der Einigung auf den anderen zuzugehen, wenn die negativen Konsequenzen einer Nicht-Einigung auch auf seinen Schultern lasten. Bei der gängigen Lesart hat er bei Zustimmung nur Nachteile, bei Nicht-Zustimmung nur Vorteile - und das stelle ich einfach in Frage.

Zumal es ja doch, ich wiederhole mich, um DIE KINDER geht. Oder gehen sollte. Also nicht um die Vor- und Nachteile für die Eltern, sondern um die Vor- und Nachteile für die Kinder. Und ob es für die Kinder schlimmer ist, aus dem bekannten Kindergarten verpflanzt zu werden, als aus dem (evtl. seit Jahren bekannten und gelebten) Familienverbund, das hängt dann doch von mehr Faktoren als "das kriegt er schon irgendwe hin" ab.

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Re: Du hast das doch auch hinbekommen

Antwort von Sternenschnuppe am 26.04.2014, 19:49 Uhr

Dem stimme ich vollkommen zu.
Hatte es dann etwas falsch gelesen, sorry.

Vielleicht antwortet die AP ja noch.

Ob nun dreijähriges Kindergartenkind, oder fast Teenie in der Schule und Sportverein integriert samt bester Freundin nebenan und schon radelnd zum KV, gewaltiger Unterschied.

Die erste Antwort stimmte aber auf jeden Fall nicht, und den Ansatz : "Was gehts mich an, er muss sie ja eh holen und bringen" zeugt nicht davon kompromissbereit zu sein.

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Re: Du hast das doch auch hinbekommen

Antwort von Hot_angel am 26.04.2014, 20:44 Uhr

Also vielleicht hab ich mich blöde ausgedrueckt. Also wir würden nicht weit weg vom jetzigen Zuhause umziehen. Wir brauchen eine Grössere Wohnung zu dritt ist die jetzige einfach zuklein. Leider..... Somal die kleine dann auch in grösseres Zimmer hat. Und ich kann die kleine auch zu ihn bringen. Sind maximal 10min mehr also wo wir jetzt wohnen.

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zumal... owT

Antwort von Port am 26.04.2014, 21:09 Uhr

.

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Andererseits....

Antwort von Limayaya am 27.04.2014, 9:01 Uhr

...hat jemand von euch schon mal erlebt, dass bei einem Umzug innerhalb der gleichen Stadt ein Einwohnermeldeamt das Einverständnis des anderen Elternteils verlangt hat?

Mal ehrlich. auch wenn sie offiziell seine Erlaubnis bräuchte....normalerweise fragt da innerhalb der gleichen Stadtgrenzen niemand danach. Gerade auch, wenn sie schon länger getrennt sind, und die Kinder immer mit ihr an der Adresse gemeldet waren.

Und wir wissen auch alle: bei solchen Dingen schafft man dann Fakten, die ein Gericht nicht so ohne weiteres und ohne guten Grund wieder umkehrt.
Sprich: wenn sie jetzt umzieht...wirklich nur die paar Straßen weiter....Natürlich könnte der Vater hinterher klagen.....aber wenn er nicht schwerwiegende Gründe gegen den Umzug bringt, was das Kindeswohl betrifft, wird vermutlich das Gericht von vorne herein die Klage abweisen....

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Re: Andererseits....

Antwort von shinead am 27.04.2014, 9:28 Uhr

Ich denke nicht, dass sich bei einem innerstädtischen Umzug irgendwelche Probleme ergeben.
Rein rechtlich ist und bleibt eine Anmeldung mit nur einer Unterschrift schwebend unwirksam.

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Ebenso die Anmeldung an einer anderen Schule / Kindergarten

Antwort von Sternenschnuppe am 27.04.2014, 9:53 Uhr

Und immer mehr Einrichtungen bestehen auf die 2. Unterschrift oder eben Negativbescheinigung bei ASR.

Wie sich der Umzug auf die Kinder auswirkt im Hinblick auf Schule etc. möchte die AP aber offensichtlich nicht beantworten.

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Re: Ebenso die Anmeldung an einer anderen Schule / Kindergarten

Antwort von Hot_angel am 27.04.2014, 11:08 Uhr

Nein, Schule ist liegt auf den gleichen weg, mit der Strassenbahn wie jetzt auch schon. Im Gegenteil, Sie fährt dann nur noch 2haltestellen, u.d jetzt fahren wir 5

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Re: Ebenso die Anmeldung an einer anderen Schule / Kindergarten

Antwort von Strudelteigteilchen am 27.04.2014, 11:44 Uhr

Wie groß ist Deiner Meinung nach die Wahrscheinlichkeit, daß er klagt, wenn Du jetzt einfach umziehst?

Ich würde unter diersen Umständen umziehen und abwarten, ob er sich mit einer Klage lächerlich macht. Wenn Du nett bist bietest Du ihm an, eine der Wochenendfahrstrecken pro Monat zu übernehmen. Wobei ich wahrscheinlich nur nett wäre, wenn er ebenfalls konstruktiv nach gemeinsamen Lösungen sucht und nicht einen auf "Ich will das nicht, rabääähhh!" macht.

Wenn ein Schulwechsel nicht notwendig ist, kann er ja die Kinder freitags an der Schule einsammeln und montags dort wieder abliefern. Dann ist es für den Umgang komplett egal, wo Eure Wohnung im Endeffekt ist.

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Re: Ebenso die Anmeldung an einer anderen Schule / Kindergarten

Antwort von Sternenschnuppe am 27.04.2014, 11:55 Uhr

Ohne Schulwechsel und sowas sinken seine Chancen da was zu verhindern enorm.
Die Schulvariante als Übergabe ist doch super.
So hat er sogar noch mehr Umgangszeit und die Kinder und die Fahrerei entfällt ganz.

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Limayaya

Antwort von nociolla am 30.04.2014, 0:05 Uhr

Ich !

Das ganze Programm Erlaubnis mit Unterschrift , Kopie vom Personalausweis um zu sehen das er unterschrieben hat .

Sowohl beim Einwohnermeldeamt als auch an den Schulen beim ab und anmelden.

Noci

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Re: Limayaya

Antwort von Limayaya am 30.04.2014, 20:17 Uhr

Echt? Buah!!!! Zum Glück ist mir das alles erspart geblieben....

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