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Geschrieben von Neuanfang2016 am 18.08.2016, 11:35 Uhr

Umgangsrecht, was kann man tun?

Es geht nicht um mich, sondern um einen Bekannten und sein Kind.

Das Kind ist 2 Jahre alt und lebt bei der Mutter, der Vater zahlt entsprechend Unterhalt.

Er darf das Kind leider nur sehen wenn es der Mutter gerade passt. In den 2 Jahren hat er es gerade 15x gesehen. Er fragt jede Woche nach einem Treffen, hin und wieder gibt es eine Zusage, aber in 80% der Fälle wird dann kurz vor dem Treffen von ihr abgeagt aus irgendwelchen Gründen.

Inzwischen geht er daran immer mehr kaputt, Gespräche beim Jugendamt helfen nicht, da sie dort immer wieder zusagt das er es sehen darf, aber dann eben wie oben beschrieben reagiert. Er überlegt jetzt einfach aufzugeben und abzuwarten bis das Kind alt genug ist und nach ihm fragt.

Was kann man vielleicht noch tun um ihm endlich eine Beziehung zum Kind zu ermöglichen, ich sehe wie es ihn immer mehr zerfrisst das er dem Kind kein Vater sein kann, dass Jugendamt lässt ihn komplett im Stich.

 
20 Antworten:

Re: Umgangsrecht, was kann man tun?

Antwort von shinead am 18.08.2016, 13:02 Uhr

1.) Umgangstagebuch führen: Wann wurde für welchen Zeitraum angefragt und wann abgesagt bzw. welcher Umgang hat stattgefunden.
2.) Beim Jugendamt auf eine regelmäßige Umgangsregelung bestehen. Fehler in der aktuellen Regelung aufzeigen und ggf. beim Vorgesetzten einen Termin machen. Dort aktuelle Situation schildern und auf Regelung beharren.
3.) Wenn das alles nicht hilft, zum Anwalt gehen und das ganze über eine Klage festhalten lassen.

2 Jahre? Da hat er sich aber ganz schön lange an der Nase herum führen lassen!

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Re: Umgangsrecht, was kann man tun?

Antwort von Neuanfang2016 am 18.08.2016, 14:08 Uhr

Danke für die Antwort.

Das Problem ist halt das er nicht mal das halbe Sorgerecht hat.

Das Jugendamt hat ihn immer wieder hin gehalten, sich auf die Aussagen der Mutter verlassen.

SMS und sonstige Nachrichten hat er auch vorgelegt, aber trotzdem ist es einfach nicht möglich. Dieses Jahr hat er das Kind 2 mal sehen dürfen, nicht mal am Geburtstag durfte er kommen.

Ihm geht jetzt langsam die Kraft aus, er hat noch 2 Kinder die darunter leiden, weil auch die keinen Kontakt zum Geschwisterchen haben dürfen.

Kann man den Umgang nicht auch ohne die Mutter regeln? Also durch eine Hilfe vom Jugendamt die statt der Mutter anwesend ist?

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Re: Umgangsrecht, was kann man tun?

Antwort von desireekk am 18.08.2016, 15:45 Uhr

Hier kommt einiges zusammen:

1.) Umgang:

Zuerst mal: nicht ER darf das (nicht) Kind sehen, sondern das Kind darf ihn nicht sehen!
Es ist wichtig, dass beide Eltern den Umgang mit dem anderen Elternteil födern. So steht es im BGB

Wie schon geschrieben: genau auflisten wann versucht wurde dass das Kind seinen Vater sehen kannund was die Gründe der Mutter dagegen waren, wann abgesagt wurde, etc.

Damit zum Jugendamt und eine Regelung fordern in einem Gespräch zw. JA, Mutter und Vater, die SCHRIFTLICH festgelegt wird. Selbst ein Protokoll bei dem Gespräch mitschreiben. Ggf. auch einen Stufenplan über die ersten Wochen/Monate damit auch die Mutter sie Sicherheit hat dass sich das Kind an den Vater gewöhnt.

Elterliche Sorge hat aber NICHTS mit dem Umgang des Kindes zu seinen Eltern zu tun!!!

2.)
Er kann sofort das gemeinsame Sorgerecht einfordern, warum tut er das nicht?
Schriftlich die Mutter auffordern mit Frist, bei Verstreichen der Frist eben Klage einreichen. Welcher Grund im Kindeswohl steht gehen die gemeinsame elterliche Sorge?


Als Freundin würd eich ihm immer wieder in den Hintern treten dass Aufgeben keine Lösung ist, als Vater hat er Verantwrtung auch gegen den Willen der Mutter!
Gruss

D

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Re: Umgangsrecht, was kann man tun?

Antwort von shinead am 18.08.2016, 15:49 Uhr

Ich schließe mich hier (inklusiven den Tritten in den Poppes) an!

Kann es sein, dass der Herr keine Ahnung vom Thema hat? Lass' ihn doch mal hier schreiben. Wir klären ihn auch gerne direkt auf.
Er hätte schon längst aktiv werden können/sollen! Nur Jammern hilft nicht!

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Re: Umgangsrecht, was kann man tun?

Antwort von Neuanfang2016 am 18.08.2016, 15:56 Uhr

Ich trete ihm in den Hintern, dass könnt ihr aber glauben ;-)

Solche Gespräche inkl Protokoll gab es zu hauf, aber sie hält sich nicht dran. Ihr Problem ist das sie nicht akzeptieren kann das er zwar sein Kind sehen möchte und Teil seines Leben sein möchte, aber das er nicht mir ihr zusammen sein möchte. Beim Jugendamt macht sie einen auf "Ja aber natürlich machen wir das so, natürlich stelle ich mich nicht in den Weg". Wenn es dann aber zu Terminen kommt, dann ist immer entweder das Kind krank, oder sie ist krank oder sie muss plötzlich am Wochenende arbeiten. Unter der Woche ist es beruflich leider nicht möglich.

Die Sache ist inzwischen so festgefahren das ich ihn schon verstehen kann.

Ich werde ihm raten erstmal das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen und vom Gericht den Umgang regeln zu lassen. alles andere wird die gute Frau eh nur ablehnen.

Aber wenn der Umgang gerichtlich geregelt wird etc, wie genau kann er das dann durchsetzen? Ich meine wenn sie sagt das Kind ist krank und es geht nicht, wie soll das jemand nachprüfen?

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Re: Umgangsrecht, was kann man tun?

Antwort von shinead am 18.08.2016, 17:24 Uhr

Wieso kann der Umgang nicht stattfinden, wenn das Kind krank ist? Kann er sich dann nicht um das Kind kümmern?
Doch, kann er!

Im Umgangsurteil wird eine Konsequenz stehen (Zwangsgeld oder im schlimmsten Fall Erzwingungshaft).

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man kann eine ganze Menge tun. Sich einen Anwalt nehmen, die Leitung des

Antwort von Marianna81 am 18.08.2016, 18:58 Uhr

JA ansprechen, Umgangstagebuch fuehren.

2 Jahre ist er aber nicht von alleine auf den Gedanken gekommen….

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Re: Umgangsrecht, was kann man tun?

Antwort von NussNou am 18.08.2016, 19:12 Uhr

Also ich sehe da ein Problem darin, dass der KV 2 Jahre nicht in die Puschen gekommen ist. Bei 15 Kontakten bei einem 2jährigen kann man da nicht von einer Bindung ausgehen, da hat die KM auch relativ gute Chancen dem Antrag auf geteiltes Sorgerecht erfolgreich zu widersprechen. Denn da geht es nicht darum, wer Recht hat, sondern wie sich das aktuelle Verhältnis darstellt.
Da sollte der KV vielleicht erstmal dran arbeiten. Also ein geregeltes Umgangsrecht durchsetzen und eine ordentliche Bindung zu seinem Sohn aufbauen erstmal.
In der Situation mit GS ankommen und darüber Druck machen, wirkt auf mich wie ein Machtkampf. Wie gesagt, da hätte früher was kommen müssen.

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Nee NussNou

Antwort von desireekk am 18.08.2016, 21:29 Uhr

Nach der neueren Sichtweise steht es beiden Eltern gleichberechtigt zu die elterliche Sorge auszuüben.

Hat auch heutzutage immer noch nichts mit dem Umgang zu tun.
Für das Kind "zu sorgen" bedeutet natürlich auch Umgang zu haben damit man weiß worüber man entscheidet, welche Belange des Kindes eine Rolle spielen etc.

Und wenn es schon mehrere (?) Gespräche beim Jugendamt gab: wunderbar, er zeigt ja seinen Willen, insbesondere wenn ER die Gespräche initiiert hat.

Ein krankes Kind per se stellt keine Hinderung im Umgang dar, einen Schnupfen oder Husten inkl. leichtem Fieber oder Durchfall kann ein Kind auch beim KV auskurieren sofern dieser den Umgang entspr. anpasst (und nicht volles Programm macht).
Sollte das Kind transportunfähig sein, ist es sicher beim Arzt vorstellig geworden, dann gibt es auch ein Attest...
und die Krankheit der Mutter darf schon gar kein Grund sein, eher im Gegenteil...

Gruss

D (getrennt mit freiwilligem GSR)

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Re: Umgangsrecht, was kann man tun?

Antwort von Neuanfang2016 am 19.08.2016, 7:46 Uhr

Sie gibt es dann nicht raus, er würde sich auch um ein krankes Kind kümmern, tut er bei den anderen ja auch. Sie findet immer einen Vorwand. Da das Kind seinen Vater ja nciht wirklich kennt, geht es natürlich auch nicht einfach mit ihm mit, weshalb sie ja immer dabei sein muss.

Die Sache ist inzwischen so festgefahren, dass ich wirklich glaube hier kann nur noch das Gericht helfen. Er geht an dem ganzen Theater langsam aber sicher zugrunde.

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Re: man kann eine ganze Menge tun. Sich einen Anwalt nehmen, die Leitung des

Antwort von Neuanfang2016 am 19.08.2016, 7:49 Uhr

Ich wiederhole mich jetzt, aber er war beim JA; die helfen ihm nicht. Da sagt die Mutter immer schön zu allem ja und amen und in der Realität macht sie genauso weiter.

Klar hätte er schön früher auf die Idee mit dem Anwalt kommen können, aber von Seiten des JA wurde ihm davon abgeraten. Er versucht es eben so friedlich wie möglich hin zu bekommen, wenn sie erfährt das er das Sorgerecht einklagt, dann dreht die völlig am Rad und wer weiß was sie dann tut.

Es ist schwer mit dieser Frau, sie will einfach das er zu ihr kommt und sie eine Beziehung haben, dass geht nicht in ihren Kopf.

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Re: Umgangsrecht, was kann man tun?

Antwort von Neuanfang2016 am 19.08.2016, 7:52 Uhr

Das würde er zu gerne, aber er darf eben nicht. Es gibt einen dicken Ordner mit Schriftstücken, denke das würde vor Gericht schon Gewicht bringen.

Die Frau ist leider Psychisch nicht so ganz beinander und das zuständige JA scheint auch mal wieder nicht richtig zu arbeiten. Wir kennen das hier schon, ich kenne noch jemand der arge Schwierigkeiten damit hatte sein Kind zu sehen, weil das JA offentsichtlich den leichtesten Weg geht.

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Re: Nee NussNou

Antwort von Neuanfang2016 am 19.08.2016, 7:56 Uhr

Es gab Gespräche beim JA mit der Mutter und er war auch ohne die Mutter shcon da. Allein im letzten Jahr waren es 12 Termine.

Wie gesagt bei seinen anderen Kindern geht das auch, er ist wirklich ein toller Vater. Aber mit dieser Situation ist er völlig überfordert und vom JA im Stich gelassen.

Er besteht ja nichtmal drauf das er das Kind mitnehmen kann, er will es einfach nur sehen und eine Bindung aufbauen und auch das die Geschwister sich kennen lernen. Denn auch für die ist es schwer zu verstehen warum es keinen Kontakt gibt.

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Re: Nee NussNou

Antwort von NussNou am 19.08.2016, 8:09 Uhr

Heißt aber nicht, dass man GSR nur noch formal beantragen braucht und gut ist. Da werden bestimmte Voraussetzungen geprüft, falls es einen Widerspruch gibt. Wenn das Kind den KV kaum kennt, ist das ein guter Grund gegen GSR. Ihr habt freiwilliges GSR? Gut für Euch. Wenn der betreuende Elternteil es nicht will, ist die Sachlage aber nunmal anders. "Interesse zeigen" reicht da nicht, das ist bloß Voraussetzung für den Umgang und da reicht inzwischen eine mündliche Bekundigung, selbst wenn man sich vorher 10 Jahre lang nicht blicken lassen hat.

Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass es NICHT um Schuldzuweisungen geht. Für einige Leute scheint das Motto zu sein, wenn die KM so böse ist, bekommt der KV Recht. So einfach ist das aber nicht. Wenn das Kind gar nicht mit seinem Vater mit will, weil es ihn kaum kennt, wird niemand verfügen, dass es mit Gewalt dazu gezwungen wird, und das ist zum Wohle des Kindes. Da muss erstmal eine Anbahnung stattfinden und ganz klar regelmäßiger Kontakt.
Der KV weiß, wer er ist, aber ein 3jähriger hat nicht automatisch magisches Wissen darüber oder eine innere Bindung zu jemanden, dem es weniger als einmal im Monat sieht.
Wenn die KM das verursacht hat, ist das natürlich nicht in Ordnung und die Situation erscheint ungerecht, aber Gerechtigkeit ist in solchen Fällen nunmal nicht immer das Beste für das Kind, schon gar nicht, wenn es mit dem Holzhammer durchgesetzt wird.

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Re: Nee NussNou

Antwort von Neuanfang2016 am 19.08.2016, 8:17 Uhr

Es geht ihm ja auch nicht ums das GSR, er will einfach nur sein Kind regelmäßig sehen und auch da ist er realistisch.

Mich hätte interessiert ob man den Kontakt auch ohne die Mutter oder unter Betreuung fördern kann?! Denn solange sie alleine die Zügel in der Hand hat, wird sie alles dafür tun das er keinen guten Kontakt zu seinem Kind bekommt, denn sie versucht ihn darüber zu erpressen, damit er sich auf eine Beziehung mit ihr einlässt. Das hat sie ihm auch genau so ins Gesicht gesagt, leider ohne Zeugen.

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Re: Umgangsrecht, was kann man tun?

Antwort von angela+anna am 19.08.2016, 10:23 Uhr

Nicht noch mehr Zeit vergehen lassen und ab zum Anwalt. Einen anderen Rat gibt es in dem Fall nicht. Je länger er jetzt noch wartet desto schwieriger wird es den Umgang zu fördern und eine Bindung aufzubauen.
Und wirklich alles festhalten jeden Umgangskontakt bzw Umgangsversuch, was dazu geführt hat das es nicht stattfindet usw
Und perspektivisch gemeinsames Sorgerecht.

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Re: Umgangsrecht, was kann man tun?

Antwort von Neuanfang2016 am 19.08.2016, 11:01 Uhr

Das werde ich ihm nachher ans Herz legen, einen anderen Weg sehe ich nämlich auch nicht mehr und ich weiß das er es immer bereuen wird wenn er sich von ihr jetzt ins Bockshorn jagen lässt.

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Re: Nee NussNou

Antwort von NussNou am 19.08.2016, 12:40 Uhr

Meine Aussage zum GSR war an desireekk gerichtet, das sieht man leider nur in der Hierarchie. Wollte nur nochmal abgrenzen zwischen den beiden, da ich eben dachte, dass Umgang erstmal vorrangig ist.
Auch ich bin der Meinung, dass da ohne Anwalt und Gerichtsbeschluss nichts mehr geht. Könnte auf BU rauslaufen, aber aus Erfahrung kann ich nur sagen, dass das ein elendiger Prozess ist - schade, wenn es nicht ohne geht.

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Re: Nee NussNou

Antwort von Neuanfang2016 am 19.08.2016, 12:59 Uhr

Ja ich finde auch das es sehr schade ist wenn man es nicht friedlich regeln kann.

Aber die Mutter des Kindes sieht vor blinder Eifersucht nicht was sie ihrem Kind damit antut.

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Trotzdem naja....

Antwort von desireekk am 19.08.2016, 19:58 Uhr

Nunja, aber der KV bemüht sich darum eine Bindung zum Kind aufzubauen wie man lesen kann.
Und er scheitn es auch dokumentieren u können.
Dann liegt der Ball durchaus bei der Mutter vor Gericht darzulegen warum es GEGEN das Kindeswohl spricht wenn man sich gemeinsam um das Kind kümmert, auch im juristischen Sinn.
GENAU DAS sieht der Richterspruch des EuGH eben nun mal vor.

Ich weiss dass es keine einseitige Willenserklärung des Vater ist um dies zu erreichen, aber die Km muss gründe finden die aktiv dagegen sprechen, nicht der KV dafür.

Sorum wird ein Schuh draus.

Und es kann doch nicht sein, dass der KV einfach so von der elterlichen Sorge ausgeschlossen bleibt, nur weil es eine KM immer wieder schafft den Umgang zu verhindern damit er "regelmäßig genug" ist/wird.

Ich bin eine getrennte Mutter mit GSR und ich weiss durchaus dass das immer wieder mal unbequem ist wenn man den KV mit ins Boot holen muss und nicht alleine entscheiden kann. ich konnte ja nicht mal ohne ihn umziehen (resp. die Kinder).
Aber: dann hätte ich niemals Eltern mit ihm zusammenwerden dürfen.
Dazu muss ich stehen, auch wenn es manchmal sch-... unbequem ist für mich und einigen Mehraufwand bedeutet.

Gruss

D

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