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Geschrieben von sunchildsdream am 15.09.2014, 18:27 Uhr

Umgangsrecht des Vaters

Hallo!
Ich habe folgendes auf dem Herzen:

Die Tochter meines Mannes (4 Jahre) zieht in naher Zukunft mit ihrer Mutter, 2 weiteren Kindern und dem Lebensgefährten in eine andere Stadt-ca 230km von hier weg...
sie hat das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wie könnte man denn sinnvoll einen Umgang weiterführenden?
Und wer trägt die Kosten?! Knapp 100€ Sprit oder Bahnkosten gehen nicht immer alle 2 Woche...

Vllt hat von Euch ja jmd Erfahrung damit und eine gute Lösung für sich gefunden, an der wie uns orientieren können...

Liebe Grüße

Sun

 
10 Antworten:

Re: Umgangsrecht des Vaters

Antwort von shinead am 15.09.2014, 19:47 Uhr

Bei regelmäßigem Umgang kann der Vater das geteilte Sorgerecht einklagen und wird es auch erhalten. Dann könnte er den Wegzug verhindern.

Für die Kosten des Umgangs ist (solange es keine andere Vereinbarung gibt, oder ein Urteil etwas anderes sagt) der Umgangsberechtigte (also hier der KV) zuständig.

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Re: Umgangsrecht des Vaters

Antwort von sunchildsdream am 15.09.2014, 20:07 Uhr

Ich denke, das Sorgerecht wird er nicht einklagen.
Wir wollen den Umzug ja auch nicht verhindern sondern eher eine Lösung finden, wie der Umgang weiterhin gestaltet werden kann...
Mal eben 1000km am WE zu fahren sind ja nun kein Pappenstiel.

Aber gut...mal sehen, wie es ist, wenn's wirklich spruchreif ist. Bisher hat die Mutter uns lediglich über ihre Pläne informiert....

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Re: Umgangsrecht des Vaters

Antwort von spiky73 am 15.09.2014, 20:47 Uhr

hallo,

entschuldige bitte wenn ich so direkt frage, aber ist das nicht die tochter, die damals so en passant passiert ist?

lg, martina.

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Re: Umgangsrecht des Vaters

Antwort von sunchildsdream am 15.09.2014, 21:54 Uhr

Ja....
Ich hatte hier vor längerer Zeit geschrieben, kurz nachdem ich von dem Kind erfahren habe.

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Re: Umgangsrecht des Vaters

Antwort von Sternenschnuppe am 15.09.2014, 21:58 Uhr

Wie oft seht ihr sie denn jetzt und wie ist die Bindung ?

Solange sie noch nicht zur Schule geht bieten sich dann längere Umgänge an.
Also Donnerstag bis Montag vielleicht und dann alle 3 Wochen ?
So als Idee.

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Re: Umgangsrecht des Vaters

Antwort von la-floe am 16.09.2014, 10:16 Uhr

sinead, das stimmt so nicht. Auch mit GSR wird die Mutter MIT Kind wegziehen dürfen denn
1. müßte der Vater das Kind dann bei sich aufnehmen und ein Betreuungskonzept vorlegen und
2.gilt das Kontinuitätsprinzip, Kind lebt seit Geburt nur bei Muttern und es existieren Geschwistre, die nicht getrennt werden würden.

Also keine Chance, da irgendetwas zu verhindern.

floe

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Re: Umgangsrecht des Vaters

Antwort von sunchildsdream am 16.09.2014, 10:18 Uhr

Im Moment sieht er sie alle 3 Wochen.
Es kam aber auch schon vor, das Wochenenden seitens der Mutter "vergessen" wurden...
Laut der Aussage der Mutter soll das Kind weiterhin die 2 Jahre bis zur Einschulung in ihrem jetzigen KiGa bleiben, sodass wir sie 1x im Monat von Mi-So nehmen könnten.
Ob sie oder ihr Partner wirklich die nächsten 2 Jahre täglich 500 km fahren wird, wage ich stark zu bezweifeln, zumal dort weiterer Nachwuchs geplant ist und zumindest für einen gewissen Zeitraum 1 Gehalt fehlen wird...

Ich finde das alles noch ziemlich schwammig und wenig durchdacht, wenn ich ehrlich bin...
Aber wir kennen auch die Hintergründe nicht genau.

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Re: Umgangsrecht des Vaters

Antwort von Pamo am 16.09.2014, 11:03 Uhr

Das ist offensichtlicher Unfug.

Ich vermute, das Kind geht in eine staatlich subventionierte Kita? Dann hat es nach dem Wegzug keinen Anspruch mehr auf den Platz.

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Eltern jeden Tag 230 km einen Weg fahren um das Kind in eine private Kita zu bringen.

Die Geschichte, die man dir erzählt hat, stinkt.

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Re: Umgangsrecht des Vaters

Antwort von spiky73 am 16.09.2014, 18:07 Uhr

also hatte ich die geschichte doch noch etwas auf dem radar.

aber wieso muss denn auf biegen und brechen auf dem umgang bestanden werden?

ich bin ehrlich, wäre ich an deiner stelle, würde ich im stillen kämmerlein einen freudentanz aufführen...

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Re: Umgangsrecht des Vaters

Antwort von sunchildsdream am 16.09.2014, 18:23 Uhr

Auf der einen Seite gebe ich Dir Recht, Spiky, aber auf der anderen Seite fände ich es sehr schade für meinen Mann und auch fürs Kind, wenn der Kontakt durch den Umzug abbräche...

Aber noch sind das ja auch 'ungelegte Eier'....
Und entweder es findet sich eine Lösung oder eben nicht.
Die müssen aber letztlich die beiden Elternteile miteinander klären.

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