Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mickymouse am 11.06.2016, 13:01 Uhr

Umgangsrecht - Pflicht - oder was auch immer

Hallo zusammen.
Jetzt muss ich das mal konkret fragen.
Dass Mann keine Pflicht hat die Kinder zu nehmen, weiß ich bzw. muss ich leider auch am eigenen Leib feststellen. Und könnte darüber immer noch k.....
Da muss ich leider sagen, das fehlt an der so genannten Emanzipation. Frauen kümmern sich mittlerweile um den Haushalt, erziehen die Kinder UND gehen arbeiten. Nur den Herren der Schöpfung bleibt nach wie vor nur die Arbeit zuteil und falls sie dann müssen auch noch ein kleiner Haushalt. Das Thema Kinder gehört nach wie vor nicht dazu (seltene Ausnahmen bestätigen die Regel).
Was ist denn jetzt aber wenn beide gleich viel arbeiten. Muss dann Frau immer noch alles alleine managen, wenn Mann gerade keine Lust hat? Wer sagt denn eigentlich, dass Frau muss? Oder bliebe Frau nichts anderes übrig, als genauso doof zu sagen, nö, ich nehm die Kinder nicht, muss mich von der Arbeit erholen?
Weiß da von euch jemand was?
LG

 
23 Antworten:

Re: Umgangsrecht - Pflicht - oder was auch immer

Antwort von Möhrchen am 11.06.2016, 13:11 Uhr

Sprichst Du von einem zusammenlebenden Paar?

Hm - ...dann kümmert sich keiner um die Kinder...nennt man dann Vernachlässigung / Verwahrlosung...heute auch nicht so selten mehr - Geld ist in Hülle und Fülle da (gehen ja zwei Leute arbeiten), aber Zeit und Lust, sich zu kümmern fehlt...

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Re: Umgangsrecht - Pflicht - oder was auch immer

Antwort von Mickymouse am 11.06.2016, 13:14 Uhr

Nein. Natürlich nicht. Sorry, wenn das gefehlt hat.
Ich spreche von getrennten/geschiedenen Eltern.
Und davon, dass Frau immer in der Pflicht ist und man "nur" das Recht hat.

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Re: Umgangsrecht - Pflicht - oder was auch immer

Antwort von Anjaunddavid am 11.06.2016, 13:36 Uhr

Wenn das Kind bei dir als Mutter lebt, dann hast du keine Alternative. Wenn der Vater keine Lust hat, sich zu kümmern, dann "musst" du wohl, denn was bleibt dir übrig? Wie Möhrchen schon schrieb, dann läuft es unter Vernachlässigung, wenn du als Mutter nach der Arbeit sagst---keine Lust auf irgendwas.
Ich habe mich auch schon so oft geärgert über den Vater meiner Jüngsten (knapp acht) über genau die Dinge, die du aufzählst. Aber was haben wir davon, wenn wir uns ärgern? Bzw. was kann das Kind dafür?

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Re: Umgangsrecht - Pflicht - oder was auch immer

Antwort von Mickymouse am 11.06.2016, 15:41 Uhr

Ok. Also mal ganz konkret.
Ich arbeite 50%, mein Ex 100%.
Logischerweise leben die Kinder bei mir, da ich mehr Zeit habe.
Wenn ich jetzt aber auch anfange 100% zu arbeiten, wer ist dann in der "Kinderpflicht"?

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Re: Umgangsrecht - Pflicht - oder was auch immer

Antwort von Pamo am 11.06.2016, 16:03 Uhr

Keiner ist in der Pflicht. Du kannst theoretisch das Jugendamt benachrichtigen, dass du keine Zeit für die Kinder hast und dann werden die abgeholt. Wenn der Vater sich auch keine Zeit nimmt, dann kommen sie ins Heim. Fertig.

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Re: Umgangsrecht - Pflicht - oder was auch immer

Antwort von Möhrchen am 11.06.2016, 16:19 Uhr

Hast du ihn schon mal gefragt, ob er sich ein Wechselmodell vorstellen kann? Sonst könnt ihr auch über ein Internat nachdenken?

Ansonsten ist es so wie Pamo schreibt...in letzter Instanz ist der Stast in der Pflicht und der kümmert sich dann schon...

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Re: Umgangsrecht - Pflicht - oder was auch immer

Antwort von Anjaunddavid am 11.06.2016, 16:26 Uhr

Es ist egal, wieviel du arbeitest. Wenn das Kind bei dir lebt, bist du in der Verantwortungspflicht, also musst demnach dann auch schauen, wie das Kind (je nachdem wie alt es ist); betreut werden kann.

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UmgangsPFLICHT

Antwort von TheFirefox am 11.06.2016, 16:51 Uhr

Da die gesetzlichen Vorgaben in § 1684 Abs.1 BGB nicht nur von einem Recht, sondern auch von einer Pflicht zum Umgang sprechen, ist es theoretisch ebenso möglich, einen “umgangsunwilligen” Vater zur zwangsweisen Durchführung seines Umgangsrechts zu bringen. Freilich geht es hier oft um Fälle, in denen das Umgangsrecht eher unregelmäßig und unzuverlässig ausgeübt wird. In solchen Fällen kann es oft schon helfen, den Eltern vor Augen zu führen, dass das Umgangsrecht zum Wohle des Kindes auch eine Umgangspflicht darstellt – nicht selten wird der Umgang dann freiwillig gewissenhafter gepflegt.

Quelle: http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/umgangsrecht-geschiedener-vater/06/

So ganz auf verlorenem Posten stehst Du also nicht. Wende dich ans Jugendamt...

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Re: UmgangsPFLICHT

Antwort von Sabri am 11.06.2016, 17:22 Uhr

Als ich an Krebs erkrankte und ohne lange Vorlaufzeit ein Krankenhausaufenthalt bevorstand und auch unklar war, wie lange dieser dauern würde und ob ich lebend wieder herauskäme, weigerte sich der (nach außen engagierte) KV, sein Kind zu nehmen. Das Jugendamt hat ihm schnell den Kopf zurechtgerückt. Es wurde ihm nämlich mitgeteilt, dass ihm eine alternative Unterbringung in Rechnung gestellt werden würde. Begeistert war er nicht und ich habe ihm das Kind letztendlich gegen seinen Willen vor die Türe gestellt.

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Re: UmgangsPFLICHT

Antwort von Sabri am 11.06.2016, 17:29 Uhr

Das Kind hat es überlebt, weiß zu schätzen, wie gut es hier hat und dass hier vieles geregelt ist (Wäsche im Schrank, Brotdose gefüllt, Wohnung sauber...). Ich will bei Papa wohnen kommt hier nie.
Ich war nach 10 Tagen wieder da und er war fix und fertig (das Kind ist pflegeleicht) und konnte/ wollte keinen Tag länger.
Ich könnte ihn ärgern, wenn ich ihm ein Wechselmodell vorschlage.

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ja, das ist doof....

Antwort von Limayaya am 11.06.2016, 18:24 Uhr

aber weißt du, was noch doofer wäre?
wenn das Kind nicht bei dir leben würde und du alle 2 Wochen den gereglten WE-Umgang wahr nehmen darfst!

Herrgottnochmal, ich verstehs nicht. Wieso denkt ihr immer, dass die Väter sich exakt in dem Maß kümmern müssen, wie es euch in den Kram passt?
Nehmen sie die Kinder nicht - Rabenvater!
Nehmen sie die Kinder, aber nicht über Nacht - ohhhhh, da kann ich ja gar nicht weg gehen, wann hab ich den mal Erholung
Nehmen sie die Kinder zum Regelumgang - unter der Woche ist er NIE da, ICH hab immer den Alltag, er das Vergnügen
Wollen sie die Kinder öfters sehen - ich kann gar nichts planen, dauernd will er uns besuchen

Und gaaaaanz schlimm: ich wollte doch nur 300 km weit weg ziehen, weil mir hier die Nase des Nachbarn nicht passt - SO eine GEMEINHEIT! Der Vater pocht doch tatsächlich auf sein Umgangrecht und droht mir, das ABS einzuklagen, wenn ich versuche weg zu ziehen.




Sorry, ich weiß, ich hab das jetzt überzogen dargestellt....ich wollte jetzt auch niemanden persönlich beleidigen oder so. Ich selbst hab auch so einen Stinkstiefel von KV, der mir in 4 Jahren immerhin 17 (!) Gerichtsverhandlungen und 4(!) Anzeigen bei der Polizei gegen mich einbrachte.....Aber genau deshalb: richtet euch euer Leben mit den Kindern ohne Vater ein. Wenn er Umgang will: ist gut. Wenn nicht: sucht euch andere Betreuungsmöglichkeiten, wenn ihr Freizeit braucht, oder es mit eurer Arbeitszeit kollidiert und freut euch einfach über jeden Tag, wo ihr ohne den Vollpfosten klar kommt!

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Re: Umgangsrecht - Pflicht - oder was auch immer

Antwort von mf4 am 11.06.2016, 19:28 Uhr

Klar könnte ich darauf bestehen, dass mein Ex (der derzeit keinen Job hat) mich nun mehr unterstützt. Ich könnte auch versuchen Wasser stromaufwärts fließen zu lassen.
Ich könnte die Kinder bei ihm einziehen lassen und wenn er dann einen Job hat rechnen wir, ob er mehr oder weniger arbeitet, falls gleich dann bekommt jeder 1 Kind, Los entscheidet welches...

Ich wollte z.B. die Trennung und nehme in Kauf, dass ich für 100% zuständig bin, was den Alltag der Kinder angeht und alles was sie brauchen.
Er war, ist und bleibt der jedes-2.WE-Papa.

Ich weiß nicht, wie viele und wie alt deine Kinder sind...
Kleine Kinder sind früh im Bett und dann hat man noch einen ganzen Abend für sich.
Mit große Kindern zu Hause kann man sich auch gut entspannen.

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Re: Umgangsrecht - Pflicht - oder was auch immer

Antwort von mf4 am 11.06.2016, 20:38 Uhr

Er 100% du 50% und LOGISCHERWEISE leben sie bei dir, da du mehr Zeit hast.

Wenn du und er 100% arbeiten dann möchtest du Gerechtigkeit, was nur das Wechselmodell bieten kann.
Habt ihr drüber gesprochen?
Ist das umsetzbar?

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Ohje. Was hab ich da bloß losgetreten.

Antwort von Mickymouse am 11.06.2016, 21:36 Uhr

Es war von meiner Seite eine eher hypothetische Frage.
Ob es wirklich einfach so ist, dass letztendlich Frau für die Kinder verantwortlich ist. Und ich so zu sagen auf den Gutwill meines Ex angewiesen bin. Wen er will macht er. Wenn nicht dann nicht. Diese Wahl habe ich anscheinend nicht. Bzw. hat Frau nicht. Und das geht ehrlich gesagt nicht in meinen Kopf rein. Denn Mann war ja bei der Zeugung dabei und (zumindest bei uns) war das auch kein Versehen. Warum
Sollte er sich also nicht auch prinzipiell verantwortlich fühlen?

Ich habe drei. 3,7,11 Jahre. Und habe ab Ca 21:00 Feierabend.

Mf4. Ich sehe das nicht so. Nur weil ich mich getrennt habe, heißt das doch nicht gleich, dass Kinder 100% in meine Verantwortung gehören. Sie haben einen Papa, der die Entscheidung Kinder zu bekommen mitgetragen hat. Die eben bis ans Lebensende geht.
Was hat unsere Beziehung mit der zwischen Kind und Papa oder Mama zu tun?

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Re: Ohje. Was hab ich da bloß losgetreten.

Antwort von mf4 am 11.06.2016, 22:09 Uhr

Hat dich jemand gezwungen, die Kinder bei dir zu behalten?
Die Frage meine ich ernst. Wenn ich vom Vater so viel Kümmerei erwarte, wie ich mich kümmere dann käme nur das Wechselmodell in betracht und dann möglichst ganz nah beieinander leben.

Klar SOLLTE er aber was willst du machen? Ihm die Kinder vor die Tür setzen, wenn du nicht kannst?

Es gibt wohl hier keinen, der die Theorie nicht so sieht wie du aber die Praxis und Umsetzbarkeit sieht anders aus.

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Wenn Kinder bei der Frau leben dann muss sie das wohl.

Antwort von Marianna81 am 12.06.2016, 12:05 Uhr

sonst bleibt das Wechselmodell übrig, mit allen Konsequenzen. Eine Erholung von der Arbeit steht gesetzlich keiner AE zu.

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Re: Umgangsrecht - Pflicht - oder was auch immer

Antwort von dhana am 12.06.2016, 13:25 Uhr

Hallo,

ich kenns hier andersherum - bei einem Bekannten von uns, ist die Mutter gegangen - wie hat sie gesagt - ihr ist das alles zu viel und zu eng - sie braucht ihrere Freiräume.
Jetzt hat er das Kind - alleinerziehend seid das Kind 8 Monate alt ist - und die Mutter ihrer Freiheit - mal ist sie für ein paar Monate wieder auf Selbstfindungstripp und keiner weiß wo - dann taucht sie wieder auf und ist wieder mal weg...

Da konnte der Papa auch nicht sagen ich machs nicht... war für ihn halt dann auch irgendwo klar - ist sein Kind, seine Verantwortung - und er hat sich reingefunden. Ist seit 8 Jahren alleinerziehend und macht das genauso gut wie jeder/jede andere auch der alleinerziehend ist.

Unser Nachbar ist auch seit 12 Jahren alleinerziehend mit 3 Kindern - er ist verwittwet - seine Frau ist gestorben, da war das jüngste Kind 11J.

Es gibt viele Fälle, da ziehen auch weiterhin beide Eltern die Kinder groß, auch wen sie getrennt sind - und es gibt Fälle da muss es einer alleine machen - ja es sind überwiegend Frauen, aber ich glaub die meisten Frauen würden ihre Kinder auch nicht gehen lassen.
Aber pauschal sagen das sich Vater dann die Rosinen rauspicken kann man denke ich nicht - keine Aussenstehender kann sagen was da bei dem Paar war, das es so gelaufen ist, wie es läuft. Irgendwann gab es ja auch mal einen Grund warum man mit jemand ein Kind bekommen hat...

Gruß Dhana

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Re: Umgangsrecht - Pflicht - oder was auch immer

Antwort von mf4 am 12.06.2016, 14:16 Uhr

Du sagst es... das ist kein Mütter-Schicksal. Die AE-Väter die ich kenne müssen da genau so durch... und in diesem Falle picken dann eben die Mütter die Rosinen oder wollen nicht einmal diese.

Irgendwann gab es ja auch mal einen Grund warum man mit jemand ein Kind bekommen hat...

... wenn der Grund (Liebe) weg ist dann ist es offenbar nicht angenehm, der/dem Ex monatlich Geld zu überweisen und er/sie macht sich womöglich einen entspannten kinderlosen Tag oder gar mit einem anderen Mann.
Da vergisst so mancher, dass es eigentlich um die gemeinsamen Kinder und Pflichten geht.

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Re: Umgangsrecht - Pflicht - oder was auch immer

Antwort von Chaka! am 12.06.2016, 21:52 Uhr

Du spricht von "Pflichten"....

Genau das ist es ja auch: man hat Verantwortung für andere Menschen (die Kinder) übernommen und sollte sie gemeinsam tragen.

Wenn das nicht passiert, ist es traurig und frustrierend für den Elternteil, der allein damit zurück bleibt. Und das ist ja leider sehr häufig der Fall. Ich kenne das auch: mein Ex "erfindet sich selbst", hat natürlich eine Jüngere an seiner Seite, die ihn anhimmelt, und geht das Leben ohne den Alltagsärger mit den Kindern an. Mit über 50 muss man ja auch sehen, wo man bleibt, das Leben ist schließlich schon halb vorbei - und für Verantwortlichkeiten ist da einfach keine Zeit. (Ich weiß: bin momentan noch etwas bitter, aber das überwinde ich noch ).

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Re: Ohje. Was hab ich da bloß losgetreten.

Antwort von Möhrchen am 13.06.2016, 7:41 Uhr

So hypothetisch muss die Frage doch nicht bleiben. Du musst nur diese Frage nicht an uns, sondern an den Vater der Kinder richten. Ggf. über einen Termin beim JA o.ä.

Natürlich sollte er sich verantwortlich fühlen...allerdings habt ihr euch doch für das klassische Modell entschieden und für ihn ist das sicher auch prima so und alles geritzt...wenn Du etwas ändern möchtest, musst du das kommunizieren - Gedanken lesen kann kaum einer...

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wir hatten das Thema schon mal, und...

Antwort von Holzkohle am 13.06.2016, 17:32 Uhr

ich sehe das Posting der AP ganz nüchtern!

Tatsächlich ist es so, dass der KV da... ich sage mal am längeren Hebel sitzt, wenn das Kind bei KM wohnt. Ich hatte das Beispiel ja hier schon mal geschrieben. Ich habe eine - inzwischen entfernte - Bekannte. Da kam der KV auch nur, wann er wollte. Es gab gerichtlich festgelegte Umgangszeiten, an die er sich selten hielt. Oder 5 min vor Abholung rief er an, er könne nicht (KM war aber fürs WE verabredet, also mit Verreisen und so) Oder er rief GAR NICHT an....

Gleichwohl gab es dann mal den Fall, dass die KM das Kind nicht rausgeben "wollte" bzw. es einen Grund gab, das Kind war krank. Sie hatte im Vorfeld vergeblich telefonisch versucht zum KV Kontakt aufzunehmen.
Es gab wüste Diskussionen an der Haustür.
Am Ende stand dann die Polizei vor der Tür, da die KM aufgrund der festgelegten Umgangszeiten verpflichtet ist und war, das Kind "rauszurücken"

Und dieses Procedere war dort kein Einzelfall.

Und da verstehe ich die Frage, WO bleibt die PFLICHT? Wo hat man als sich um das Kind im eigenen Haushalt kümmernder Elternteil das RECHT auf die SorgePFLICHT des Anderen zu pochen? Egal aus welchem Grund jetzt.

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Re: Umgangsrecht - Pflicht - oder was auch immer

Antwort von 2Seesterne am 13.06.2016, 21:15 Uhr

Hallo,
ich bin zwar nicht alleinerziehend, finde das Thema aber interessant.
Man verpflichtet den Vater also nicht dazu, sein Kind mitzubetreuen, weil er keine Lust dazu haben könnte und das dem Kind schaden könnte.
Ist es aber nicht auch so, dass Bindung auch über gemeinsame Zeit entstehen kann?
Außerdem war er doch auch bei der Zeugung involviert oder?
Und wer sagt den, dass die alleinerziehende Mutter, nachdem sie schon den ganzen Tag arbeiten war, noch großartig Lust hat, HA nachzusehen, Abendessen für die Kinder zuzubereiten, sich freundlich und zugewandt die Sorgen und Nöte der Kinder anzuhören und sie anschließend noch liebevoll ins Bett zu bringen. Wahrscheinlich hat sie dazu nicht immer die große Lust, reißt sich trotzdem zusammen und macht es. Schadet das dem Kind dann auch?
Ich verstehe nicht, warum (häufig) Männer hier so "geschont" werden, weil ihre Unlust dem Kind schaden könnte. Ich handle bestimmt auch mal pädagogisch unwertvoll und bin nicht gleichbleibend (über)freundlich, sondern einfach nur Mensch und das mute ich meinem Kind auch zu.
Hut ab vor allen Alleinerziehenden.
LG 2seesterne

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Re: Umgangsrecht - Pflicht - oder was auch immer

Antwort von mf4 am 14.06.2016, 19:25 Uhr

Ja klar entsteht Bindung durch gemeinsame Zeit und mehr Bindung durch mehr gemeinsame Zeit (wenn sie schön ist) aber es ist wie es ist...
Wenn er sagt er nimmt die Kinder nicht hat sie Pech.
Ob der Elternteil Bock hat, bei dem das Kind lebt steht nicht zur Debatte.
Hat keiner der beiden Bock dann müsste man das Kind wohl ins Heim geben.
Ich hoffe kein Kind muss 2 keinen-Bock-Eltern ertragen.

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