Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von pauline-maus am 21.05.2015, 16:49 Uhr

umgang

umgang wieder mal...
Hallo, ich habe mal wieder eine frage zwecks umgang.

Leider bin ich blind und dumm wenn ich selber in der situation stecke u brauche input von aussen.

Getrennt seit 2,5 jahren.
Es existiert keine umgangsregelung , trotz mehrern schriftl. angeboten meiner anwaeltin...nie eine antwort.
Generell meldet er sich nie oder kurz vor der angst

Nun zu pfingsten habe ich ihm bis vergangenen dienstag den pfingstmontag reserviert...gestern ist mein kind eingeladen wurden fuer diesen tag.habe heute zugesagt. Und nun bekomm ich eine mail" hole xy montag 10.00"
Ich habe erklaert das es zu spaet ist u den samstag o sonntag angeboten.
Er will nur den montag ,sonst nix.
Kind ist nun traurig ...was wuerdet ihr tun?

danke euch schon einmal

 
16 Antworten:

Re: umgang

Antwort von Patti1977 am 21.05.2015, 18:12 Uhr

wie alt ist das kind? worüber ist es mehr traurig: wenn es geburtstag nicht feiert oder wenn es papa nicht sieht?

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Re: umgang

Antwort von Pamo am 21.05.2015, 18:27 Uhr

Nichts würde ich machen. Der KV hat sich leider zu spät entschlossen.

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Re: umgang

Antwort von mf4 am 21.05.2015, 19:13 Uhr

Wer zu spät kommt...

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Re: umgang

Antwort von pauline-maus am 21.05.2015, 20:45 Uhr

danke euch ...hilft mir sehr.

das kind(8) ist traurig ,das es die einladung sonst nicht wahrnehmen kann, wenn der papa auf umgang besteht

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Re: umgang

Antwort von Fru am 21.05.2015, 20:55 Uhr

Das wäre für mich überhaupt keine Frage, wer zu spät kommt....und wenn das Kind auf den Geburtstag möchte, geht es dahin....PUNKT...dann soll er sich an Regeln halten

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Re: umgang

Antwort von Susanne.75 am 21.05.2015, 21:14 Uhr

Ich würde auch ganz klar das Kind entscheiden lassen.
Wäre sie gern beim Vater, hätte er Glück. Aber wenn sie lieber der Einladung folgt, dann hätte er sich halt eher kümmern müssen.
Da es keine feste Regelung gibt, hat er keinerlei Recht, jetzt auf dem Montag zu bestehen.

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Re: umgang

Antwort von Mell.oo am 21.05.2015, 22:13 Uhr

Wen es ein netter Vater ist würde er sein Kind zu der Einladung gehen lassen. Sein Tag mit dem Kind kann er verschieben. Die Party nicht. Es wäre egoistisch von ihm dem Kind das zu verweigern. Wir Mami sagen auch nicht, du musst zuhause bleiben weil ich frei hab heute. Wir würden die kleinen auch ziehen lassen.

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Geht nicht beides?

Antwort von Sternenschnuppe am 22.05.2015, 10:12 Uhr

Wann ist denn der Geburtstag?
Er kann das Kind doch holen und dann zum Geburtstag bringen?

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Re: Geht nicht beides?

Antwort von pauline-maus am 22.05.2015, 11:01 Uhr

das möchte er ja nicht. sie soll halt nur bei ihm bleiben...
aber sie geht nun , ich bin knallhart diesmal. sonst bin ich eher fügsamer was das betrifft

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Ganz ehrlich?

Antwort von shinead am 22.05.2015, 11:14 Uhr

Solche Vorschläge würde ich ihm gar nicht machen.

Immerhin sollte man niemandem sein Kind hinterher tragen müssen!

Er kümmert sich nicht rechtzeitig um den Umgang, er verweigert eine Umgangsvereinbarung - dann hat er halt Pech gehabt!

Weich würde ich da nur, wenn das Kind unbedingt möchte...

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meinung familiengericht und jugendamt

Antwort von 32+4 am 22.05.2015, 16:55 Uhr

Zum rest wurde ja schon einiges gesagt.


Als wir noch begleiteten umgang hatten und die kids an den kurzfristigen umgangsterminen laengst einladungen zumgeburtstag hatten oder laengst bei sportveranstaltungen angemeldet waren, bekam ich vom jugendamt und fg die volle breitseite.
Die kinder mussten die termine absagen, weil das interesse des kv beim umgang hoeher liegt!!!
Niedersachsen

Wobei ich das ja auch so sehe..nicht nur spasspapi/-muddi...sondern auch alltagsaufgaben. Und da koennte der umgangselternteil das kind auch zum geburtstag bringen oder bei veranstaltungen mitgehen, wenn das kind das moechte.

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Re: meinung familiengericht und jugendamt

Antwort von pauline-maus am 22.05.2015, 19:44 Uhr

ein witz oder....?
da dürfte das kind nirgendwo hin, denn meine wochenenden mit mausi sind auch wichtig, da wir sonst nur alltag haben , mit wenig zeit.

ein ungleichgewicht der rechte und pflichten. wobei ich das ,was ich für mein kind tue als reine selbstverständlichkeit ansehe und das nicht abwiegen möchte.....eigentlich zuimindest

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Re: meinung familiengericht und jugendamt

Antwort von mf4 am 23.05.2015, 8:12 Uhr

Du erwartest nicht wirklich, dass Rechte und Pflichten gleich verteilt sein sollten... oder?

Ich bin nun seit über 20 Jahren AE (mit 4 Kindern, jeweils ab Kleinkindalter) und kenne das so: Er hat die Kinder, wenn er sie möchte und ist nie für Alltagsdinge zuständig. Er hat die Kinder nicht, wenn es ihm nicht passt und über Unterhalt muss ich gar nicht reden... eine vollständige oder pünktliche Zahlung ohne Klage, ohne Pfändung usw. kenne ich nicht.

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Re: meinung familiengericht und jugendamt

Antwort von pauline-maus am 23.05.2015, 10:57 Uhr

nein natürlich erwarte ich das nicht, lebe das ja selber seit 2,5 jahren.

nur erwähnt werden muß es immer wieder mal;)

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Re: meinung familiengericht und jugendamt

Antwort von mf4 am 23.05.2015, 12:24 Uhr

Kann man nicht genug erwähnen... ändert aber nichts daran, dass sich zwar das Gerücht hält, dass ein Umgangs-Elternteil schlechter dran ist aber in der Realität pikt er/sie sich die Rosinen raus und der trockene Kuchen bleibt übrig.

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Re: meinung familiengericht und jugendamt

Antwort von pauline-maus am 23.05.2015, 15:19 Uhr

sehr gut, kurz und knapp beschrieben

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