Geschrieben von SimplySingle am 16.02.2014, 13:29 Uhr |
Thema Sorgerecht/ Antrag auf alleiniges
Hallo!
Es geht hier nicht um mich, habe ja bereits das ASR, aber es würde mich mal für eine Freundin interessieren.
Wie sieht es denn aus wenn man verheiratet ist, der Vater aber um sich beruflich noch weit mehr zu verbessern (hat vorher schon gut verdient) in eine andere Stadt zieht und WE Heimkehrer wird. Die Mutter sich bereis vorher alleine um Krippe etc gekümmert hat und hier nie groß Interesse seinerseits herrschte. Kann man dem Vater im Falle einer Scheidung das SR entziehen lassen oder würde man ihr dann nur ein TeilSR zusprechen?
Kann ihm der berufliche Weggang als mangelndes Interesse ausgelegt werden, auch wenn dies zeitlich begrenz auf zwei Jahre ist?
Dachte immer, heutzutage ist es nicht mehr so einfach das ASR recht zubekommen.
Danke für die Antworten!
Re: Thema Sorgerecht/ Antrag auf alleiniges
Antwort von Pamo am 16.02.2014, 13:32 Uhr
Sorgerecht wird nur entzogen, wenn er dem Kindeswohl aktiv schadet. Wegsein gehört nicht dazu.
Re: Thema Sorgerecht/ Antrag auf alleiniges
Antwort von Möhrchen am 16.02.2014, 13:33 Uhr
Wenn er es nicht freiwillig abgibt, wird man es ihm sicher nicht aus den genannten Gründen entziehen.
Re: Thema Sorgerecht/ Antrag auf alleiniges
Antwort von SimplySingle am 16.02.2014, 13:36 Uhr
Das dachte ich auch so. Ihr hätte wohl ein Anwalt gesagt, dass ihm dies alles als negative ausgelegt werden könne und sie sehr gute Chancen hat.
Ich hatte ihr erklärt, das sie aufgrund seiner Abwesenheit wohl eher ein TSR für Gesundheitsfragen und KiGa Themen bekommt.
Vielleicht schnuppert der Anwalt auch nur Kohle und rät ihr daher dazu. Der Mann hat wirklich ein gutes Gehalt. Zumindest jetzt in der 3er Steuerklasse.
Re: Thema Sorgerecht/ Antrag auf alleiniges
Antwort von mf4 am 16.02.2014, 13:53 Uhr
Er ist am WE da und ein normaler und regelmäßiger Umgang ist möglich... wo soll der Grund für Entzug des SR sein?
Re: Thema Sorgerecht/ Antrag auf alleiniges
Antwort von SimplySingle am 16.02.2014, 13:57 Uhr
Das Übliche : ( Verletzte Eitelkeit würde ich sagen...
Er würde sie dann wohl auch am WE mitnehmen wollen. Sind ca. 600km Distanz (im Falle der Trennung, dann wohnt er hier ja nimmer).
Außerdem gibt es Problem mit den Großeltern väterlicherseits. Die Mutter möchte nicht, dass das Kind mit ihnen alleine ist. Man sollte vieleicht dazu sagen, Kind ist erst 1,5 Jahre alt.
Re: Thema Sorgerecht/ Antrag auf alleiniges
Antwort von mf4 am 16.02.2014, 14:01 Uhr
Ich sehe da kein Problem... es ist der Papa, den das Kind vom 1.Tag seines Lebens an kennt. Wären sie nicht getrennt hätte sie sicher auch kein Problem ihm das Kind zu geben.
Die 600km sind ein Problem aber das werden die beiden auch hinbekommen müssen.
Re: Thema Sorgerecht/ Antrag auf alleiniges
Antwort von SimplySingle am 16.02.2014, 14:05 Uhr
Ich hatte ihr auch davon abgeraten...
Außerdem strapaziert so ein Prozess nur die Nerven und wird letztendlich nur auf dem Rücken des Kindes ausgetragen. Ein TeilSR macht meiner Meinung nach Sinn, da es ja auch um schnelle Entscheidungen gehen muss im Krankheitsfall oder so.
Wir haben ein paar mehr km und bekommen es auch gut hin. Das ASR habe ich auch nur aufgrund dieser Distanz damit ich alleine entscheiden kann, beziehe den Papa aber immer mit ein.
Re: Thema Sorgerecht/ Antrag auf alleiniges
Antwort von Möhrchen am 16.02.2014, 14:06 Uhr
Naja...das Umgangsrecht würde ja bleiben...Sorgerecht hin oder her...ich denke, sie sollte da mal ganz in sich gehen und so einen Krieg nicht anzetteln...
Wer zahlt denn den Anwalt und wie - also hat sie finanzielle Mittel dafür? Dann wäre ich in jedem Fall da ganz vorsichtig! Mein Anwalt hat auch versucht, immer wieder neue Baustellen aufzutun...und wollte dann ordentlich abkassieren.
welche schnellen Entscheidungen sind das denn?!
Antwort von Möhrchen am 16.02.2014, 14:09 Uhr
Sorry, aber wenn ein Kind einen Unfall hat und dringend operiert werden muss, wird das passieren - egal, ob da ein Sorgeberechtigter nicht zustimmt...und alles, was Zeit hat, kann man dann abstimmen oder die Zustimmung vom Richter ersetzen lassen, wenn gar nix kommt und ggf. DANN das Sorgerecht noch mal aus Tablett bringen.
Re: Thema Sorgerecht/ Antrag auf alleiniges
Antwort von SimplySingle am 16.02.2014, 14:29 Uhr
Sie hat eine Rechtschutz... Ja, genau das vermute ich halt auch. Anwalt wittert fette Beute!
Generell fände ich ein Teilsorgerecht für Gesundheitsfragen ok. Dann muss man da nicht lange rum machen oder auf einen Gerichtsbeschluss warten. Alles andere kann ja bestehen bleiben.
Re: Thema Sorgerecht/ Antrag auf alleiniges
Antwort von Möhrchen am 16.02.2014, 14:38 Uhr
Rechtschutz hilft ihr nur in Familiensachen nix! Mir ist keine RS bekannt, die das übernimmt...ggf. das erste Beratungsgespräch, aber mehr nicht! Die Rechnung, die mein RA mir später stellen wollte, lag bei (weit) über 2.000 Euro (und das, obwohl er meine finanzielle Situation kannte und PKH beantragt hatte und mir zugesichert hat, dass mich das nichts bzw. ganz wenig zusätzlich kosten würde)...und das für einen absoluten Standardfall...kein Sorgerechtsdrama usw. ...da soll sie also bloß aufpassen! Ich hatte da auch Glück, aber den Moment, als ich die Rechnung sah, vergesse ich nie!
Re: Thema Sorgerecht/ Antrag auf alleiniges
Antwort von Strudelteigteilchen am 17.02.2014, 13:26 Uhr
So, so... Bei Dir reicht die Distanz für das ASR, bei der Freundin nicht. Du hast gewonnen!
Ganz ehrlich: Die Distanz ist dafür komplett unerheblich. Zumindest in der Praxis.
Ich biete biete knapp 8.000 km Luftlinie und GSR. Seit fast 10 Jahren klappt das auch. Und zwar vor allem deshalb, weil es eh egal ist. Das ASR wird allgemein überbewertet.
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