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Geschrieben von bluemoonlola am 23.11.2014, 16:32 Uhr

Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater in Frankreich)

Hallo,

Habe ein Problem. Und zwar hatte mir das Jugendamt ohne Grund (angeblich weil ich eine 2.Familienhebamme abgelehnt habe) das Kind weggenommen, es war gerade mal 7 Wochen alt. Und nach Gerichtsverhandlungen hin und her hat der Vater im letzten Beschluss, allerdings ohne erneutes Verfahren, das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen. Er lebt in Frankreich und ich kann das Kind selten sehen, es ist inzwischen 6 Monate alt und lebt seit ca. 1 1/2 Monaten bei ihm und seiner Familie, bei der er nebenan wohnt. Ich wuerde gerne das Kind bzw. das Sorgerecht zurueckerhalten, und habe auch schon bei 123Recht.de danach eine Rechtsanwaeltin gefragt, die meinte es kaeme auf meine Gesundheit an. Mir ging es nach der Inobhutnahme (wegnahme des Kindes) nicht gut, in dieser Zeit wurden 2 Gutachten durch maennliche Gerichtsgutachter erstellt, beim 2. wurde ich als krank eingestuft, das Sorgerecht sei "passager voellig aufgehoben", ich wuerde keine Medikamente nehmen usw. In dieser Zeit hatte ich starken Schlafmangel und war tatsaechlich nervlich ganz schoen belastet.Ich sollte aber mit dem Kind zum Vater nach Frankreich ziehen. Danach hat die Richterin dem franzoesischen Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Das Problem, ohne weiteres Verfahren, denn es hiess, es ginge dann schneller dass das Kind zureuckkommt. Als es dann aber soweit war, ist der Franzose mit seiner Mutter gekommen und hat das Kind abgeholt, ohne mir und meinen Eltern Bescheid zu sagen. Auf Nachfrage, wie es denn nun auch mit mir sei, hiess es es ginge nicht, dass ich mit komme, zu dem Kind, da 3 zuviel seien. Und meine Gesundheit. Nun habe ich ein Attest, was aussagt, dass es mir sehr gut geht und ich mich auch um das Kind kuemmern kann, was ich dort vorlegen muss. Ich will aber langfristig das Kind zureuckerhalten und in Deutschland leben!!!
Hat jemand da vielleicht irgendwie Erfahrung und kann mir helfen?
das waere super nett und super wichtig. DANKE!

 
20 Antworten:

Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater in Frankreich)

Antwort von Limayaya am 23.11.2014, 17:27 Uhr

Zum Verständnis:

Seid ihr verheiratet? nach deutschem Recht?
Wohnst du grenznah? Wohnt der KV mit dem Kind grenznah?
Warum wolltest du nach Frankreich ziehen? Wg. dem KV? wg. Arbeit?
Bist du nun krank, oder war das "nur" eine Wochenbettdepression (sprich: wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass deine Krankheit phasenweise wieder aufkeimt, oder bist du stabil?)

All das sind Dinge, die letztendlich auch den Richter interessieren.
Unabhängig von all dem, solltest du schleunigst Umstände schaffen, dass du einen regelmäßigen Umgang mit deinem Kind haben kannst. Auch wenn es weh tut: im Moment bist du für dein Kind eine Fremde...und somit hast du im Augenblick ganz schlechte Chancen, da etwas zu ändern.

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Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater in Frankreich)

Antwort von Sunny76 am 23.11.2014, 17:31 Uhr

Also wenn einem das Sorgetecht für so ein kleines Baby entzogen wird, dann müssen heftige Sachen vorgefallen sein. Bisschen Schlafmangel wird das nicht gewesen sein. Ich würde zu einem Fachanwalt gehen, der wirklich auf solche Auslandsfälle spezialisiert ist. Dann. Beraten lassen, was er für Optionen sieht.

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Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater in Frankreich)

Antwort von mf4 am 23.11.2014, 17:38 Uhr

Was an der Vorgeschichte dran ist kann ich nicht beurteilen... eine Wegnahme, weil keine Hebamme glaube ich nicht.
Wegnahme, nur weil die Mutter müde und geschafft war kann ich mir auch nicht vorstellen.

Ein Kind ist 6 Monate ist und davon 1,5 bei einem Elternteil wohnt... ist wahrscheinlich alles woran es sich als sein Umfeld und seine Bezugsperson erinnern kann... ist sicher nicht leichter zurück zu holen wie ein Kind was von 10 Jahren 7 bei nur einem Elternteil wohnt.
Dass online Rechtsseiten befragt worden sind finde ich verdammt wenig an Rechtsauskunft... ich denke je mehr Monate vergehen um so schlechter werden die Chancen.
Mit zu ihm und seiner Mutter ziehen wäre für mich keine Option aber wäre es denn möglich gewesen bei ihm in der Nähe zu wohnen? Wie oft hast du das Kind denn in den letzten 1,5 Monaten gesehen und wie regelmäßg? Wie lange jeweils? Erkennt es dich überhaupt wirklich? Ihr werdet ja sicher nicht beide so grenznah wohnen wie Nachbarn.

Dass das Deutsche Jugendamt und sämtliche Personen nun in Frankreich grundlos gegen eine Mutter sind und aufgrund einer falschen Behauptung das Sorgerecht entzogen worden ist... kann ich schwer glauben.

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Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater in Frankreich)

Antwort von Susanne.75 am 23.11.2014, 17:46 Uhr

Es mag ja bei Behörden so einiges mal schiefgehen. Aber ich bin davon überzeugt, daß in Deutschland ein 7 Wochen alter Säugling keiner Mutter "ohne Grund" weggenommen wird.
Und es gibt immer viele Fragezeichen, wenn dann die Mutter (in diesem Fall du) darauf pocht, daß es ohne Grund war und auch der Beschluß über das alleinige Sorgerecht für den Vater eher als willkürlich dargestellt wird.
Nach wie vor bekommen, vor allem für so kleine Babys, eher die Mütter das Sorgerecht zugesprochen, bzw leben die Babys bei ihren Müttern, wenn denn nichts vorgefallen ist.

Und solange die Gründe für die richterlichen Entscheidungen von der Mutter so überhaupt nicht gesehen werden, fehlt jede Einsicht, würde ich sagen. Und wer nicht einsichtig ist, kann auch nicht erwarten, daß man glaubt, daß nicht genau diese Gründe wieder eintreten.


Aber wir können hier aus der Ferne letztlich überhaupt nichts beurteilen. Daher bleibt dir nur ein Anwalt, der dir dann die Chancen erläutern kann.

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Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater in Frankreich)

Antwort von kirshinka am 23.11.2014, 18:08 Uhr

Um eine Inobhutnahme eines Säuglings zu provozieren, muss etwas sehr sehr schlimmes vorgefallen sein.
Mit Sicherheit nicht "ohne Grund".

Frag dich mal ehrlich ob es für dein Kind wirklich das beste ist, bei dir zu sein?!

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Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater in Frankreich)

Antwort von Strudelteigteilchen am 23.11.2014, 18:18 Uhr

Nimm Dir einen Anwalt. Das ist viel zu kompliziert und vielschichtig für ein Laien-Forum.

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Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater in Frankreich)

Antwort von bluemoonlola am 24.11.2014, 15:09 Uhr

Ich muss ja mal sagen, es fehlt mir ein wenig das Mitleid und Versteandnis.
Das Kind kennt mich sehr gut. Es sagt Mama zu mir, wenn ich mit ihm telefoniere.
Ich denke mal, wer das nicht selbst erlebt hat, kann schlecht beurteilen, wie die Leute vom Jugendamt drauf sind. Wie gesagt, es gab keinen Grund. Ich wollte die Zusammenarbeit mit diesen Leuten einschraenken und habe mich auch dementsprechend geaeussert, es kam an dem Tag der Wegnahme eine Dame mit zum Besuch, die mir suspekt vorkam. Ich wollte sie erst gar nicht in die Wohnung reinlassen. Jedenfalls steht der Grund, dass ich die 2. Familienhebamme ablehnte (die erste auch), im Gutachten drin. Dass ich danach !! Schlafmangel hatte, ist mehr als versteandlich, finde ich zumindest, wenn mir nichts dir nichts von jetzt auf gleich das Kind weggenommen wird und kaum Kontaktmoeglichkeiten besteht. Es ist echt die Frage, was und wie die Jugendaemter mit Leuten umgehen, die unbequem sind und sich ihr Leben einrichten wollen, wie es ihnen passt, auch zb. gerade mit wenig Geld. Das war wohl auch mit ein Grund. Abgesehen davon finde ich es immer noch das Allerletzte, und ich muss mich hier auch nicht rechtfertigen. Ich weiss, dass es unbegruendet in dem Sinnne war ...

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Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater in Frankreich)

Antwort von bluemoonlola am 24.11.2014, 16:20 Uhr

wir sind nicht verheiratet. wohnt auch nicht grenznah. ueberhaupt nicht. nee.
wenn dann waere ich nur wegen dem kind nach frankreich obwohl der immer mehr will. aber ich nicht. nie wieder!

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Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater in Frankreich)

Antwort von bluemoonlola am 24.11.2014, 16:22 Uhr

was denn fuer ne einsicht. auf welcher seite steht ihr eigentlich? bin total gegen die behoerdenwillkuer. und dass ich wegen meinem eigenen ersten kind mal was gleich mit gerichten zu tun habe, wer haette das ahnen koennen. so

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Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater in Frankreich)

Antwort von mama.frosch am 24.11.2014, 17:28 Uhr

es tut mir leid, ich sag es mal ganz direkt, was und wie du hier und auch bei frau bader schreibst klingt schon etwas nach wahrnehmungsverzerrung.

du hast hier wie bei frau bader und im pf sachliche antworten und nachfragen bekommen, fühlst dich dennoch angegriffen, interpretierst das jugendamt als "fast schon sektenhaft" oder so ähnlich... das ist wirklich überzogen.

familienhebammen hatten ja eigentlich den sinn, u.a. familien in belastungssituationen beiseite zu stehen. wenn von ärztlicher oder behördlicher sicht so eine vorlag und du jegliche kooperation verweigert hast hast du, auch wenn das jugendamt evtl. erstmal noch andere schritte hätte einschieben müssenkönnensollen (das kann hier aber keiner beurteilen weil keiner einschätzen kann wie deine psychische verfassung wirklich war bzw. ist) zumindest einen teilgrund für die inobhutnahme geliefert.

darf ich fragen um welche medikamente es geht/ging, und warum täglich überwacht werden sollte dass du sie nimmst? das ist ja schon eher ungewöhnlich.
bist du in (guter) ärztlicher behandlung?

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Das Kind ist 6 Monate alt und sagt "Mama" zu Dir?

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.11.2014, 18:06 Uhr

Ja, nee, ist klar.....

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Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater in Frankreich)

Antwort von juho am 24.11.2014, 19:54 Uhr

wie bitte kann ein 6 monate altes kind "mama" sagen am telefon???

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Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater in Frankreich)

Antwort von juho am 24.11.2014, 19:54 Uhr

wie bitte kann ein 6 monate altes kind "mama" sagen am telefon???

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Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater in Frankreich)

Antwort von Danyshope am 24.11.2014, 21:36 Uhr

Hier noch weitere Infos:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Sorgerecht-und-Kind-zurueckerhalten---f267501.html

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Re: Das Kind ist 6 Monate alt und sagt "Mama" zu Dir?

Antwort von mama.frosch am 24.11.2014, 21:48 Uhr

es ist bestimmt hochbegabt.

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Und langsam aber sicher beginnt sie sich auch in Wiedersprüche zu verwickeln...

Antwort von Limayaya am 25.11.2014, 8:38 Uhr

...da steht einerseits in den Threads, dass sie mit den Ämtern in Kontakt kam, weil sie einen Möbelschein haben wollte, sie hätte nicht so viel Geld...

andererseits schreibt sie, sie arbeitet Vollzeit, hätte eine große geräumige Wohnung die gut eingerichtet ist und genug finanzielle Mittel, das Kind zu betreuen....

Und UM GOTTES WILLEN!!!!!! JETZT mit einem Vaterschaftstest anfangen zu wollen? Wenn ich berechtigte Zweifel daran habe, dass der Mann, der ums Sorgerecht für mein Kind kämpft der Vater ist, sage ich das GLEICH, zu Beginn der Verhandlungen und Gutachten. Nicht, nachdem ich auch noch selbst zugestimmt habe, dass er das alleinige Sorgerecht erhält, oder?

Und: solltest du noch mitlesen: Es weiß tatsächlich jeder in Deutschland und auch in Frankreich, dass Antibiotika nicht gegen Viren hilft. Aber eine Bronchitis muss nicht viral bedingt sein.

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Re: Und langsam aber sicher beginnt sie sich auch in Wiedersprüche zu verwickeln...

Antwort von mama.frosch am 25.11.2014, 9:21 Uhr

hab ich wohl überlesen, in welchen postings stehen diese sachen denn?

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Re: Und langsam aber sicher beginnt sie sich auch in Wiedersprüche zu verwickeln...

Antwort von Pamo am 25.11.2014, 9:24 Uhr

Im Link von Danyshope steht das.

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Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater in Frankreich)

Antwort von bluemoonlola am 29.11.2014, 9:45 Uhr

Hallo, muss ja mal anmerken: mitdenken ist erlaubt!
Ich war in der schwangerschaft auf finanzielle mittel angewiesen,
weil ich arbeitslos war. und jetzt sieht die sache anders aus, kann wieder arbeiten; wo ist das Problem?
und ich denke immer noch, dass die ganze sache unfair war. von wegen widerspreuche, was ich sage ist nichts als die wahrheit. werde mich aber aus dem forum zurueckziehen, ist mir doch irgendwie zu doof.
wer die erfahrung und dann gleich so eine mit den aemtern nicht gemacht hat, hat leicht reden. natuerlich lullen die einen ein, dann wird man erpresst mit denen zusammenzuarbeiten unter drohungen, und nachdem man unterschrieben hat alles wird einem einfach trotzdem das kind weggenommen.wenn das rechtens ist oder irgendwie gerechtfertigt, in meinem falle bitte nicht. habe mich gut ums kind gekuemmert, es gab keinerlei beanstandung, und nur weil man die zusammenarbeit mit so einem miesen verein ablehnt, wird man vor gericht und von denen quasi als verbrecher abgestempelt? ohne grund? das duerfte es in unserem land; sogenannter rechts und sozialstaat nicht geben...

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Re: Sorgerecht zurueckerhalten (beim Vater in Frankreich)

Antwort von bluemoonlola am 29.11.2014, 9:53 Uhr

wann habe ich zugestimmt, dass er das alleinige sorgerecht erhaelt. so gesehen nicht. habe nur zugestimmt, dass es darueber kein weiteres verfahren gibt, weil angeblich laut anwalt so alles schneller gehen sollte.
ubnd wer sagt denn, dass es wirklich eine bronchitis ist. die schleppen ihn ja nicht zum arzt, die mutter ist aerztin aber nicht kinderaerztin. er bekommt jetzt seit fast 2 monaten antibiotika, und das in dem alter!

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