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Geschrieben von Marianna81 am 30.03.2016, 11:13 Uhr

Soll ich mein Einkommen offen legen?

und zwar kam gestern ein Brief von der Anwältin von Herrn Ex. Dieser will kein Unterhalt zahlen. Mein Anwalt hat Urlaub und die Anwältin von Herrn Ex hat mir eine Frist gesetzt (1 Woche) damit ich ihr als auch Unterhaltspflichtige für unseren Sohn mein Einkommen vom letzten Jahr und den 3 Monaten dieses Jahres offen lege.
Muss ich das?
Danke schon mal

 
14 Antworten:

Re: Soll ich mein Einkommen offen legen?

Antwort von Helena83 am 30.03.2016, 11:17 Uhr

Hä??? Der Sohn lebt doch bei dir?

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Re: Soll ich mein Einkommen offen legen?

Antwort von Helena83 am 30.03.2016, 11:20 Uhr

Was hat der denn für me Anwältin? Seit wann darf man sich denn aussuchen, ob man Interhalt zahlen möchte oder nicht? Wär ja noch schöner.

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@Helena83: in dem Schreiben steht:

Antwort von Marianna81 am 30.03.2016, 11:25 Uhr

da Sie selbst als weiterer Unterhaltsverpflichteter in Betracht kommen, wollen Sie uns bitte ihr eigenes aktuelles Einkommen darlegen und belegen und zwar bezogen auf den Zeitraum 01.01.2015 bis 29.02.2016.
Das bezweifele ich aber sehr stark ob ich das muss. Unser Sohn lebt seit der Trennung durchgehend bei mir.

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Re: Soll ich mein Einkommen offen legen?

Antwort von KKM am 30.03.2016, 11:26 Uhr

Ist der Sohn volljährig? Dann spielt Dein Einkommen eine Rolle.

Geht es um Betreuungsunterhalt für Dich? Dann auch.

Ansonsten schreib einen netten Brief, dass Du Dich erst anwaltlich beraten lässt...

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@KKM: der Sohn ist 7

Antwort von Marianna81 am 30.03.2016, 11:40 Uhr

und es geht nur um den Kindesunterhalt. Ja, werde ich wohl machen, das mit dem Schreiben

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Re: @KKM: der Sohn ist 7

Antwort von KKM am 30.03.2016, 11:46 Uhr

Grundsätzlich ist Ex in Eurem Fall zum Barunterhalt verpflichtet und Du zum Betreuungsunterhalt.
Das heißt, er zahlt und Du kümmerst Dich.

Solltes Du um ein xfaches mehr verdienen als Ex, kann Dein Einkommen relevant werden.... hier reden wir aber nicht über 5.000 Brutto, sondern um deutlich mehr...

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Re: Soll ich mein Einkommen offen legen?

Antwort von HeikeB1969 am 30.03.2016, 11:50 Uhr

Hi,

unabhängig vom Inhalt des Schreibens - warum schreibt Dir die Ex-Mann-Anwältin direkt ? Sie muss eigenltich an Deinen Anwalt schreiben.
Hat Dein Anwalt ihr noch nicht angezeigt, dass er Dich vertritt ?

Die Frist kannst Du vergessen. Wenn Dein Anwalt im Urlaub ist, dann dauert das eben. Fristen vom Gericht sind wichtig !

Dein Einkommen musst Du offen legen, wenn es um den Trennungsunterhalt ((Ehegattenaufstockungsunterhalt) bis zur Scheidung geht. Für dessen Berechnung wird Dein Einkommen benötigt. Aber auch seines - und hier bitte auch an Sonderzahlungen, Überstunden, geldwerter Vorteil von z. B. Firmenwagen etc. denken ! Muss er genauso für Deinen Anwalt offen legen.

Für den Kindesunterhalt spielt Dein Einkommen bei einem Minderjährigen Kind keine Rolle. Sein Einkommen ist da die Basis - damit in die Düsseldorfer Tabelle, passende Spalte gesucht und fertisch.

ok, ganz so einfach ist es in der REalität nicht. Aber lass Dich nicht unter Druck setzen. Ruf bei Deinem Anwalt an - evtl. ist die Kanzlei auch während des Urlaubs besetzt ??? - und dann lass das schön den regeln. ICH würde gar ncihts direkt an die Gegenseite rausgeben.
Solltest Du Dir wegen der Frist Gedanken machen - dann ruf bei Ex-Mann-Anwältin an und gib an, wer Dein Anwalt ist und dass sie bitteschön doch alles dorthin schicken sollen. Willst Du nciht telefonieren, dann schick einen Zweizeiler.

LG
Heike

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@HeikeB1962: habe ich bereits angerufen, bei meinem Anwalt.

Antwort von Marianna81 am 30.03.2016, 12:00 Uhr

ich habe bei meinem Anwalt noch keine Vollmacht unterschrieben da das erste Schreiben von der Anwältin meines Ex Partners ziemlich wirr war und die Forderungen die dort gestellt wurden, an mich, keinerlei zu vertreten waren.
Ich werde bei ihr anrufen und sagen das ich mich des weiteren von meinem Anwalt vertreten lassen werde und dann muss sie eben warten bis er da ist.
Ich verdiene nicht deutlich mehr als mein Ex.

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noch eine Frage: falls mein Ex eine Abänderungsklage beim zuständigen

Antwort von Marianna81 am 30.03.2016, 12:11 Uhr

Gericht einreichen wird: herrscht bei solchen Verfahren Anwaltszwang?

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Re: noch eine Frage: falls mein Ex eine Abänderungsklage beim zuständigen

Antwort von HeikeB1969 am 30.03.2016, 12:17 Uhr

Hallo

das weiß ich nicht.
Vielleicht meldet sich noch jemand dazu

Lg
Heike

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Re: Soll ich mein Einkommen offen legen?

Antwort von betty71 am 30.03.2016, 13:24 Uhr

Hallo Marianna,

anwaltlicher Rat: egal, ob bei diversen Unterhaltsthemen Anwaltszwang herrscht, solltest Du gerade bei diesen Themen niemals ohne Anwalt ins Rennen gegen, insbesondere dann nicht, wenn Dein Ex anwaltlich vertreten ist. Dazu hängt viel zu viel daran.

Alles Gute,
betty71

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Was will er denn abändern?

Antwort von Sternenschnuppe am 30.03.2016, 17:38 Uhr

Anwalt musst Du ja auch wieder zahlen.
Dein Einkommen spielt keine Rolle und würde ich ihr niemals zeigen.
Geh doch morgen zum Jugendamt und richte eine Beistandschaft ein. Die ist kostenlos und die klären dann die Finanzen mit Ex und Anwältin.

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Re: Sternenschnuppe am Dienstag gehe ich zum Anwalt

Antwort von Marianna81 am 30.03.2016, 18:10 Uhr

eine Beistandschaft beim JA hatte ich auch. Diese war aber so lahm das ich diese beendet habe.
Es wird vermutlich alles auf eine Abaenderungsklage seinerseits hinaus laufen, da der Unterhalt tituliert wurde.
Er hat mir seine Einkommensnachweise der letzten 3 Jahre zugesandt. Da sind aber Zahlen drin die so niemals stimmen können.
lg

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Re: Sternenschnuppe am Dienstag gehe ich zum Anwalt

Antwort von Sternenschnuppe am 30.03.2016, 20:00 Uhr

Ja. Lahmes Jugendamt, da ist Anwalt besser.
Wenn noch keine Vollmacht vergeben ist kommt die Post zu Dir. Völlig korrekt.
Der Inhalt totaler Blödsinn solange Du keine enormen Beträge verdienst.

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