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von HeikeB1969  am 31.08.2015, 15:54 Uhr

Selbstbehalt bei Unterhaltsforderung...

Hallo zusammen,

kennt sich eine von Euch damit aus ?

Kind lebt nur bei KM, kein Kontakt zum KV.

Km arbeitet, verdient aber sehr wenig. KV hat nie wirklich gearbeitet und jetzt einen Pseudo-Arbeitsvertrag in seiner eigenen GmbH mit lächerlichen 30% und ebenso lächerlichem Gehalt (weniger als er nachweislich jeden Monat Miete an seine Schwester zahlt). Angeblich aus gesundheitlichen Gründen, ne, is klar.

So, jetzt gehts im Scheidungsverfahren um den Kindesunterhalt nach der Scheidung, den möchte KV nicht wirklich zahle und hätte umgekehrt gerne für sich selbst von KM Unterhalt.

Ich hab gegoogelt - der Selbstbehalt beträgt gegenüber Ehegatten 1200 Euro. Da ist die KM meilenweit von entfernt, wohnt aber im Eigentum und würde über den Wohnvorteil (dessen Berechnung ich nciht kapiert habe) drüber kommen.

Erhöht sich der Selbstbehalt nicht noch darum, dass die KM ja das Kind finanzieren muss ????
Im Sinne von:
(Einkommen + Wohnvorteil) - Selbstbehalt KM - Selbstbehalt Kind = relevante Summe

Tante Googel spuckt diverse Berechnungen raus, aber da gehts immer um den Selbstbehalt bei unterhaltspflichteigen KV gegenüber dem Kind.

Mir ist schon klar, dass das "nur" ein Schachzug ist vom KV, aber da sich dieser im Nicht-EU-Ausland mit einem solide abgesicherterm Bankensystem, das keine Auskünfte gen D erteilt, lebt, wirds schwierig.

Weiß jemand was genaueres ?

Danke Euch _!

LG
Heike

 
8 Antworten:

Re: Selbstbehalt bei Unterhaltsforderung...

Antwort von shinead am 01.09.2015, 8:31 Uhr

Hat das Kind noch Anspruch auf UVG?

Wenn nicht, wird das natürlich berücksichtigt. Mindestunterhalt - Kundergeld ist da eine gute Rechengrösse.

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Re: Selbstbehalt bei Unterhaltsforderung...

Antwort von HeikeB1969 am 01.09.2015, 12:46 Uhr

Danke Shinead,

das Kind ist 12 geworden. UHV ist damit Geschichte.

Wie meinst Du das mit Mindestunterhalt/Kindergeld ??

Lg
Heike

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Re: Selbstbehalt bei Unterhaltsforderung...

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.09.2015, 13:15 Uhr

Ich weiß nicht, ob das noch so ist, aber bei mir wurde damals (2005) der KU gemäß der DT eingerechnet.

Sprich: Welchen KU müßte die KM gemäß DT an das Kind zahlen? Das steht ihr zusätzlich zum Selbstbehalt zu. Achte auf den Zahlbetrag, also minus Kindergeld.

Mein Ex hatte auch Anwandlungen, daß ich ihm Unterhalt zahlen müßte. Der Richter hat ihm einen Vogel gezeigt - und ich hatte VIEL mehr als 1.200 Euro, außerdem noch UHV für beide Kinder (allerdings auch zwei Kinder und keinen Wohnvorteil, aber dennoch wird es mehr gewesen sein). Bei mir wurde sogar noch was draufgelegt auf den KU gemäß DT, weil der arme KV keinen KU zahlen konnte. Der Richter war lustig, der hat das gemäß der obigen Rechnung grob überschlagen, hat dann noch Pi mal Daumen aufgerundet (eben weil der KV nichts zahlen konnte) und hat dann meinen Ex über den Brillenrand angeschaut und gesagt: "Nicht Ihr ernst, oder?"

Meine eigene Anwältin hat auch gerechnet (nur mit dem DT-Betrag, ohne "Aufschlag") und meinte, daß im schlimmsten Fall was rauskommen könnte, zumal ich vor der Scheidung ja Hauptverdiener war, er also vorher von mir Geld bekommen hat, quasi.

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Re: Selbstbehalt bei Unterhaltsforderung...

Antwort von shinead am 01.09.2015, 15:37 Uhr

sagen wir mal, sie verdient 1000 Euro netto und der Geldwerte Vorteil wird mit 500 Euro berechnet. Das bereinigte Netto liegt ja dann bei 1500 Euro und damit über dem Selbstbehalt.

An Mindestunterhalt müsste der KV eigentlich um die 300 Euro überweisen.

Da die KM also noch das Kind vollumfänglich versorgen muss, wird dies entsprechend berücksichtigt: Also 1500 - 300 = 1200 und damit im Selbstbehalt.

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Re: Selbstbehalt bei Unterhaltsforderung...

Antwort von HeikeB1969 am 01.09.2015, 17:41 Uhr

Dankeschön, jetzt hab ichs auch kapiert !

Lg
Heike

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noch eine Frage ... wenn KV vermögend ist

Antwort von HeikeB1969 am 01.09.2015, 17:44 Uhr

dann müsste die KM doch aus der Unterhaltspflicht raus sein, oder ?

Vermögend heißt, Grundstücke im deutlich hohen 6stelligen Bereich. Inhaber einer Firma, dort Geschäftsführer. Klar, das Gehalt extra niedrig angesetzt. Aber noch zusätzlich Barvermögen im 6stelligen Bereich (sicher ! denn das hat der KV bei der Steuer so angegeben und diesen Beleg beim Familiengericht so eingereicht)

Danke für Eure Mühe.

Lg
Heike

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Re: noch eine Frage ... wenn KV vermögend ist

Antwort von shinead am 01.09.2015, 18:05 Uhr

Ehm... Ja, Millionäre erhalten keinen Trennungsunterhalt von ihren Noch-Ehefrauen, die am Selbstbehalt leben.

Im Gegenteil: wenn Zugewinngemeinschaft bei der Hochzeit vereinbart wurde, gehört ihr die Hälfte der Vermögenssteigerung innerhalb der Ehe (Grundstücke werden ja teurer und Zinsen gibt es auf Barvermögen auch...

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Re: noch eine Frage ... wenn KV vermögend ist

Antwort von HeikeB1969 am 02.09.2015, 13:38 Uhr

Hi,

das ist schon auch immer so mein Gedanke. Seine Anwältin schreibt aber von seiner angeblichen Bedürftigkeit und dass er von seinem Gehalt seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. DAs konnte er noch nie, weil er noch nie groß gearbeitet hat sondern von den Grundstücksverkäufen "gelebt" hat.

Zugewinn wurde innerhalb der Ehe aufgehoben, da er sein Erbe vor mir schützten wollte. Nett ...

LG
Heike

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