Geschrieben von Mel-Buzele am 11.05.2015, 6:21 Uhr |
Scheidungsfrage...
...ich weiß inzwischen, das ich die Scheidung zahlen darf, weil ich sie einreiche !!
Muss mein EX dann gar nichts zahlen ???
Hat jemand Erfahrung mit der gleichen Situation und kann mich etwas aufklären ?
Danke
Re: Scheidungsfrage...
Antwort von Jutta T. am 11.05.2015, 8:20 Uhr
Hallo,
bei mir war es so, dass die Kosten geteilt wurden. Also, jeder zahlte die Hälfte.. ich hatte die Scheidung auch eingereicht. Bekam noch Prozesskostenbeihilfe.
Kommt, aber wohl auch darauf an, ob er sich einen Anwalt nimmt. Mein Ex-Mann hatte keinen eigenen Anwalt.
Gruß
Jutta
Re: Scheidungsfrage...
Antwort von Port am 11.05.2015, 9:15 Uhr
Wer die Scheidung einreicht, in diesem Fall Du, zahlt eine Gebühr. Das heißt aber nicht, dass Du die Scheidung an sich alleine zahlst.
Re: Scheidungsfrage...
Antwort von Alefabi am 11.05.2015, 17:58 Uhr
Man zahlt die Scheidung immer zuzweit, egal wer einreicht. Wenn man zu wenig verdient dann bekommt man Prozesskostenhilfe. Die Kosten werden ausgerechnet und man kann sie monatlich abbezahlen. Aber der Anwalt kann dich über alles informieren. Ich habe auch meine Scheidung eingereicht, bekomme Prozesskosten Hilfe und nach der Scheidung wir dann gesagt wie die Kosten und wie viel im Monat zurückgezahlt werden. Man kann die Kosten aber versuchen nicht in die Höhe zu treiben in dem man sich ohne Streit einigt.