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Geschrieben von bald-doppelmama am 09.11.2014, 2:54 Uhr

regelung für besuche des KV bei Säugling

Hallo ihr lieben,

Ich bin ziemlich ratlos. Ich bin aktuell hochschwanger und erwarte in vier Wochen eine kleine Tochter! Der Papa hat mich vor zwei Wochen"sitzen gelassen und gegen ne andere ersetzt" ! Die hat er seit ner Woche! Die Trennung lief nicht gerade friedlich ab! Ne Kleinigkeit war eig der Auslöser... Gekriselt hat es vorher schon; Trennung kam von ihm via whatsapp... Sehr erwachsen! Ich sag offen und ehrlich ich bin sehr verletzt und traurig... Denke das würde keine andere Frau kalt lassen...

Es kamen dann wirklich (!!!!!) seeeehr böse Nachrichten und Beleidigungen mir gegenüber aber auch meiner Kinder und seiner ungeborenen Tochter gegenüber.... Das schlimmste war "meine drei hässlichen drecksbälger" und "stirb bei der Geburt deiner missgeburtentochter" ich schäme mich so sehr das hier zu schreiben ! So ein asoziales Verhalten ist in meinen Augen untragbar und unverzeihlich... Er tut aber auch nicht so als würde ihm was leid tun....

Jetzt kommt bald unsere Tochter zur Welt! Er wird sich von ihr nicht der halten waren heute seine worte in einer Nachricht! Ich ja nur gesagt dass ich ihn ganz sicher bei der Geburt und im kh nicht haben will!

Wie soll die Zukunft da aussehen? Ich weiß nicht was ich tun soll.... Wozu hab ich das recht? Im wirklich rechtlichen sinne und aber auch auf moralischer ebene.... Ich bin wie erwähnt schon mutter und ich bin die letzte (!!!!!) die einem Vater das Kind vorenthält... Im NORMALEN Fall!!!! Ich kann mir aber nach allem nicht vorstellen mit diesem mann zusammen zu sitzen dass er sein wie er sie nennt (missgeburtenkind) sehen kann! Ganz ehrlich? Nur beim Gedanken ihn zu sehen würde ich ihm am liebsten ins Gesicht springen. :/

Wie soll/darf/muss ich mich nun verhalten... Mir wäre es für mich wohlgemerkt am liebsten er bleibt fern... Komplett... Ich würde ihm das Kind natürlich keine Sekunde allein überlassen... Komme was wolle! Beleidigungen gegen mich kamen wirklich von der übelsten sorte...

Und nein, ich bin nicht fremdgegangen oder dergleichen... Im Gegenteil! Er ist fremdgegangen als ich im 5. Monat war und nach ner Zeit der Funkstille hab ich noch nen anlauf gewagt weil ich's eben nicht vorschnell wegwerfen wollte/konnte.... Verzeihen konnte ich nicht... Eig gings nur für das Kind weiter wohl und er hat auch nicht den Eindruck des reumütigen psrtners gemacht... Im Gegenteil...trennungsgrund nun war wieder eine andere... Zwar kein fremdgehen aber definitiv zu viel für mich....

Ich wäre dankbar wenn Außenstehende das für mich einmal.beurteilen würden, denn mein Umfeld, meine Familie urteilt natürlich nicht unparteiisch...

Liebe Grüße

 
14 Antworten:

Re: regelung für besuche des KV bei Säugling

Antwort von bald-doppelmama am 09.11.2014, 2:58 Uhr

Er wird sich von seiner Tochter nicht FERN halten sollte es heißen.... Entschuldigt bitte....

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Re: regelung für besuche des KV bei Säugling

Antwort von KKM am 09.11.2014, 8:02 Uhr

Als erstes würde ich seine Kommentare ausdrucken und abspeichern!

Bei mir war es ähnlich, Mann ist in der 2. Schwangerschaft fremd gegangen und hat mich in der 19 SSW ersetzt... Das war vor 12 Jahren.

Das 1. Jahr hat er die Kinder 2mal die Woche nachmittags in meiner Wohnung besucht.

Dann hat er sie 1mal in der Woche nachmittags besucht und einen Nachmittag am Wochenende abgeholt.

Nach einem Jahr hat er sie jedes Wochenende für 1 Tag abgeholt, diese Regelung gilt eigentlich bis heute, allerdings werden immer mal wieder Termine abgesagt. Meist von ihm, oft auch von den Kindern, weil sie andere Pläne für den Tag haben.

Diese häufigen Besuche waren eine Qual für mich, für die Kinder waren sie das Richtige, da beide sehr klein waren.
Der Kleine hat so nie gefremdelt.

Bei Euch sind noch Beleidigungen im Spiel, ich glaube, ich würde das Jugendamt dazu holen.
Einen Umgang, wie ich ihn ermöglicht habe, könnte ich mir bei Euren Umständen nur sehr schwer vorstellen.

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Re: regelung für besuche des KV bei Säugling

Antwort von Limayaya am 09.11.2014, 9:24 Uhr

Also erstens: all diese Sachen speichern, sichern, ausdrucken usw. usf.

Aus deinen Sätzen meine ich zu lesen, dass ihr nicht verheiratet seid. Dann würde ich dir empfehlen einfach erst mal Ruhe zu bewahren. Bring deine Tochter zur Welt...du hast primär dann eh erst mal das Alleinige Sorgerecht (sofern er es nicht beantragt). Nutze diese Zeit, um alle Dinge klar zu machen, für die du bei geteiltem Sorgerecht seine Unterschrift bräuchtest, wie z. B. Namenswahl, evt. auch schon mal einen Kinderausweis ausstellen lassen ect.

Natürlich gibst du ihn als Vater an....nach der Geburt marschierst du direkt ins Jugendamt Abt. Beistandschaften und richtest eine Beistandschaft für deine Tochter ein. Die kümmern sich dann Unterhalt, ohne dass du dir irgendwelche Beschimpfungen oder ähnliches von ihm anhören musst.

Umgangstechnisch würde ich erst mal gar nichts unternehmen. So, wie er sich jetzt verhält, könnte es gut sein, dass er gar kein Interesse an Umgang hat. Und ich bin immer noch der Meinung: kein Vater ist besser als ein desinteressierter Vater (ja, schlagt mich...aber einen Vater, den man zum Umgang tragen muss? dann lieber gar keiner).

Sollte der KV blöd rummachen, von wegen er will dir das Kind wegnehmen, oder was Eltern in der Wut an doofen Sätzen einfällt, legst du die Whats-App-Nachrichten ect. dem zuständigen JA-Mitarbeiter, Richter ect. vor....


ABER:
erst mal würde ich jetzt einfach Ruhe bewahren. Eure Trennung ist noch sehr, sehr frisch....ein Großteil seiner Beleidigungen resultieren aus diesem frischen Trennungsschmerz. Soll jetzt keine Entschuldigung für ihn sein, aber es kann sein, dass ihm seine bescheuerten Sätze schon in Kürze leid tun. Er wäre nicht der erste Vater, der im Vorfeld komplett austickt, sich dann nach der Geburt doch noch besinnt und sich zu einem guten Kümmerpapa entwickelt.


Fazit: Ruhe bewahren!!! Alles speichern, was an Nachrichten reinkommt....dann bringst du erst mal deine Kleine zu Welt und DANN gehts weiter...

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Re: regelung für besuche des KV bei Säugling

Antwort von Leena am 09.11.2014, 9:41 Uhr

Ehrlich gesagt, ich bin mir nicht sicher, inwieweit solche Whatsapp-Nachrichten von wegen "Drecksbälger" und "Missgeburtentochter" VOR der Geburt (und ja ausdrücklich gegen die Mutter gerichtet), die der angehende Vater im Rahmen der Trennungs-Nettigkeiten an seine Ex-Partnerin geschrieben hat, ernstlich beim JA jemand beeindrucken würden, wenn der Vater NACH der Geburt dann dort aufschlägt und Hilfe sucht, was den Kontakt zu seinem Kind betrifft und um den er sich bemüht.

Ansonsten wäre ich für "Ruhe bewahren und erstmal abwarten", nach dem Motto, es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird... und im Hinterkopf bewahren, dass man durchaus ein guter, engagierter Vater werden kann, auch wenn man vorher für Abtreibung war oder das ungeborene Kind als "Drecksbalg" und "Missgeburt" tituliert hat... genauso, wie man ein Total-Ausfall als Vater sein kann, auch wenn es mal ein Wunschkind war.

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Re: regelung für besuche des KV bei Säugling

Antwort von mf4 am 09.11.2014, 9:56 Uhr

Ich finde seine Worte heftig aber ich denke nicht, dass man aus den Texten und Drohungen schließen kann, dass er dem Kind etwas antun könnte.

Ich frage mich auch, ob einer der so über (s)ein Kind denkt es überhaupt sehen will... will er das?

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Re: regelung für besuche des KV bei Säugling

Antwort von bald-doppelmama am 09.11.2014, 10:10 Uhr

Ja er will sie wohl sehen... Kann auch anders kommen... Konnte kaum mehr schlafen heute nacht, vor sorge wie es werden soll... Mir tut das alles unglaublich weh... !!! :( trennungsschmerz empfindet der nicht ! :/

Zu den Nachrichten u gericht/amt etc.
Ich glaube auch nicht dass das die groß juckt... Was er vor der Geburt gesagt/geschrieben hat... Ich Hoff ich komm schnell über das alles weg...

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Re: regelung für besuche des KV bei Säugling

Antwort von fsw am 09.11.2014, 10:22 Uhr

Doch,Jugendamt und vor allem Gericht wird es jucken,falls er sich nach der Geburt weiter so oder noch heftiger benimmt.Denk erstmal positiv und sei stark für die nächste Zeit und die Geburt!Sollte er sich zum Stalker ...o.Ä. entwickeln,können diese Nachrichten sehr wichtig sein.Trotzdem: Denk nicht daran,was sein und werden könnte!Denk an dich und deine Kinder! Viel Kraft!

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Re: regelung für besuche des KV bei Säugling

Antwort von bald-doppelmama am 09.11.2014, 11:29 Uhr

Ich danke euch! Manchmal kann man selbst nicht mehr vernünftig urteilen wenn die eigene Situation so schwer zu ertragen ist! Ich will einfach nichts falsch machen! Ich bekomme mein viertes Kind und hab bis jetzt immer alles hinbekommen aber so arg hat mich lange nichts mehr aus der bahn geworfen :/ Außenstehende können meist besser beurteilen u darauf hab ich hier gehofft :)))

Es is sehr schwer für mich dass das alles jetzt ohne ihn auf mich zukommt... Klar, einerseits bin ich froh dass es vorbei ist weil er mir viel weh getan hat, aber andererseits is es halt unglaublich traurig und man wünscht sich ja immer etwas anderes für sein leben... Ich hoffe ich schaffe es stark zu bleiben :/ und alles auch allein zu meistern

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Re: Musst keine Angst haben!

Antwort von Windpferdchen am 09.11.2014, 11:50 Uhr

Ich würde auch erstmal Ruhe bewahren. Ein Mann, der so redet (Trennungsschmerz hin oder her), wird voraussichtlich kein dauerhaftes Interesse am Kind haben, das zeigt einfach die Erfahrung. Die allermeisten solcher Männer sind nur anfangs noch interessiert, oder wollen vor allem deshalb Kontakt zum Kind, um die Frau zu ärgern. Das halten sie aber nicht lange durch, weil kein echtes Interesse besteht. Nach zwei Jahren hat schon die Mehrheit der Väter keinen Kontakt mehr zum Kind - leider.

Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten, und beide müssen Dir keine Angst machen:

1.) Er hat nur vorübergehendes Interesse. Das Kind ist nur anfangs spannend. Die Besuche werden immer seltener, er hat keinen Bock auf Verantwortung und Mühe. Irgendwann kommt er nicht mehr oder meldet sich allenfalls noch zum Geburtstag. Das ist die wahrscheinlichste Variante.

2.) Er hat echtes Interesse, kommt regelmäßig und kümmert sich ums Kind. Er zeigt Einsatz, nimmt sich Zeit fürs Baby, versorgt, wickelt und füttert es. DANN wäre es auch richtig, dass er Kontakt hat! Nicht für Dich, sondern für das Kind - das natürlich von einem Papa profitiert, der sich um es kümmert. In diesem Fall musst Du es aushalten, dass er in Erscheinung tritt - für Dein Kind, auch wenn es Dir schwerfällt.

Man kann vorher nicht sagen, in welche der beiden Richtungen er sich entwickeln wird. Mit beiden Varianten wirst Du gut leben können, denn irgendwann wird alles zur Routine, wirst sehen!

Damit Du aber rechtlich einen guten Start mit Deinem Baby hast, musst Du bitte jetzt einfach beim Jugendamt anrufen, die Lage kurz schildern und einen Beratungstermin ausmachen. Dort wird man Dir erklären, worauf Du achten musst, damit alles gut anläuft. Mach das bitte, denn Du wirst dann auch wieder besser schlafen können, weil Du keine Angst mehr vor der Unklarheit der Situation haben musst! Ruf einfach morgen Vormittag mal dort an, das tut nicht weh!

LG und alles Liebe! (Alles wird gut, wirst sehen!!!)

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Re: regelung für besuche des KV bei Säugling

Antwort von Juleen87 am 09.11.2014, 12:49 Uhr

Ich habe mir die anderen Kommentare nun nicht durchgelesen.
Bei mir war es ähnlich. Sechs Wochen vor der Geburt wurde bich quasi vor die Tür gesetzt. Feiern, Weiber, Alkohol alles wichtiger. Beleidigungen gingen auch unter die Gürtellinie. Im Nachhinein würde ich in so einem Fall alles anders machen. Ich würde den Kerl einfach erstmal lassen dir steht die Geburt kurz bevor und da sollst du dich nicht rum ärgern. Alles was er dir schreibt ausdrucken so hast du zur Not immer etwas in der Hand.
Nach der Geburt kannst du dir ja sonst direkt Hilfe beim Jugendamt holen, evtl die Beistandschaft beantragen. Wenn dir einfach nicht wohl dabei ist denke ich wird das für den Anfang das Beste sein. Das Baby musst du ihm so kleine auch nicht mitgeben. Wenn er mal vorbeikommen möchte holst du dir noch jemanden dazu damit es nicht ausartet.
Das sind so Sachen die ich auch gemacht habe. Die Notbremse habe ich gezogen als er mich kurz nach der Geburt vor dem kleinen angeschrien hat und mir vorgehalten hat ich haette abtreiben sollen.
Wünsche dir viel Geduld und das sich das Blatt evtl noch iwie wendet

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Re: Musst keine Angst haben!

Antwort von mf4 am 09.11.2014, 13:38 Uhr

Er kann das Kind nur sehen bei ihr und in ihrer Anwesenheit... will er das, wenn er sie doch so blöd findet?
Er hat schon vor der Geburt beschlossen, dass das Kind eine hässliche Missgeburt ist... ist man(N) da am Umgang interessiert?

Sollte er erkennen, dass sein Kind doch toll ist dann wird er die Worte bereuen und wenn er nicht ganz behämmert ist in der Birne auch sein Verhalten der Mutter gegenüber bedenken... vielleicht entwickelt sich dann auch ein guter Umgang Mutter-Vater... dazu müsste sie aber auch einen Haken machen können, was er mal gesagt hat in der Vergangenheit.

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Re: regelung für besuche des KV bei Säugling

Antwort von nuria82 am 09.11.2014, 13:52 Uhr

Ich bin auch vier Wochen vor der Entbindung umgezogen.

Umgang haben wir so geregelt: er kann immer kommen, wenn er will, dann ist meine /neutrale/ Mutter da und er kann Zeit mit seinem Kind verbringen.

Im kh wollte ich ihn nicht sehen. Hatte eine doula dabei.

Er war übrigens genau zwei mal da.

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Re: regelung für besuche des KV bei Säugling

Antwort von Susanne.75 am 09.11.2014, 18:23 Uhr

So wie der drauf ist, würde ich es auch alles über ne Beistandschaft vom Jugendamt regeln lassen. Sonst stellst du dich ja sofort wieder mitten in die Schußlinie. Und mit Unterstützung des Jugendamtes mußt du dich gar nicht groß mit Beschimpfungen u.ä. abgeben und kannst bei jeder Sache zB gleich auflegen, weil die wichtigen Dinge durch das Jugendamt geregelt werden.

Und dann würde ich wirklich abwarten, ob er von sich aus auf die Idee kommt, einen Umgang regeln zu wollen oder das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Nach seinen schriftlichen Ausrastern wirkt es nicht so, als würde er sich darüber besonnen selbst Gedanken machen wollen.

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Re: regelung für besuche des KV bei Säugling

Antwort von shinead am 11.11.2014, 17:03 Uhr

Du bekommst Dein Kind, gehst dann zum Jugendamt und lässt von dort aus die Info an ihn senden, dass er Vater geworden ist, die Vaterschaft anzuerkennen und Unterhalt zu zahlen hat.

Bezüglich des Umgangs muss er dann Kontakt zu Dir oder dem Jugendamt aufnehmen. Ob das überhaupt passiert und wann steht in den Sternen.

Tief durchatmen.
Blockiere ihn am besten erst einmal über Whatsapp, Handy und Facebook. Wenn er was will, kann er Dir einen Brief schreiben, Kündige das in einer letzten Nachricht an ihn an und dann verschaffst du Dir erst einmal die Ruhe, die Du jetzt brauchst.

Alles Gute!

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