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Geschrieben von Jeckyll am 05.02.2015, 7:33 Uhr

recht bei schulEntscheidungen

Wir sind geschieden bei gsr.
Jetzt steht die Entscheidung an welche weiterführende Schule das Kind besuchen soll. Hier in bw zählt der Elternwille. Lehrer konnte keine klare Empfehlung geben. Von den Noten (schnitt 1,7) und lernverhalten klar Gymnasium, sie meint aber dass diese Noten nur wegen dem leistungsstarkeleistungsförderndem Medikinet zustande kommen und er ohne das Gymnasium nicht schafft. Das Kind wird aber wahrscheinlich die nächsten Jahre das Medikinet nehmen müssen, denn ohne Medikamente ist er kaum beschulbar, egal auf welcher schule. Zumal das Medikinet kein Doping ist (wie sie meint) sondern ihm nur einen halbwegs normalen schultag ermöglicht, so dass er sein Potential nutzen kann (und auch das mmn nicht ganz).
Ich würde aber aufgrund der Fähigkeit und der sehr theoretischen "Denkweise" des Kindes ein Gymnasium wählen. Der Vater "besteht" auf eine Realschule.

Wer hat nun vor dem Gesetzgeber (!) das recht die schule zu wählen wenn es zum Streit auch vor Gericht käme?

Jeckyll

 
6 Antworten:

Re: recht bei schulEntscheidungen

Antwort von kirshinka am 05.02.2015, 8:20 Uhr

Warum besteht der Vater auf Realschule - einfach weils gegen dich geht? Vom Gymnasium kann man immer zu Realschule wechseln - umgekehrt wird das schwierig.
Eventuelle Berufswünsche des Kindes als Argument für KV?

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Re: recht bei schulEntscheidungen

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.02.2015, 9:38 Uhr

Da gibt es kein Gesetz und auch keine feste Regel. Wenn es vor Gericht geht, wird der Richter die Argumente der beiden Parteien gegeneinander abwägen und eine individuelle Entscheidung treffen. Wobei die Tatsache, daß das Kind bei dir lebt und Du es besser kennst sicher ein Argument ist, das für Deine Einschätzung spricht. Aber die Lehrerin spricht für den Vater. Patt

Was will das Kind und aus welchen Gründen? Wer verschreibt das Medikinet? Was sagt der? Gibt es eine begleitende Therapie und dementsprechend eine Einschätzung des Therapeuten.

Und, letztendlich: Was tut der KV, wenn Du das Kind einfach am Gymnasium anmeldest? Würde er tatsächlich klagen?

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Re: recht bei schulEntscheidungen

Antwort von Zwerg1511 am 05.02.2015, 9:50 Uhr

Melde ihn doch zum besonderen Beratungsverfahren an. Dann zeigst Du, dass es Dir um das Kindeswohl geht und Du hast was in der Hand, wenn der Vater wirklich klagt.

http://service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbid=711771&vbmid=0

Die Argumentation der Lehrerin hinkt, oder? Es ist doch völlig egal, ob dein Sohn aufgrund der Medikamente die erforderliche Leistung und die notwendige Konzentration mit sich bringt oder auch so. Gott sei Dank gibt es die Medikamente. Wenn ein Kind ein Hörgerät trägt, sagt doch auch niemand "Du bringst nur die Leistung aufgrund des Hörgerätes und kannst deshalb nicht auf das Gymnasium."

Du kennst Deinen Sohn im Alltag und kannst am ehesten einschätzen, auf welcher Schule er am besten aufgehoben ist.

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Re: recht bei schulEntscheidungen

Antwort von desireekk am 05.02.2015, 13:24 Uhr

Hallo,

zuerst zur Lehrerin: OMG, wieder jemand, der aus dem BTM-Rezeot auf "Doping" schliesst. Wunderbar.

Dann: MPH gibt dem Kind erst die Möglichkeit überhaupt sein Potential zu nutzen!

Neben dem genannten Linkj würde ich auch nochmal den Arzt zu Wort kommen lassen, Denn es hat ja wohl eine Testung stattgefunden, und die Ergebnisse sind auch mnit ausschlaggebend.

Auch wenn es gemein klingt: ich würde da mit dem Papa nicht mehr diskutieren.
Das Kind geht aufs Gymnasium, fertig. GGf noch begründen warum genau DAS Gym, wenn es mehrere zus Auswahl gibt.
Dann anmelden und Fertig.
Auf die Realschule kann das Kind immer noch wenn er das Gym, nicht packt. Sich von der Realschule hochzuarbeiten ist bedeutend schwieriger!

ich habe inm Bekanntenkreis einen überbehütenden Papa, der hat seine Söhne nit einem 1,3-Schnitt nicht auf's Gym, weil er ihnen das G8 "ersparen" wollte. Er sagte, man könnte nach der 10. Klasse ja immer noch weitermachen...
Nun beutelt den großen die Pubertät gar sehr seit der 8. Klasse, er wiederholt sie gerade sogar... und der Wunsch/Traum/Idee des Vaters noch eine weitere Schule dranzuhängen ist weeeiit weggerutscht...
Zudem haben wir den Stoff verglichen (unsere Kinder sind gleichalt), ich kann nicht behaupten, dass der Stoff in der RS einfacher gewesen wäre. Nur die 2. Fremdsprache kam später, dafür hatte er anderes.

Fazit: mach diese Beratung, danach Gespräch beim Jugendamt (mit Vater) mit Gutachten/Stellungnahme des Arztes in der Tasche.

Ansonsten: schaff Fakten und melde das Kind an. Punkt.

Grüße

Désirée

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Re: recht bei schulEntscheidungen

Antwort von shinead am 05.02.2015, 15:15 Uhr

Möchte denn das Kind auf das Gymnasium?

Korrekt wäre beim Familiengericht (ggf. im Eilverfahren) die alleinige Entscheidungsbefugnis zu beantragen.

Dafür würde ich aber schon mal die Lehrerin bitten ihre merkwürdigen Argumente (Doping) wegen Irrelevanz aus ihrer Aussage zu streichen und würde den Psychologen des Jungen schon mal briefen.

Ich denke mit Lehrer und Psychologe an der Seite hat der Vater keine Chance.

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Re: recht bei schulEntscheidungen

Antwort von shinead am 05.02.2015, 15:15 Uhr

Möchte denn das Kind auf das Gymnasium?

Korrekt wäre beim Familiengericht (ggf. im Eilverfahren) die alleinige Entscheidungsbefugnis zu beantragen.

Dafür würde ich aber schon mal die Lehrerin bitten ihre merkwürdigen Argumente (Doping) wegen Irrelevanz aus ihrer Aussage zu streichen und würde den Psychologen des Jungen schon mal briefen.

Ich denke mit Lehrer und Psychologe an der Seite hat der Vater keine Chance.

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