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Geschrieben von Einstein-Mama am 22.11.2014, 9:53 Uhr

Offenlegung Einkünfte, Frage dazu

Der KV erhielt vor zwei Wochen ein Schreiben meiner RÄ in dem er aufgefordert wurde sein Einkommen offen zu legen. Die Frist ist nun verstrichen, es hat sich (ausser Drohungen per SMS an mich) nichts getan.
Jetzt muss das ja per Gericht eingeklagt werden.
Stimmt es dass er die Kosten dafür dann tragen muss?

 
11 Antworten:

Re: Offenlegung Einkünfte, Frage dazu

Antwort von shinead am 22.11.2014, 11:49 Uhr

Ja, weil er seiner Pflicht nicht nachgekommen ist und damit den Prozess verschuldet hat.

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Jawoll!

Antwort von Holly Friday am 22.11.2014, 13:22 Uhr

Hat mein doofer Ex-Mann auch immer wieder probiert, auch mit Droh-Mails, schlimmsten Beleidigungen und Verwünschungen.
Erst als ihm meine Anwältin erklärt hat, welche Kosten da auf ihn zukommen, hat er die Hosen runtergelassen.
Dann war auch klar, wieso er nicht wollte...
Im Nachhinein haben meine Anwältin und ich uns geärgert, dass wir ihn überhaupt auf die Konsequenzen hingewiesen haben.
Das kann echt teuer für deinen Ex-Mann werden, der Doof!

LG
Holly

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Re: Jawoll!

Antwort von kravallie am 22.11.2014, 13:56 Uhr

wie ist denn das in der praxis, zählt denn ein eheähnliches oder eine ehe zum einkommen dazu??
ich las das mal bei nicola bader, nächstes jahr ist bei uns eine neuberechnung für ü18 fällig, der kv lebt seit jahren mit jemandem zusammen.
kann man da hoffen?
nachdem nach angaben eines anwalts bei mir auch die einnahmen meines gatten zählen, fände ich das nur gerecht, wenn es beim erzeuger ebenso gemacht würde, aber was ist schon gerecht....

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Kann herangezogen werden

Antwort von Sternenschnuppe am 22.11.2014, 15:03 Uhr

Nennt sich dann fiktiver Trennungsunterhalt.
Bei uns kam das damals zu Tragen als es um den KIGA Beitrag vom Großen ging, der nicht seiner war damals.

Im Bezug zum Unterhalt kann nur der Selbstbehalt gekürzt werden, wenn man mit jemandem in Ehe oder eheähnlicher Gemeinschaft lebt.
Schätze der fiktive Trennungsunterhalt spielt da dann eine Rolle, wenn der Unterhaltspflichtigen nicht arbeitet.

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Re: @vallie

Antwort von Holly Friday am 22.11.2014, 16:24 Uhr

Gute Frage. Ich meine, mal gehört zu haben, , dass in dem Fall der Selbstbehalt gekürzt werden kann.
Fände ich auch nur gerecht, siehe deine Situation.
Aber in Bezug auf Kindesunterhalt gibt's echt viele Ungereimtheiten.
Ich verstehe z.B. auch überhaupt nicht, wieso mein Ex-Mann diese ganzen Versicherungen, Aktienfonds, Sondertilgungen etc. in Abzug bringen kann.
Er plant, sich mit Mitte 50 zur Ruhe zu setzen.
Das will natürlich vorbereitet sein, sagt er auch ganz offen.
Und wir beide haben including Unterhalt etwas mehr als Hartz 4.
Finde ich auch nicht fair.
Aber ich bin abgeschweift...
LG!

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Re: @vallie

Antwort von kravallie am 22.11.2014, 17:35 Uhr

geht ja auch um bissl mehr als nur fresschen, da ü18, bzw kurz vor dem studium. käme dem rind5 ja u.u. auch mal entgegen, wenn das kind möglichst bestausgebildet ist und richtig geld verdient.
aber: ich heb natürlich alles auf und werde/würde bis aufs messer kämpfen, damit ER NICHT vom kind profitieren kann.

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Re: @vallie

Antwort von Bookworm am 22.11.2014, 18:29 Uhr

Glaubst du das funktioniert? Meine mich an ein Urteil zu erinnern, indem ein Kind einen Vater unterhalten musste, zu dem es lebenslang keinen Kontakt hatte (und der auch nicht gezahlt hatte soweit ich mich erinnere)

Punkt war: Solange Familie existiert soll der Staat (= alle Steuerzahler) nicht rangezogen werden.

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Re: @vallie

Antwort von shinead am 22.11.2014, 18:33 Uhr

Aktuell sieht die Lage so aus, dass ein verlassen / ignorieren in der Kindheit und/oder nicht zahlen von Unterhalt den Elternunterhalt sehr wohl verwirken kann.

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Re: @vallie

Antwort von Einstein-Mama am 23.11.2014, 8:43 Uhr

Ab wann ist eine Beziehung denn eheähnlich? Also welche Faktoren sind davon abhängig ?

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Re: @vallie

Antwort von kravallie am 23.11.2014, 9:20 Uhr

ich las das so, dass der unterhaltspflichtige eine neue familie gegründet hat, mit kind und kegel, nur nicht geheiratet hat. eine "bedarfsgemeinschaft" also. nur ohne trauschein.

war selbst sehr erstaunt....

in meinem fall, ü18, zählt aber wohl bei mir nur die ehe, beim anderen elternteil das eheähnliche verhältnis, mit gemeinsamem wohnsitz, nicht.
dann kann mein gatte mein kind gleich adoptieren, weil wir anteilsmäßig eh am meisten zahlen müssen. wären wir wenigstens raus aus dem elternunterhaltsschneider.
oder: wir lassen uns scheiden. auch schon überlegt.

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Re: @vallie

Antwort von kravallie am 23.11.2014, 9:34 Uhr

ich weiß es nicht.
bin ja froh, daß er mit medizinischem fachpersonal liiert ist, das könnte sich für ihn dann ja mal praktisch auszahlen. irritieren tut mich nur dass er noch nicht geheiratet hat.....dass er im falle seines todes die witwenrente verfallen läßt, sieht ihm gar nicht gleich.
aber mei, mann kann nicht reinschauen in d'leit.

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