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Geschrieben von Ana1 am 13.09.2016, 13:37 Uhr

Namensrecht

Meine drei Kinder sind während der unehelichen „Partnerschaft“ mit meinem Ex geboren und haben alle meinen Nachnamen (mein Mädchenname). Nach 11 Jahren hat der Vater die Vaterschaft nun endlich anerkannt, ich habe jedoch das alleinige Sorgerecht.
Mein jetziger Partner möchte nun gerne Heiraten, außerdem bekommen wir noch ein gemeinsames Kind.
Meine Frage ist nun, ob es möglich ist, das meine drei Kinder, wenn ich einen Doppelnamen annehme den gleichen Doppelnamen tragen können wie ich? Unser gemeinsames Kind würde dann auch meinen Doppelnamen bekommen und so könnten wir alle den gleichen Namen haben.

Herzlichen Dank für Euer Wissen

 
7 Antworten:

Re: Namensrecht

Antwort von Pamo am 13.09.2016, 14:04 Uhr

Das deutsche Namensrecht sieht keine Doppelnamen für Kinder vor. Wenn ihr alle den gleichen Nachnamen haben müsst, dann könnte dein zukünftiger Mann deinen Namen annehmen und euer Kind bekäme diesen als Familiennamen automatisch.

Oder du nimmst seinen Namen an und die 3 Kinder werden "einbenannt" und tragen dann den Namen deines Partners, mit dem sie nicht verwandt sind. 4 Menschen müssten ihren Nachnamen ändern statt nur einem, überleg gut und sei weise, zumal der Nachname der Kinder auch dann nicht mehr änderbar ist, wenn dein Zukünftiger verstirbt und du längst anders heißt.

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Re: Namensrecht

Antwort von fabiansmama am 13.09.2016, 16:31 Uhr

Wenn du einen Doppelnamen trägst bekommt das ehelich geborene Kind diesen NICHT, denn dann ist der Name deines Partners der Familienname.
In eurer Situation am einfachsten wäre, wenn dein Partner deinen Namen annimmt oder jeder seinen behält und dein Name wird Familienname. Dann heißen zumindest alle Kinder wie du, nur eben der Partner nicht.
Wie Pamo schon schrieb: wenn die Beziehung aus welchem Grund auch immer nicht mehr besteht, können deine Kinder den Nachnamen nicht ändern.

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Re: Namensrecht

Antwort von dhana am 13.09.2016, 19:15 Uhr

Hallo,

bei der Eheschließung müsst ihr euch für einen Ehenamen entscheiden - den bekommt auch jedes Kind das in der Ehe geboren ist.
Du oder dein Partner (auch alle beide) können einen Doppelnamen - Ehenamen und Geburtsname führen - man kann glaub ich sogar den eigenen Namen behalten.
Aber Kinder bekommen nur den Namen den man als gemeinsamen Namen für die Familie festgelegt hat. Du kannst deine Kinder einbennen lassen.

Aber wenn ihr alle einen gemeinsamen Namen wollt, wäre doch das einfachste Deinen Namen als Familiennamen zu nehmen - dein Mann könnte deinen Namen nehmen oder einen Doppelnamen führen. Und die Kinder haben dann schon den "richtigen" Namen, auch ohne einbenennen. Schließlich haben sie ja keine leiblichen verwandschaftlichen Beziehungen zu dem Namen von deinem Zukünftigen.
Einbennen in eine Ehe kenn ich eigentlich nur, wenn die Eltern der Kinder halt erst später heiraten und dann alle wie der Vater heissen wollen. Je nach Alter der Kinder werden die auch gefragt ob sie der Einbenennung zustimmen.

Gruß Dhana

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Re: Namensrecht

Antwort von shinead am 14.09.2016, 9:31 Uhr

Vier Personen haben bereits einen gemeinsamen Nachnamen. Einer kommt dazu. Warum sollten 4/5 den Namen ändern, wenn 1/5 auch reicht?
Es ist Dein Mädchenname, er ist also unbelastet.

Mein Mann hat meinen Namen angenommen. Junior und ich waren 2 zu 1.

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Re: Namensrecht

Antwort von sterntaler82 am 14.09.2016, 10:08 Uhr

Hier das gleich ich hatte schon drei Kinder die auch meinen Mädchennamen haben, als mein jetziger Mann dazu kam war sehr sehr schnell klar das er unseren Namen annimmt

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Re: Namensrecht

Antwort von Sternenschnuppe am 14.09.2016, 12:26 Uhr

Das Kind kann keinen Doppelnamen bekommen.
Meiner hat auch unseren Namen angenommen.

Davon ab: 11 Jahre lang keine Anerkennung bei drei Kindern?

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Re: Namensrecht

Antwort von luvi am 15.09.2016, 0:10 Uhr

Hallo,
Bist du deutsche bzw. hast noch ne weitere Nationalität? Dein Nickname klingt so Spanisch...

Falls ihr ne andere Nationalität habt, könnte es evtl. möglich sein, dass das mit dem Namen geht. Kommt auf die Gesetze des anderen Landes an.

Meine Kinder haben einen Doppel-Familien-Namen, da wir bei der Namensgebung das Recht des Herkunftslandes des Vaters gewählt haben.

LG luvi

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