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Geschrieben von herzzauber am 01.03.2016, 9:34 Uhr

Mutterschaft

Hallo zusammen und guten Morgen,
Ich bin neu hier und hab mal gleich eine Frage.
Ich war 10 Jahre in einer Beziehung aus der auch unsere Tochter, 6 Jahre, entstanden ist.
Da wir vor hatten zu heiraten, habe ich kurz vor der Geburt der kleinen die Mutterschaft anerkannt damit mein mittlerweile ex die Vaterschaft anerkennen konnte.
Da ich die italienische Staatsbürgerschaft habe ist das wohl üblich, dass die Mutter erst die Mutterschaft anerkennen muss.
Jetzt sind wir seit 6 Monaten getrennt und der nette Kindesvater macht uns das Leben zur Hölle. Er zahlt keinen Unterhalt, zerrt uns permanent vor das Familiengericht und klagt auf Umgang den er dann aber nur nach Lust und Laune ausübt.
Wenn er die kleine hat erzählt er ihr nur lügen und versucht sie zu bestechen und zu manipulieren.
Zum Beispiel sollte sie vor Gericht sagen dass ich sie schlage und dass sie lieber bei ihm wohnen möchte. Als Belohnung hat er ihr einen Hund und ein Pferd versprochen.
Die kleine ist vor Gericht in Tränen ausgebrochen und hat alles erzählt. Er hat das abgestritten und sie als Lügnerin hingestellt.
Das Gericht hat ihm das scheinbar geglaubt.
Naja soviel dazu aber worum es mir eigentlich geht...
Kennt sich jemand aus mit dem italienischen Recht bzw mit dieser Mutterschaftsanerkennung? Gibt es irgendeine Möglichkeit das wieder rückgängig zu machen? Ich bin wirklich am verzweifeln und bevor mich hier gleich alle angreifen, NEIN ich möchte meiner Tochter nicht den Vater nehmen. Sie soll und darf kontakt zu ihm haben. Mir geht's nur darum dass er dem Kind schadet wo es nur geht und das Gericht trotzdem alle Rechte dieser Welt dem Vater gibt. Ich möchte eine psychologische Therapie für die kleine, er stimmt nicht zu. Ich möchte dass sie mit mir in eine Mutter kind Kur fährt, er stimmt nicht zu...
Daher wäre es für mich die einzige Lösung wenn ich das alleinige sorgerecht hätte.
Da das aber in Deutschland nicht so einfach ist, und Väter mittlerweile mehr Rechte als Mütter haben hoffe ich dass es auf Grund dieser MutterschaftsErklärung einen Ausweg gibt.
Ich bin über jede Hilfe dankbar.
Entschuldigt den langen Text.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten

 
5 Antworten:

Re: Mutterschaft

Antwort von Lita am 01.03.2016, 9:53 Uhr

Also vorweg: Ich kenne mich überhaupt nicht aus. Also bitte nicht auf meine Aussagen verlassen.

Habe allerdings neulich einen Artikel über dieses italienische Mutterschaftsanerkunngsdings gelesen. Dort stand, dass das damit zu tun, dass in Italien z.B. Leihmutterschaft erlaubt ist und daher bei unehelichen Kindern nicht nur festgehalten werden muss, wer als Vater eingetragen werden soll sondern auch wer die Mutter des Kindes ist.

Mir ist nur nicht klar, was das mit eurer Sorgerechtsproblematik zu tun hat. Hier in Deutschland ist das doch ohnehin irrelevant. Und nach italienischem Recht wird - so weit ich das verstehe - der Vater bei der Sorgerechtsentscheidung bevorzugt wenn du nicht die Mutterschaft beantragt hast. Das würde also das Gegenteil von dem was du erreichen möchtest bewirken. Da müsste schon seine Vaterschaftsanerkennung rückgängig gemacht werden, aber das ist ja etwas, dass er selber erledigen müsste und da wird er sich hüten, so wie du die Situation beschreibst.

Aber wie gesagt: Kenne mich nicht aus, bin keine Italienerin und habe jetzt nur die Infos aus diesem Artikel interpretiert...

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Re: Mutterschaft

Antwort von Möhrchen am 01.03.2016, 10:09 Uhr

Ich kenne mich da auch nicht aus, würde aber an Deiner Stelle eine solche Frage an meinen Anwalt richten - den hast Du doch eh wegen der ganzen Prozesse. Ich gehe aber nicht davon aus, dass Du da etwas daran ändern kannst und so quasi auf dem schnellen Weg an das ASR kommst.

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Re: Mutterschaft

Antwort von herzzauber am 01.03.2016, 13:20 Uhr

Danke für eure Antworten.
Ich habe nächste Woche wieder einen Termin bei meiner Anwältin und werde sie natürlich auch fragen.
Mich hätte nur mal interessiert ob es vielleicht schon mal jemanden gegeben hat der Erfahrung damit hat.

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Re: Mutterschaft

Antwort von desireekk am 01.03.2016, 15:11 Uhr

Ok, jetzt noch mein Beitrag zum Thema: er stimmt nicvht zu:

Wenn er einer Behandlung oder sonst was nicht zustimmt, gehst Du am nöcvhsten Morgen zu Eurem Amtsgericht, nimmst alle dafür wichtigen Unterlagen mit (Schreiben das Arztes für Therapie, etc) und bittest um die Ersetzung seiner Unterschrift.

Verlangt der Psychologe denn ausdrücklich seine Unterschrift?

Ich habe in all der Zeit kaum die Unterschrift das Vaters für irgendwas gebraucht.

Führe ein Umbgangstageiuch wann er sie holen sollte und was dann tatsächlich zustande kam, etc.

Ggf. würde ich auch ein Gespräch mit dem Jugendamt führen...

Gruss

D

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Re: Mutterschaft

Antwort von herzzauber am 02.03.2016, 11:31 Uhr

Hallo und danke für deine Antwort.
Die Psychologin darf das Kind nur behandeln wenn beide Elternteile zustimmen. Das werden wir jetzt mit der Kur zusammen gerichtlich anfordern bzw durchsetzen.
Ein Tagebuch führe ich sowieso und das Jugendamt sowie ein Verfahrensbeistand für die kleine sind auch eingeschaltet. Allerdings nehmen die einen nicht wirklich ernst. Im Gegenteil, man bekommt dann zu hören dass man dem Kind zu liebe nett zu einander sein soll um das Kind nicht mit in die Konflikte rein zu ziehen.
Dass er die kleine manipuliert und zum lügen animiert sei Aufgabe der Psychologin das herauszufinden.
Er kümmert sich null um sein Kind, an den Tagen wo er die kleine hat schiebt er sie zu verwandten ab oder lässt sie alleine spielen damit er schlafen kann und es ist auch schon vorgekommen dass die kleine mich von seinem Handy aus angerufen hat und fürchterlich geweint weil sie heim wollte.
Aber auch damit stößt man beim Jugendamt auf taube Ohren.
Was also soll ich noch machen wenn doch nix passiert?
Ich bin echt ratlos und verzweifelt

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