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Geschrieben von Prinzessin am 27.11.2014, 18:27 Uhr

Mehr Wohngeld mit Aupair ?

Hallo,

Habe ich eigentlich höheren Anspruch auf Wohngeld wenn ein Aupair bei mir wohnt ?

Weiß das jemand ?
Danke

 
22 Antworten:

Re: Mehr Wohngeld mit Aupair ?

Antwort von muddelkuddel am 27.11.2014, 18:56 Uhr

da würde ich mich fragen warum? das ginge ja nur, wenn sonst keine kinderbetreuung ermöglicht werden kann (kita, tamu u.ä)

für den luxus eines aupairs braucht aber grundsätzlich die allgemeinheit nicht zu zahlen...ihr bildet ja dann keine richtige haushaltsgemeinschaft, sondern habt eine art arbeitsverhältnis...

LG

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Re: Mehr Wohngeld mit Aupair ?

Antwort von mf4 am 27.11.2014, 18:58 Uhr

Hm... ich frage mich grad wie sich das rechnen soll. Offenbar bekommst du ejtzt schon WG, also verdienst du wenig.

Deine Steuerklasse ändert sich auf 1 (dafür kannst du aber Betreuungskosten von der Steuer absetzen). Du zahlst dem Au Pair Taschengeld, Kurse, Kost, Wohnraum und Versicherung.
Das kann man doch niemals mit WG abdecken.

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Re: Mehr Wohngeld mit Aupair ?

Antwort von Prinzessin am 27.11.2014, 19:26 Uhr

Ich beziehe noch gar nichts .
Ich habe auch nicht Steuerklasse ...weil ich erst ...werde...

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Re: Mehr Wohngeld mit Aupair ?

Antwort von mf4 am 27.11.2014, 19:54 Uhr

Mit erwachsener Person im Haushalt (Au Pair) hast du dann aber wieder 2.

Dennoch... du bekommst vielleicht WG aber sicher nichts die Summe die das AP kostet... wie rechnet sich das denn?

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Re: Das würde mich mal interessieren!

Antwort von Holly Friday am 28.11.2014, 0:15 Uhr

Ich arbeite 25-30 Stunden in der Woche, Steuerklasse 2, und beziehe Unterhalt für meinen Sohn, da könnt ihr euch ja vorstellen, wie es finanziell so aussieht.
Da ich ca. 40-60 Euro zu viel verdiene, habe ich keinen Anspruch auf Wohngeld.
Wieso, in Gottes Namen, solltest du überhaupt Wohngeld bekommen, wenn du dir "Angestellte" leisten kannst?
Die kosten doch Geld, oder wie jetzt?
Wird das vom Amt bezahlt?

Verstehe nur Bahnhof.
Bitte um Aufklärung,

Holly

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Steuerklassen

Antwort von shinead am 28.11.2014, 7:24 Uhr

Mit einem Au Pair bleibt sie in der 1 und kann nicht in die 2 wechseln.

Ich habe keine Ahnung von Wohngeld, hoffe aber, dass der Staat das nicht subventioniert.
Das Jugendamt vermittelt ggf. Tagesmütter auch für ältere Kinder und übernimmt ggf. die Kosten.

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Re: Steuerklassen

Antwort von mf4 am 28.11.2014, 8:47 Uhr

ja sorry... sie bleibt also in der schlechteren Steuerklasse

Ich ging davon aus, 1 als AE und mit "Anschaffung" des AP wieder 2.

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Re: Das würde mich mal interessieren!

Antwort von kravallie am 28.11.2014, 11:11 Uhr

ein aupair ist manchmal günstiger und auch sinnvoller als eine tagesmutter/Kinderfrau.
es soll auch berufe geben, wo die notwendige betreuungszeit nicht mit einer "simplen" tagesmutter abgedeckt werden kann.

meine güte, manchmal ist der neid und die Missgunst hier so überragend, unfassbar!!!
dass ja kein anderer auch nur einen Cent mehr bekommt, als man selbst....

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nein! stimmt so nicht...

Antwort von spiky73 am 29.11.2014, 11:41 Uhr

mit au pair bleibt die gastmutter nach wie vor in der II, weil die beiden ja keine wirtschaftliche gemeinschaft bilden. schaetze ich mal.

jedenfalls ist das au pair ja bei der gastmutter 'angestellt', auch wenn es rein rechtlich kein echtes arbeitsverhaeltnis ist, sondern irgendsowas graugrinsliges dazwischen...

mit dieser begruendung bin ich damals - trotz au pair - in der II verblieben. das war, als es noch jedes jahr eine lohnsteuerkarte gab und ich das auf dem amt aendern lassen musste...

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Re: Mehr Wohngeld mit Aupair ?

Antwort von spiky73 am 29.11.2014, 12:23 Uhr

so, ich rolle die sache mal von hinten auf...

aaaaaaaaaalso, das mit dem wohngeld kann ich nicht beantworten, aber ich schaetze, mal eher nicht. wenn ich mich recht erinnere, ist wohngeld ja auch (miet)objektbezogen und nicht personenbezogen, es wird auch nicht unbedingt ueberprueft wie bei H4, ob wohnflaeche, miete und anzahl der bewohner passen.
sprich: das amt prueft das einkommen, und ermittelt den mietwert anhand einer tabelle. das heisst, wenn du mit einem kind eine schicke 6ZKB wohnung in exponierter wohnlage fuer teuer geld gemietet hast, guckt die wohngeldstelle auf den mietspiegel in relation zu wohnungsgroesse/alter/zustand des gebaeudes. steht alles in handlichen tabellen... und dann gibt es anhand der ermittelten (theoretischen) miete wohngeld. selbst wenn du 2000 euro kalt zahlst, und die kommen eben nur auf einen fiktiven mietwert von 800 euro. dann gehen die eben von den 800 euro aus... und da wirst du sicher keine unsummen erwarten koennen...

ich hoffe, das habe ich jetzt einigermassen verstaendlich erklaert??

das andere ist die geschichte au pair selbst...

bist du dir sicher, die kosten fuer ein weiteres familienmitglied stemmen zu koennen, wenn du mit wohngeld kalkulieren musst?

du musst bedenken: das au pair bekommt ein monatliches taschengeld. als wir noch ein au pair bei uns hatten, waren das zum schluss 240? 260? euro. so genau weiss ich das schon gar nicht mehr.
kann inzwischen auch wieder mehr sein.
dazu kommt:
- krankenversicherung, auch so 35-40 euro monatlich.
- je nach krankenversicherung, die uebrigens auch nicht alles abdeckt, musst du in vorlage treten, oder diverse untersuchungen aus eigener tasche zahlen...
- das au pair trinkt und isst, verbraucht wasser und strom und diverse andere dinge wie waschpulver und koerperpflegemittel ('normale' dinge habe ich den maedchen finanziert, 'luxus' mussten sie vom taschengeld bestreiten)... das merkt man durchaus am monatsende im geldbeutel...
- bei unternehmungen, bei denen du das au pair ja per se nicht ausklammern kannst/darfst (immerhin ist es neben seiner 'taetigkeit' auch familienmitglied auf zeit und will das gastland kennenlernen und nicht unbedingt ausgeklammert werden...), musst du mit kosten fuer einen weiteren erwachsenen rechnen (damit ist gemeint: gemeinsame besuche von kino, schwimmbad, zoo, reisen, etc.)...
- fahrtkosten
- evtl. sprachkurs
- hoehere miete, da groessere wohnung noetig ist...
- bevor das au pair ueberhaupt da ist, hast du bereits kosten: unter umstaenden musst du ueber eine agentur gehen, das ist nicht billig. und dann musst du bei der auslaenderbehoerde eine verpflichtungserklaerung unterzeichnen (und anhand deiner einkuenfte nachweisen, dass du in der lage bist, fuer ein au pair aufzukommen!), die gebuehren betragen ca. 50 euro.

die kosten auf heller und pfennig auszurechnen ist schlicht unmoeglich - letztendlich kannst du 500 euro MINDESTENS ansetzen, und das ist womoeglich sehr knapp kalkuliert.

so, wenn du jetzt immer noch der auffassung bist, das auf die reihe zu kriegen, kommt noch ein problem: ueberhaupt ein au pair zu finden...

du musst dir vor augen halten, dass deutschland inzwischen nicht mehr unbedingt das lieblingsland #1 aller au pair-willigen maedchen und jungen ist. die bundesregierung hat die voraussetzungen fuer die visaerteilung inzwischen so hoch angesetzt, dass englischsprachige laender und laender, wo die einreisevoraussetzungen leichter sind, bevorzugt werden... und wenn, kommen auf ein moegliches au pair mehrere potenzielle gastfamilien. die au pairs haben also die qual der wahl, wo sie hingehen.

und waehlen dann natuerlich streng aus. beliebt sind:
- 2-eltern-familien mit moeglichst grossen kindern (damit der arbeitsaufwand ueberschaubar bleibt)
- solvente familien, wo papa banker, firmenchef, anwalt, stararchitekt o.ae. ist, und mama nebenher ihre arztpraxis betreibt... die locken gleich schon mal die au pairs mit separater einliegerwohnung, PKW zur freien verfuegung, eigenem PC, leistungsgerechtem taschengeld etc.
- die deutschen grossstaedte (am beliebtesten: muenchen und rhein-main-gebiet, gefolgt vielleicht noch von hamburg und berlin)
- regionen wo am ehesten ein reines hochdeutsch gesprochen wird (hannover?)...

kaum gefragt sind:
- alleinerziehende
- familien mit saeugling(en)
- orte am bobbes der welt.

ich fand es - so lange wir au pairs hatten - immer schwierig, ein au pair zu finden. vor allem die nahtlose nachfolge war auch immer heikel... und... es ist ja auch nicht gesagt, ob das au pair sich ueberhaupt wohl fuehlt oder "passt". was, wenn es nach ein paar wochen vorzeitig abreisen oder die familie wechseln will? du kannst es schlecht festnageln. und um ein au pair zu finden und einzuladen (inkl. visumserteilung) kannst du mindestens 8 wochen rechnen. und dann ging es schnell...

letztendlich hat das bei uns gar nicht mehr funktioniert und ich stand monatelang ohne irgendeine funktionierende kinderbetreuung da, weil die beiden letzten au pairs, mit denen ich es versucht hatte, nach 3 monaten gegangen sind...
dabei bin ich damals aus meinem heimatort an meinen arbeitsort gezogen, damit ich nicht mehr pendeln muss, die betreuung sollte durch au pairs gewaehrleistet sein, da ich im schichtdienst arbeite und eine flexible betreuung benoetige.
also bin ich nach drei jahren wieder in die heimat zurueck, die kinder sind staendig zwischen meinen eltern und mir hin und her gewandert - und ich pendele seitdem wieder 45 km einfache strecke zur arbeit.
bloed, aber geht nicht anders...

weitere fragen beantworte ich gerne per pn.

gruss, martina.

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Re: Mehr Wohngeld mit Aupair ?

Antwort von kravallie am 29.11.2014, 13:29 Uhr

spiky, vll HAT die ap schon ein au pair, das auch nach der trennung des kv bei ihr bleiben will???

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Re: Mehr Wohngeld mit Aupair ?

Antwort von desireekk am 29.11.2014, 14:57 Uhr

Hallo,

ich weiss, dass sich einige Städte eine Verpflichtungserklärung unterschreiben lassen wenn man sich ein Aupair holt, insofern widerspricht das demgedanken dass man dann jedoch soziale Leistungen für den selben Menschen beziehen könnte..

Spiky: Bei Dir mag das funktioniert haben (seltsamerweise) aber ansonsten kenne ich KEINEN Fall, bei dem das FA der Mutter die StKl. 2 gelassen hätte. Denn durch Bereitstellung von Kost, KV und Logis ist mnan doch eine Wirtschaftsgemeinschaft?
Ich habs damals gar nicht erst versucht zu bekommen...

Gruss

Désirée

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kravallie...

Antwort von spiky73 am 29.11.2014, 17:49 Uhr

... das liest man aber aus den kaerglichen infos nicht raus.

nur, dass sie erst alleinerziehend WIRD. das impliziert dann bei mir z.b., dass das kind, das betreut werden soll, noch gar nicht geboren ist. ;-)

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Re: desireekk

Antwort von spiky73 am 29.11.2014, 17:51 Uhr

... aber sie erwirtschaftet in dem sinne doch kein einkommen, dass zum haushaltseinkommen beitraegt?

bei mir war das nie ein problem, weil sie ja auch kein familienangehoeriger war - sondern eben au pair, das sich nicht auf dauer ausgelegt in meiner wohnung aufgehalten hat...

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Re: ich vergass, zu erwaehnen...

Antwort von spiky73 am 29.11.2014, 17:54 Uhr

... in frankfurt habe ich seinerzeit - allerdings nachtraeglich - fuer die betreuung durchs au pair noch einen finanziellen zuschuss vom schulamt (glaube ich mich zu erinnern, muesste ich nachschauen) bekommen, wo auch die zuschuesse fuer die krippenbetreuung od. tagesmuetter bewilligt wurde.

die dame dort war sehr nett und hat offenbar alle rechtlichen grauzonen durchforstet, um mir das bewilligen zu koennen.
(im uebrigen habe ich das nicht von mir aus beantragt, sondern sie kam auf mich zu und sagte: beantragen sie mal und ich schaue, was ich tun kann...)...

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Re: nachtrag...

Antwort von spiky73 am 29.11.2014, 18:07 Uhr

diese verpflichtungserklaerung unterschreibt man gegenueber der auslaenderbehoerde (und die kann auch bei der gemeinde angesiedelt sein...). die ist eigentlich IMMER im visumsprozess erforderlich (das amt arbeitet ja mit der botschaft des entsprechenden landes zusammen und tauscht die informationen mit der botschaft aus, aber da muesste ich meinen bruder befragen) - irgendwann hatte ich mein "lieblingsaupair" mal zu einem besuch eingeladen. das besuchervisum betraegt 90 tage - und ich musste auch da glaubhaft nachweisen, dass ich das maedchen waehrend dem zeitraum unterbringen und verkoestigen kann...

das visum wurde dann aber abgelehnt, weil SIE irgendwelche komischen unterlagen eingereicht hatte, die nicht so ganz koscher waren.

bzgl. dem ausgangsposting duerfte der bezug von staatl. geldern im grunde genommen kein problem sein, wenn der fall anders gelagert waere.
z.b. die ukrainerin, die hier in D als - sagen wir mal - kuechenhilfe arbeitet und fuer drei wochen besuch von ihrer mutter/schwester/cousine aus der ukraine bekommt, wird fuer den zeitraum sicher darlegen koennen, dass ihre mutter/schwester/cousine dann nicht verhungern wird und in der 2ZKB wohnung auch unterkommen kann. ;-)

aber: bei so einem langen zeitraum (max. 1 jahr, oder wurde das inzwischen geaendert?) und der verpflichtung zum zahlen von taschengeld etc. fragt sich der sachbearbeiter im amt natuerlich schon, wie das gehen soll, wenn nur ein geringes gehalt da ist.

es ist ja auch die frage, ob wohngeld bereits bewilligt ist - und in welcher hoehe. und ob es evtl. noch einen amtlichen zuschuss zum au pair gaebe (siehe meine andere antwort hier irgendwo im fred)...

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danke kravalli, die anderen 😤

Antwort von Prinzessin am 30.11.2014, 14:32 Uhr

Es kann echt nicht sein...
All die Spekulationen , die bist du dir sicher... Das kostet doch so viel...
Es nervt.
Ich hab eine simple Frage gestellt und wollte von jemandem der ES WEIß ne simple Antwort, egal Montag kann man ja anrufen und fragen...

Und für alle neugierigen ich habe drei Kinder und habe bereits ein Aupair. Das ist KEIN angestelltenverhältnis. Ich bin GastMUTTER und sie bekommt Taschengeld und sonstiges... Könnt ihr alles in Netz nachlesen. Und bei meinen Arbeitszeiten ist das BILLIGER als Kinder unterschiedlich mit Essen und betreuungszeiten die flexibel sind, betreuen zu lassen.

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Re: danke kravalli, die anderen 😤

Antwort von spiky73 am 30.11.2014, 17:18 Uhr

meine guete, was steckt dir denn quer?

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Re: danke kravalli, die anderen 😤

Antwort von kravallie am 30.11.2014, 19:39 Uhr

der neid steckt ihr quer.
ich verstehe das. wer sich ein au pair leistet ist automatisch reich.
tellerrand, spiky. und die lstkl2 bringt auch ungeahnten reichtum, der scheinbar nicht gegönnt wird.

in meiner gehaltsklasse würde ein wechsel etwa 80€ ausmachen. WAHNSINN. damit kann ich mir einen swimmingpool im garten leisten.
was dann noch mehr neid hervorruft.
gruslig sowas. pfui.

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Re: danke kravalli, die anderen 😤

Antwort von kevome* am 30.11.2014, 23:02 Uhr

Du übertreibst, selbst mit Spitzensteuersatz sind es noch keine 50€ im Monat. ;-)

Ein Punkt über den ich mich regelmäßig aufregen könnte, wie AE gegenüber Verheirateten benachteiligt werden.

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Re: nein! stimmt so nicht...

Antwort von andrea.sturm am 01.12.2014, 22:03 Uhr

was die wenigsten Alleinerziehenden wissen: Kinderbetreuungskosten kann man steuerlich abzusetzen und zwar bis zu 4.000,- Euro im Jahr (!). Hier steht ganz gut beschrieben, wie das geht: http://wir-sind-alleinerziehend.de/finanzielle-hilfe/ Da kommt ganz schön was zusammen. Also nutzen am besten, weil sonst kriegen wir ja auch nichts geschänkt....

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Re: Mehr Wohngeld mit Aupair ?

Antwort von Denise D. am 26.08.2019, 13:50 Uhr

Wohl eher weniger.
Das aupairprigramm sieht vor, dass du ein Zimmer für es bereitstellst. Dieses muss wenigstens 8qm groß sein. Das zieht Dir die Wohngeldstelle vom Wohngeld ab.

Ein aupair darf keine Sozialleistungen erhalten. Also auch du nicht für Sie.

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