Geschrieben von shortie am 12.05.2015, 9:57 Uhr |
Ladung
Huch, ich hatte um Zusprechung der Entscheidungsbefugnis in der Gesundheitsgeschichte gebeten, also eine Winzigkeit.
In der Ladung des Gerichts steht "Ladung wg. elterlicher Sorge".
Das klingt für mich so gewaltig, so nach allem, irgendwie.
Bekomme schon wieder Muffensausen.
Re: Ladung
Antwort von Pamo am 12.05.2015, 10:06 Uhr
Cool....
Ich schätze aber dass nur über die entsprechende Teilsorge entschieden wird und dass der Betreff nur die Grobüberschrift ist.
Wann ist es denn soweit?
Pamo
Antwort von shortie am 12.05.2015, 10:15 Uhr
Nächsten Monat.
Hoffentlich nur ein Grobtitel, denn ich möchte nicht die große Kiste mit Verfahrensbeistand etc. für die Kinder. Dauert nur und kommt lange nichts bei rum. Aber stresst.
Zwangsvollstreckung
Antwort von shortie am 13.05.2015, 7:55 Uhr
Wg. Unterhalt ist jetzt Zwangsvollstreckung eingeleitet.
Leider hat er nichts, nehme ich an. Auch wenn die Beistandschaft eher glaubt, dass er Reichtümer verheimlicht. ;)
Wäre schön!
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