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Geschrieben von Big Mamma am 26.02.2015, 7:28 Uhr

Kurze Absicherung; KV muss bei Umzug nicht immer zustimmen, oder?

hallo,

KV immernoch verschollen. jetzt steht bei uns ein umzug an. innerhalb der stadt. nur anderer stadtteil , luftlinie vielleicht 5 km. da kann er nix dagegen haben dürfen, oder?

lg

 
23 Antworten:

Re: Kurze Absicherung; KV muss bei Umzug nicht immer zustimmen, oder?

Antwort von Sternenschnuppe am 26.02.2015, 8:05 Uhr

Bei gemeinsamen Sorgerecht kann er.
Aber wenn verschollen, dann sein Problem.
5km wird kein Richter der Welt rückgängig machen.
Bedeutet dies aber einen Kindergarten oder Schulwechsel unbedingt vorher mit den Einrichtungen klären, dass nur Du unterschreibst.

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Re: Kurze Absicherung; KV muss bei Umzug nicht immer zustimmen, oder?

Antwort von Helena83 am 26.02.2015, 8:10 Uhr

mein Ex und ich haben das GSR. Da er sich aber seit 4 Jahren nicht blicken lässt und sonst keinerlei Bock auf die Kinder hat, wird er der letzte sein, den ich wegen eines Umzugs frage. Zumal er swlber vor 4 Jahren 80 km weiter gezogen ist. Ich werde, selbst, wenn ich 100 km wegziehe, auf seine Meinung pfeifen. Unterschriften habe ich weder bei Schulanmeldung noch bei Kita gebraucht. Nicht mal bei der Psychotherapie meines Großen.

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Re: Kurze Absicherung; KV muss bei Umzug nicht immer zustimmen, oder?

Antwort von shinead am 26.02.2015, 12:04 Uhr

>> Ich werde, selbst, wenn ich 100 km wegziehe, auf seine Meinung pfeifen. Unterschriften habe ich weder bei Schulanmeldung noch bei Kita gebraucht. Nicht mal bei der Psychotherapie meines Großen.

Zum pfeiffen: Kannst du nicht - ist nun mal Rechtslage. Zwar wird kein Richter etwas machen, aber vor Gericht könnte der KV Dich zerren.

Damit kommen wir zu Schulanmeldung und Kita: Beide Verträge sind damit schwebend unwirksam und die Träger haben definitiv einen Fehler gemacht. Ich hätte diese beiden Dinge genutzt um einen Richter davon zu überzeugen, dass das GSR wegen Desinteresse nicht funktioniert und hätte mir das ASR geholt...

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Re: Kurze Absicherung; KV muss bei Umzug nicht immer zustimmen, oder?

Antwort von Helena83 am 26.02.2015, 12:38 Uhr

Jemand, der sich seit 4 Jahren nicht gemeldet hat, soll das ASR bekommen, das ich nicht lache!

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Re: Kurze Absicherung; KV muss bei Umzug nicht immer zustimmen, oder?

Antwort von Helena83 am 26.02.2015, 12:42 Uhr

Der Kleine kennt ohn garnicht, der Große hat nur schlechte Erinnerungen an ihn. Es ist allgemein bekannt, dass dieser Mensch gewalttätig ist und der Psychologe meines Sohnes arbeitet seit mehr als 1 Jahr mit ihm und ist der Meinung, dass dieser Mensch in unserem Leben besser nichts zu suchen hat. So jemand kann froh sein, dass er überhaupt irgendein Recht hat. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, hat das Recht nicht verdient. Und verdammt nochmal, das Rechtssystem sollte sich mal langsam in dieser Richtung etwas tun. Es wird den Vätern, die keine Pflichten übernehmen viel zu leicht gemacht. Aber wir Mütter sind immer die Bösen.

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wer sagt das ?

Antwort von Sternenschnuppe am 26.02.2015, 12:48 Uhr

Wo steht dass er das ASR bekommt?

Wenn er seit vier Jahren verschollen ist, dann sollte sie das beantragen.
Und er hat nun einmal das GSR, woher soll das Gericht wissen dass er verschollen ist? Oder die Schule?
Das muss sie dann schon aktenkundig machen.

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Re: Kurze Absicherung; KV muss bei Umzug nicht immer zustimmen, oder?

Antwort von shinead am 26.02.2015, 12:56 Uhr

Nein - ich meinte DU hättest Dir mit diesen Unterschriften das ASR erhalten können!

Nicht er... Er könnte Dir nur Schwierigkeiten machen (auf die ich persönlich keine Lust hätte).

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Re: Kurze Absicherung; KV muss bei Umzug nicht immer zustimmen, oder?

Antwort von Helena83 am 26.02.2015, 12:59 Uhr

ach so. Tut mir leid, hab es erst falsch verstanden. Ich weiß nicht wo der wohnt, ne Telnr hab ich auch nicht von ihm erhalten. Ich könnte es eigentlich rausfinden, aber ist es nicht seine Aufgabe bei GSR, dass ich weiß wo der ist, ohne dass ich Einwohnermeldeamt und co. bemühen muss?

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Oder man macht es umgekehrt

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.02.2015, 13:13 Uhr

Man entscheidet einfach alleine und wartet, ob der KV sich irgendwann meldet und zum Affen macht, indem er eine der Entscheidungen bemängelt. Dann muß ER klagen - und man hat am Ende wahrscheinlich auch das ASR.

So habe ich das (bisher) gemacht und finde das ganz prima so. Den Gerichtsprozess muß ich nicht haben, kostet ja auch Zeit, Nerven und Geld, selbst wenn man sicher gewinnt. Soll er doch klagen! Er könnte mir keinen größeren Gefallen tun. Bis dahin tun die Kinder und ich das, was man "den Alltag leben" nennt, und scheixxen auf Seine Unterschrift.

Für das große Kind ist das Thema durch. Der KV hat zwar in den letzten 10 Jahren für nichts (drei Schulanmeldungen, diverse Therapien und ärztliche Behandlungen) unterschrieben, aber auch nichts "beklagt" - inzwischen ist sie 18 und es ist eh egal. Ich habe mir (und dem Kind) einen mühsamen Prozess erspart, der letztendlich NICHTS an unserem Alltag geändert hätte.

Beim kleinen Kind sind es noch vier Jahre. Wenn es so weiterläuft wie bisher, werde ich es auch so weiterlaufen lassen. Warum soll ich das Ganze ohne Not verkomplizieren?

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Re: Oder man macht es umgekehrt

Antwort von Helena83 am 26.02.2015, 13:20 Uhr

ja so habe ich es auch gedacht. Bis ich eine Unterschrift brauche, um die ich nicht herumkomme. Reisepass oder Konto fürs Kind. Da lassen ja viele nicht mit sich reden.

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Re: Oder man macht es umgekehrt

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.02.2015, 14:01 Uhr

Das ging bei meinem Ex dann schon - er hätte sich nämlich unglaublich schwer getan, den Kindern seine Ablehnung zu erklären.

Aber es waren eben nur diese zwei Male, wo ich seine Unterschrift gebraucht habe - Ausweis und Konto (da ich beides für beide Kinder gleichzeitig beantragt habe, war es auch bei zwei Kindern nur zwei Mal). Vielleicht war ihm sogar klar, daß es im Grunde dämlich ist, dafür dann die Unterschrift zu verweigern - er hätte ja nichts verhindert, aber sein SR verloren (oder zumindest in Frage gestellt). Der Mann ist zwar blöd, aber soo blöd dann auch wieder nicht.

Ein einziges Mal hat er eine Unterschrift aktiv verweigert, aber die war nicht wichtig: Als das kleine Kind eine Zahnspange bekommen sollte, hätte die KFO es ganz gut gefunden, wenn er unterschrieben hätte. Er wollte nicht, weil er Angst hatte, daß er was zahlen muß. Die KFO hat dann trotzdem behandelt und letztendlich interessiert es eh keinen.

Ich habe es schon so oft geschrieben: Das SR wird total überbewertet, von beiden Seiten. Ich ziehe nach inzwischen mehr als 10 Jahren AE-Sein und mit einem volljährigen Kind die Bilanz, daß der "Mehraufwand" des GSR für mich wirklich zu vernachlässigen ist/war. (Gebe aber zu, daß das natürlich auch daran liegt, daß der KV zwar egoistisch ist, aber nicht bösartig. Solange er keine Nachteile hat durch eine meiner kinderbezogenen Entscheidungen, sind sie ihm im tiefsten Herzen egal.)

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Re: Oder man macht es umgekehrt

Antwort von desireekk am 26.02.2015, 14:10 Uhr

Hallo Helena,

aber auchhier:
da muss man sich nicht aufregen...
Er unterschreibt nicht?
OK, dann geh ich zum Amtsgericht und beantrage die Ersetzung der Unterschrift.
Reisepoass und Konto sind die normalsten Dinge der Welt, da "muss" er quasi unterschreiben.
Spätestens wenn der Richter zum dritten Mal die Unterschroift ersetzen muss (und das kann man wunderbar provozieren: Reisepass, Sparkonto, Kindergirokonto) hast Du eine 99%e Chance auf das ASR.

Gruss

Désirée
die jetzt über 6.000 km vom KV lebt und immer noch das GSR hat.
Warum auch nicht? Wie gesagt, unterschreiben muss er eh nix.

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Ich brauchte für den Reisepass ausdrücklich nicht die Unterschrift des Vaters.

Antwort von Petra28 am 26.02.2015, 15:45 Uhr

Es genügte, dass die Kinder dauerhaft bei mir gemeldet waren. Umgekehrt würde er aber meine Unterschrift benötigen.

Bei der Schulanmeldung für die Weiterführende brauchte ich auch keine Unterschrift, das habe ich jetzt allein erledigt (ich weiß aber, dass er einverstanden ist.)

Konto - wird jetzt nicht unbedingt gebraucht.

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Re: Kurze Absicherung; KV muss bei Umzug nicht immer zustimmen, oder?

Antwort von shinead am 26.02.2015, 16:03 Uhr

Du musst Dich darum auch nicht bemühen. Du wendest Dich (falls Du mal eine Unterschrift von ihm benötigst) an das Familiengericht mit der Bitte, die Unterschrift zu ersetzen, weil Du eben nicht weißt, wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Wenn der Richter das zweimal gemacht hat, ist die Beantragung des Alleinigen Sorgerechts (fast) eine Formsache.

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Re: Ich brauchte für den Reisepass ausdrücklich nicht die Unterschrift des Vaters.

Antwort von shinead am 26.02.2015, 16:12 Uhr

>>Bei der Schulanmeldung für die Weiterführende brauchte ich auch keine Unterschrift, das habe ich jetzt allein erledigt (ich weiß aber, dass er einverstanden ist.)

Das verschiedene Schulen und Kindergärten auf die Unterschrift des zweiten Sorgeberechtigten verzichten ist aber grundsätzlich nicht korrekt.
Der Vertrag ist so schwebend unwirksam.

Ich hätte hier tatsächlich sowohl Mini-KiGa, im KiGa und für die Schulanmeldung die Unterschrift gebraucht. Auch für die weiterführende Schule : Anmeldung mit einer Unterschrift nur mit Negativ-Bescheinigung.
Hier müssen sogar Zeugnisse von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden. (Und das ist auch vom Gesetz so vorgesehen).
Alles andere gibt Ärger mit der Schulaufsicht.

Gleiches gilt für Bankgeschäfte (da dürfen die Banken gar nicht "mit sich reden lassen")
Auch bei geplanten Ärztlichen Eingriffen müssen zwei Unterschriften bei GSR vorgelegt werden.

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Re: Frage dazu

Antwort von Helena83 am 26.02.2015, 16:24 Uhr

glaubt der Richter mir das so ohne weiteres? Wird er nicht erst verlangen, dass ich seine Adresse rausfinden muss, bevor er die Unterschrift ersetzt?

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Re: Ich brauchte für den Reisepass ausdrücklich nicht die Unterschrift des Vaters.

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.02.2015, 16:42 Uhr

Ich habe eine wirklich gute Idee: Ich schicke mein Kind auf keine Schule und wenn sich jemand beschwert behaupte ich, daß der KV und ich uns nicht auf eine Schule einigen können, klagen möchte aber auch keiner (man kann ja nicht gezwungen werden, jemanden zu verklagen - wäre ja noch schöner), also möge man uns doch bitte noch ein paar Jahre Zeit lassen, das auszudiskutieren. So könnte man die umstrittene Schulpflicht doch ganz einfach umgehen....

Aber selbst, wenn ich bereit bin zu klagen - das ist ja von den Terminen her kaum zu schaffen: Die Schulanmeldungen sind hier im April/Mai, für die FOS13 sogar erst im Juli. Nehmen wir mal an, die Schule schickt mich dann nach Hause und bittet mich, die zweite Unterschrift einzuholen. Bis ich den KV gefunden habe, ist es gut und gerne Ende Mai, dann gebe ich ihm zwei Wochen Zeit für die Unterschrift, da ist es schon mindestens Mitte Juni. Der Kerl unterschreibt nicht, ich setze eine Nachfrist - Ende Juni - suche mir einen Rechtsanwalt - Mitte Juli - reiche Klage ein - Ende Juli. Da die Familiengerichte hier hoffnungslos überlastet sind, kann ich das Schuljahr knicken. Zumal es dann eh egal ist, denn die Schulen sind voll, die Plätze verteilt - was soll das Gericht da noch reißen? Ich sehe in der Tatsache, daß man das nur im WIRKLICHEN Streitfall vor Gericht bringen muß, eine echte Entlastung für die Familiengerichte und eine Vereinfachung der ohnehin komplizierten Verteilungssystematik der Schüler auf die Schulen.

Ich weiß sicher, daß die Schulen hier nicht mal bei Rama-Familien beide Unterschriften wollen. Die Schulanmeldungen sind hier immer vormittags - da nimmt sich meistens nur einer frei, warum soll da jeder einen Urlaubstag verbraten?

Mir ganz persönlich und privat ist "schwebend unwirksam" egal. Solange das Kind dort unterrichtet wird, kann die Schulanmeldung schweben, wohin sie will. Und die werden es nicht wagen, das Kind NICHT zu unterrichten - siehe oben, Thema "Schulpflicht".

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Re: Frage dazu

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.02.2015, 16:44 Uhr

Du mußt nachweisen, daß Du zumindest VERSUCHT hast, ihn zu finden. Zum Beispiel: Einschreiben an die letzte bekannte Adresse (das dann zurückgekommen sein sollte), Mails an die letzte(n) Dir bekannte(n) Adresse(n), Nachweise über Anrufe bei der letzten bekannten Telefonnummer (Einzelnachweis), Einschreiben an den letzten bekannten Arbeitgeber....

Been there...

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Re: Ich brauchte für den Reisepass ausdrücklich nicht die Unterschrift des Vaters.

Antwort von Helena83 am 26.02.2015, 16:51 Uhr

eben, was bedeutet schwebend unwirksam? Werden die das Kind von der Schule oder Kiga nehmen, weil der KV irgendwann auf den Trichter kommt, dass seine Unterschrift nicht verlangt wurde? Wird die Mutter bestraft, wenn sie seine Unterschrift nicht hatte? Ist doch schwer vorstellbar.

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Re: Ich brauchte für den Reisepass ausdrücklich nicht die Unterschrift des Vaters.

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.02.2015, 17:01 Uhr

Ach, Quatsch, "schwebend unwirksam" hat normalerweise genau gar keine Konsequenzen.

Das einzige, was passieren KANN: Dem KV fällt ein, daß er zur Schulwahl doch gerne gefragt worden wäre, und verklagt Dich. Dann geht die Sache vor Gericht und der KV muß plausibel erklären, was ihm an Deiner Wahl nicht behagt. Wenn er das Kind seit 4 Jahren nicht mehr gesehen hat und Du nicht gerade eine komplett exotische Privatschule (zum Beispiel eine musische Privatschule für ein komplett unmusikalisches Kind) gewählt hast, wird er sich damit extrem schwertun. Also wird der Richter entscheiden, daß das Kind an der Schule verbleibt und der KV doch sicher auf das SR verzichten kann. Und bis der Prozess abgeschlossen ist und ein Urteil vorliegt, ist das Kind wahrscheinlich schon an der weiterführenden Schule ;-).

Genau deswegen: Mein Ex hätte mir keinen größeren Gefallen tun können, als meine Entscheidungen vor Gericht zu bringen. Ich konnte jede Entscheidung gerichtssicher vertreten, er kennt seine Kinder nicht besser als irgendein Patenonkel - er hätte keinen Prozess gewonnen. Dafür hätte ich am Ende das ASR gehabt, ohne groß herumklagen zu müssen.

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Re: Ich brauchte für den Reisepass ausdrücklich nicht die Unterschrift des Vaters.

Antwort von lilly1211 am 26.02.2015, 17:11 Uhr

Ich war bei der schuleinschreibung meiner Tochter verreist und habe damals vorher an der Schule angerufen ob ich irgendwas unterschreiben muss. Antwort: Nein.

Mein Mann ist mit Kind dort hin und hat wohl einige Zettel ausgefüllt die ich nie gesehen habe. scheint unwichtig zu sein, zumindest in der Praxis nicht verlangt.

Demnächst mit unserem Sohn gehe ich alleine.

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Re: Ich brauchte für den Reisepass ausdrücklich nicht die Unterschrift des Vaters.

Antwort von shinead am 26.02.2015, 18:02 Uhr

Weisst Du, man kann eben alles auf rechtlich sichere Füße stellen wollen und kümmert sich eben um den Ersatz der Unterschrift durch einen Richter (geht hier normalerweise recht fix), oder man weiß wo der KV wohnt, hat sogar guten Kontakt zu ihm und er unterschreibt einfach mit.
Man weiß schließlich schon vor der eigentlichen Unterschrift, dass man keine Ahnung hat, wie man den anderen Erreicht und das eben eine solche Unterschrift notwendig ist.

Ich kann nur für die hiesigen Schulen sprechen. Die fordern auch von Rama-Familien beide Unterschriften.
Auf den Unterlagen für den Anmeldetermin steht ausdrücklich, dass beide Unterschriften notwendig sind oder eine Negativbescheinigung vorgelegt werden muss.
Hier funktioniert das mit dem Ersetzen eigentlich ganz gut. Kein Kind hat je die Anmeldefristen versäumt und meist geht das ASR in der Grundschulzeit an den betreuenden Elternteil, wenn der andere nicht zuckt.

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Meine Unterschrift wollten sie auch nicht.

Antwort von Petra28 am 26.02.2015, 21:45 Uhr

Ich meine, ich hätte nur den Zettel ausgefüllt...

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