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Geschrieben von Petra01 am 03.04.2014, 19:31 Uhr

Krankenversicherung

Hallo
Heute bekam ich vom KV eine Nachricht das er die Krankenversicherung gekündigt hat zum 30.4.Müsste mich dann ab dem 1.5.selbst versichern.
Normalerweise wären wir Familienversichert geblieben bis zu unserer Scheidung.
Sachbearbeiterin im Jobcenter habe ich informiert sie hat gesagt sie kümmert sich darum.
Kennt sich jemand von euch damit aus?

 
15 Antworten:

Re: Krankenversicherung

Antwort von desireekk am 03.04.2014, 21:17 Uhr

Das kann er gerne tun.
Aber er muss trotzdem die Krankenversicherung für Dich und evtl. Kinder tragen.
KV-Beutrag läuft zusätzlich zum Unterhalt.
Das wird ihm richtig weh tun, wenn er sich nicht woanders gesetzlich versichert (und Euch vorläufig mit).

Gruß

Désirée

Google mal nach "Krankenversicherung Unterhalt"

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Re: Krankenversicherung

Antwort von Spatz am 03.04.2014, 21:45 Uhr

Hallo,

ist er gesetzlich oder privat versichert?
Wenn er gestzlich versichert ist, muß er ja eine neue Krankenversicherung suchen und Du + Kinder habt in jedem Fall einen Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung bis zur rechtskräftigen Scheidung. leibliche Kinder auch danach noch. Wenn er sich querstellt, reicht es auch wenn Du den Antragsbogen zur Familienversicherung untershcreibst. man müßte nur wissen wo er jetzt versichert ist....Ich denke aber die Dame vom Jobcenter wird das schon klären. Sie muß zur neuen Krankenkasse eine Meldung für Dich machen. Falls noch Fragen bestehen, ich arbeite bei einer Krankenversicherung und bearbeite die Familienversicherung dort.

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Re: Krankenversicherung

Antwort von Petra01 am 03.04.2014, 22:13 Uhr

Er hat weder mir noch der Sachbearbeiterin der Krankenkasse verraten wo er hinwechselt.Er ist noch richtig frech geworden und hat gesagt es wäre ihm egal was aus mir werden würde.
Und das Jobcenter würde ihn auch nicht interessieren.

Ich bekomme von der bisherigen Krankenkasse Unterlagen damit ich mich freiwillig versichern kann.Mein kleiner Sohn ist dann über mich Familienversichert.

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Re: Krankenversicherung

Antwort von Spatz am 04.04.2014, 7:39 Uhr

Wenn ich es richtig verstanden habe, bekommst Du doch Leistungen vom Jobcenter? Wenn eine Familienversicherung nicht möglich ist, dann sollen die eine Pflichtversicherung über das ALG II durchführen. Eine Freiwillige Versicherung (die Beiträge kostet) brauchst Du normalerweise dann nicht.

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Re: Krankenversicherung

Antwort von shinead am 04.04.2014, 8:49 Uhr

Bei der gesetzlichen Krankenkasse erhält die abgebende Krankenkasse (also die aktuelle) von der neuen eine Versicherungsbestätigung. Damit ist der alten Krankenkasse ziemlich schnell bekannt, welches die neue Krankenversicherung ist.

Ganz ehrlich: ich würde mich nicht selbst versichern. Nur weil es so einfach ist, und die ARGE (also wir alle!) das bezahlen, kommt er damit durch, obwohl es nicht rechtens ist. Wenn du die Krankenversicherung dann selbst zahlen müsstest, wärst Du schon beim Anwalt.

Zeig' halt auch mal Grenzen auf. Zeige ihm, dass Du Deine Rechte kennst und für sie kämpfst. Hat was erzieherisches.

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Re: Krankenversicherung

Antwort von desireekk am 04.04.2014, 9:06 Uhr

Nochmal: solange er Unterhaltspflichtig ist, ist er dieser Person gegenüber auch verpflichtet die KV zu zahlen.

Gruß

Désirée

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Re: Krankenversicherung

Antwort von Petra01 am 04.04.2014, 10:48 Uhr

Auch wenn er z.b. in eine private gewechselt ist? Denn die privaten haben wohl keine Familienversicherung.

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Re: Krankenversicherung

Antwort von desireekk am 04.04.2014, 11:24 Uhr

Er muss für Unterhaltsberechtigte die KV tragen.
Ob privat oder gesetzlich ist egal.

Seid Ihr noch verheiratet?
Dann muss auch Euer gemeinsames Kind in die private KV und auch diesen Beitrag muss er zusätzlich zum Unterhalt tragen (wobei dadurch evtl. der Unterhalt etwas geringer wird).

Gibt es bei Google 100.000 Links dazu

Gruß

Désirée

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Re: Krankenversicherung

Antwort von Petra01 am 04.04.2014, 12:18 Uhr

Wir sind noch verheiratet.Bislang war von Scheidung noch nicht die rede.Allerdings denke ich das er diese dann einreichen wird damit er keine KV mehr für uns beide bezahlen muß.

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Re: Krankenversicherung

Antwort von Pamo am 04.04.2014, 12:48 Uhr

auch wenn er die Scheidung eingereicht hat, wird er noch für euch beide während des Trennungsjahres und bis zur eigentlichen Scheidung diese weiter zahlen müssen

und wenn er sich jetzt von GKV auf PKV umversichert hat, dann wird er auch nach der Scheidung schön brav die Privatversicherung seines Kindes zahlen dürfen

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Re: Krankenversicherung

Antwort von shinead am 04.04.2014, 13:46 Uhr

Wenn er jetzt in die Private KV wechselt, ist er selber schuld.

Klarer Fall von "nicht informiert, aber mal gedacht es wär' schlau".

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Re: Krankenversicherung

Antwort von Pamo am 04.04.2014, 14:14 Uhr

kurz gesagt: dumm

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Re: Krankenversicherung

Antwort von Petra01 am 04.04.2014, 14:40 Uhr

Die SB von der KK wird sich bei mir melden wenn Sie Informationen für mich hat.Und meine Bearbeiterin vom JC auch.Sie hat ja auch sofort gesagt er wäre verpflichtet bis zu einer Scheidung dafür zu sorgen das wir Krankenversichert sind.
Weiß ja nicht ob Sie ihn erreicht hat ich mache mich auf jeden Fall darauf gefasst von ihm heute abend wenn er den kleinen zum Umgang holt angebrüllt zu werden.
Ich glaube nämlich das er gedacht hat das ich mir das alles ohne weiteres gefallen lasse und es ohne zu mucken hin nehme.
Und ich traue ihm zu das er in eine private gewchselt ist leisten kann er sich das nämlich sehr gut.

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Re: Krankenversicherung

Antwort von desireekk am 04.04.2014, 15:33 Uhr

Hallo,

wenn ein AN "einfach so" in die private KV wechseln will, dann muss er dazu entsprechen hoch und das auch schon entsprechend lange verdienen.

Ich würde ihn freundlich fragen, wo "wir" denn jetzt versichert sind , sie SB beim Jobcebnter bräuchte das, wg. der neuen KV-Nummer.
Wenn er da sagt dass nur er versichert ist: nicht meckern, sondern: schicke heute noch einen Brief per Einschreiben an ihn los und gib ihm eine Frist von 7 Tagen Euch bei seiner (wir nehmen mal an privaten KV) mitzuversichern, ansonsten wirst Du Dir Deine eigenen private KV für's Kind suchen mnüssen (und ggf. für Dich).
Längere Frist als 7 Tage keinesfalls weil Du sonst ggf. rückwirkend Versicherungsschutz suchen musst.

Und deinem Sohn kannst Du ja einen Internetlink zum Thema "Unterhaltspflich bei privat versicherten Kindern" in die Tasche mit Kleidung stecken, das wird er dann schon lesen :-)

Viele Grüße

Désirée

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Re: Krankenversicherung

Antwort von Petra01 am 04.04.2014, 16:00 Uhr

Du hast PN.

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