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von JungeMamix3  am 12.04.2017, 13:05 Uhr

Kinderfreibeträge

Hallo,

ich hoffe mir kann hier jemand einen Rat geben...

Ich bin noch verheiratet aber spätestens in 2 Monaten, müsste die Scheidung durch sein.

Beide Kinder, sind noch voll bei dem Kindsvater, er zahlt seid September keinen Unterhalt, er hat aber beide Kinder jedes 2. Wochenende.

Kann ich die Kinderfreibeträge, auf mich über schreiben lassen ?

Wie muss ich da genau vorgehen, was für Unterlagen werden dazu benötigt ?

Vielen dank im voraus.

Liebe grüße

 
6 Antworten:

Re: Kinderfreibeträge

Antwort von Leena am 12.04.2017, 14:33 Uhr

Geht's Dir um die Übertragung der hälftigen Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte..?

Welche Steuerklassen habt Ihr denn derzeit?

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Re: Kinderfreibeträge

Antwort von LaLeMe am 12.04.2017, 14:48 Uhr

wenn er nicht 75% des festgelegten unterhaltes zahlt, kannst du die kinder komplett auf dich nehmen

zusätzlich wenn du nen zweites kind hast, kannst du jählich, immer wieder neu 240 euro zusätlich beantragen

dazu brauchst du nichts vom vater, einfach zum finanzamt und fertig

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Re: Kinderfreibeträge

Antwort von JungeMamix3 am 12.04.2017, 15:21 Uhr

Ja genau, geht um die Lohnsteuerkarte.

Okey, dann werde ich jetzt mal die Scheidung abwarten und dann mal zum Finanzamt gehen.

Danke für die Antworten.

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Re: Kinderfreibeträge

Antwort von mf4 am 12.04.2017, 20:37 Uhr

Ich denke nicht, dass du die Scheidung abwarten musst.
Ich wurde lediglich gefragt, ob ich mit meinen Kindern allein lebe und das bejaht.

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Re: Kinderfreibeträge

Antwort von Leena am 13.04.2017, 9:00 Uhr

Wenn Dein Mann jetzt beide Kinder auf der Lohnsteuerkarte hat - welche Steuerklassen habt Ihr denn noch? Normalerweise fände ich Stkl. I und 2,0 Kinderfreibeträge bei einem getrennt lebenden Vater eher ungewöhnlich, deshalb meine Frage, ob Ihr die LStKl richtig angepasst habt..? Wenn Ihr noch III / V hättet, wäre das ja verkehrt.

Steuerlich ist die Scheidung ziemlich egal, es kommt aufs "dauerhaft getrennt lebend" an.

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Re: Kinderfreibeträge

Antwort von Helena83 am 13.04.2017, 9:21 Uhr

Wenn er nicht mind. 75% Unterhalt zahlt, steht ihm der Freibetrag garnicht zu.

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