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Geschrieben von Jenny+Luca am 26.12.2006, 11:55 Uhr

Kann der vaterschaftsanerkennung zurückziehen?

hi

der vater meines sohnes war bisher wohl der Meinung er hätte mit dem schreiben der Vaterschaftsanerkennung automatisch auch das Sorgerecht für den Zwerg. Da ich das von anfang aber gar nicht wollte hat er diese natürlich nicht weil wir die nicht extra beurkundet haben. Nun hatten wir gerade eine kleine auseinaderseztung wo er steif und fest behauptet er hätte sie. Gut soll er glauben was er will ich weiß es ja und habe auch ein #Schreiben ( was ich ihm gezeigt habe aber die haben ja dort nen fehler gemacht-_-) dsa ich das alleinige sorge habe... gut und schön

nun denke ich spielt er mit dem gedanken die anerkennung wieder zurückzuziehen..geht das so einfach oder ist einmal unterschrieben nicht mehr rückgängig zu machen?
ich würde mir nämlich gern , falls das möglich wäre diese zurückzuziehen, den gang zum gericht ersparen um diese wieder einzuklagen..

lg jenny

 
13 Antworten:

Re: Kann der vaterschaftsanerkennung zurückziehen?

Antwort von spiky73 am 26.12.2006, 12:15 Uhr

hallo jenny,

vaterschaftsanerkennung und vereinbarung zum gemeinsamen sorgerecht sind 2 paar schuhe. das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

und normalerweise läuft diese vaterschaftsanerkennung doch so ab, dass der vater eben das ganze anerkennt (1 urkunde), und die mutter zu dieser ganzen sache zustimmt (noch eine urkunde). insgesamt besteht also die vaterschaftsanerkennung aus 2 urkunden.

und nachdem der vater nach allen regeln der kunst belehrt wurde, und nicht mal so eben einen sparbuchantrag unterschrieben hat, weiss ich nicht, ob er diese sache einfach so wieder zurückziehen kann, zumal es ja offensichtlich beim jugendamt/gericht vorliegt. ich denke, es wäre in dem fall möglich, wenn ER berechtigte zweifel daran hat, diese auch vorträgt und ggf. auch beweise hat, und dann muss eben ein gericht entscheiden.

mir kommt es eher so vor, als würde er einfach mal laut bellen, um dich zu beeindrucken, und es ist nichts dahinter als heisse luft. bellen kann schliesslich auch der kleinste kläffer.

lg
martina

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Re: Kann der vaterschaftsanerkennung zurückziehen?

Antwort von Suka73 am 26.12.2006, 13:18 Uhr

na, das soll er mal versuchen.

Wenn ich mich recht erinnere gabs da vor zwei oder drei Jahren mal einen Fall... Ein Mann hat die Vaterschaft anerkannt, aber ohne Wissen der Mutter einfach einen Test gemacht, der dummerweise auch noch negativ war, sprich, der Typ war nicht der Vater. Mußte aber trotzdem zahlen. Einmal, weil anerkannt, zweitens, weil diese Tests ohne Wissen der Mutter rechtswidrig sind nachm Grundgesetz...

Lasse mich aber gern eines Besseren belehren...

LG Sue

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@Suka73

Antwort von asya am 26.12.2006, 13:22 Uhr

Waaaas? Es kommt raus, dass er nicht der Vater ist und muss noch weiterzahlen?
In was für einem Rechtsstaat eben wir denn?
Und was ist schlimm daraan, wenn ein Mann ohne die Einwilligung der Mutter testen lässt, ob das Kind seine Gene trägt?

Übrigens ist die Frage nicht an dich gestellt:-) ich wundere mich einfach nur.

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Re: @Suka73

Antwort von Suka73 am 26.12.2006, 13:38 Uhr

also den test ohne wissen der mutter zu machen greift wohl in einen absatz des grundgesetzes ein, jetzt frag mich mal welchen. google mal ein wenig da findest was, aber achtung, vor zwei jahren oder so, ich glaube 2005, wurde da die rechtsprechung geändert.

lg sue

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Re: @Suka73

Antwort von Fröschli am 26.12.2006, 13:39 Uhr

Wenn der Vater Zweifel an der Vaterschaft hat, dann muss er übers JA den Test beantragen, die privaten zählen nicht. Es gibt auch eine Frist in der das passieren muss. Also Zweifel- vielleicht wegen Gerede- und innerhalb von keine Ahnung muss er den Test beim JA beantragen. Sonst zahlt er, auch wenn er nicht er biologische Vater ist, weiter.
Das sind meine Info´s.
LG
Becky

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hab was gefunden

Antwort von Suka73 am 26.12.2006, 13:43 Uhr

selbst wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat, mit dem WISSEN, dass es nicht sein Kind ist, kann er lediglich ein Jahr nach dem Anerkenntnis widerrufen, danach ist Sense.

Googelt mal da findet man was... steht auch, dass man wohl den test ohne wissen der mutter machen kann, aber man sich damit strafbar macht, sofern die mutter dahinter kommt.

lg sue

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mhnm

Antwort von Jenny+Luca am 26.12.2006, 13:43 Uhr

das er der vater ist steht außer frage das weiß er auch die frage war nur ob er so einfach die anerkennung zurückziehen kann ob vater oder nicht nur weil er nich von mir das sorgerecht bekommt..aber ich denk nich das das so einfach ist ..naja mal gucken ob er sich wieder einkriegt

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Re: mhnm

Antwort von Suka73 am 26.12.2006, 13:45 Uhr

also nein, kann er nicht. Wie schon gesagt wurde, Sorgerecht und VA sind zwei verschiedene Sachen... das soll er mal versuchen, da bin ich aber gespannt :o)

LG Sue

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Re: mhnm

Antwort von spiky73 am 26.12.2006, 13:46 Uhr

ach neeeee, bloss weil du böse böse mutter ihn geärgert hast, will er dich auf dem weg zurückärgern?
mach dir da mal keine sorgen, da schiesst er sich in den eigenen fuss.
zurücklehnen, rödeln lassen, und herzhaft ablachen.

lg
martina

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Re: Ja das ist die deutsche Rechtsprechung und da wundern sich einige, warum so viele Männer...

Antwort von riut46 am 26.12.2006, 15:49 Uhr

nicht sonderlich gut auf ihre Ex-Frauen zu sprechen sind.

Ich meine jetzt die Fälle, wo die nachweißlichen Nicht-Väter weiter zahlen müssen. Oder die Männer die von ihren Frauen betrogen wurden und bluten müssen weil sie arbeiten gehen, während die ....... zu Hause die Füße hochlegt.

Roland

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Re: Ja das ist die deutsche Rechtsprechung und da wundern sich einige, warum so viele Männer...

Antwort von Suka73 am 26.12.2006, 17:38 Uhr

war doch so oder Roland? Ich bild mir jedenfalls ein, da gabs mal ein Urteil. Ich sage ja nicht, dass ich das befürworte, ich finds auch schlimm. Ich möchte nicht wissen, wie viele Väter die Vaterschaft anerkannt haben und dachten, es ist ihr Kind und im Falle eines Vaterschaftstestes rauskommen würde, dass sie gar nicht der Erzeuger sind...

LG Sue

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10 % sind kuckuckskinder...

Antwort von 58er am 26.12.2006, 19:51 Uhr

...lauten die schätzungen, also insgesamt, nicht nur von getrenntlebenden eltern.

viele weihnachtsgrüße von old mama

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mythen und legenden

Antwort von nightingale am 27.12.2006, 9:23 Uhr

moin,

1. vaterschaftsanerkennung

unterschriebene vaterschaftsanerkennung kann er nicht zurückziehen (es sei denn unter drohung oder geschäftsunfähig erfolgt); bleibt nur der klageweg binnen zwei jahren nach kenntnis der gründe.

sorgerecht erhält er durch die anerkennung nicht, ist ein eigener vorgang (imho zu unrecht).

2. vaterschaftstests

mehrere olgs und bgh haben entschieden, dass solche (negativen) von nichtsorgeberechtigten vätern keinen anlass zur klageerhebung zur bestreitung der vaterschaft geben. zum einen weil gerichtsseitig nicht unstreitig nachvollziehbar, könnte ja sonst jemand getestet sein (kann man mit viel gutem willen nachvollziehen, wenn man denn den betroffenen vätern schwachsinnigkeit unterstellt), zum anderen wegen dem informationellen selbstbestimmungsrechts welches hier bei der abwägung zugunsten des kindes höherwiegt. m. e. schwachfug, weil solches im privatbereich schlicht nicht gegeben ist, sondern das verhältnis staat-bürger, bzw. allenfalls zwischen wirtschaftsparteien betrifft.

für sorgeberechtigte väter gibts afaik noch keinen diesbezüglichen gerichtsentscheid.


3. 10% kuckuckskinder

gerücht. insgesamt geht man nach den mir bekannten forschungen (in der gesamtbevölkerung; england und usa) von 2-3% aus. die sind allerdings schon älter; ich vermute sie liegen heute etwas höher. bei eingereichten vaterschaftstests - wo also bereits verdacht besteht - reichen die angaben von 10-25%.

greetz,
nachtigall

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