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Geschrieben von madrid78 am 12.02.2016, 23:53 Uhr

KV will mit Kind in den Urlaub. Ich habe Bedenken

Vielleicht kann mir einer einen Rat geben. Mein Ex hat mir vor 1.5 Jahren präsentiert, dass er mich seit 6 Monaten betrügt, ist nun mit der Kollegin zusammen. Meine Kleine war damals 2. Er hatte sich während der Ehe nicht wirklich gekümmert.
Die kleine Maus (jetzt 3.5 Jahre) hat eine Integrationsstörung, bekommt seit fast 3 Jahren Ergotherapie. Super intelligent aber motorisch hinterher und im Verhalten aber trotzdem etwas speziell. Und das totale Mamakind. Selbst als er noch hier gewohnt hat, wollte Sie nie von ihm ins Bett gebracht werden. Er holt sie momentan 2x/Woche von der Kita ab ud betreut sie daheim, bis ich von der Arbeit komme, bringt sie 2x hin und kommt einen Tag am WE. Sie war noch nie in seiner Wohnung geschweige denn, dass Sie eine Nacht mit ihm alleine verbracht hätte. Er geht nicht mit ihr zum Arzt, Therapie o.ä. Jetzt fängt er an, dass er mit ihr in den Urlaub fahren will. Ich habe massive Bedenken, die er nicht hören will. Da geht es nicht nur darum, dass das Kind noch nie bei ihm übernachtet hat, sondern darum dass er teilweise die Aufsichtspflicht verletzt, wenn er auf sie aufpasst.
Ich bin schon mehrmals nach Hause gekommen und sie spielte alleine auf dem Balkon (2. Stock) während er im Bad mit dem Handy spielt oder Kinderzimmer geräumt hatte, er lässt sie auf Parkplätzen auch gerne mal frei rumrennen, als wenn es ein Spielplatz wäre und pennt auch schon mal ein, während er mit ihr spielt. Äussere ich Bedenken, bin ich eine Helikoptermutter (auch wenn sie am offenen Fenster spielt)
Ist sie krank (40° Fieber) und er will was unternehmen, soll sie mit, sage ich nein ist er bockig und behauptet sie sei nicht krank und er würde sich da nicht auf Thermometer verlassen, sondern auf sein Bauchgefühl.
Ich habe Angst, dass ich keine Kind mehr habe, wenn ich sie mit ihm wegfahren lasse, weil ihr was passiert. Nach dem Motto er pennt ein am Strand und sie geht baden oder spazieren.
Er meint, es wäre sein Recht, da wir das geteilte Sorgerecht haben.
Kann mir da das Jugendamt helfen oder steh ich da nur als meckernde Ex da, die sich rächen will, weil sie sitzen gelassen wurde.

 
12 Antworten:

Re: KV will mit Kind in den Urlaub. Ich habe Bedenken

Antwort von mf4 am 13.02.2016, 7:08 Uhr

Wie du ihn beschreibst hat er während der Beziehung nahezu nichts mit seinem Kind am Hut gehabt. Jetzt kümmert er sich an FÜNF Tagen in der Woche. Das finde ich ehrlich gesagt viel und vor allem toll, weil es klappt und dir auch den Rücken für den Job frei hält.

Neben dem spielenden 3-jährigen Kind zu Hause einpennen finde ich jetzt nicht hoch dramatisch. Offene Fenster oder den Parkplatz zum Spielplatz erklären schon. Da würde ich nochmal eindringlich reden wollen, dass er solche Dinge ernst nimmt.

Eines fällt auf... er scheint kein Vater zu sein, der sich nicht kümmern will. Dass das Kind nicht gern Zeit mit ihm verbringt habe ich nicht gelesen.
Wie lange will er denn weg?
Wenn es erst in ein paar Monaten sein soll dann wäre doch genug Zeit, erstmal 1 Nacht und dann mal übers WE mit Papa-Übernachtung zu probieren.

Recht auf gemeinsame Zeit hätte er auch ohne geteiltes SR und da er offenbar gern Zeit mit seinem Kind verbringt würde ich nicht grundsetzlich nein sagen.

Ich muss gestehen, dass es für mich auch nach 9 Jahren und mit größeren Kindern immer noch blöd ist, wenn sie mal länger als übers WE weg sind aber ich würde mich freuen, wenn der Vater mit ihnen einen tollen Urlaubsreise machen würde.
1 mal war er mit beiden im Urlaub (sie waren 3 und 4 und es war in Deutschland) und es klappte sehr gut (auch wenn er gern mal einpennte, wenn sie spielten).

Noch eine Frage (aus reiner Neugier). Warum war das eigene Kind in 1,5 Jahren noch nie in Papas Wohnung?
Für das Kind ist gar nicht klar, dass Papa wo anders wohnt bei 5 mal in der Woche in DEINER Wohnung?

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Re: KV will mit Kind in den Urlaub. Ich habe Bedenken

Antwort von Limayaya am 13.02.2016, 7:49 Uhr

hmm...also z. T. ist es schon etwas übertrieben....z. T. hast du Recht....

Dass er sich früher nicht kümmerte, scheint er zu bereuen, denn JETZT scheint er sich ja gut zu kümmern.

Natürlich darf man mal einschlafen beim Spielen, da würdest du dir auch keinen Strick drauß drehen lassen....natürlich sollte das Kind aber nicht am offenen Fenster rumturnen.
Parkplatz? hmmm, das ist immer so eine Sache, das aus der Ferne zu beurteilen....wir wohnen hier recht ländlich....bei uns trifft sich z. B. die Dorfjugend (mittlerweile auch schon die jüngeren so ab 5-6 Jahren) im Sommer nach Ladenschluß auf dem Edeka-Parkplatz zum Inlinern, Skateboarden ect.....Wenn da aber nach Ladenschluß alle 10 min ein Auto am Parkplatz nur vorbeifährt, isses schon viel....
ich will jetzt nicht verharmlosen, sondern nur aufzeigen, dass "Parkplatzspielen" nicht überall und rundum den gleichen graußlichen Beigeschmack haben muss.

Mein Vorschlag: wende dich ans JA, die sollen mal in einem gemeinsamen Gespräch vermitteln. Das Ziel sollte sein, dass er "etwas" mehr seiner Aufsichtspflicht nachkommt und eure Tochter auch regelmäßig über Nacht betreut. Dann kann er schauen, ob er überhaupt mit der Situation, das Kind mal 2-3 Tage am Stück zu haben klar kommt...du kannst lernen, ihm in dieser Hinsicht zu vertrauen....und erst dann kann man überhaupt über einen Urlaub nachdenken.

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Re: KV will mit Kind in den Urlaub. Ich habe Bedenken

Antwort von madrid78 am 13.02.2016, 10:31 Uhr

naja Großstadt Berlin. Ich sass auch schon in Tram und sah wie meine Tochter alleine an der stark befahrenen (Tram und Lkws) auf dem Fahrradweg stehend den Autos zu jubelte, während er gute 15m entfernt stand und mit dem Handy spielte. das wurde erst gelöst, als ihm mein Vater klarmachte , dass er finanziell dran ist, wenn ein Radfahrer einen Unfall baut, weil er der Kleinen ausweicht. dass die Maus evtl vors Auto rennt hat nicht gezählt. und kümmern, ja mehr als andere aber zeitlich morgens sind das 2x 30 min und 2x nachmittags 2h. und wenn es nicht passt dagt er auch mal gerne 5 min vorher ab. Und sowohl Ergotherapeutin als auch die kitaerzieherinnen haben mich schon angerufen , weil sie so was alles gesehen haben. da ich vollzeit arbeite muss er mithelfen oder mehr zahlen, dass weiss er.
warum er sie noch nie über nacht hatte? naja 1. wohnt er in einer Einraumwohnung. 2 . verbringt er die meisten Nächte beim Trennungsgrund und 3. weigert sich das Kind mit ihm alleine was zu machen. ich muss schon mit Engelszungen auf sie einreden, damit sie mot ihm aufm Spielplatz geht während ich essen koche. sie freut sich wenn er kommt, aber ist nicht traurig, wenn er geht. und nach ihm Sehnsucht hat sie nach so ca. 7tagen . dam fragt sie wo er ist.
Sie schläft auch nicht bei meiner Mutter, weil dann spätestens nachts im bett sitzt und vor Tränen zerfliesst, weil sie zur Mama will und Angst hat, dass ich nicht wiederkomme.
und wie gesagt, 3 jahre ergotherapie gibts nicht, weil alles in Ordnung ist.

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Re: KV will mit Kind in den Urlaub. Ich habe Bedenken

Antwort von sterntaler82 am 13.02.2016, 10:36 Uhr

Naja, mein Sohn bekommt ergo weil er in der feinmotorik nicht fit ist, alles andere war bei ihm nie das Problem.
Zu deiner Frage, nein mein ex dürfte nicht mit unseren Kindern in den Urlaub, erst müsste es klappen das meine Kinder zwei Nächte bei ihm schlafen.

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Re: KV will mit Kind in den Urlaub. Ich habe Bedenken

Antwort von Limayaya am 13.02.2016, 11:44 Uhr

hmm, er muss es doch auch mitbekommen, dass sie ihm gegenüber recht ablehnend ist....hast du ihm mal gefragt, wie er sich das vorstellt?

auf alle Fälle: nimm das Jungendamt mit an Bord. Definitiv kann er die Kleine nicht mit in Urlaub nehmen, bevor er das nicht im kleinen -also zumindest WE mit Übernachtung- angetestet hat....

Du musst allerdings damit rechnen, dass das JA z. T. DIR den schwarzen Peter zuschiebt. Oftmals ist es so, dass die Mütter -trotz gutem Zureden- in Wirklichkeit gar nicht wollen, dass die Kinder mitgehen (Stichwort: Bindungstoleranz). Kinder spüren das und verhalten sich dann oftmals dementsprechend, weil sie einfach nur die Gefühle "wiederspiegeln", oder sich -aus Angst, sie könnten womöglich das verbleibende Elternteil verärgern oder auch noch verlieren- sich damit solidarisieren.
Inwiefern an einem solchen "Vorwurf" das JA in deinem Fall recht hätte, kann ich von hier nicht berurteilen...

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Mal an das Thema dranhängen

Antwort von Zwerg1511 am 13.02.2016, 17:16 Uhr

Sorry für den Threadmissbrauch

Wie sieht es eigentlich in folgendem Fall aus:

Sohn lebt bei Mutter, sieht seinen Vater regelmäßig 2x die Woche. Beide haben gemeinsames Sorgerecht. Vater möchte in den Sommerferien mit seinem Sohn zwei Wochen nach Ägypten, Tunesien o.ä in Urlaub fahren. Mutter hat Sicherheitsbedenken und möchte nicht, dass der Vater mit dem Sohn in eines dieser Länder in Urlaub fährt. Vater hat keine Bedenken, da nur Hotelurlaub. Kann der Vater ohne die Zustimmung der Mutter mit dem Sohn fliegen?

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Re: Mal an das Thema dranhängen

Antwort von Limayaya am 13.02.2016, 18:14 Uhr

theoretisch darf der Vater nicht fliegen. Für Auslandsreisen benötigt er eigentlich die Zustimmung der Mutter....diese müsste theoretisch bei der Passkontrolle vorliegen....theoretisch....

In der Praxis denken da 95% der Zollbeamten gar nicht drüber nach....zumal, wenn Vater und Kind beide Deutsche sind und somit recht wahrscheinlich es sich tatsächlich um eine reine Urlaubsreise handelt.

Theoreitsch hätte der Vater in dem Fall die Möglichkeit, die Zustimmung der Mutter durch eine richterliche Unterschrift ersetzen....sollte es nicht aktuell Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt für das Reiseziel geben, würde dies vermutlich auch genauso laufen....

Anderst wäre es jetzt, wenn der Vater tatsächlich in Kriesengebiete reisen wollte....

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Re: Mal an das Thema dranhängen

Antwort von sterntaler82 am 14.02.2016, 9:49 Uhr

Ich würde sagen das der Vater das durchsetzen kann! Notfalls halt bei Gericht ( die Frage ist ob er das zu 109 % durchsetzen will).
Weil so gesehen darf man nicht mehr aus dem has gehen. Paris liegt quasie um die Ecke ( von hier ist man in sechs Stunden da), es kann jederzeit auch bei uns passieren zum Beispiel in München, Köln oder Berlin.
Leider leben wir in einer gefährlichen Welt.

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Aus eigener Erfahrung...

Antwort von Petra28 am 14.02.2016, 13:33 Uhr

das Jugendamt wird Dir vermutlich nicht helfen. Ich würde auf Zeit spielen.

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Vielleicht sollte er erstmal mit einem Wochenende in der Nähe starten

Antwort von TheFirefox am 15.02.2016, 14:01 Uhr

Ich denke, er muss seine eigenen Erfahrungen mit seiner Tochter sammeln. Somit wäre es doch recht gut, wenn er für´s Erste einfach mal ein Wochenende mit der Tochter testet.

Wenn dann alles gut geht, dann ist er auch für den Urlaub gerüstet.

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Re: Vielleicht sollte er erstmal mit einem Wochenende in der Nähe starten

Antwort von madrid78 am 15.02.2016, 21:24 Uhr

Ja, kann er ja gerne machen. Sobald ich nicht Angst haben muss, dass ich kein Kind wieder bekomme. Bzw er einsieht, dass es eine Aufsichtspflicht gibt, Kinder mit 40 Fieber ins Bett gehören und nicht auf den Spielplatz und man zum bestimmen des Fiebers evtl doch lieber ein Fieberthermometer nimmt und nicht das Bauchgefühl (das sagt, er möchte jetzt nicht zu Hause sitzen sondern im Cafe).
Und das ihm jemand klar macht, dass es gefährlich ist, Kinder am offenen Fenster spielen zu lassen und es eben nicht ok ist, sehr oft bei der Kinderbetreuung einzuschlafen. Auch wenn das einige relaxt sehen, ich finde es nicht witzig in Berlin unten im Hausflur vom Kind begrüßt zu werden, weil sie runter gelaufen ist (wollte zur Tram, mich abholen), während er pennt. Oder ich komm heim, er pennt und sie war dabei zu kochen (war dabei den Ofen anzumachen). Sorry aber ne 3 Jährige hat zu viel Unfug im Kopf, als dass man einschlafen könnte, jedenfalls meine.
Nur weiß ich nicht, ob das JA der richtige Helfer ist.

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Re: Vielleicht sollte er erstmal mit einem Wochenende in der Nähe starten

Antwort von madrid78 am 15.02.2016, 21:28 Uhr

Aber trotzdem schon mal Danke für die Posts. Und ja ich weiss, dass er sich mehr bemüht als so manch anderer, aber ich hab nur ein Kind und wenn zu spät ist, kann man nichts mehr retten.

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