Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von mamaliye am 15.09.2014, 20:48 Uhr

Hilfe! So viele Fragen...

Huhu,

ich bins schon wieder und hab gleich mal die erste Frage, bzw. eigentlich sind es gleich ganz viele Fragen:

Und zwar geht es zum einen um unsere Wohnung. Mein Mann will die Wohnung (übrigens eine Eigentumswohnung) für sich und seine Freundin. Ich soll mir mit den Kindern eine andere Wohnung suchen.
Darf er das machen? Kann er uns quasi einfach rauswerfen?

Dann zweite Frage:
An wen muss ich mich wenden um das mit dem Unterhalt zu regeln? An das Jugendamt?!

Und reicht der Unterhalt aus, damit wir alle davon leben können oder werden wir ab jetzt auf Sozialhilfe angewiesen sein? Kann man das überhaupt so pauschal sagen?
Mein Mann (bzw. es ist ja jetzt mein Ex-Mann) will nicht mehr als den Unterhalt zahlen...

Ich hab wirklich keine Ahnung von dem ganzen Zeug. Im Internet such ich auch schon...

Vielleicht könnt ihr mir auch ne Beratungsstelle empfehlen? Hat die Caritas sowas nicht?

Grüße
Die völlig überforderte Susanne

 
22 Antworten:

Re: Hilfe! So viele Fragen...

Antwort von jamelek am 15.09.2014, 21:03 Uhr

Hallo Susanne,

na dein (Ex)mann ist ja überaus kooperativ. Und nein, natürlich kann er nicht einfach Frau und 3 Kinder an die Luft setzen, um sich ein schönes Leben zu machen.

Jeder Richter würde erstmal der Person, die die Kinder behält die Wohnung zusprechen.

Aber mal zu den Fakten. Die Wohnung gehört euch beiden? Abbezahlt oder noch laufende Finanzierung?

Kannst du die Wohnung alleine mit allen anfallenden Kosten selber tragen? Er wohl eher nicht, da sein Gehalt beträchtlich geschmälert werden wird durch Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt/Trennungsunterhalt an dich.

De Wahrscheinlichkeit ist insofern hoch, dass die Wohnung wohl verkauft werden muss und ihr euch beide was neues suchen müsst.

Ich kenne mich jetzt nicht mit Scheidung und dergleichen aus, aber auf jeden Fall muss der Herr 4x Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen und wenn dann noch was übrig bleibt von seinem Gehalt darfst du getrost nach der Geburt des 4. Kindes 3 Jahre zu Hause weilen und er ist dir zu Unterhalt verpflichtet.

Sein Selbstbehalt liegt diesbezüglich irgendwo zwischen 800 und 1000 Euro. Alles andere wird dir und den Kindern zufließen, wenn er nicht gerade Großverdiener ist, der den Unterhalt aus der Portokasse begleicht.

Schätze mal, so hat er sich sein schönes neues Leben nicht vorgestellt, ist aber so.

Da hier Eigentum im Spiel ist solltest du aber dringend den Rat eines Anwaltes einholen. Und vorab beginne mal unauffällig seine Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge und ähnliches zu kopieren.

Caritas, Diakonie bieten auch Beratung an, aber bitte wende dich auch an einen richtigen Rechtsanwalt(in) für Familienrecht. Ich selber habe letztes Jahr leider eine ziemliche Falschauskunft bei der Caritas erhalten.

Kopf hoch! LG Jamelek

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

...die Freundin soll ja auch einziehen...

Antwort von Möhrchen am 15.09.2014, 21:11 Uhr

...die zahlt sicher auch was!

Susanne,

was da steht klingt wirklich sehr egoistisch von Deinem Noch-Mann. Ich würde schauen, dass ich einen Beratungsschein bekomme (sofern Du Dir keinen Anwalt so leisten kannst) und v.a. Möglichst viele Unterlagen kopieren, falls Du das noch nicht getan hast.

LG
Heike

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hilfe! So viele Fragen...

Antwort von Franke am 15.09.2014, 21:16 Uhr

Eigentumswohnung

Seid Ihr beide gleichermaßen Eigentümer? Sind Schulden drauf? Könntest Du sie dauerhaft halten?


Unterhalt

Du musst Dich an niemand wenden. Aber sinnvoll wird es sein, wenn Du baldmöglichst mal zum Jugendamt gehst und Dir anhörst, was die zu sagen haben. Mit Angaben zu den finanziellen Verhältnissen Deines Mannes können sie gebührenfrei Unterhalt für die Kinder berechnen und auch beurkunden, wenn er dazu bereit ist. Alles was nicht gerichtlich geregelt werden muss, spart Geld und wird vielleicht auch besser akzeptiert.

Du wirst wohl erst einmal nicht arbeiten und somit auch Unterhalt für Dich benötigen? Hoffentlich hat er ein gutes Einkommen.


Und reicht der Unterhalt aus?

Ein Fall für die Glaskugel. Wenn er sehr gut verdient, wird er (erst einmal) so viel zahlen können und müssen, dass Ihr davon leben könnt. Hast Du einen Beruf gelernt, in dem Du in einigen Jahren wieder arbeiten kannst?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hilfe! So viele Fragen...

Antwort von mamaliye am 15.09.2014, 21:31 Uhr

Ja, du hast Recht. Ich kann kaum glauben, dass er uns tatsächlich einfach so rauswerfen würde. Aber seine neue Freundin ist ihm wohl wichtiger als seine Kinder.

Die Wohnung gehört uns beiden und ist schon fertig abbezahlt.

Ich nehme mal an, dass ich die Kosten nicht selbst tragen könnte. Ich hab ja nichts!

Es beruhigt mich zwar, dass er uns nicht rausschmeißen darf, aber wirklich was bringen tut das ja jetzt auch nicht, wenn wir trotzdem ausziehen müssen.
Ob er jetzt da drinnen wohnt oder wir beide nicht, dass kommt für mich ja aufs Selbe raus.

Ich weiß überhaupt nicht, wie ich einen Umzug so schaffen soll. Ich hab quasi niemanden der mir helfen könnte, bin alleine mit den Kindern und schwanger in der 25. Woche. Wie soll ich denn da bitte umziehen?!

Anwalt kostet ja auch wieder viel Geld. Wie gesagt, ich hab wirklich Garnichts. Im Moment leben wir von dem Geld meiner Eltern...

Lg Susi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ...die Freundin soll ja auch einziehen...

Antwort von mamaliye am 15.09.2014, 21:34 Uhr

Was ist denn ein Beratungsschein? Und woher bekomm ich den?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ...die Freundin soll ja auch einziehen...

Antwort von Franke am 15.09.2014, 21:51 Uhr

http://www.antispam-ev.de/wiki/Anwaltskosten_-_Beratungsschein



Er kann erst einmal beim "Gschpusi" einziehen, da entstehen keine zusätzlichen Kosten und Du solltest schauen, dass mit Unterhalt was vorangeht.

Wie hoch ist denn so ungefähr sein Nettoeinkommen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hilfe! So viele Fragen...

Antwort von mamaliye am 15.09.2014, 21:51 Uhr

Wir sind beide Eigentümer und sie ist vollständig abbezahlt. Ich könnte sie dauerhaft vermutlich nicht halten.

Oh ich hoffe, dass er bereit ist Unterhalt zu zahlen. Im Moment weigert er sich auch nur einen Cent zu zahlen. Aber vielleicht erreiche ich mit dem Jugendamt was...

Ja, ich komme in 8 Wochen in den Mutterschutz und wann ich nach der Geburt wieder arbeiten kann weiß ich nicht. Ich weiß ja auch garnicht wie ich das mit 4 Kindern und Arbeit schaffen soll.

Ich denke sein Einkommen müsste reichen, hoffe ich zumindest. Was passiert wenn er nicht zahlen kann?
Ich bin Zahnarzthelferin, hab aber seit 5 Jahren nicht mehr in dem Beruf gearbeitet. Aber wer nimmt schon eine alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern?!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hilfe! So viele Fragen...

Antwort von Sternenschnuppe am 15.09.2014, 22:09 Uhr

Dann muss er Dich ausbezahlen was die Wohnung angeht.
Kann er das ? Sonst muss sie verkauft werden.
Er muss Unterhalt für die Kinder zahlen und Dir auch.

Mit Eigentum immer zum Anwalt ! Den würde ich alles mitmachen lassen.
Beratungsschein vom Amtsgericht holen, Kontoauszüge mitnehmen.

Und solange Du rankommst alle Unterlagen von ihm kopieren. Lohnzettel, Konten, alles was Du bekommen kannst.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ab zum Jugendamt

Antwort von Jeckyll am 16.09.2014, 6:32 Uhr

Die haben mir geholfen was den Beratungsschein und unterhaltsvorschuss und so weiter angeht.

Am besten jetzt schon mal alle wichtigen Dinge kopieren. Kontoauszüge, GehaltsAbrechnung usw.

Und das Kindergeld, sofern noch nicht geschehen, auf dich und dein Konto laufen lassen

Jeckyll

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Woher kommst du?

Antwort von TRudimaja am 16.09.2014, 7:31 Uhr

Halli Susanne,
ich bin demnächst auch alleine mit drei Kindern.
Zum Austausch, gegenseitig Mut machen und helfen, hätte ich gerne eine andere Alleinerziehende Mutter in der Gegend, kenne aber keine.
Viele Grüße ,
Maja

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hilfe! So viele Fragen...

Antwort von susafi am 16.09.2014, 8:03 Uhr

Wie schon geschrieben... die Wohnung wird wohl eher dir zugesprochen werden... welch Glück das sie schon abbezahlt ist... dann hast du eine große Sorge weniger... bleibt nur noch an Geld für die laufenden Kosten zu kommen. Unterhalt kommt halt drauf an wieviel er verdient und das wird bei 4 Kindern schon einiges sein... wenn ihr verheiratet seid steht dir Trennungsunterhalt zu... ob es ihm passt oder nicht... lass dich am Besten von einem Anwalt vertreten... den brauchst du in allen Dingen sowieso... da würde ich das Jugendamt außen vor lassen... Beratungsscheine gibt es beim Amtsgericht bzw. kümmern sich die Anwälte auch selbst drum... telefoniere dich einfach durch...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Bitte, bitte, bitte wende Dich schnell an einen Anwalt!

Antwort von shinead am 16.09.2014, 9:21 Uhr

Such' Dir bitte einen Anwalt und setzte so schnell wie möglich Deine / eure Unterhaltsansprüche durch!

Außerdem muss alles bezüglich der Wohnung geklärt werden. Niemand kann Dich bis zur Scheidung bzw. Zuweisung der ehelichen Wohnung aus der Wohnung werfen.
Wenn er mit seiner Freundin zusammen ziehen möchte, dann kann er das gerne in einer anderen Wohnung tun.

Ob und wie Du ggf. die Wohnung alleine halten kannst. Kannst Du erst beurteilen, wenn Du die Höhe des euch zustehenden Unterhalts kennst. Während der Trennung steht Dir (ganz unabhängig vom Alter des jüngsten Kindes) Trennungsunterhalt zu. Deinem Mann wird m.E. nicht allzuviel Geld bleiben.

Eröffne ggf. noch heute ein eigenes Konto und ändere schnellstmöglich die Kontoverbindung für die Kindergeldüberweisung.

Kopf hoch, Brust raus, Kämpfe für eure Rechte und zeige Deinem Mann, dass Du weißt, was Dir zusteht und Du bereit dafür bist, zu kämpfen!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hilfe! So viele Fragen...

Antwort von HeikeB1969 am 16.09.2014, 9:44 Uhr

Hallo

erstmal ... NERVEN BEHALTEN !!!

Alles, was den Kindern gehört wie z.B. Kinderzimmer, Spielzeug usw. behalten die Kinder !

Und so Sachen wie Herd oder Waschmaschine, die bekommt immer der, der die Kinder hat (hat zumindest mal mein Anwalt gesagt).

Ich würde alles kopieren, was annähernd mit Finanzen zu tun hat:

- Gehaltsnachweis
- Kontoauszüge
- Versicherungsdaten

- Kindergeld auf DEIN Konto umleiten

Ihr habt Zugewinngemeinschaft ? Ehevertrag ?

Und bitte - geh zum Anwalt !
Mit Eigentum kriegst Du das allein oder übers Jugendamt nicht hin !

Lass Dich vernünftig beraten , bitte !

LG & alles Gute
Heike

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hilfe! So viele Fragen...

Antwort von Chrissie3 am 16.09.2014, 14:55 Uhr

Das mit der abbezahlten ETW (wenn sie euch beide gehört) ist schon mal eine ganz feine Sache.

Wie schon mehrfach geraten: Du brauchst ganz schnell und ganz dringend einen Fachanwalt für Familienrecht. Erkundige Dich beim Amtsgericht, wie Du an einen Beratungsschein kommst.

Grundsätzlich gilt folgendes (hängt natürlich ein wenig davon ab wie viel Dein Mann verdient): bis zu einer Scheidung (und wenn man möchte, hat man da durchaus ein paar Möglichkeiten, die hinaus zu zögern ;-), erhältst Du (wenn Geld vorhanden ist) neben dem Unterhalt für die Kinder Trennungsunterhalt. Wärst Du nicht schwanger müsstest Du Dir im Laufe der Trennungsphase einen Job suchen, aber was da zumutbar ist, da gibt es ebenfalls viele Meinungen… da Du aber ein Kind erwartest, wird nicht einmal das von Dir verlangt (außer natürlich Du willst!)

Lange Rede, kurzer Sinn: erst mal Durchatmen, alle Kräfte für Dich und Deine Kinder sammeln und dann ab zum Anwalt und Deinem werten Mann erst einmal Dampf unter dem Hintern machen. Ich bin sonst schon der Meinung, dass Frau möglichst selbstständig sein sollte, aber bei bald 4 Kindern benimmt sich Dein (Noch-)Mann mehr als verantwortungslos, aus dieser Verantwortung würde ich ihn nicht lassen.

Zur Wohnsituation: die wird sich nach und nach klären, aber zunächst wirst Du sicherlich dort bleiben können und auch das zunächst kann sich bei einer abbezahlten ETW auf einige Jahre hinziehen!!! Du brauchst aber einen guten Anwalt! Vor allem, weil Dein Mann bereits jetzt zahlen müsste und Du Dich nicht zu sehr von Deinen Eltern abhängig machen solltest.

Ich wünsche Dir viel Erfolg aber vor allem viel Kraft!!!

Viele Grüße
Chrissie

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Naja, schlecht ist das mit der Wohnung erst mal nicht.

Antwort von Franke am 16.09.2014, 16:37 Uhr

Im besten Fall muss sie ihm halbe Miete zahlen, weil ihr ja die Hälfte gehört.

Aber bestimmt wird er über kurz oder lang seine Hälfte versilbern wollen. Geld um die zu kaufen, wird sie nicht haben. Und ob die Eltern wollen und können?

Ansonsten: Zwangsversteigerung. Wenn sie zu dem Zeitpunkt Hartz 4 bezieht, freut man sich dort, dass man raus ist, sie hat ja nun Geld - das peu a peu weggeht, falls Kindergeld, Unterhalt, Arbeitslohn nicht reichen.

Guthabenzinsen sind ja quasi abgeschafft. Riskantere Spekulationen? Viel Glück! Man KANN Erfolg haben mit Aktien, vor allem, wenn man etliche Jahre Zeit hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Naja, schlecht ist das mit der Wohnung erst mal nicht.

Antwort von susafi am 16.09.2014, 16:51 Uhr

Das was du sagst ist kompletter Blödsinn. Mein Vater hat mit seiner Ex-Frau ein Haus. Es wurde nicht nur ihr zugesprochen, sondern sie muss ihn nicht mal auszahlen. Warum sollte die Wohnung Zwangsversteigert werden? Sie hat doch überhaupt keine Schulden drauf. Nee nee... das sehe ich ganz und gar nicht so...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ...die Freundin soll ja auch einziehen...

Antwort von mamaliye am 16.09.2014, 19:41 Uhr

Oh, danke für den Link. Wusste garnicht, dass es sowas gibt.
Werde mich gelcih morgen um so einen Schein kümmern...

Hmmm, sag das mal meinem Mann. Der ist will um jeden Preis das Haus behalten und auch so schnell wie möglich dort rein ziehen. Hat seiner "Gschpusi" (wie du sie so schön genannt hast) bestimmt ne große Wohnung versprochen. Ich könnt kotzen echt! So ein Arsch!

Nettoeinkommen liegt so ca. bei 3500 Euro und haben davon bisher sehr gut leben können.

Gruß
Susi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hilfe! So viele Fragen...

Antwort von mamaliye am 16.09.2014, 19:49 Uhr

Hallo,

Danke für eure Tipps, ihr habt mir wirklich geholfen.

Ich werde mich morgen um den Beratungsschein kümmern und mir dann auch nen Anwalt holen.

Zum Jugendamt geh ich auch auf jeden Fall und ich kümmere mich darum, dass das Kindergeld auf mein Konto kommt.

Ich hoffe das klappt alles.

Und ihr habt Recht, ich muss jetzt durchhalten, auch wenns verdammt schwer fällt und ich mich am Liebsten verkriechen würde.

Liebe Grüße
Susanne

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hilfe! So viele Fragen...

Antwort von KKM am 16.09.2014, 20:10 Uhr

Hallo!

Fühle Dich einfach mal unbekannterweise umarmt!

Zum Heulen und Verkriechen kannst Du Dich später verziehen, es ist immens wichtig, dass Du handlungsfähig bleibst.
Du musst versuchen, jetzt aktiv etwas für Dein künftiges Leben ohne ihn zu organisieren!!!

Du schaffst das!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Na dann steht zu hoffen,

Antwort von Franke am 16.09.2014, 23:31 Uhr

dass die Neue auch jeden Tag arbeiten geht. Sonst müssen sie sich gscheit einschränken.

Klick da mal "Unterhaltsrechner" an (auf halber Höhe):

http://düsseldorfer-tabelle.net/

Zwei Einkommen und die Altersstufen von vier Kindern eingeben, "Unterhalt berechnen".

Das halbe Kindergeld ist da schon abgezogen, das volle Kindergeld kriegst Du dann noch dazu.

Bin im Zweifel, ob ihm nicht etwas mehr bleiben muss wegen "Bedarfskontrollbetrag" (Tabelle gleich darunter der Betrag ganz rechts).

Aber jedenfalls mal eine grobe Richtung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Warum sollte die Wohnung Zwangsversteigert werden?

Antwort von Franke am 16.09.2014, 23:47 Uhr

Wenn zwei oder mehr Leute Eigentümer einer Wohnung sind,
einer von ihnen will sein Geld haben, um es anderweitig verwenden zu können,
kein Miteigentümer kann oder will ihn auszahlen,
man kann sich nicht über einen Verkauf der ganzen Wohnung einigen,
an sonst irgendjemand lässt sich ein Bruchteil einer Wohnung schlecht verkaufen,
welche Möglichkeit bleibt dann noch?

Die Zwangsversteigerung betreiben.


Aber vielleicht sind Unterhalt, Kindergeld und später mal Arbeitseinkommen ja doch hoch genug, dass mamaliye klarkommt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hilfe! So viele Fragen...

Antwort von mamaliye am 18.09.2014, 19:51 Uhr

Du bist ja lieb! Danke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.