Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von schnubbelline am 26.02.2016, 22:59 Uhr

Gibt es eine Informationspflicht? und weitere Fragen

Hallo zusammen,
es geht um Folgendes: Ich bin seit ca 2 Jahren alleinerziehend, mit dem Umgang klappt es mal mehr mal weniger gut. Offiziell ist meine Tochter jedes 2. Wochenende bei ihrem Vater (meistens dann bei seiner Mutter, aber das ist ja seine Sache).
Nun ist es so, dass ich als OP-Schwester arbeite und da auch Dienste hab. Das heißt, dass ich am Wochenende 24h Bereitschaft hab und unter der Woche dann nach Feierabend bis zum nächsten Morgen. Unter der Woche ist meine Tochter bei meinen Eltern, die 24h Dienste versuche ich so zu legen, dass sie dann beim Vater ist. Allerdings ist es jetzt häufiger vorgekommen, dass er sie einfach nicht genommen hat am Wochenende und ich dann erstmal blöd da stand.
Meine Eltern haben ja ab und an auch mal etwas vor. Gibt es etwas das ich machen kann damit er sich an seine Umgangszeit hält? Ich kann doch nicht immer mit 3 Alternativplänen planen.
Nun zur Informationspflicht:
Diese Woche war meine Tochter als ich Dienst hatte bei seinen Eltern, weil meine Mutter zu einer Untersuchung ins Krankenhaus musste. Darauf hin hab ich dann eine SMS von ihrem Vater bekommen, dass ich ihm gefälligst Bescheid zu geben hätte wenn seine Tochter woanders ist und das er ein Recht darauf hätte, was auch das Jugendamt so sehen würde.
Stimmt das? Muss ich ihm jedes mal Bescheid sagen, wenn sie woanders schläft oder tagsüber ist?!
Ich hoffe jemand kann mir helfen,
LG

 
4 Antworten:

Re: Gibt es eine Informationspflicht? und weitere Fragen

Antwort von sterntaler82 am 27.02.2016, 7:03 Uhr

Du kannst ihn leider nicht zwingen die Wochenenden war zu nehmen. In der Zeit wo du eure Tochter bei euch hast, kannst du entscheiden wer das Kind betreut und bist ihm keine Auskunft schuldig

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Re: Gibt es eine Informationspflicht? und weitere Fragen

Antwort von Helena83 am 27.02.2016, 7:55 Uhr

so ein Quatsch. Du kannst in deinen Umgangszeiten machen was du willst. Deine Tochter kann bei wem auch immer übernachten. Genauso kann er in seinen Umgangszeiten sein Kind bei seiner Mutter parken. Da scheint er dein Einverständnis auch nicht eingefordert zu haben.

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Re: Gibt es eine Informationspflicht? und weitere Fragen

Antwort von Möhrchen am 27.02.2016, 8:23 Uhr

Dann hat ihm das JA doch sicher auch erklärt, dass er gefälligst (!) sein Kind jedes zweite WE zu nehmen hat...?!

Mal im Ernst: die Gelegrnheit würde ich nutzen und eine gemeinsamen Termin beim JA vorschlagen...und dort dann eine Umgangsvereinbarung schließen...und ihn aufklären lassen, dass das, was er sich da einbildet, Quatsch ist...

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Re: Gibt es eine Informationspflicht? und weitere Fragen

Antwort von aus 4 mach 3 am 27.02.2016, 11:07 Uhr

Verstehe ich das richtig: Er beschwert sich, weil sein Kind bei SEINEN Eltern ist an einem WE, wo er sowieso Papa WE gehäbt hätte, was er absagte, und das Kind sowieso bei SEINEN Eltern gewesen wäre?

Selbst wenn die Kleine noch zusätzlich bei seinen Eltern ist, sollte er doch froh sein, das sie bei Oma&Opa ist und nicht fremd betreut wird.

Ich würde ihn fragen was ihm lieber wäre, Oma&Opa oder jemand Fremdes.
Und was den Vorwurf betrifft, er hätte gerne gewußt, wo seine Tochter ist, würde ich entspannt kontern, dass er auch ab und an mal fragen könnte wie Du das stemmst u wo die Kleine in dieser Zeit betreut wird und er anbieten könnte in Schichtdienstzeiten einzuspringen. Ist ja auch seine Tochter und wenn er Ansprüche stellt, muss er sie auch mit abdecken. Dann wäre alles geschmeidig, für ALLE!

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