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Geschrieben von Holzkohle am 04.11.2014, 11:45 Uhr

Fragen Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, H4 usw.

Hallo, bislein kenn ich mich ja aus -- aber eben nicht wirklich richtig so, um handfeste Informationen oder Tipps geben zu können. Es wird jetzt ein wenig drunter und drüber gehen, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen.

Eine sehr gute Freundin von mir hat in diesem Jahr ein Kind bekommen, mit dem KV hat sie das gem. SR beantragt (und bereut es jetzt schon... egal) Sie bekam vorher H4 und jetzt natürlich auch noch.
Er war damals ebenfalls arbeitslos, zwischendurch war er beschäftigt, wurde gekündigt, ist jetzt wieder arbeitslos.

BEIDE wohnten damals in EINEM Haus, aber nicht in einer Wohnung (großer Neubau) Dann ist seine Mutter, wo er vorher gewohnt hat, ausgezogen, er blieb polizeilich an dieser Adresse gemeldet ABER zog - so mehr oder weniger, also eigentlich weniger als mehr - bei meiner Freundin ein. Sprich, er packte ne Zahnbürste ein und schlief immer mal da. ER meldete dem Amt, dass er jetzt paar Etagen höher gezogen sei. Dies geschah ohne die Zustimmung meiner Freundin, die wusste nichts davon. Und das war auch NICHT ihr Plan oder Ziel. Der Plan war schon, sich iiiirgendwann eine gemeinsame und größere Wohnung zu suchen, aber nicht, dass der Mann - Kind hin oder her - bei ihr einzieht.

Irgendwann stand die ARGE vor der Tür und wollte sich in der Wohnung umsehen, ob meine Freundin in Bedarfsgemeinschaft mit ihm lebt. Er wohnte da aber immer, wie gesagt, mal zwei Tage, dann war er ne Woche weg oder bei Muttern, dann tauchte er mal wieder zwei Tage auf, haute wieder ab. Meine Freundin versuchte den Mitarbeitern zu erklären, dass der Typ nicht bei ihr wohnt, dass sie getrennt sind (aktuell MAL wieder... aber eigentlich sind sie das ständig) usw.

Er zahlt keinen Unterhalt fürs Kind. Er ist der Meinung, wenn er mal Milch kaufen geht, dann reicht das und damit ist der Unterhalt abgegolten. Es soll jetzt nicht böse klingen, aber da ist meine Freundin leider sehr naiv und lässt sich vom Temperament ihres ... Exfreundes schnell unterkriegen. Ich hab ihr tausendfach erzält, dass das absoluter Blödsinn ist und seine Unterhaltsverpflichtungen nicht damit aufgehoben sind, nur, weil er abends mal da ist und Nudeln kocht oder Pampers kauft...

Nunja, jedenfalls möchte die ARGE jetzt einen Nachweis, ob er Unterhalt zahlt und wenn nicht, dass sie bitte den Nachweis des JA über UHV einreichen soll (wahrscheinlich zwecks Neuberechnung von H4) Sie hat jetzt gesagt, gut, wenn du keinen Unterhalt zahlen möchtest, dann beantrage ich UHV. Daraufhin gab es Morddrohungen, übelste Beschimpfungen. Wenn sie DAS machen würde, dann nimmt er ihr das Kind weg blablabla. Sie würde seine Ehre verletzten, er würde sie töten, wenn sie sich irgendwo Geld holt.

Aus irgendeinem mir nicht nachvollziehbaren Grund hält sie an dem Typen fest. Sie hat panische Angst UHV zu beantragen. Er wirkt massiv auf sie ein, zum Teil auch mit körperlicher Gewalt. Allerdings steht ihr finanziell inzwischen dermaßen das Wasser bis zum Hals dass sie es sich einfach nicht.. na ich sage mal leisten kann auf den Unterhalt zu verzichten. Mal ganz davon abgesehen, dass er ihrem Kind zusteht und der Typ einfach nur unglaubliche Grütze redet.

So, lange Rede kurzer Sinn - meine Fragen.

1. IST er dem Kind gegenüber zahlungsverpflichtet selbst WENN er mal tageweise in der Bude wohnt? DAS weiß ich nämlich nicht 100%ig, wie es sich mit dem Unterhalt verhält, wenn man z.B. auch eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
2. Was passiert meiner Freundin, wenn sie bis zum Stichtag der ARGE nichts nachweisen kann - DIE gehen ja davon aus, er lebt bei ihr und wahrscheinlich gehen die auch davon aus, dass er den Kühlschrank füllt und ihr immer mal n Fuffi in die Hand drückt (was nicht der Fall ist, im Gegenteil, der Typ hat ihre Geldkarte geklaut und das Konto abgeräumt)
3. Macht es Sinn zur ARGE zu gehen und die ganzen Vorfälle nochmals zu schildern, von mir aus unter Eides statt auszusagen, dass der Mann nicht bei ihr lebt und dass er sie bedroht und dass dies der Grund ist, warum sie nichts einreichen kann?

Neben dem ganzen Terror hat sie natürlich Angst, er könne ihr das Kind nehmen. Ich bin ehrlich, in der Wohnung meiner Freundin siehts ziemlich... hui aus. Sie hat keine Arbeit und das Kind ist nicht das einzige. Der Typ ist zwar ebenfalls arbeitslos, wirkt aber generell geordneter, da bin ich ganz ehrlich. Ich bin mir sicher, dass im Fall der Fälle die Mutter gegen meine Freundin aussagen würde (also seine), genauso wie aber auch mehrere Zeugen da sind, also glaubhafte Zeugen, die bestätigen können, dass der Mann meiner Freundin gegenüber handgreiflich geworden ist. ich habe zu ihr gesagt, dass ich es für recht unwahrscheinlich halte, dass das JA ein 8 Monate altes Kind zum KV gibt, gemeinsames SR hin oder her, mit DER Historie.
Aber da ich ja hier schon hab Pferde kotzen sehen mag ich ihr das eben nicht VERSPRECHEN... ich habe ihr geraten mit jedem tätlichen Angriff sofort die Polizei zu rufen und das JA zu informieren.

LG und danke.

 
19 Antworten:

Re: Fragen Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, H4 usw.

Antwort von fsw am 04.11.2014, 11:53 Uhr

zu 2.: Es kann sein,dass ihr erstmal H4 gekürzt oder gestrichen wird.Die sind da knallhart.Ansonsten: Sie muss die Morddrohungen anzeigen!!! Lieber einmal zu viel,als zu wenig zur Polizei gehen.Hilf ihr da evtl. dabei.Dort gibt es Frauenbeauftragte,die deine Freundin gut schützen,unterstützen und ihr Rat und Hilfe geben.Das ist WICHTIG.Es können leere Drohungen sein . KÖNNEN...(hoffentlich)

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Re: Fragen Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, H4 usw.

Antwort von Sternenschnuppe am 04.11.2014, 11:55 Uhr

Er muss zahlen, sie muss den Vorschuss beantragen.
Bei dem was Du schilderst läuft sie Gefahr nicht nur dieses Kind zu verlieren wenn es in der Bude so aussieht und sie solch Abhängigkeiten zeigt.
Nehm sie an die Hand und sie soll sich eine Familienhilfe holen die ihr hilft den Papierkram zu machen und den Tag zu strukturieren.

Bestenfalls sich endgültig von diesem Typen zu trennen.
Wie viele Kinder hat sie und was genau läuft Deiner Meinung nach falsch ?
Klingt alles sehr nach Überforderung.

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Re: Fragen Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, H4 usw.

Antwort von fsw am 04.11.2014, 11:57 Uhr

Ach ja,sie kann sich auch an ein Frauenhaus wenden.Die bieten auch Hilfe an.Sie muss da nicht einziehen.Sie soll schriftlich versichern,dass der Mann nicht (mehr) in ihrer Wohnung wohnt!Er sthet doch sicher nicht in ihrem Mietvertrag.Das wird ein Kampf.Sie wird es schaffen,sie muss ihm gegenüber stark sein und sich nicht unterkriegen lassen.

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Re: Fragen Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, H4 usw.

Antwort von Holzkohle am 04.11.2014, 12:00 Uhr

es sind insgesamt drei Kinder.
Sie ist noch relativ jung... war nie arbeiten. Hat auch keine Ausbildung abgeschlossen.

Dass alles "so" läuft ist wahrscheinlich der Wunsch nach einer Familie und die Angst, es alleine nicht zu schaffen. Sie war lange mit den zwei anderen Kindern alleine, jede Beziehung scheiterte. Diesen Typen liebt sie einfach, das Kind kam sehr schnell (und ungeplant) - und er ist halt so ein... Kerl, der sagt wo es langgeht und ihr die Welt zeigt (oder meint sie ihr zeigen zu können), dabei ist er wesentlich jünger als sie. Ich habe ihr schon tausendmal erzählt, wie lange ich in diesem Forum schon schreibe, dass sie keine Angst haben braucht, dass sie doch alleine wesentlich besser dran ist - finanziell wahrscheinlich auch, aber vor allem nervlich, körperlich... überhaupt. Sie glaubts halt nicht. Sie hat unglaubliche Angst vor diesem Mann. Ich selbst kenne ich nur als den lieben netten Nachbarn.

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Re: Fragen Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, H4 usw.

Antwort von Holzkohle am 04.11.2014, 13:15 Uhr

zu 1 habe ich inzwischen selbst rausgefunden, dass er keinen Unterhalt zahlen braucht, wenn er dauerhaft dort wohnt, sie also wirklich richtig eine Familie und einen Haushalt bilden - ganz klassisch - im Falle eines Auszuges aber muss er zahlen. Also bei getrenner Haushaltführung. Was er ja nicht kann - er ist arbeitslos.

Nur - wie verhält es sich, wenn er MAL zwei Tage da ist? Da müsste man ihn ja eigentlich nicht mal melden. Ich hoffe, mein Posting wird nicht missverstanden - hier gehts nicht darum Geld zu scheffeln oder so. Hier gehts darum dem Amt nachzweisen, dass der Typ NICHT bei ihr wohnt und dass er NICHTS in den Haushalt einfließen lässt und dass sie KEINERLEI Gelder bekommt von ihm

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Re: Fragen Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, H4 usw.

Antwort von shinead am 04.11.2014, 13:25 Uhr

1. IST er dem Kind gegenüber zahlungsverpflichtet selbst WENN er mal tageweise in der Bude wohnt? DAS weiß ich nämlich nicht 100%ig, wie es sich mit dem Unterhalt verhält, wenn man z.B. auch eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

Ja, ist er. Sie wohnen zwar in einem Haus, aber in getrennten Haushalten.


2. Was passiert meiner Freundin, wenn sie bis zum Stichtag der ARGE nichts nachweisen kann - DIE gehen ja davon aus, er lebt bei ihr und wahrscheinlich gehen die auch davon aus, dass er den Kühlschrank füllt und ihr immer mal n Fuffi in die Hand drückt (was nicht der Fall ist, im Gegenteil, der Typ hat ihre Geldkarte geklaut und das Konto abgeräumt)

Entweder die Arge geht davon aus, dass er Unterhalt zahlt, bzw. sie den einfach nicht einfordert und kürzt ihr den H4 Anspruch um mindestens die Höhe des ihr zustehenden UVG oder man berechnet sie ab dem Stichtag als Bedarfsgemeinschaft.


3. Macht es Sinn zur ARGE zu gehen und die ganzen Vorfälle nochmals zu schildern, von mir aus unter Eides statt auszusagen, dass der Mann nicht bei ihr lebt und dass er sie bedroht und dass dies der Grund ist, warum sie nichts einreichen kann?

Wie wäre es damit, die Drohungen mal anzuzeigen (bei der Polizei) und den Herren mal von Grund auf einnorden zu lassen?
Neues Schloss an die Tür, UVG beantragen und alles läuft palletti.

Grundsätzlich solltest Du als sehr gute Freundin ihr einen Termin mit dem Jugendamt vermitteln. Geh mit um sicher zu stellen, dass sie alles auf das Tableau bringt, was ihr auf der Seele liegt.
Das Jugendamt kann ihr dann vielleicht eine Familienhelferin an die Hand geben, die dafür sorgt, dass sie ihren Haushalt und die Erziehung der Kinder unter einen Hut bekommt, den Tag strukturiert und genügend Selbstbewusstsein erhält sich endlich diesem Kerl entgegen zu stellen.

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Re: Fragen Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, H4 usw.

Antwort von Sternenschnuppe am 04.11.2014, 13:29 Uhr

Die Hausverwaltung wird doch bescheinigen können, dass es sich um zwei verschiedene Wohnungen handelt.

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Re: Es geht ja darum, dass er immer wieder mal zu ihr kommt

Antwort von Franke am 04.11.2014, 16:27 Uhr

und sie sich nicht traut, ihn rauszuwerfen.

Damit fängt es wirklich an - Eindeutige Distanzierung von ihm. Zwischen 22 und 10.00 Uhr hat er in ihrer Wohnung nichts verloren.

Würde er sich korrekt verhalten, dann könnte er am Nachmittag zum Kaffee kommen. Aber bei Diebstahl, Drohungen und Co. ist auch das ein Unding.

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Re: Ehre verletzen? So so, wo kommen wir denn ursprünglich her?

Antwort von Franke am 04.11.2014, 16:32 Uhr

Die ungerechtfertigten Vorurteile gegen welches Volk schürt der junge Mann?

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Re: Fragen Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, H4 usw.

Antwort von Franke am 04.11.2014, 16:35 Uhr

Sollte sie evtl. mit Hilfe des Frauenhauses die Stadt verlassen?

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Re: Ehre verletzen? So so, wo kommen wir denn ursprünglich her?

Antwort von Holzkohle am 04.11.2014, 18:20 Uhr

Er ist Italiener, aber hier aufgewachsen. Nimmt es mit Familie aber bitterernst - naja, zumindest was "seine" angeht, denn dass er für das Kind Verantwortung zu tragen hat, hat er noch nicht begriffen. Ich schiebe es auf sein Alter... Er denkt halt wirklich, dass er seine Pflicht erfüllt hat, wenn er abends mal was kocht, wenn er auf Besuch ist oder wenn er zum Besuch Windeln oder Milchpulver mitbringt. Ansonsten hätte sie von ihm nichts weiter zu erwarten, da ihr nichts zustehen würde (O-Ton), sowas macht man einfach nicht, wenn man "Partner" und Eltern ist und das würde gegen seine Ehre verstoßen. Ebenfalls O-Ton. Und sollte sie es sich trauen auch nur einen Finger in Richtung UHV oder so zu rühren, dann würde er sie töten und ihr das Kind wegnehmen. Dummerweise glaubt sie das ernsthaft - also auch den Punkt mit dem töten.

Das Schlimme ist nur, dass ich hier wirklich in ein Luftschloss greife. Ja, sie ist eine sehr gute Freundin, aber wir führen diese Diskussion nicht das erste Mal, dass sie den Arsch hochkriegen und was machen soll - zumal JETZT auch noch ne Frist vom Amt läuft. Ich habe schon Nächte bei ihr verbracht und das Thema mit ihr durchgekaut, dann ist sie einsichtig, dann höre ich drei Tage von ihr nichts und dann sagt sie auf einmal,dass man wieder zsamm wäre. Das hält dann zwei Tage... Ja, ich weiß, ich müsste mir das nicht antun - ich möchte aber, denn es tut mir leid, sie tut mir leid, die Kinder tun mir leid und überhaupt finde ich, dass man sich - egal ob Frau oder Mann - nicht so fertigmachen lassen muss... zumal sie auch noch im Recht ist.
Aber ich bin auch ehrlich - worauf ICH halt so gar keine Lust habe sind Morddrohungen mir gegenüber.

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Mir fällt da was auf

Antwort von Aprilscherz2000 am 04.11.2014, 18:24 Uhr

wenn die Arge von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, wird kurz über lang die Zahlung wohl eingestellt werden.Allerdings da Beide Hartz IV bekommen, wird wohl 1 laufende Zahlung eingestellt werden und der Andere bekommt Partner und Kind angerechnet.Wenn Sie ganz großes Pech hat, bekommt er bald mehr Geld und sie halt nichts mehr.

Also vom Vermieter ne Bescheinigung holen, das Sie und die Kinder dort alleine wohnen.Zahnbürste von Ihm und Sachen ganz schnell raus aus der Wohnung!!!Und dann wird er wohl Unterhalt zahlen müssen oder er macht durch UHV halt Schulden.

Es heißt übrigens nicht umsonst die Polizei dein Freund und Helfer!

LG Chrissie

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Re: Wenn sie sich nicht helfen lassen will, dann ist es natürlich schwer, ihr zu helfen

Antwort von Franke am 05.11.2014, 1:52 Uhr

Die letzte Möglichkeit, was Du zu ihr sagen könntest: Wenn sie sich nicht endgültig von ihm distanziert, dann wirst Du zum Jugendamt gehen und dafür sorgen, dass ihr das Jugendamt die Kinder wegnehmen wird. Morddrohungen sind ja wohl heftig genug für drastische Maßnahmen.

Und dann sollte sie sich mit ihren Kindern vielleicht mal einige 100 Kilometer von diesem Wohnort entfernen.

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Die Polizei, dein Freund und Helfer...

Antwort von Sodapop am 05.11.2014, 11:25 Uhr

An der Stelle möchte ich mal unterschreiben. Die kommen! Und können auch helfen....

Grüße
Sodapop

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Re: Fragen Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, H4 usw.

Antwort von Hannah79 am 07.11.2014, 7:23 Uhr

Auf jeden Fall beim Jobcenter vorbei gehen und die Situation schildern oder einen Brief schreiben und fragen, was man machen soll. Die Frist dort kommentarlos verstreichen lassen ist die denkbar schlechteste Variante, denn die Mitarbeiter dort können ja nicht hellsehen. Wenn der Typ bei ihr gemeldet ist, kann sie zum Einwohnermeldeamt gehen und ihn abmelden wenn er tatsächlich nicht bei ihr wohnt. Unterhalt und UHV sind vorangige Leistungen, die muss sie beantragen wenn sie SGB II Leistungen bezieht sonst wird das irgendwann trotzdem als Einkommen angerechnet und das Geld fehlt ihr dann.

Das eigentliche Problem ist offenbar nicht das Jobcenter (ohne den Typ gäbe es von dort ja keine Schwierigkeiten) sondern die Beziehung zu dem Typ und die Versorgung der Kinder. Ich kann verstehen, dass sie Angst vor dem Entzug des Sorgerechtes o. ä. hat, du als Außenstehende solltest aber auch die Kinder schützen. Das Jugendamt nimmt keine Kinder ohne triftigen Grund aus der Familie, kann aber Unterstützung anbieten. Falls die Kinder rausgenommen würden (was ich nicht hoffe und glaube) dann hätte es einen wichtigen Grund und wäre dann wiederum das Richtige, denn das Kindeswohl sollte immer vor dem Wohl und Wunsch der Mutter stehen. Dass man dies als Mutter ggf anders einschätzt ist verständlich. Was ich damit sagen will, wichtig ist vor allem, dass deine Freundin bzgl. des Typen Hilfe und Unterstützung bekommt, insbesondere wenn sie bereits Angst vor ihm hat. Ob diese Hilfe vom Jugendamt kommt oder pro familia oder der Diakonie oder einem Frauenhaus ist erst mal egal. Dort kann man ihr ggf auch im Umgang mit dem Jobcenter helfen.

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Re: Fragen Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, H4 usw.

Antwort von kügelchen12 am 08.11.2014, 14:24 Uhr

1. IST er dem Kind gegenüber zahlungsverpflichtet selbst WENN er mal tageweise in der Bude wohnt? DAS weiß ich nämlich nicht 100%ig, wie es sich mit dem Unterhalt verhält, wenn man z.B. auch eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

Wie alt ist das Kind?
Wenn es unter 3 Jahre ist, wird er auch der Mutter gegenüber unterhaltspflichtig sein.
Meiner Kenntnis nach, entfällt der Unterhalt vom Vater nur, wenn er tatsächlich dort mit Kindsmutter und Kind gemeldet ist. Dann wird die Bedarfsgemeinschaft als solche berechnet, sprich 2 Erwachsene und 1 Kind.

2. Was passiert meiner Freundin, wenn sie bis zum Stichtag der ARGE nichts nachweisen kann - DIE gehen ja davon aus, er lebt bei ihr und wahrscheinlich gehen die auch davon aus, dass er den Kühlschrank füllt und ihr immer mal n Fuffi in die Hand drückt (was nicht der Fall ist, im Gegenteil, der Typ hat ihre Geldkarte geklaut und das Konto abgeräumt)

Auf Jeden Fall muss sie dem Jobcenter lieber gestern als heute (nicht erst bis zum Stichtag warten) klipp und klar sagen und nachweisen, das beide nicht zusammen wohnen. Er hat eine Meldeadresse und sie, das kann man nachweisen.

Bezieht er auch Hartz 4? Dann wird er doch auch beim Jobcenter eine Akte bzw. eine BG Nummer haben?! Dort ist dann auch erkenntlich, das er eine andere Adresse/Wohnung hat.

3. Macht es Sinn zur ARGE zu gehen und die ganzen Vorfälle nochmals zu schildern, von mir aus unter Eides statt auszusagen, dass der Mann nicht bei ihr lebt und dass er sie bedroht und dass dies der Grund ist, warum sie nichts einreichen kann?

Ich finde es macht nur Sinn, dem Jobcenter klar zu machen und nachzuweisen das sie getrennte Wohnungen haben.
Je nach dem, wie die Ansprechperson vor Ort beim Jobcenter wirkt, würde ich ins Detail gehen. Aber nur was den Unterhalt betrifft.
Am besten nimmt sie eine Vertrauensperson zur Bestärkung mit.

Ganz ehrlich, sie braucht Hilfe.
Ich würde auf Jeden Fall erst mal das mit dem Jobcenter klarstellen.
Wie gesagt, es kommt auch darauf an, wie alt das Kind ist?
Ob er auch Hartz 4 bekommt?

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kleine Anmerkung

Antwort von Benedikte am 08.11.2014, 22:39 Uhr

zur story selber schreibe ich lieber nix- da geht mir persoenlich nur der Hut hoch, ich kann fuer so Muetter null Verstaendnis aufbringen

aber vonwege Geldkarte geklaut und Konto abgeraeumt-mit der Karte allein kann er doch nichts anfangen. Da muss er noch die Nummer haben.Abgeraeumt haben kann der das Konto nur, wenn sie ihm ihre gehemzahl genannt hat. aber wenn sie das gemacht hat- udn in allen Sicherheisthinweisen der Banken steht drin, dass man seine Nummer DRitten nicht verraeten soll- dann kann sie hinterher eben nicht von abaerumen sprechen. Dann war sie damit einverstanden.

aber wie gesagt, das nur am Rande der Geschichte.

Benedikte

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Re: kleine Anmerkung

Antwort von Franke am 09.11.2014, 14:28 Uhr

Vielleicht hatte sie einen Zettel mit der Nummer auf die Karte geklebt?

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Re: Fragen Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, H4 usw.

Antwort von Danyshope am 09.11.2014, 15:32 Uhr

Das größte Problem dürfte doch sein, das die beiden ja die gleiche Meldeadresse haben. Wäre mir neu das beim Melderegister steht, Musterstr 1, 1te Wohnung EG. Da dürfte nur Musterstr. 1 stehen. Dem entsprechend ist es eher erstaunlich, das die ARGE nicht schon früher aufgelaufen ist.

Und wenn sie dann noch seien zahnbürste, sein krempel, ect in der Wohnung hat, dann geht jeder von einer Bedarfsgemeinschaft aus, egal ob getrennte Wohnungen. da wird dann gesagt, wird nur wegen Sozialbetrug "optisch" getrennt - und ob deien Freundin neben der Streichung der gelder (und der Rückforderung bisher geleisterter) auch noch eien Anzeige haben will, tja das muß sie selbst entscheiden. Wenn sie jetzt nicht in die Pötte kommt, ist ihr eh nicht zu helfen.

Sie kann ihn ja auch nicht abmelden, wie soll das gehen wenn sie zwei Wohnung im gleichen Haus haben? Und er offiziell bei ihr nicht gemeldet ist?

Und wegen Unterhalt, tja, wes dürfte ihr beim Hartz4 zu recht gekürzt werden. Wenn sie nicht den Arsch hochbekommt und die gelder einfordert welche dem Kind zustehen, dann ist das ihr Problem. Und das Amt dürfte zu recht davon ausgehen, das der Vater Unterhalt zahlt bzw leistet (eben in Sachgütern), egal wo er gemeldet ist. Warum soll die Allgemeinheit dafür zahlen, das sie dem Typen hörig ist - und IMO grenzt das geschilderte schon daran.

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