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Geschrieben von kravallie am 28.04.2016, 11:43 Uhr

frage zur beistandschaft

ich komme nicht durch beim zuständigen sb, deswegen mein anliegen an euch:

kann man die beistandschaft erst beantragen, wenn der elternteil bei dem das kind nicht lebt eine eigene wohnung/meldeadresse hat???


(ja, ich bin auf dem weg in den "echten" ae-club...)

 
28 Antworten:

Re: frage zur beistandschaft

Antwort von Pamo am 28.04.2016, 12:47 Uhr

Ich habe es so verstanden, dass du unverheiratet oder geschieden sein musst.

Lies bspw hier:
http://kind-vamv-duesseldorf.de/was-kann-die-beistandschaft-fuer-mich-tun/

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Re: frage zur beistandschaft

Antwort von Holzkohle am 28.04.2016, 13:02 Uhr

ich habe auf der Seite vom JA Nürnberg lediglich gefunden, dass die Beistandschaft u.a. beendet ist, wenn die Eltern wieder zusammen wohnen. ich denke, somit kann man auch davon ausgehen, dass man getrennt wohnen muss um sie zu erhalten.

Alles Gute :(

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Re: frage zur beistandschaft

Antwort von Leena am 28.04.2016, 13:23 Uhr

Ich schätze, es könnte daran hängen, dass - solange die Eltern zusammen wohnen - man davon ausgeht, dass beide Eltern ihrer Unterhaltspflicht durch Erziehung, Pflege und Versorgung des Kindes im gemeinsamen Haushalt erfüllen (Naturalunterhalt). Der Barunterhalt kommt (bei U18-Kindern) erst ins Spiel, wenn eben kein Naturalunterhalt mehr geleistet wird - und von daher wäre die Beistandschaft erst dann relevant, wenn man nicht mehr von Leistungserfüllung durch Naturalunterhalt ausgehen könnte.

Von mir auch alles Gute!!! :(

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Re: frage zur beistandschaft

Antwort von Pamo am 28.04.2016, 13:34 Uhr

Das liest sich beim Familienministerium so, da ist Interpretationsspielraum:

"Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht oder "in dessen Obhut sich das Kind befindet", das heißt, bei dem das Kind lebt bzw. der das Kind überwiegend betreut."

und

"Sind die Eltern miteinander verheiratet, so steht ihnen kraft Gesetzes die Sorge gemeinsam zu. "

http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/beistandschaft/4-kann-mein-kind-einen-beistand-erhalten-.html

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Re: frage zur beistandschaft

Antwort von Pamo am 28.04.2016, 13:39 Uhr

Eine Richterin sagte mir gerade:

"Müsste auch bei getrennt lebend gehen"

um so besser!

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Re: frage zur beistandschaft

Antwort von shortie am 28.04.2016, 14:02 Uhr

Unterhaltsvorschuss ging bei getrenntlebend. Dafür müssen Kinder U12 sein.
Mein Ex war ja abgetaucht, UHV konnte ich bekommen.

Schade! Alles Gute!

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Re: frage zur beistandschaft

Antwort von 32+4 am 28.04.2016, 14:25 Uhr

ledig

beistandschaft habe ich beantragt, als der KV noch im gleichen haushalt wohnte, aber nicht die vaterschaft anerkennen wollte...zeitmangel..unlust..k.a.
geht also schon

daumendrück

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Re: frage zur beistandschaft

Antwort von Strudelteigteilchen am 28.04.2016, 14:31 Uhr

Ich habe UHV beantragt, als der KV noch bei mir wohnte, und das JA wollte mir dann auch gleich eine Beistandschaft aufdrängen. Die habe ich aber (leider - ich glaubte halt noch an das Gute im KV *seufz*) abgelehnt.

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Re: frage zur beistandschaft

Antwort von shinead am 28.04.2016, 17:21 Uhr

Du kannst die Beistandschaft auch nach der offiziellen Trennung schon beantragen.

Alles Gute auf Deinem Weg... Schade...

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Re: frage zur beistandschaft

Antwort von Bookworm am 28.04.2016, 19:36 Uhr

K.Plan,

aber: Alles Gute und viel Kraft

Gib gut auf Dich acht!

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danke

Antwort von kravallie am 29.04.2016, 10:32 Uhr

für die infos, mir läuft die zeit davon, das kind wird im juli 12, jeder tag zählt...
ich werde die anträge mal so einschicken, der soontobeex verweigert aktuell jegliche auskunft, die für den unterhaltsvorschussantrag nötig wären.

zum 2.mal die kacke, aber da muß ich jetzt durch.

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Re: danke

Antwort von 32+4 am 29.04.2016, 13:38 Uhr

welche auskünfte brauchst DU denn?

hab hier ja auch trotz gemeinsamerr whg alles beantragt.
uhv kasse hat den sichtotstellenden kv dann per gericht auf auskunft verklagt. uhv bekam ich rückwirkend ab antragsstellung.
sollte dann bei dir auch möglich sein

hier august 12, letzte auszahlung im juli und dann auch nur taggenau anteilig

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Re: danke

Antwort von kravallie am 29.04.2016, 13:57 Uhr

na auf dem formular wird nach seinen einkünften gefragt. er war selbstständig, ist seit oktober in teilzeit plus minijob. zudem wird um meldebestätigung gebeten.
er hat keine neue adresse, schläft mal hier, mal dort.
ich schick das jetzt so weg.

ich hab auch noch die andere baustelle, daß mir mein exag gehalt schuldet, die arbeitsbescheinigung für die arbeitsagentur nicht ausgefüllt hat, ich noch keinen bescheid für alg1 habe und somit mal wieder zu anfang des monats ohne geld dastehe. ist nicht das erste mal.....can handle it, aber für die kommende zeit brauche ich jeden cent.

da türmen sich manchmal berge auf.....

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Re: danke

Antwort von 32+4 am 29.04.2016, 14:05 Uhr

verstehe ich

hab ich alles nicht ausgefüllt. ich hab gesagt, dass ich keinen zugang zu seinen daten habe. das hat dann alles das JA gefordert

mir ging es da auch nur um eingang meines antrags, damit das alles rückwirkend bis antragsstellung zählt

mein exag schuldet mir bis heute geld für 1 monat. bescheinigung auch nie ausgefüllt. das geht aber auch ohne. ich war deshalb 2mal wegen algI vorsprechen. es nervt, weil das alles unnötig ist und weil man oft so angewiesen ist auf die zahlungen

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Re: danke

Antwort von kravallie am 29.04.2016, 14:16 Uhr

ich war auch schon dort und habe meine gehaltszettel abgegeben, ich hoffe auf etwas beeilung.
mein leben steht grad auf dem kopf.
gestern beim doc hatte ich blutdruck von 150/100......

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Re: danke

Antwort von 32+4 am 29.04.2016, 14:24 Uhr

ich drücke die daumen und kopf hoch!!!!

gerade wenn man eigentlich ganz andere sorgen hat, dann nervt sowas ungemein und man hat kaum einen kopf frei dafür

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Re: danke

Antwort von kravallie am 29.04.2016, 14:27 Uhr

danke!

ich hoffe, ich kann mich jetzt am woe bissl runterfahren.....

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Re: danke

Antwort von Bookworm am 29.04.2016, 14:45 Uhr

ohje, das klingt echt stressig.

Wünsch Dir Kraft, Ausdauer und gute Nerven!!

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Re: frage zur beistandschaft

Antwort von Zzina am 29.04.2016, 21:04 Uhr

Vallie,

ich mag nicht einfach wegklicken....kann nichts zum eigentlichen Thema beitragen, möchte Dir aber gute Nerven wünschen

Auch wenn es zur Zeit sicher kaum möglich erscheint, halt den Kopf immer oben!!

Sende Dir virtuelle Kraft
Zzina

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Re: frage zur beistandschaft

Antwort von KKM am 29.04.2016, 22:00 Uhr

Mir geht es wie Zzina....

alles Gute, Du hast es einmal geschafft, dann jetzt auch!

Kopf hoch, Krönchen richten und weitermachen!

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Re: frage zur beistandschaft

Antwort von Sternenschnuppe am 29.04.2016, 23:17 Uhr

Beistandschaft zahlt rückwirkend ab Antragsstellung.
Ich hatte auch keine Adresse, nix, außer die Handynummer die er sofort änderte.
Haben ihn dennoch gefunden.
Gezahlt haben sie auch sofort erinnere ich mich gerade, bei uns hat es ja sogar noch ein Jahr gedauert bis die Vaterschaft festgestellt war.
Kind Ende November geboren, erster UHV kam schon im Dezember.

Viel Kraft für die nächste Zeit und bei keiner anderen hier bin ich mir soooo sicher wie bei Dir, dass Du das packst. Alles alles Gute.

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nochmal danke!

Antwort von kravallie am 30.04.2016, 10:25 Uhr

auch an dieser stelle für die lieben pn's.
das forum hat mir schon mal immens geholfen, deswegen werde ich mich wahrscheinlich in zukunft wieder öfter hier blicken lassen.
kann ja nicht immer nur stt auf den stock gehen...

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Re: danke

Antwort von Möhrchen am 30.04.2016, 10:27 Uhr

Tief durchatmen - du schaffst das schon! Bist du wegen AG beim Anwalt?...der soll dem mal Füße machen!

Wünsch dir gute Nerven und niedrigeren Blutdruck!

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@möhrchen

Antwort von kravallie am 30.04.2016, 10:40 Uhr

wegen meinem ag bin ich schon seit 2015 beim anwalt und auch jetzt wegen dem neuen vertrag.
es gab auch schon eine verhandlung am 15.3. mit vergleich, den ich aber abgelehnt habe. das zieht sich alles wie kaugummi....

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Re: frage zur beistandschaft

Antwort von Sabri am 30.04.2016, 11:00 Uhr

Hallo Vallie,
vorweg: ich bin mir sicher, dass du da am Ende heil rauskommst! Du bist eine taffe Frau und schaffst das!
Leider habe ich wenig Ahnung von Beistandschaft. Aber wenn er nicht mehr bei dir wohnt und keinen Unterhalt zahlt, erfüllst du doch alle Voraussetzungen dafür, dass sie sich kümmern müssen. Ich würde da einfach hingehen und es versuchen.
Liebe Grüße und alles Gute, Sabri

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Re: @möhrchen

Antwort von Möhrchen am 30.04.2016, 15:53 Uhr

Kenn ich von meiner Abfindungsverhandlung...Hab da dann den Vergleich angenommen, da die weiteren Aussichten nicht sooo gut waren...und dafür dann wieder Monate warten?...1 Tag Urlaub nehmen usw.?!...

Neuer Vertrag bei neuem AG?...pfffff...

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Re: @möhrchen

Antwort von kravallie am 30.04.2016, 19:31 Uhr

der vertrag beim neuen ag ist ziemlich knebelig, d.h. mit strafen bei nichtantritt, abbruch etc.
muß ja nicht sein, daß ich da auch noch draufzahle....
schichtarbeit mit sich totstellendem anderen elternteil geht halt nicht. ich habe wirklich alle szenarien durchgespielt.....

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Re: frage zur beistandschaft

Antwort von Sunny76 am 01.05.2016, 23:10 Uhr

Ach Mensch so ein Mist. Ich drücke dich

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