Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kravallie am 18.03.2017, 8:15 Uhr

frage zum wohnrecht/hausrecht

paar, nicht verheiratet, 2 gemeinsame kinder, eines von der frau "mitgebracht".
leben zusammen in einem haus, stehen gemeinsam im mietvertrag, aber nur mann zahlt die miete.
kind der frau ist volljährig, in ausbildung.
kann der mann das kind der frau rauswerfen?

 
10 Antworten:

Re: frage zum wohnrecht/hausrecht

Antwort von Sternenschnuppe am 18.03.2017, 9:03 Uhr

Moin
Definitiv nein.
Der LG ein ner Freundin holte Schwester, Schwager und Neffen aus Griechenland ins gemeinsame Haus. Der Schwager arbeitete bereits und verdiente.
Sie klagte auf Zuweisung des Hauses und dass zumindest die Verwandtschaft auszieht.
Erfolglos....

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Re: frage zum wohnrecht/hausrecht

Antwort von aus 4 mach 3 am 18.03.2017, 9:04 Uhr

PN

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Gegenfrage

Antwort von mf4 am 18.03.2017, 9:44 Uhr

Wieso bleibt eine Frau bei einem Mann, der so sehr gegen sein Kind ist?

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Re: Gegenfrage

Antwort von KKM am 18.03.2017, 10:20 Uhr

Wahrscheinlich, weil sie kein Paar mehr sind, der Mann nur noch nicht ausgezogen ist....

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Re: Gegenfrage

Antwort von mf4 am 18.03.2017, 10:33 Uhr

Von Trennung stand da nichts...
dann frage ich mich aber noch mehr, warum sie nicht auszieht. Offenbar kann sie ja die Miete nicht zahlen.

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Re: frage zum wohnrecht/hausrecht

Antwort von Susanne.75 am 18.03.2017, 12:45 Uhr

Ob er das kann, sollte er nicht rechtlich klären, sondern mit seiner Frau. Wenn beide der Meinung sind, das volljährige Kind sollte ausziehen, dann kann man es "rausschmeißen" (muss allerdings je nach Ausbildungsgehalt dann finanziell ziemlich zubuttern).
Wenn sie nicht der Meinung ist, dass ihr Kind ausziehen sollte, dann müsste er sich bei einer normal tickenden Mutter keine Gedanken mehr machen, ob er das Kind rauswerfen kann. Dann dürfte er nämlich die Frau und die anderen Kinder damit auch gleich los sein.

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Es geht NICHT um mich

Antwort von kravallie am 18.03.2017, 14:17 Uhr

das ist das erste.
2. warum die frau bei diesem mann bleibt, ist mir schon seit 20 jahren schleierhaft, er war damals schon ein riesenrindviech.
3. ich erwähne es ungern zum 15246.mal, aber in münchen finden sich so leicht keine "ausweichmöglichkeiten", es handelt sich dann um eine ae mit 3 söhnen plus hund.
ich habe mich selbst eine whg letzte woche um zwei wohnungen beworben, nur single mit kind, tadellose schufa, gutes gehalt - da kriegt man nicht mal eine maklerantwort!!!!
4. ist es eben NICHT sein kind, er tut halt nicht so wie der damian es gerne hätte...deswegen das ansinnen....

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Re: frage zum wohnrecht/hausrecht

Antwort von pauline-maus am 19.03.2017, 22:15 Uhr

Kommt auf den Grund des rausschmiss und der Gesamtsituation an.
Wenn mich ein Mensch in meinem heim beleidigt muss er gehen....
Wenn es um mein Kind geht, egal welche Situation, dann steh ich zum meinem Kind...das ist Mütter Gesetz....
Aber wie gesagt, situationsbedingt

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Re: Es geht NICHT um mich

Antwort von Daffy am 20.03.2017, 8:52 Uhr

Warum will ein junger Mann nach den erzwungenen Jahren noch freiwillig beim riesenrindvieh, das seine Mutter an Land gezogen hat, unterschlüpfen? Weil seine Mama ihn braucht? Er wird Anspruch auf Kindergeld + Ausbildungvergütung/Bafög haben; da sollte doch ein WG-Zimmer drin sein.

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Re: Es geht NICHT um mich

Antwort von kravallie am 20.03.2017, 12:08 Uhr

ich hab das mal in den raum geworfen....

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