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von jamelek  am 07.03.2015, 21:44 Uhr

Frage zu ALG 2 und Miethöhenanerkennung

Hallo,

geht um meine Nachbarin. Vor 2 Monaten ist von einem Tag auf den anderen ihr bisherige Lebensgefährte abgehauen. Sie hat 2 Kinder (2 und 8 von einem anderen Mann) und ist noch in Elternzeit.

Sie bekommt Unterhalt für die Kinder und Kindergeld, bisher zahlte der ehemalige Freund die Restkosten. So musste sie kurzfristig ALG 2 beantragen. Nach 2 Monaten völlig ohne Geld kam nun der Bescheid. In dieser Berechnung wird die Höhe der Mietkosten nicht voll anerkannt. Knapp 100 euro müsste sie selber zahlen.

Die Wohnung hat 4 Zimmer, ca. 80 qm, sie leben nun zu dritt darin. Die Häuser hier sind sozialer Wohnungsbau. Und es ist der einzige soziale Wohnunsbau überhaupt in unserer 20.000 Einwohner Gemeinde. Wohnungen auf dem freien Markt sind ein vielfaches teuerer. Freie 3 Zimmer Wohnungen gibt es hier im Block auch nur alle Jubeljahre mal, Zumal diese gerade mal 8 qm kleiner sind. Dürfte also in der Endmiete keine 100 Euro ausmachen.

Sprich, ein kurzfristiger Umzug ist so gut wie unmöglich. Zumal im Spätsommer ihre Elternzeit vorbei ist und sie wieder arbeiten geht und der ALG 2 Bezug damit auch endet.

Ist es überhaupt rechtes bei einem Erstantrag von Beginn an die Miete nicht anzuerkennen?

 
10 Antworten:

Re: Frage zu ALG 2 und Miethöhenanerkennung

Antwort von Sunny76 am 07.03.2015, 22:37 Uhr

Ich bin jetzt kein Experte..aber zu teuer ist halt einfach zu teuer. Da muss sie wohl die die Differenz selber zahlen oder umziehen.

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Re: Frage zu ALG 2 und Miethöhenanerkennung

Antwort von mf4 am 07.03.2015, 23:09 Uhr

Ich kenne das so, dass die Miete in voller Höhe 6 Monate übernommen wird und in der Zeit muss man umziehen oder wie bei ihr im Raum steht aus ALG2 raus sein.
Dass sie am Tag X aus dem ALG2-Bezug raus ist sollte als Erklärung reichen.

Bekommt sie nun ALG2 für 2 Monate nachgezahlt? Hat in den letzten 2 Monaten nun keiner Miete gezahlt?
Steht der abgehaute Mann mit im Mietvertrag und man kann ihn noch zur Kasse bitten?

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Re: Frage zu ALG 2 und Miethöhenanerkennung

Antwort von mf4 am 07.03.2015, 23:10 Uhr

Sie kann ja schlecht auf der Straße sitzen mit den beiden Kindern und zumal sie in ein paar Monaten aus ALG2 raus ist wird es sicher eine andere Lösung geben.

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Re: Frage zu ALG 2 und Miethöhenanerkennung

Antwort von jamelek am 07.03.2015, 23:38 Uhr

Im Mietertrag steht sie alleine. Zu allem anderen muss ich sie erst befragen.

Was ich nicht verstehe, sie hat dieselbe Wohnung wie ich. auch ich lebe zu dritt hier (meine 2 Kiddies und ich), zahle meine Miete zwar selber, aber immerhin habe ich den WBS für die Größe dieser Wohnung erhalten. Es ist sozialer Wohnungsbau. Wenn das Arbeitsamt nichtmal Sozialwohnungen bezahlt, wo soll man dann wohnen?

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Re: Frage zu ALG 2 und Miethöhenanerkennung

Antwort von Tristania1704 am 08.03.2015, 7:04 Uhr

Mir scheinen 80 qm zu dritt zu viel. Uns stehen zu dritt nur 68 qm zu.

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Re: Frage zu ALG 2 und Miethöhenanerkennung

Antwort von taram am 08.03.2015, 8:28 Uhr

sofort widerspruch einlegen...siehat defintiv ein recht auf 6 monate mietzahlungen - auch wenn diese zu hoch sind...sie wird aufgefordert sich etwas günstigeres zu suchen aber auch hier...wenn sie nichts findet, muss das JC auch über 6 monate hinaus die miete übernehmen ..

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Re: Frage zu ALG 2 und Miethöhenanerkennung

Antwort von Ich-bins-nur am 08.03.2015, 9:35 Uhr

Hallo, bei UNS ist es so, dass einem für drei Personen die 80 qm zustehen, wenn sie denn preislich angemessen sind. Für zwei Personen wohl 65 qm, wobei es mehr um den Preis geht bei uns, weil schwierig was zu finden.
Ohne zu wissen wo ihr wohnt, ist es schwierig da was zu zu sagen- weil jede Gemeinde andere Angemessenheiten hat bezüglich der Wohnkosten.

WBS und ALGII kollidieren da miteinander- WBS bekommt man hier alleinerziehend gute 10 qm mehr, aber nur, wenn man die Miete selber tragen kann. Wenn ALGII, gibt es nur das, was dort angemessen ist.

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Re: Frage zu ALG 2 und Miethöhenanerkennung

Antwort von mf4 am 08.03.2015, 12:01 Uhr

Kommt auch aufs Alter der Kinder an... einem Kind stehen erst ab 3 (?) die Mehr-m² pro Person zu. Sonst gilt 3 Personen bis 75m²

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Re: Frage zu ALG 2 und Miethöhenanerkennung

Antwort von mf4 am 08.03.2015, 12:27 Uhr

ich liege offenbar falsch

Größe des Wohnraums
Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgröße. Als Person zählen nach der Rechtsprechung auch Säuglinge (LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.10.06, L 6 AS 556/06 ER, LSG Baden-Württemberg vom 27.9.2006 - L 7 AS 4739/05 ER-B u.a.).

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/angemessene-wohnung.html

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Re: Frage zu ALG 2 und Miethöhenanerkennung

Antwort von Holzkohle am 09.03.2015, 16:46 Uhr

Huhu, ich hatte das ja erst vor einer Weile geschrieben - vielleicht suchst hier auch mal aber Kurzform, auch ich wohne in "zu viel" qm - drei Zimmer, 68 qm. Die Kaltmiete ist paar Euro zu hoch. Allerdings ist es, trotz Neubaugebiet und so weiter, bei uns auch sehr schwer an bezahlbaren Wohnraum zu kommen und ich hatte damals mehrere Punkte, die mich dazu ... gezwungen haben, in der Ecke zu bleiben bzw. überhaupt in die Ecke zu ziehen, tatsächlich war das auch die einzige Wohnung, die damals frei war :)

Ich durfte bleiben, fand dann aber in der First, in der ich habe bleiben dürfen, einen Job und damit stellte sich dann eben auch die Frage nimmer. Ich hatte das hier neulich erklärt, wie ich da vorgegangen bin.

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