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Geschrieben von little-lion am 20.02.2016, 20:25 Uhr

Frage wg Trennung

Hallo zusammen,

nun hab ich auch mal eine Frage!
Die Trennung ist schon fast 1 Jahr her, getrennt wohnen tun wir seit Mitte des letzten Jahres.
Muss ich die Trennung irgendwo offiziell bekannt machen?
Es geht nämlich um die Berechnung, der Kindergarten Beiträge ab dem Sommer. Eine Freundin sagte mit jetzt, da wir nicht geschieden sind und auch nirgends festgehalten haben, dass wir getrennt sind, werden beide Gehälter für die Berechnung genommen? Stimmt das?

LG

 
6 Antworten:

Re: Frage wg Trennung

Antwort von TheFirefox am 20.02.2016, 20:36 Uhr

Die einzige Stelle, bei der man seine Trennung wirklich offiziell bekannt machen kann, ist das Finanzamt. Hast Du denn zum 1. Januar die Steuerklasse entsprechend geändert - wahrscheinlich in Steuerklasse 2?

Wenn ja, so wäre dies die offizielle Bestätigung.

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Re: Frage wg Trennung

Antwort von mf4 am 20.02.2016, 22:41 Uhr

Wenn der Beitrag bei euch einkommensabhängig ist dann solltest du das tun. Müssen musst du das natürlich nicht. Ich wüsste gerade keine Stelle an der ich eine Trennung zwingend bekanntgeben MÜSSTE.
Wegen der Steuerklasse z.B. was Vorteile bringen würde wäre es aber ratsam.

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Re: Frage wg Trennung

Antwort von little-lion am 23.02.2016, 11:58 Uhr

Die Steuerklassen haben wir bisher noch nicht geändert. Danke für die Erinnerung, ich hab es mirgendwie auf meine to-do Liste gesetzt.

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Autsch...

Antwort von TheFirefox am 25.02.2016, 10:33 Uhr

Hoffentlich machst Du oder dein Noch-Mann sich damit nicht der Steuerhinterziehung schuldig.

Klär das möglichst schnell ab.

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Re: Frage wg Trennung

Antwort von little-lion am 25.02.2016, 12:08 Uhr

Also ich habe im Internet nachgelesen, dass im 1. Jahr nach der Trennung nichts geändert werden muss und man erst nach Ablauf des Jahres zumindest steuerlich als geschieden gilt. Ich hoffe, dass stimmt so!

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Im Kalenderjahr der Trennung muss nichts geändert werden, aber

Antwort von TheFirefox am 26.02.2016, 21:07 Uhr

ab dem 1.1. muss es entsprechend geändert werden.

Wenn du Dich also im Jahr 2015 getrennt hast (irgendwann zwischen 1.1. und 31.12.) müsst ihr die Steuerklasse zum 1.1.2016 ändern lassen.

Allerdings kann es natürlich sein, dass ihr euch letztes Jahr nur räumlich getrennt habt. Nirgendwo steht, dass Ehepaare zusammen leben müssen.

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