Geschrieben von Sunny76 am 08.08.2016, 18:49 Uhr |
Frage an die Scheidungserfahrenen
Ehepaar mit Vorschulkind trennt sich nach 6 Jahren Ehe. Die Mietwohnung läuft nur auf den Mann weil die Frau damals bei ihm eingezogen ist *seufz*.
Hat die Frau jetzt irgendeine Chance in der Wohnung zu bleiben? Vermieter will vermutlich keinen neuen MV mit ihr machen da momentan kein Einkommen da ist *doppel seufz*?
Re: Frage an die Scheidungserfahrenen
Antwort von fsw am 08.08.2016, 21:19 Uhr
Die Aussage des Vermieters ist doch eindeutig.Dann ist es so.Er hat sicher Recht und sieht es realistisch,dass die Frau ohne Einkommen nicht zahlen kann.
Re: Frage an die Scheidungserfahrenen
Antwort von shinead am 08.08.2016, 22:27 Uhr
Die Möglichkeit gibt es schon. Wenn die eheliche Wohnung bei der Scheidung Dir zugesprochen wird, kannst Du die Umschreibung des Mietvertrages auf Dich gegen den Vermieter erwirken.
Kläre doch einfach mal, wovon Du in Zukunft leben wirst und wie Hoch Dein monatliches Budget ist. Wenn die Wohnung für Dich schlichtweg nicht zu bezahlen ist, lohnt es sich gar nicht darüber nachzudenken.
Such' Dir einen Anwalt und lass Dich beraten.
Falls es in deiner Stadt einen Mieterschutzverein gibt, gehe hin. Die bieten oft
Antwort von Marianna81 am 09.08.2016, 8:41 Uhr
schnelle und kostenlose,bzw. kostengünstige, Beratung an.
lg
Der Mieterverein macht auch Scheidungsberatung?
Antwort von Strudelteigteilchen am 09.08.2016, 9:08 Uhr
Interessant!
Eine bessere Beratung gibt es bei den üblichen Verdächtigen wie Caritas, Awo etc. Wobei ich zu einem Anwalt rate - braucht sie eh.
Theoretisch kann ihr die Wohnung zugesprochen werden - wenn sie sie finanzieren kann.
Re: Der Mieterverein macht auch Scheidungsberatung? natürlich nicht.
Antwort von Marianna81 am 09.08.2016, 11:55 Uhr
aber die haben oft Anwälte für Mietrecht die man schnell kontaktieren kann.
Das hat aber mit Mietrecht nix zu tun
Antwort von Strudelteigteilchen am 09.08.2016, 12:02 Uhr
Das ist Familienrecht.
Echt????
Antwort von Benedikte am 11.08.2016, 21:02 Uhr
Kann wirklich, wenn es einen Vertrag zwischen zeri Parteien, eben dem Vermieter und dem Mann, gibt, ein Gericht diesen Vertrag brechen und die Frau, die der Vermieter sich nicht ausgesucht hat, als Vertragspartner einsetzen?
Du bist ja immer gut informiert, ich meine, ich kann mich nicht erinnern, Dich mal bei etwas Falschem "erwischt" zu haben- aber ich kann mir das so kaum vorstellen.
Benedikte
Re: Echt????
Antwort von Strudelteigteilchen am 12.08.2016, 14:18 Uhr
Ja, das geht, aber die Hürden sind hoch.
Mein Ex hat auf Zuweisung der Ehewohnung geklagt. Vermieter waren meine Eltern - die ihn verständlicherweise nicht als Mieter haben wollten - und leisten konnte er sie sich nur, wenn ich zu nachehelichem Unterhalt verknackt worden wäre. Meine Anwältin sagte, daß es zwar sehr unwahrscheinlich sei, daß er die Wohnung bekommt, aber grundsätzlich wäre so eine Zuweisung möglich. Die Vermieter wurden gehört und mußten begründen, warum sie ihn als Mieter nicht wollten.
Ich hörte kürzlich, daß es ihn München immer öfter zu solchen Zuweisungen kommt, damit die Kinder bei Trennungen nicht auf der Straße landen. Eine alleinerziehende Mutter - evtl. noch mit niedrigem Einkommen - hat sonst nie eine Chance.
Re: Echt????
Antwort von Benedikte am 12.08.2016, 14:28 Uhr
danke
uns ja, das meine ich, dass Vermieter dann auf einmal Mieter haben, die sie sich nie ausgesucht hätten eben wegen gewisser Schwächen wie keine Einkünfte und kein Vermögen
denn letztlich hätte dann der Vermieter das Risiko zu tragen und so Konstrutkionen würden nur dafür sorgen, dass vermieter künftig nur noch an solvente singles oder dinks vermieten wenns ide Wohnung hergibt
enedikte
Re: Echt????
Antwort von Strudelteigteilchen am 13.08.2016, 9:08 Uhr
Nun ja, bei so einer Wohnungszuweisung hat der Mieter ja schon ein paar Jahre in der Wohnung verbracht, auch wenn er nicht im Mietvertrag steht. Er wird also ganz grundsätzlich nicht völlig daneben sein - sonst kann man das ja vorbringen als Vermieter. Ich bilde mir ein, daß meine Anwältin damals meinte, daß das eigentlich auch nur bei institutionellen Vermietern gemacht wird, bei privaten Vermietern nicht - aber prüfen mußte der Richter es halt.
Übrigens ist Deine Logik nicht ganz schlüssig. Ein Single darf seine Freundin einziehen lassen, dann bekommt die Freundin zackig einen Haufen Kinder - und schon hast Du ein Problem. Da ist es besser, man sucht sich gleich ein verheiratetes Paar mit Kindern aus. Bis es zur Trennung kommt, sind die Kinder dann größer, außerdem ist - trotz allem - der Unterhalt bei einem ehemals verheirateten Paar sicherer als bei unverheirateten. Oder man nimmt gleich eine Frau, die kegelt nach erfolgter Befruchtung den Mann raus und man hat weiterhin die Mieterin, die man ausgesucht hat.
also wegen der Logik
Antwort von Benedikte am 13.08.2016, 19:59 Uhr
ich dachte an ältere Singles- wo der Familienzug abgefahren ist....................
wobei mir letztlich als Mieter jeder Recht ist, der zuverlässig die Miete zahlt und keinen Ärger macht..............
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