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Geschrieben von patchworkmama75 am 28.06.2014, 16:59 Uhr

Ferienregelung

Hallo,

habe da mal eine Frage bzgl. Ferienregelung. Normalerweise hätte mein Ex unsere Tochter 2 Wochen in den Sommerferien gehabt. Nachdem er Anfang Juni die Arbeit gewechselt hat, hat er nun keinen Urlaub mehr. Erst in den Herbstferien 1 Woche und das wars. In den Weihnachtsferien hat der Urlaubssprerre.
Tja, aber jetzt ist es so, dass ich auch eine neue Arbeit habe und auch keinen Urlaub in den Ferien habe....2-3 Wochen kann ich überbrücken, da mein Freund Urlaub hat und die Betreeung meiner Tochter zu diesem Zeitpunkt übernimmt. Auch meine Eltern können mal 1-2 Tage die kurze nehmen, aber das wars, oder mal einen Tag zu einer Freundin, aber trotzdem sind es dann immer noch 2 Wochen ungefähr, was offen sind.

Muß ich mich selbst um die Bertreuung für die kompletten Sommerferien kümmern, oder soll bzw. muss der KV sich um die Betreuung kümmern, wo er sie eigentlich gehabt hätte....eine Ferienfreizeit ist jetzt leider zeitlich jetzt zu knapp oder auch teilweise zu teuer

 
5 Antworten:

Re: Ferienregelung

Antwort von bleibcoolMama am 28.06.2014, 17:06 Uhr

Hallo,

der Vater ist nicht dazu verpflichtet.

Hier fangen die Ferien Ende Juli an und das Sommerferienprogramm ist gerade erst herausgekommen. Natürlich gibt es für viele Angebote auch hier mehr Bedarf als freie Plätze, da muss man sich früh anstellen. Ich denke, du solltest jetzt schnellstmöglich handeln.

Vielleicht lässt er sich ja auf eine finanzielle Beteiligung ein.

Ich drücke dir die Daumen.

liebe Grüße,
bcMama

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Re: Ferienregelung

Antwort von patchworkmama75 am 28.06.2014, 17:08 Uhr

d.h. ich muß mich um die kompletten Sommerferien kümmern...na ja sie haben ja nur 14 Wochen im Jahr....und die Kosten sind für ihn auch freiwillig

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Re: Ferienregelung

Antwort von KKM am 28.06.2014, 18:58 Uhr

Genauso sieht die Wirklichkeit aus..

er hat alle Rechte, aber bis auf den Unterhalt keine Verpflichtungen

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Re: Ferienregelung

Antwort von Pamo am 28.06.2014, 19:10 Uhr

Habt ihr eine Umgangsvereinbarung? Wenn ja, dann gilt die.

Wenn nicht, dann hängt es am Elternteil, bei dem das Kind lebt.

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Re: Ferienregelung

Antwort von Helena83 am 28.06.2014, 22:53 Uhr

Willkommen in der Realität. Verpflichtet ist er nur für den Unterhalt, wobei die Gesetze hier so schlaff sind, dass er noch nicht mal muss, wenn er kann. Da musst du manchmal vors Gericht bis das Kind schon lange erwachsen ist, wenn es überhaupt irgendwann mal vom Gericht gelöst wird. So ist es leider.

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